Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.4.1 Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO

Die Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO stellt eine Straftat dar und kann als solche gegenüber dem Verpflichteten bzw. der handelnden Person mit empfindlichen Geld- und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million EUR erfolgt i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage 1 – Übersicht Strafzuschläge ausgewählter Staaten

Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.1 Datenextraktion und -aufbereitung

Vor jedweder Analyse steht die i. d. R. deutlich aufwendigere Extraktion und Aufbereitung von Daten. Im Verrechnungspreiskontext wird auf eine Vielzahl unterschiedlicher interner und externer Daten- und Informationsquellen zurückgegriffen, wobei wir uns in den folgenden Kapiteln auf strukturierte Daten fokussieren wollen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Art...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Folgen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 111 [Autor/Stand] Aufgrund der Zusammenfassung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und belasteter Grund und Boden sowie Wohnungs- und Teilerbbaurecht zusammen mit dem (anteiligen) belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit, wird jeweils nur noch ein Gesamtwert für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt. Festgestell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.6 VP-Dokumentation

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Dokumentation‹ erläutert. Abb. 59: Verrechnungspreiszyklus – VP-Dokumentation Im Zusammenhang mit dem Thema VP-Dokumentation stellen sich folgende Fragen: Ist die VP-Dokumentation jeder Konzerngesellschaft im steuerrechtlichen Sinne ›verwertbar‹, vollständig, zeitnah erstellt sowie zentral verfügbar und wie ist der zugrunde liegende Prozess ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorgaben der EU-Kommission (De-minimis-Beihilfe)

Rn. 55 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Im Notifizierungsverfahren zu § 32c EStG aF hat die EU-Kommission eine Reihe von Vorgaben für eine beihilferechtliche Unbedenklichkeit gemacht (im Einzelnen BT-Drucks 19/13436, 128), die in § 32c Abs 5 Nr 3–6 und S 2 und 3 EStG nF umgesetzt wurden. Mit dem persönlich unterschriebenen Antrag, der für die VZ 2019 und 2022 jeweils mit den diesb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.1.2 Synoptische Analyse der Transaktionsarten

Da in Unternehmen unzählige Varianten und Kombinationen von Transaktionsarten, VP-Methoden, Unternehmenssteuerungskonzepten etc. existieren, ist eine sachgerechte und professionelle Beurteilung nicht pauschal, sondern nur für den Einzelfall möglich. Dennoch soll hier der Versuch unternommen werden, Aussagen hinsichtlich der möglichen Harmonisierbarkeit je Transaktionsart aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3.1 Automatisierbare VP-Prozesse

Wenn man sich den kompletten VP-Zyklus vor Augen führt, dann erkennt man, dass nicht alle Schritte des VP-Zyklus für eine Automatisierung geeignet sind. Beispielsweise ist die Entwicklung einer VP-Strategie im Wesentlichen ›Kopfarbeit‹ von erfahrenen Experten aus den Bereichen Business, Controlling und Steuern. Auch bei der VP-Verteidigung geht es im Wesentlichen um die Bean...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.4 IT – Softwarelösungen für die Automatisierung der VP-Prozesse

Autor: Jörg Hanken In der Praxis fällt auf, dass nur sehr wenige Unternehmen bislang in eine Systemlandschaft investiert haben, die das VP-Management einerseits erheblich effizienter macht und zugleich qualitativ stark voranbringt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei angemerkt, dass die Autoren nicht ein voll-automatisiertes End-to-end-VP-Management ›erträumen‹. Das Ziel s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / III. Sonstige ausgewählte Änderungen durch das JStG 2022

Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zur Einlagelösung durch § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e KStG. Erweiterung des Investitionsrahmens für Spezial-Investmentfonds: Nach § 26 Nr. 7a S. 2 InvStG erhöht sich die Unschädlichkeitsgrenze von 5 % auf 10 % für Einnahmen aus der Erzeugung oder Lieferung von Strom. Diese müssen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Besteuerung von Werbe- und ... / Zusammenfassung

Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sind für viele Vereine eine wichtige Finanzierungsquelle. Daher ist es wichtig, bei der Vereinbarung von Werbe- und Sponsoringverträgen auch die Besteuerung im Auge zu behalten, da sich je nach Gestaltung ganz unterschiedliche steuerliche Wirkungen ergeben können und somit auch die Höhe der Mittel aus Werbung und Sponsoring, die dem Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Neueru... / 5. Elektronische Übermittlung von Steuerdaten

§ 150 Abs. 7 S. 2 AO liegt die Annahme zugrunde, dass alle Daten eines Steuerpflichtigen, die von einem Dritten nach Maßgabe des § 93c AO elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden, auch "kennziffergenau" mit der Steuererklärung abgeglichen und bei unterlassener Deklaration im Rahmen der Steuerfestsetzung von Amts wegen vollständig automationsgestützt berücksichti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 44 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG um das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG. Da d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags

Rz. 2 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird.[1] Es gilt in jedem Fall das Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge) erbracht wird. Wird die Gegenleistung im Wege der Verrechnung erfüllt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen

Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Hintergrund

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, das sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körperschaft umfasst.[58] Eine jPöR erhält deshalb nur eine ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
SteuerClouds als Datenausta... / 2 Unterschiedliche Cloud-Lösungen auf Länderebene

Die Finanzverfassung regelt unter anderem die Zuständigkeit der Finanzverwaltungen in den Bundesländern. Der Föderalismus führt dazu, dass in den 16 Bundesländern keine einheitliche Lösung für den Datenaustausch über eine Cloud existiert. Eine Ausnahme stellt hier lediglich die sog. Norddeutsche Lösung FinDrive dar, bei der z. B. Schleswig Holstein (FinDrive-SH), Mecklenburg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 6 Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

6.1 Allgemeine Regelung § 56 Satz 2 EStDV bestimmt die Abgabepflicht für eine Steuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen VZ ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Aus der Formulierung folgt, dass die Abgabepflicht nur für den VZ gilt, der unmittelbar auf den Feststellungs-VZ folgt.[1] 6.2 Sonderregelung für die VZ 2020 und 2021 § 111 Abs. 5 EStG i. V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.2 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird. Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 6.2 Sonderregelung für die VZ 2020 und 2021

§ 111 Abs. 5 EStG i. V. m. § 111 Abs. 9 EStG [1] schreibt vor, dass für die VZ 2020 und 2021 in den folgenden Fällen zwingend eine Einkommensteuerklärung abzugeben ist: Vornahme eines vorläufigen Verlustrücktrags aus 2020 und/oder 2021 im VZ 2019 bzw. 2020 i. H. v. 30 % des GdE[2], Vornahme eines vorläufigen Verlustrücktrags aus 2020 und/oder 2021 im VZ 2019 bzw. 2020 bei Nachw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 6.1 Allgemeine Regelung

§ 56 Satz 2 EStDV bestimmt die Abgabepflicht für eine Steuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen VZ ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Aus der Formulierung folgt, dass die Abgabepflicht nur für den VZ gilt, der unmittelbar auf den Feststellungs-VZ folgt.[1]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerpflichtiger wirtschaf... / 3 Gewinnpauschalierung

Bei bestimmten wirtschaftlichen Aktivitäten wird es zugelassen, dass der Gewinn mittels Pauschalierung der erzielten Erlöse besteuert wird. Die Überschüsse können nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt werden. Der Verein kann jedoch die nachstehend genannten Gewinne in der Steuererklärung pauschal ansetzen. 3.1 Altmaterialsammlungen Bei von Vereinen durchgeführten Altmaterials...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 4.3.2 Verfahrensfragen wegen der vorübergehenden Erhöhung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 bis 2023

Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 und 2020 Bereits für den VZ 2019 konnte der Steuerpflichtige die Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, wenn abzusehen war, dass er im VZ 2020 Verluste erzielen wird. Eine entsprechende Verwaltungsregelung war frühzeitig vom BMF erlassen worden.[1] Diese wurde durch die Regelung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz abgelöst. Mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2021 seinem Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO im Besteuerungsverfahren

In einem BP-Fall, in dem ein Beraterwechsel stattfand, begehrte der neue Steuerberater Einsicht in die komplette Prüferhandakte und die digitalen Daten des Prüfers. Das FA lehnte die Einsichtnahme in die digitalen Prüferdaten ab, das FG gab dem FA Recht. Die DSGVO begründet keinen Anspruch des Steuerpflichtigen auf Vorlage sämtlicher Daten in elektronischer Form, die vom FA ü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Betriebsprüfung: vorbereite... / 1 Das ist aktuell

Durch eine Betriebsprüfung wird von den Finanzbehörden die Richtigkeit der abgegebenen Steuererklärungen kontrolliert. Dabei geht es hauptsächlich um die den Steuererklärungen zugrundeliegenden Steuerbilanzen. Der Verein ist bei einer Betriebsprüfung zur Mitwirkung verpflichtet. Er muss dem Prüfer Auskünfte erteilen, die Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens sowie die Geschäf...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 5.1 Pflichtverletzungen des Vorstands

Pflichtverletzungen des Vorstands können durch ein positives Tun, z. B. die Abgabe einer falschen Steuererklärung, oder durch Unterlassen, z. B. durch Nichtzahlung fälliger Steuern oder Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, vorkommen. Stellt ein neu bestellter Vorstand fest, dass der alte Vorstand eine unrichtige oder pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben hat, ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 4 Haftung des Vereins

Der Vorstand oder andere verfassungsmäßig berufene Vertreter treten nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Vereins als dessen gesetzlicher Vertreter auf. Der Verein haftet daher für den Schaden, den ein Mitglied des Vorstands begangen hat. Ein haftungsbegründender ursächlicher Zusammenhang zwischen der nicht oder nicht rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung und dem ei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 11 Fundstellen

Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH v. 27.09.2001, V R 17/99 Haftung für Umsatzsteuer bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung BFH v. 05.03.1991, VII R 93/88 Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Hannover v. 12.01.1998, S 0190-10-StO 321 Kein Haftungsausschluss für ehrenamtliche Tätigkeit BGH v. 07.10.1963 Haftung auch bei...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 1 Die wichtigsten Pflichten

Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist der Vorstand. Hinweis Vorstand in diesem Sinne ist stets der sogenannte geschäftsführende Vorstand, also die Vorstände, die gemäß § 26 BGB im Vereinsregister eingetragen sind. Die steuerlichen Pflichten des Vorstands richten sich grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie beim Geschäftsführer einer GmbH. Der Vereinsvorstand haftet gegen...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 2 Grundlagen der Haftung

Zweck der Schaffung einer Haftungsnorm ist die Stärkung der Durchsetzbarkeit der ursprünglichen Steuerschuld. Kann oder will der Steuerschuldner seine Schuld nicht begleichen und fruchten auch Zwangsmittel nicht, so sollen andere Personen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung für eine Haftung ist in der Regel eine Pflichtverletzung des Handelnden. Haftungsbegründe...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerhaftung im Verein / 12 Rechtsvorschriften

Grundlagen des Vereinsrechts §§ 21–79 BGB Haftung des Vereins § 31 BGB Haftung von Vorstandsmitgliedern § 31a BGB Steuerliche Pflichten des Vereinsvorstands § 34 AO Haftung im Steuerrecht §§ 69 – 77 AO Berichtigung von unrichtigen Steuererklärungen § 153 AO Lohnsteuer: Anmeldung und Abführung; Haftung §§ 41a, 42 d EStG Steuerabzug bei ausländischen Sportlern und Künstlern § 50a EStG Umsatzs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 31 Steuererklärung

Gesetzestext (1) Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall, an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. Die Frist muss mindestens einen Monat betragen. In den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 4 kann das Finanzamt von d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall, an einer Schenkung oder an einer Zweckzuwendung Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. Die Frist muss mindestens einen Monat betragen. In den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 4 kann das Finanzamt von der Stiftung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Bei Zweckzuwendung

Rz. 22 Es kommt auf den Ablauf des Kalenderjahres an, in dem der Beschwerte die Verpflichtung zur Zweckerfüllung erfüllt. Rz. 23 Umstritten war, ob die Anlaufhemmung weiter verlängert ist, wenn das Finanzamt aufgrund der Anzeige zu einer Steuererklärung auffordert und der Steuerpflichtige die Steuererklärung dann auch einreicht. Denn bei Abgabe einer Steuererklärung endet die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 11 Lag der Erwerb unterhalb der persönlichen Freibeträge und war er offenkundig steuerfrei, wird die Verletzung der Anzeigepflicht nicht sanktioniert. Bei nachfolgenden Erwerben von derselben Person ist aber der bisher nicht angezeigte Vorerwerb anzuzeigen (wegen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG). Das Unterlassen einer erforderlichen Anzeige ist keine Ordnungswidrig...mehr