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Scheinselbstständigkeit

Detailaufnahme Frau Dokumente Laptop
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Statusfeststellungsverfahren

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht sicher, ob eine vereinbarte Tätigkeit als selbstständig oder als abhängig beschäftigt anzusehen ist, kann eine Klärung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. In diesem Top-Thema erfahren Arbeitgeber alles Wichtige zum Statusfeststellungsverfahren.

















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Unerlaubte Rechtsdienstleistung

Steuerberater haben keine Beratungsbefugnis zu Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung

Geht es um die Statusfeststellung bei Beschäftigten, wenden sich Unternehmer oft an ihren Steuerberater. Zu Unrecht, denn zur Feststellung, ob ein Beschäftigter selbstständig oder als Arbeitnehmer tätig ist, fehlt ihnen die Kompetenz, jedenfalls aber die Befugnis. Fragen der Scheinselbstständigkeit fallen nicht in ihr Arbeitsfeld und ihre Beantwortung ist eine unerlaubte Rechtsdienstleistung befand jetzt das Schleswig-Holsteinisches LSG.