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Leitfaden 2023 - Vordruck KSt 1 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zins- und EBITDA-Vortrags (Anlage Zinsschranke), des verbleibenden Verlustvortrags (Anlage Verluste) und des Zuwendungsvortrags (Anlage Z).

Der Vordruck KSt 1 enthält keine Besteuerungsgrundlagen, sondern dient nur als Mantelbogen für die Anlagen. Die Höhe der gewerblichen Einkünfte wird im Vordruck GK ermittelt, die des zu versteuernden Einkommens in der Anlage ZVE. Der Vordruck KSt 1 enthält nur allgemeine Angaben zu dem Steuerpflichtigen Er ist von allen Steuerpflichtigen auszufüllen, und damit von Steuerpflichtigen,

  • die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach den §§ 1, 2 KStG Körperschaftsteuersubjekte, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen). Besteht mit dem ausländischen Staat, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen, ein DBA, kann das deutsche Besteuerungsrecht für diese Einkünfte ausgeschlossen sein; die Einkünfte sind dann aus dem Einkommen auszuscheiden. Hierzu dient die Anlage AE.[1] Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Einkünfte außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art erzielen, sind nach § 2 Nr. 2 KStG beschränkt, nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Da diese Körperschaften nach § 2 Nr. 2 KStG nur steuerabzugspflichtige Einkünfte haben, für die die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten ist, brauchen ...

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