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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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Zeile 1

In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversammlung, Geschäftsbericht, Tätigkeitsbericht) sind aber für alle 3 Jahre in elektronischer Form beizufügen. Für Unterstützungskassen sowie Körperschaften in der Rechtsform des § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG und Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit) ist jährlich eine Steuererklärung mit Anlage Kassen abzugeben.

Zeile 2

In dieser Zeile ist durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich um eine rechtsfähige Pensions- oder Sterbekasse oder um eine rechtsfähige Krankenkasse handelt, die jeweils den Leistungsempfängern einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt, oder um eine rechtsfähige Unterstützungskasse, bei der dies nicht der Fall ist. Die Unterscheidung ist von Bedeutung, da für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d EStG und für Unterstützungskassen in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG jeweils unterschiedliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bestehen. Entsprechend enthält das Formular für Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen in den Zeilen 42–45 und für Unterstützungskassen in den Zeilen 46–62 jeweils unterschiedliche Abfragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit. Die Voraussetzungen in § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis c KStG gelten für alle Kassenarten gleichermaßen; die entsprechenden Abfragen sind in den Zeilen 9–41 aufgeführt. Ob ein Rechtsanspruch besteht, richtet sich ausschließlich nach der Satzung der Kasse und den ...

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