Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Digitale Transformation in ... / 2 Bürgerorientierte Service-Erbringung am Beispiel "Neuer Reisepass"

E-Government als Weg zur bürgerorientierten Service-Erbringung E-Government haben wir als Bürger und Einwohner wenig nachgefragt und wenig angeboten erhalten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen für ein E-Government oder gar ein Smart Government sind noch nicht vollständig geschaffen. Dies attestieren Fromm und andere in ihrer Studie mit den Worten: ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Beispiele aus der Rspr

Rn. 249 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei einem Arzt verneint, weil nicht unerhebliche Leistungen einer angestellten Ärztin nicht auf eigenverantwortliche Leistungen (s Rn 247a) der Praxisinhaber entfielen (BFH BStBl II 2016, 381); ähnlich bei mehreren angestellten Ärzten (FG SAnh EFG 2006, 1916). Dagegen bejaht bei Einflussnahme auf die Arbeit der Angestellten durch eingehende...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Wann Sie Handakten zurückbehalten dürfen

Der Steuerberater hat übernommene Beratungsaufträge nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung auszuführen (§ 13 Abs. 1 BOStB). Bei Beendigung des Auftrags hat er auf Aufforderung dem Auftraggeber die Handakten i. S. v. § 66 Abs. 3 StBerG herauszugeben (§§ 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, § 13 Abs. 4 BOStB). Dies gilt auch, wenn sich der Steuerberater zum Führen der Hand...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein rechtsstaatliches Handeln kommt im Interesse der Rechtssicherheit nicht ohne gesetzliche Fristen aus. Das Einhalten dieser Fristen gehört auch zu den Aufgaben des Steuerberaters und ist erfahrungsgemäß oft eine Schwachstelle der Büroorganisation. Die Fehlerquote ist hoch (ein Drittel aller Haftpflichtfälle betrifft diesen Bereich) und der dadurch entstandene Schaden imme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.1 Voraussetzung der Festsetzung von Verspätungszuschlägen: Keine oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung

Wird der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung(en) nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Steuererklärungen in diesem Sinne sind die "normalen" Steuererklärungen, die Steueran- und Steuervoranmeldungen sowie die Feststellungserklärungen. Im Bereich der Umsatzsteuer muss beachtet werden, dass die Finanzverwaltung...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3 Verspätungszuschlag: Wenn Steuererklärungen zu spät abgegeben werden

Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.[1] Das Finanzamt kann von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags absehen, wenn die Säumnis entschuldbar erscheint. Der Verspätungszuschlag gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen.[2] Das bedeutet, dass er ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.9 Neuregelung der Steuerfristen und des Verspätungszuschlags

Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen wurden ab 2018 um 2 Monate verlängert. Die allgemeine Steuererklärungsfrist für alle Steuerpflichtigen nach § 149 Abs. 2 AO ist von 5 auf 7 Monate verlängert worden. Wer also seine Steuererklärung selbst fertigt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Soweit Steuererklärungen durch einen Angehörige...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.3 Kein Verspätungszuschlag bei nicht ordnungsgemäßer Fristbegründung

Setzt das Finanzamt eine Frist für die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung, muss es diese konkret begründen. Andernfalls ist die Fristsetzung rechtswidrig.[1] Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung gefordert. Allerdings war aus der formelhaften Begründung, das Finanzamt handele im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.7 Der Verspätungszuschlag wird gegen den Betroffenen festgesetzt

Der Verspätungszuschlag wird nicht gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt, sondern gegenüber demjenigen, der zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung verpflichtet war, seiner Erklärungspflicht aber nicht nachgekommen ist. Steuerpflichtiger und Erklärungspflichtiger sind nicht immer identisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung den...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.5 Das Verschulden des Steuerberaters wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet

Steuerpflichtige müssen sich grundsätzlich das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.[1] Erfüllungsgehilfen sind alle diejenigen Personen, derer sich der Steuerpflichtige zur Erstellung und Abgabe seiner Steuererklärung bedient. Praxis-Beispiel Verschulden des Steuerberaters verursacht Verspätungszuschlag für den Unternehmer Herr Hub...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.8 Die Höhe des Verspätungszuschlags: So wird gerechnet

Nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 EUR für jeden angefangenen Monat. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag gem. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.12 Erstattungsfälle und Herabsetzung der Steuerschuld

Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ein Erstattungsanspruch ergibt.[1] Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschla...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.10 Erfüllt der Steuerpflichtige seine Pflichten – keine Beitreibung

Erfüllt der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Vornahme der zu erzwingenden Handlung – er gibt seine Steuererklärung ab –, ist der Vollzug einzustellen. Das Finanzamt darf ein festgesetztes Zwangsgeld nicht mehr beitreiben.mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.2 Kein Verspätungszuschlag bei fehlendem Verschulden

Da der Verspätungszuschlag den betroffenen Steuerpflichtigen veranlassen soll, künftig seine Steuererklärungen abzugeben und seine Steuerschuld pünktlich zu bezahlen, kann er seinen Sinn nicht erfüllen, wenn der Steuerpflichtige die betreffende Frist ohne jegliches Verschulden überschritten hat. So kann nach Auffassung des BFH[1] Krankheit des Erklärungspflichtigen ein Entschu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.4 Verspätungszuschlag bei Verweigerung der elektronischen Voranmeldung

Wenn der Steuerpflichtig (Unternehmer) sich weigert, seine Voranmeldungen elektronisch abzugeben, rechtfertigt das nach dem Urteil des FG Nürnberg vom 5.8.2014 die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.[1] Im Streitfall gab ein Unternehmer seine Voranmeldungen nicht elektronisch, sondern in Papierform ab. Er verwies auf die NSA-Affaire und argumentierte, das Finanzamt könne ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.10 Rechtsschutz gegen Verspätungszuschläge

I. d. R. verbindet das Finanzamt den Verspätungszuschlag mit der Steuerfestsetzung. Dennoch ist die Festsetzung des Verspätungszuschlags ein selbstständiger Verwaltungsakt, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch eine Festsetzung vor Erlass des Steuerbescheids ist möglich. Da sich der Verspätungszuschlag nach der verspäteten Steuer richtet, muss bei einer Herabsetzung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.11 Änderung der Steuerfestsetzung

Bei einer Änderung der Steuerfestsetzung ist sowohl eine Rücknahme des Verspätungszuschlags als auch eine Erhöhung desselben möglich. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Festsetzung des Verspätungszuschlags vor dem Hintergrund der Bescheidsänderung rechtswidrig gewesen ist.[1] Ein rechtmäßiger Verspätungszuschlag kann nur unter den Voraussetzungen des § 131 widerrufen werden....mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.8 Adressat bei Bevollmächtigung

Hat der Steuerpflichtige einen Bevollmächtigten zur Entgegennahme z. B. seiner Steuerbescheide bestellt, muss die Zwangsgeldandrohung unmittelbar an den Steuerpflichtigen gerichtet werden. Eine Androhung an den Bevollmächtigten kommt nicht in Betracht. Praxis-Beispiel Bevollmächtigter als Adressat Max Müller lässt seine steuerlichen Angelegenheiten von Steuerberater Fleißig er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.6 Besonderheiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Hier kann das Finanzamt bei auch nur kurzfristiger Überschreitung der Abgabefrist einen Verspätungszuschlag festsetzen, ohne dass ein Ermessensfehler vorliegt. Dies gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige eine bereits verlängerte Abgabefrist versäumt. Diese Ermessensentscheidung kann das Finanzamt mit dem bloßen Hinweis auf § 152 Abs. 1 AO begründen. Grundsätzlich darf das...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Nur "echte" Betriebssteuern wie z. B. die Kfz-...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.1 Nur bestimmte Verwaltungsakte sind erzwingbar und durchsetzbar

Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht: die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen,[1] die Aufforderung auf Auskunfterteilung,[2] die Aufforderung auf Vorlegung von Urkunden,[3] die Aufforderung auf Duldung einer Außenprüfung und zur Durchführung bestimmter Hilfspflichten,[4] die Aufforderung, das Betreten von Grundstücken und Räum...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 18 § 18b UStG regelt die Erklärungspflichten des Unternehmers gegenüber der Finanzbehörde hinsichtlich seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitraum oder Erkl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.16 Unterjähriger Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen und umgekehrt

Die Zeilen 145-147 betreffen den Rechtsformechsel einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen oder umgekehrt. Findet ein Rechtsformwechsel von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft durch Aufnahme eines oder mehrerer Gesellschafter statt oder scheiden aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen aus, besteht die sachliche Gewerbeste...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, gewerblich geprägte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.[1] Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, sind nur dazu verpflichtet, wenn und soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und dieser 2021 einen Gewerbeertrag v...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Estland / 10 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Diese Möglichkeit wird über die Website der Finanzverwaltung (http://www.emta.ee) und die Websites der estnischen Geschäftsbanken angeboten: Hansapank (www.hanza.net), Eesti Ühispank (www.seb.ee), Sampo Pank (www.sampo.ee) sowie die estnische Zweigstelle der Nordea Bank Finland Plc (über die Website der Fin...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2 Steuerbilanzrecht

Rz. 26 Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung gelten grundsätzlich auch im Steuerrecht.[1] Die Gründungsbilanz (Eröffnungsbilanz) ist nach § 60 Abs. 1 EStDV der Steuererklärung beizufügen. 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Ein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Steuerberaters

Ein Steuerberater kommt bei seiner eigenen ESt-Erklärung nicht in den Genuss der verlängerten Abgabefrist des § 149 Abs. 3 Nr. 1 AO i.d.F. des BestVerfModG v. 18.7.2016, BGBl. I 2016, 1679. Die Vorschrift gilt erstmals für nach dem 31.12.2017 beginnende Besteuerungszeiträume. Er hat seine ESt-Erklärung innerhalb der regulären Abgabefrist des § 149 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 AO abzug...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Streitig ist, ob die klagende GmbH einen Anspruch hat, von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der KSt- und GewSt-Erklärung befreit zu werden. Bei der Prüfung, ob der GmbH gem. § 150 Abs. 8 AO ein Anspruch auf Verzicht auf die elektronische Übermittlung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zusteht, ist auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes abzustellen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Haftungsinanspruchnahme des GmbH-GF infolge der Abgabe unrichtiger KSt-Erklärungen

Die Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide wird gem. § 191 Abs. 3 S. 2 AO – abweichend von den allgemeinen Regelungen – unter der Voraussetzung einer Steuerhinterziehung ausdrücklich nur bei Haftungstatbeständen nach § 70 AO und § 71 AO auf zehn Jahre verlängert, in anderen Haftungsfällen – also z.B. bei der Haftung gem. § 69 AO – jedoch auch dann nicht, wenn Steuern hinter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein Abzug der Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen bei fehlendem Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Hat der alleinige Gesellschafter-GF (GGF) "seiner" GmbH ein Darlehen gegeben, weil die GmbH aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eine entsprechende Fremdfinanzierung nicht erhalten hätte, liegt ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasstes, eigenkapitalersetzendes Darlehen vor. Der Gesellschafter hat dann der GmbH das Darlehen nicht gewährt, um Erträge aus Kapitalforder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / 2. Wertermittlung der abzugsfähigen Belastungen und Verbindlichkeiten, Anpassung der von der Steuerverwaltung anzuwendenden Bewertungsregeln des Allgemeinen Steuergesetzes

Die unter II. 1. vorgestellten Änderungen führten zur Anpassung weiterer Bestimmungen des span. ErbStG, und zwar soweit zur Feststellung der Bemessungsgrundlage von erworbenen Immobilien Belastungen und Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden möchten (vgl. Art. 4 Ziff. 2 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken). Die Einführung eines Referenzwertes ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Außerdem ist die Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den §§ 328 ff. AO erzwin...mehr