Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung: ... / 7 Keine Kosten für Familienheimfahrten: Ansatz einer Pauschale möglich

Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche 0,30 EUR (Hinweis: in der Zeit von 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Pauschale in Ansatz gebracht werden, siehe vorherige Hinweise) je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Diese Pauschale darf auch dann angesetzt werden, wenn tatsächlich keine Kosten en...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nichtberücksichtigung "finaler" Verluste einer italienischen Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die qualifizierte Rückfallklausel des Abschn. 16 Buchst. d des Protokolls zum DBA-Italien 1989, nach der die Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person (nur dann) als aus dem anderen Vertragsstaat stammend gelten, wenn sie im anderen Vertragsstaat in Übereinstimmung mit dem Abkommen effektiv besteuert worden sind, ist auch auf negative Einkünfte anz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) SchenkSt: Beginn der Festsetzungsfrist nach erfolgter Schenkungsanzeige und später angeforderter Schenkungsteuererklärung

A erhielt von seiner Mutter schenkweise 4 Mio. EUR unter der Auflage, dass der Betrag nach Abzug der fälligen SchenkSt als Eigenkapital in die A-GmbH, dessen Alleingesellschafter A ist, eingebracht und von der A-GmbH dazu verwandt wird, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben. A gab 2014 eine Schenkungsanzeige ab, im Jahr 2015 forderte das FA die SchenkSt-Erklärung an, A gab i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.2 Erhebliche Härte

Wichtigstes Kriterium, um das in der Besteuerungspraxis am häufigsten gestritten wird, ist die vom Gesetzgeber geforderte, den Steuerpflichtigen treffende "erhebliche Härte". Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten, vom Gesetz nicht näher definierten Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Auslegung bedarf. Liegt eine erhebliche Härte vor, ist die vom Finanzamt zu treffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.2.2 Persönliche Gründe

Persönliche Stundungsgründe müssen sich aus den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ergeben. Dabei muss der Steuerpflichtige sowohl stundungsbedürftig als auch stundungswürdig sein. Stundungsbedürftigkeit setzt eine erhebliche, eine Stundung rechtfertigende Härte voraus. Dies kann z. B. der Fall sein bei­ Krankheit des Steuerpflichtigen, größeren geschäftlichen Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die degressive Gebäude-AfA kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine degressive AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sätze: Wirtsch...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 5. Anzeigepflicht auf den 1.1.2023 (§ 228 Abs. 2 Satz 1 BewG)

Steuerpflichtige sind gem. § 228 Abs. 2 Satz 1 BewG verpflichtet, nach dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Wert oder die Art beeinflussen oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, unaufgefordert auf den Beginn des auf die Änderung folgenden Kalenderjahrs anzuzeigen. "Nach der Hauptfeststellungserklärung ist also vor der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.5.1 Höchstpersönliche Handlungen

Rz. 8 § 80 AO kodifiziert das grundsätzliche Recht des Beteiligten, sich vor den Finanzbehörden vertreten zu lassen. Dies gilt jedoch nicht für Verfahrenshandlungen, die aufgrund ihres Inhalts ausschließlich vom Beteiligten persönlich bzw. bei dessen fehlender Handlungsfähigkeit vom gesetzlichen Vertreter[1] vorgenommen werden müssen. So kommt eine Vertretung bei der Abgabe e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.3.2 Rechtsscheingrundsätze

Rz. 29 Von der Vollmachtserteilung durch konkludentes Verhalten sind die Fälle zu unterscheiden, in denen eine Vollmacht nicht erteilt wurde, der angeblich Vertretene sich unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes den durch das Auftreten und Verhalten des angeblichen Vertreters erzeugten Rechtsschein der Bevollmächtigung gleichwohl zurechnen lassen muss.[1] Der Rechtssc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.3.1 Grundsatz

Rz. 27 Die Vollmacht kann gegenüber der Finanzbehörde, aber auch nur gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.[1] Die Erteilung der Vollmacht bedarf entsprechend § 167 Abs. 2 BGB keiner besonderen Form.[2] Die Vollmacht kann schriftlich, durch Telegramm oder Telefax, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch, aber auch mündlich, telefonisch oder zu Protokoll d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.2.3 Hilfeleistung

Rz. 67 Hilfeleistung in Steuersachen i. S. v. § 1 Abs. 1, 2 StBerG ist jede unterstützende Tätigkeit bei der Erfüllung der dem Beteiligten im Interesse der Besteuerung obliegenden Pflichten oder bei der Wahrnehmung der dem Beteiligten nach Steuergesetzen zustehenden Rechte. Angestellte des Beteiligten leisten keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen, sofern es sich nicht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 90 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Grundsteuerbewertung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Nachfeststellung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Feststell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Aufhebung eines Grundsteuerwerts gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Aufhebung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmer / 4.2 Ende der unternehmerischen Tätigkeit

Die unternehmerische Betätigung endet – unabhängig von der Rechtsform – mit dem letzten nach außen erkennbaren Tätigwerden.[1] Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist nicht von der Eintragung im Handelsregister abhängig.[2] Die letzte Tätigkeit ist i. d. R. dann abgeschlossen, wenn alle Gegenstände des Unternehmens verkauft, entsorgt oder entnommen sowie alle ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmer / 1 Bedeutung der Unternehmereigenschaft

Der Unternehmerbegriff ist der zentrale Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht. Ohne Unternehmereigenschaft kann eine natürliche Person, ein Personenzusammenschluss oder eine juristische Person keine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung erbringen, ohne Unternehmereigenschaft besteht grds. keine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG. Der Unternehmer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Steuererklärung

Wird darum gestritten, ob die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zu Recht ergangen ist, bemisst sich der Streitwert auf 50 % der zu erwartenden Steuern.[1] Auch hier wird es in der Praxis sehr schwer sein, den korrekten Streitwert zu ermitteln. Der Streitwert dürfte daher i. d. R. im Schätzungswege ermittelt werden. Im Ausnahmefall ist der Auffangwert i. H. v. 5.0...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Übersendung von amtlichen Vordrucken

Für eine Klage, mit der die kostenfreie Übersendung der amtlichen Vordrucke für vom Steuerpflichtigen abzugebende Steuererklärungen begehrt wird, ist regelmäßig der Auffangwert anzunehmen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 97 bis 103 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.6.2 Gesonderte Erklärung (Abs. 2 S. 1, 2. Halbsatz)

Rz. 85 Nach § 354 Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz AO darf der Verzicht auf den Einspruch "keine weiteren Erklärungen enthalten". Der Verzichtende soll also eine gesonderte Erklärung mit selbstständiger Unterschrift abgeben, damit er sich seines Verzichts auch voll bewusst wird.[1] Das schließt zwar eine Verbindung mit anderen Erklärungen auf einem Schriftstück nicht aus, sofern die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Ausnahme: Bei Abgabe einer Steueranmeldung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 41 Ausnahmsweise kann der Verzicht nach § 354 Abs. 1 S. 2 AO auch "bei Abgabe einer Steueranmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird". Rz. 42 Eine Steueranmeldung ist nach § 150 Abs. 1 S. 3 AO eine Steuererklärung, in der der Stpfl. aufgrund gesetzlicher Vorschrift die Steuer selbst zu berechnen h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Betroffene Verwaltungsakte

Rz. 4 § 356 AO ist einschlägig, wenn "ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch" ergeht. Dabei ist es unerheblich, ob die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist oder von der Finanzbehörde gewählt wurde.[1] Die Schriftform kann nach § 87a Abs. 4 S. 1 AO durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.[2] Rz. 5 § 356 AO schr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen und ... / 5 Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 24 Die steuerneutrale Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts (im Gegensatz zu einem Betrieb, Teilbetrieb und einem Mitunternehmeranteil[1]) von einem Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen (kein Rechtsträgerwechsel) ist gewährleistet (§ 6 Abs. 5 Sätze 1, 2 EStG). Das Sonderbetriebsvermögen wird als Betrieb des Steuerpflichtigen behandelt.[2] Da...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Leitsatz Verfügt der Entleiher über ortsfeste betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG und ist der Leiharbeitnehmer dieser aus einer ex-ante-Betrachtung dauerhaft zugeordnet, handelt es sich dabei um seine erste Tätigkeitsstätte. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage der dauerhaften Zuordnung ist das zwischen dem Verleiher und dem (Leih-)Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / a) Abgabe richtiger Steuererklärungen in Zweifelsfällen ohne Aufgabe von Rechtspositionen

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen (vgl. nur die noch beim BFH unter dem Az. IX R 3/22 anhängige Revision zum Urteil des zu FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20, bei dem die Frage der Wirtschaftsguteigenschaft der dort streitgegenständlichen Token zu klären ist). Auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / I. Sicherstellung der Abgabe richtiger Steuererklärungen auch in Zweifelsfällen

1. Ausgangssituation Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / II. Korrektur unrichtiger Steuererklärungen

1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Ausgangssituation

Das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 als Vorgabe für die Verwaltung ...: Mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 (BMF v. 10.5.2022 – IV C 1-S 2256/19/10003 :001, FMNR202200938, BStBl. I 2022, 668) gibt es erstmals eine konkretisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Die Finanzämter werden sich in ihrer Veranlagungspraxis ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Umgang mit rechtlichen Unklarheiten

a) Abgabe richtiger Steuererklärungen in Zweifelsfällen ohne Aufgabe von Rechtspositionen Darüber hinaus gibt es im Bereich der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen (vgl. nur die noch beim BFH unter dem Az. IX R 3/22 anhängige Revision zum Urteil des zu FG Köln v. 25.11.2021 – 14 K 1178/20, bei dem die Frage ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Anzeige gem. § 153 AO

Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Steuererklärung unrichtig war und zur Steuerverkürzung in Form einer zu niedrigen Festsetzung geführt hat oder führen kann, ist er nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dem FA die Unrichtigkeit unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 1. Besondere Sensibilität von Nacherklärungsfällen

Ist eine abgegebene Steuererklärung gemessen an den unter I. dargestellten Grundsätzen unvollständig oder unrichtig, stellt sich die Frage nach dem Korrekturbedarf. Neben einer steuerlichen Anzeigepflicht nach § 153 AO sind ggf. die Voraussetzungen einer straf- oder bußgeldbefreienden Selbstanzeige (§ 371 bzw. § 378 Abs. 3 AO) zu beachten. Während originäre Steuererklärungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / IV. Fazit

Der Ansatz, mit dem BMF-Entwurf den materiellen Ausführungen im BMF-Schreiben vom 10.5.2022 ein verfahrensrechtliches Korsett zu verpassen, ist grundsätzlich zu begrüßen, bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen. Die Entwurfsfassung verlangt dem Steuerpflichtigen viel ab, ohne ihn mit praxistauglichen Leitlinien an die Hand zu nehmen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei virtuellen Währungen und sonstigen Token (Teil 2) (AO-StB 2023, Heft 3, S. 78)

Praxiserfahrungen mit Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / [Ohne Titel]

RA/FAStR/StB Andreas Höpfner / StB Klaus Himmer, M.Sc.[*] Am 18.7.2022 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines Ergänzungsschreibens zu dem BMF-Schreiben v. 10.5.2022 bezüglich Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token an Verbände und ausgewählte Beratungsgesellschaften. Der Entwurf hat zum Ziel,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Zusammenfassende Praxisempfehlung

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit umfangreiche Einkünfte im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token erzielt haben, sind gut beraten, die bisherige Erklärungspraxis kritisch zu überprüfen. Angestoßen durch die ersten finanzgerichtlichen Entscheidungen, das BMF-Schreiben vom 10.5.2022 und zuletzt den BMF-Entwurf zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / b) Grundsätzliches und maßgeblicher Zeitpunkt

Sachverhalts-Offenbarungspflicht durch den Steuerpflichtigen: Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige darin frei, eine von der Rechtsprechung und/oder herrschenden Verwaltungsauffassung abweichende Meinung zu vertreten (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 153 AO Rz. 11 [Oktober 2016]). Jedoch besteht nach der Rspr. des BGH zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 2. Umgang mit tatsächlichen Unklarheiten

Was das "Zahlenwerk" angeht, ist in der Praxis der Ermittlung von Gewinnen aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token problematisch, dass die von den Handelsplattformen bereitgestellten Daten nicht selten unvollständig oder fehlerhaft sind. Ermittlung und Herleitung der Bemessungsgrundlagen: Eine sachgerechte Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / d) Zusätzliche Tatsachenangaben zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Risiken

Einem Strafvorwurf kann in den vorgenannten Fällen wirksam vorgebeugt werden, indem die Finanzbehörde durch zusätzliche Tatsachenangaben in die Lage versetzt wird, gemäß ihrer Rechtsauffassung zu veranlagen. Denn dann ist nach der o.g. BGH-Rspr. bereits der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 AO nicht gegeben; weil die Erklärung nicht "unrichtig" ist. Die Kehrseite dieses ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / 3. Selbstanzeige gem. § 371 AO oder § 378 Abs. 3 AO

Erhält die Finanzbehörde eine Korrekturerklärung im Zusammenhang mit bislang nicht deklarierten Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Erklärung der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeleitet wird (vgl. zur aktuellen Praxis Franke-Roericht, PStR 2022, 215). Dies gilt unabhängig von der formellen Beze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis bei der Nut... / 1. Bedeutung der zugänglichen Daten

Grundsätzlich wären bei einem so weiten Schutzbereich des Steuergeheimnisses auch solche Daten erfasst, die während des Besteuerungsverfahrens dem Finanzbeamten bekannt werden, jedoch auch über andere öffentliche Quellen abrufbar sind. Beispiel: A ist Unternehmer und will eine Produktionshalle bauen. Auf dem Instagram- Account postete er, dass er nunmehr die Baugenehmigung er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rückwirkung einer Bescheinigung

Rz. 59 Der XI. Senat des BFH hatte die Auffassung vertreten[1], eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG wirke umsatzsteuerlich nicht auf den Zeitraum vor ihrer Ausstellung zurück. Nach dem Wortlaut beziehe sich die Vorschrift lediglich darauf, "dass die anderen Unternehmer – im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung – die gleichen kulturellen Aufgaben erf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 122 AO – Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheides

Da die Klägerin keine Einkommensteuererklärung vorgelegt hatte, setzte der Beklagte die Einkommensteuer für das Jahr 2016, nach vorangegangener Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, unter dem 27.4.2018 mit einem unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid fest. Da nach 14 Monaten immer noch keine Steuererklärung eingegangen war übersandte der Beklagte den Klägern unte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung Einkommensteuerbescheiden in denen Kindesunterhalt unrichtig angegeben ist

Leitsatz Hat die nicht fachkundig vertretene Steuerpflichtige den vom Kindsvater erhaltenen Barunterhalt für ein Kind in den mit ELSTER abgegebenen Einkommensteuererklärungen unzutreffend in der für Unterhaltsleistungen des geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten (gemäß § 22 Nr. 1a EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) vorgesehenen Zeile eingetragen und ist de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten; Veröffentlichung des EuGH-Urt. v. 9.7.2020 – C-374/19 – Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler, und des BFH-Urt. v. 27.10.2020 – V R 20/20 (V R 61/17): Auf ein Vorlageersuchen des BFH hat der EuGH entschieden, dass das Unionsrecht einer nationalen Regelung nicht entgegenstehe, nach der ein Steuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Datenschutz und Datenschutz... / 2.1 Allgemeine Pflichten für jeden Steuerberater

Der Steuerberater muss alle Personen (v. a. seine Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter i. S. v. § 62 StBerG), die eine tatsächliche Möglichkeit des Zugangs zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichten und schulen, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zugang berechtigt sind (oder ob sie tatsächlich Zugriff nehmen, Art. 32 Abs. 4 DSGVO: s. auch § 5 Abs. 3 BOStB).[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.3 Vorteilhaftigkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 35 Die 1 %-Regelung ist ungünstig für ältere, gebraucht gekaufte, abgeschriebene, eigenfinanzierte und wenig privat genutzte Pkw. Benachteiligt sind auch Pkw-Marken, bei denen die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller weit über den tatsächlich gezahlten Endpreisen liegen, weil die Händler üblicherweise hohe Preisnachlässe gewähren. Diese Komponenten sind bei E...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärung für das Vereinsjahr 2022 – Schnelleinstieg

1 Das ist aktuell Jeder Verein unterliegt grundsätzlich denselben Steuererklärungspflichten wie jeder andere Steuerpflichtige. Jedoch genießt der Verein Steuervorteile, indem Gewinne im ideellen Bereich von der Ertragsbesteuerung freigestellt oder Erlöse oft von der Umsatzsteuer befreit sind. Wenn Steuerpflichten bestehen, sind sie vom Verein auch einzuhalten. Wenn der Verein e...mehr