Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz der üblichen Miete vor 2007

Rz. 185 [Autor/Stand] Wurde ein bebautes Grundstück oder ein Teil hiervon nicht oder vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) oder Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 Satz 1 BewG). Bei der üblichen Miete handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührensicherung: Honorar trotz Nichtleistung?

Wenn ein Mandant seinem Steuerberater die erforderlichen Unterlagen nicht einreicht, macht dieser selten davon Gebrauch, den Mandanten insofern in Verzug zu setzen. Dem Steuerberater könnte aber ein Honoraranspruch zustehen, auch wenn er seine Leistung nicht erbracht hat, aber die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen. Der Annahmeverzug ist in § 615 BGB geregelt: Zitat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verschulden

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl BFH 157, 488 = BStBl 1989 II, 960). Zum groben Verschulden, das die Änderung eines Verwaltungsakts zugunsten des Stpfl ausschließen kann, > Aufhebung und Änderung von Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 35 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Sollvorschrift (AEAO zu § 59 AO TZ 7, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Umsatzsteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 112 – ET: 06/2019 Die Umsatzsteuer kennt keine Freistellung für steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen. Gemeinnützige Einrichtungen haben lediglich bei den Befreiungsvorschriften (z. B. § 4 Nr. 18 UStG, Anhang 5) oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) gewisse Begünstigungen. Der Umsatzsteuerbescheid wird für den untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). In Zeile 2 ist einzutragen, wann die Schenkung ausgeführt wurde. Darüber hinaus sind entsprechende privatschriftliche Verträge der Steuererklärung beizufügen. Bei beurkundeten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / Zusammenfassung

Überblick Wesentlicher Teil im Besteuerungsverfahren von Betrieben ist nicht nur die Steuererklärung, sondern auch deren Überprüfung durch die Außenprüfung (=Betriebsprüfung) des Finanzamts. Welche Vorgehensweisen hier im Allgemeinen und im Besonderen zur Anwendung kommen können, lesen Sie in diesem Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 146, 147, 193 AO; BMF, S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung bei einem Schenkungsteuerbescheid

Leitsatz Ernstliche Zweifel eines Schenkungsteuerbescheides bei Anwendung der 90 %-Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Sachverhalt Es ist streitig, ob die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Die Antragstellerin erwarb im Wege der Schenkung von ihrem Vater alle Anteile an einer GmbH. Auf Anforderung des Antragsgegners stellte das Finanzamt den Wert des Anteils für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Anfechtungsbefugnis des Vergütungsgläubigers

Rz. 209 [Autor/Stand] Einspruchs- und Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Der Vergütungsgläubiger ist befugt, die Steueranmeldung aus eigenem Recht anzufechten.[2] Gemäß § 350 AO 1977 ist zur Einlegung eines Einspruchs befugt, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine vergleichbare Regelung enthält § 40 Abs. 2 FGO in Bezug auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Verhältnis des Erstattungsverfahrens zu der Steuerfestsetzung durch die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners und Rechtsschutzmöglichkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Alternative Erstattung im Steuerfestsetzungsverfahren. Eine Steuererstattung kann – alternativ zu § 50d Abs. 1 Satz 2 – auch im Steuerfestsetzungsverfahren, also in dem die Steueranmeldung durch den Vergütungsschuldner betreffenden Verfahren, erwirkt werden. Rz. 99 [Autor/Stand] Verhältnis von Erstattungsverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren. Das Erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung abrechnen

Frage: Eine Frage, die mich wieder zu Beginn des Jahres beschäftigt, ist die Abrechnung der "Dauerfristverlängerung" für die Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldung. Antwort: Zunächst ist zu sehen, dass nach § 33 Abs. 8 StBVV die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung durch die Gebühren nach § 33 Abs. 1, 3 und 4 StBVV abgegolten ist. Die "Dauerfristverlän...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare Unrichtigkeit bei nicht ausgefüllter Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung

Leitsatz 1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen. 2. Ein Körperschaftsteuerbescheid ist offenbar unrichtig, wenn die Steuerpflichtige die Zeile 44a der Körperschaftsteuererklärung nicht ausgefüllt hat, obwohl sich aus den dem FA vorliegenden Steuerbescheinigungen und der Anlage W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige Konkretisierung des Antrags in Schätzungsfällen

Leitsatz Die Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht strenger als die Anforderungen an die Konkretisierung des Gegenstands des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 FGO. Normenkette § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Sätze 2 und 3 Halbsatz 2 AO, § 65 Abs. 1 FGO Sachverhalt Eine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit

Leitsatz 1. Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren Anwendung. Fehlt es in den dort genannten Fällen an der für eine Vorsteuer-Vergütung erforderlichen Gegenseiti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung bei Abgeltung von Tätigkeiten zu Zeiten nicht unbeschränkter Steuerpflicht

Leitsatz Streitig ist bei einem Stock-Option-Plan die Besteuerung derjenigen Zeiträume, in denen Dienstreisen außerhalb des Beschäftigungsstaates durchgeführt wurden. Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig war, sind nach DBA von der inländischen Besteuerung freizustellen und nur beim Progressionsvorbehalt zu er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug für Waren im Niedrigpreissegment: Leistungsbeschreibung, Gutglaubensschutz und Hinzuschätzungsbefugnis

Leitsatz 1. Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.3 Wirkung der Steuererklärung

Rz. 43 Das FA darf grds. darauf vertrauen, dass die Angaben des Stpfl. in der Erklärung und in den Anlagen in tatsächlicher Hinsicht richtig und vollständig sind.[1] Es braucht eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Nur wenn sich Unklarheiten und Zweifel aufdrängen, ist das FA ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.1 Erklärung nach amtlichem Vordruck

Rz. 61 Die nach § 25 Abs. 3 EStG notwendige Steuererklärung ist aus Gründen der Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung nach § 150 Abs. 1 S. 1 AO "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 45 Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verwaltungsakt begründet werden. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG enthält die grundsätzlich für alle Stpfl. bestehende gesetzliche Erklärungspflicht, die jedoch nach § 56 EStDV auf die Fälle, in denen eine Veranlagung überhaupt in Betracht kommt, eingeschränkt wird (Rz. 35). Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen für Vz 2018 von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind, spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen und ein abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 7 Beizufügende Unterlagen

Rz. 80 Der Steuererklärung sind gem. § 150 Abs. 4 S. 1 AO die in § 60 EStDV genannten Unterlagen des Rechnungswesens beizufügen. Nach § 60 Abs. 1 EStDV [1] ist der Steuererklärung eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 8 Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 83 Aufgrund der Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] entfallen ab Vz 2013 die besondere Veranlagung für den Vz der Eheschließung und die getrennte Veranlagung. Stattdessen besteht nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ein Wahlrecht zwischen Einzel- und (unverändert gebliebener) Zusammenveranlagung. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten diese Regelungen auch fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 6 Inhalt der Erklärung

Rz. 76 Die Angaben in der Erklärung müssen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden; dies hat der Stpfl. zu versichern (§ 150 Abs. 2 AO). Die Versicherung hat allerdings nicht die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB), während andererseits auch ohne die Unterzeichnung der Versicherung eine Steuerhinterziehung (...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.6 Vorläufige Einkommensteuererklärung

Rz. 52 Eine vorläufige ESt-Erklärung ist rechtlich nicht anerkannt. Was mit der Bezeichnung einer Steuererklärung als vorläufig gemeint ist, muss durch Auslegung abstellend auf den Empfängerhorizont ermittelt werden. Häufig kommt darin der Vorbehalt der Berichtigung zum Ausdruck, weil der Stpfl. maßgebliche Umstände noch nicht kennt und sich die Nachmeldung nach Klärung vorb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Die moderne, auf die individuellen Verhältnisse des einzelnen Stpfl. abstellende Besteuerung des Einkommens ist nur durch die Erfüllung der Erklärungspflicht durchführbar. Denn nur durch die Steuererklärung kann die Finanzverwaltung die für die Veranlagung erforderliche Tatsachenkenntnis erlangen. Die Erklärungspflicht ist Ausfluss der Mitwirkungspflicht gem. § 90 AO....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.2 Rechtsnatur der Einkommensteuererklärung

Rz. 39 Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Stpfl. (bzw. seines Vertreters), die dem FA die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen soll.[1] Sie ist primär eine Wissenserklärung, d. h. eine Aussage über der Erklärung zugrunde liegende Tatsachen und tatsächliche Verhältnisse.[2] Die Tatsachenerklärung ist regelmäßi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.2 Erklärung durch Datenfernübertragung

Rz. 71 Nach § 25 Abs. 4 EStG ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt werden.[1] Die Regelung gilt für Vz ab 2011. Rz. 72 Ausgenommen von der Erklärungspflicht durch Datenfernübermittlung sind die Veranlagungsfälle nach § 46...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift dokumentiert rechtspolitische Entscheidungen, die in der historischen Entwicklung des ESt-Rechts von größter Bedeutung waren, heute aber als selbstverständlich erscheinen. Das moderne Besteuerungssystem bedingte den Übergang von der reinen Amtsermittlung mit polizeilichen Mitteln zur formalisierten Mitwirkung des Stpfl. aufgrund eines Erklärungssystems.[...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Veranlagung endet regelmäßig mit der Festsetzung eines Steuerbescheids (§ 155 AO). Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt; er enthält eine verbindliche Festlegung über die Höhe der Steuer und kann die Steuer auch auf 0 EUR festsetzen. Er kann auch die Regelung enthalten, dass wegen fehlender persönlicher oder sachlicher Steuerpflicht keine Steuer entstanden is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.2 Bekanntgabe

Rz. 106 Der Steuerbescheid ist dem Betroffenen bekannt zu geben[1], d. h. es müssen eine willentliche Handlung zur Bekanntgabe und ein Zugang gegeben sein. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.3 Reformvorschläge

Rz. 13 § 51 Abs. 1 Nr. 1f EStG i. d. F. durch das JStG 1996 enthielt eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über eine Kurzveranlagung mit vereinfachter Erklärung und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Von dieser Verordnungsermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Regelung wurde durch das StBereinG 1999 im Hinblick auf das Modell "ELSTER" ersatzlos gestr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.1 Allgemeines

Rz. 96 Für die Veranlagung ist das Wohnsitz-FA (§ 19 AO), bei der gesonderten Feststellung nach § 180 AO das in § 18 AO bestimmte FA örtlich zuständig. Die Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände erfolgt von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz) nach § 88 AO, wobei auch die für den Stpfl. günstigen Umstände zu berücksichtigen sind (§ 88 Abs. 2 AO).[1] Dass das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 10 Die Voraussetzungen ergeben sich im einzelnen aus § 30 OWiG. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift folgt der Verweisungskette aus § 401 AO, § 444 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 StPO. Demnach muss eine so genannte Anknüpfungstat verwirklicht worden sein. Für die Anwendbarkeit des § 401 AO muss es sich bei dieser Anknüpfungstat um eine Steuerstraftat nach § 369 Abs. 1 AO han...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (1)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2019, Haftung des T... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur im Hinblick auf die erst im Berufungsverfahren erhobene Einrede hinsichtlich des Zug-um-Zug-Vorbehalts Erfolg. Im Übrigen war die Berufung zurückzuweisen. 1. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte gemäß § 2219 BGB vorliegen. a) Unzweifelhaft hat die Beklagt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Leitsatz Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreise...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.1 Ist-Einkünfte

Rz. 47 Das ESt-Recht knüpft für die Besteuerung an das tatsächlich erzielte Einkommen an, nicht an das Einkommen, das ein Stpfl. hätte erzielen können oder sollen.[1] Die Soll-Leistungsfähigkeit, die z. B. im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht angewandt wird, kann für die ESt keine Bemessungsgrundlage sein. Sie würde zu einer Pflicht zur Tätigkeit führen, die Art. 12 GG nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr