Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1698a BGB – Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge.

Gesetzestext (1) 1Die Eltern dürfen die mit der Personensorge und mit der Vermögenssorge für das Kind verbundenen Geschäfte fortführen, bis sie von der Beendigung der elterlichen Sorge Kenntnis erlangen oder sie kennen müssen. 2Ein Dritter kann sich auf diese Befugnis nicht berufen, wenn er bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Beendigung kennt oder kennen muß. (2) Dies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Leistung an Erfüllungs statt.

Rn 1 Die Leistung an Erfüllungs statt ist zulässig, wenn dies entweder vereinbart wurde oder der Gläubiger ohne solche Vereinbarung statt der geschuldeten Leistung eine andere an deren Stelle annimmt. Die Vereinbarung kann, wie in I geregelt, bei der Erfüllung getroffen werden oder aber der Leistung vorausgehen und schon bei der Begründung der Schuld zustande kommen (BGHZ 89...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausfallhaftung bei Leistungsunfähigkeit.

Rn 2 Ist ein Unterhaltspflichtiger gem § 1603 nicht leistungsfähig, den angemessenen Unterhalt zu zahlen, haftet an seiner Stelle der nicht Unterhaltsverpflichtete. Bei gleichrangig haftenden Verwandten führt dies zur Erhöhung der anteiligen Haftung des Leistungsfähigen, bei nachrangigen Verwandten zur Haftung des Nächstverpflichteten nach § 1606. Ein Regress gegen den leistu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zivilrechtliche Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.

Rn 4 Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iure imperii) genießen souveräne Staaten vorbehaltlich ausdrücklicher einschr zwischenstaatlicher Vereinbarungen (dazu Rn 7) nach dem Völkergewohnheitsrecht, das gem Art 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist, grds vollständige Immunität (vgl § 18 Rn 4 allg zur sog Staatenimmunität). Sie umfasst auch die notwendig für si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2170 BGB – Verschaffungsvermächtnis.

Gesetzestext (1) Ist das Vermächtnis eines Gegenstands, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört, nach § 2169 Abs. 1 wirksam, so hat der Beschwerte den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen. (2) 1Ist der Beschwerte zur Verschaffung außer Stande, so hat er den Wert zu entrichten. 2Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich, so kann sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umstände.

Rn 8 Als Umstände des Vertrags zu beachten sind Natur und Charakter des Schuldverhältnisses, besondere Begebenheiten des Einzelfalls sowie Verkehrssitte und Handelsbrauch (BGH NJW-RR 07, 778 [BGH 24.01.2007 - XII ZR 168/04]; Staud/Bittner/Kolbe § 269 Rz 18; Lorenz JuS 14, 9 f). Für Unterlassungsansprüche bestimmt sich der Leistungsort nicht nach dem Ort der Zuwiderhandlung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kontrahierungszwang.

Rn 7 Den Gegensatz zur Abschlussfreiheit bildet der Kontrahierungszwang. Er kann va auf Rechtsgeschäft oder auf Gesetz beruhen. Rn 8 Der wichtigste Kontrahierungszwang durch Rechtsgeschäft liegt in der Einräumung einer Option: Diese berechtigt den anderen Teil, durch einseitige Willenserklärung einen Vertrag mit dem Optionsgeber zustande zu bringen. Dabei kann man die Verkauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatz von Schäden.

Rn 9 Der Geschäftsführer kann wie der Beauftragte Ersatz von Schäden nach § 670 verlangen (§ 670 Rn 5), aber nur soweit sich ein über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehendes tätigkeitsspezifisches Risiko verwirklicht hat. Das gilt insb für Schäden, die im Zusammenhang mit der Abwehr von besonderen Gefahren in Notsituationen stehen. Ersatzfähig sind Personen- und Sachschäd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zustandekommen des Bürgschaftsvertrages.

Rn 8 Meist wird der Bürgschaftsvertrag zweiseitig zwischen Bürgen und Gläubiger abgeschlossen, ohne dass es einer Mitwirkung des Schuldners bedarf. Als abstraktes Rechtsgeschäft kann die Bürgschaft auch ohne Wissen und gegen den Willen des Schuldners übernommen werden (BGHZ 143, 381, 385), sie ist unabhängig von einem Rechtsverhältnis zwischen Bürgen und Schuldner (FG Münche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen.

Rn 2 Abzustellen ist auf §§ 100, 241 ff BGB. ›Wiederkehrend‹ sind Nutzungen oder Leistungen, wenn sie auf einem einheitlichen Rechtsgrund beruhen und als wenigstens annähernd gleichmäßige in größeren oder kleineren regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen wiederkehren (hM OLGR Köln 00, 78; JurBüro 07, 144; St/J/Roth § 9 Rz 3). Von dem Streit muss das Stammrecht betroffen s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nach Erbschaftsannahme.

Rn 6 Von der Erbschaftsannahme bis zur Absonderung des Nachlasses haftet der Erbe für die ordnungsgemäße Verwaltung und Erhaltung des Nachlasses wie ein Beauftragter der Nachlassgläubiger (MüKo/Küpper § 1978 Rz 4). Neben der Rechenschaftslegung hat er den Nachlass nebst Nutzungen und Ersatzansprüchen einschl der Surrogate, die zufällig in den Nachlass gelangt sind (BGHZ 46, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Kausalgeschäft.

Rn 12 Der Erbverzicht als abstraktes Rechtsgeschäft (Rn 2) bedarf eines Verpflichtungsgeschäfts als Rechtsgrund, um kondiktionsfest zu sein (BGH NJW 97, 653 [BGH 29.11.1996 - BLw 16/96]; Staud/Schotten Rz 115). Die Rechtsgeschäfte sind in ihrem Bestand jedoch voneinander unabhängig (BayObLG ZEV 06, 209, 210; NK/Beck/Kroiß). Analog § 2348 bedarf auch das Kausalgeschäft der no...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Missbrauch von Urteilen oder Vollstreckungstiteln.

Rn 53 Grundsätzlich kann die Rechtskraft von Urteilen, ggf auch von Schiedssprüchen (BayObLG BeckRS 22, 37205 – im konkreten Fall abgelehnt), nur ausnw gem §§ 578 ff ZPO durch Nichtigkeits- oder Restitutionsklage durchbrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Rspr jedoch einen Anspruch aus § 826 auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einwendungen.

Rn 14 Ein Mitverschulden (§ 254 BGB, Art 77 CISG, dazu BGHZ 141, 129, 136) oder die Anrechnung einer Betriebsgefahr (§ 17 StVG) kann uU zu einem Anspruchsausschluss führen. Die frühere Rspr verlangte daher eine Entscheidung darüber im Grundurteil (RGZ 62, 145, 148; BGH NJW 79, 1933, 1935 [BGH 15.05.1979 - VI ZR 70/77]; Schilken ZZP 95, 45, 56 f mwN). Steht die Mitverschulden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Einwendung.

Rn 14 Die Unmöglichkeit begründet eine Einwendung (verkannt durch LAG Hamm 20.12.05 – 19 Sa 1375/05 Rz 55 f, nv (juris)); sie ist also vAw zu beachten (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 275 Rz 77). Das hat tlw zu der Formulierung geführt, der Schuldner würde im Falle der Unmöglichkeit ›von seiner Pflicht befreit‹ (Grüneberg/Heinrichs § 275 Rz 1; nunmehr anders Grüneberg/Grünebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zurückbleiben hinter dem Antrag (›Weniger‹).

Rn 8 Abs 1 verbietet nicht die Zuerkennung eines Weniger (Minus) ggü dem Antrag, wenn und soweit die zuerkannte Rechtsfolge in dem gestellten Sachantrag enthalten ist (umfassend Musielak FS Schwab, 349, 352f). Die Klage ist dann ›im Übrigen‹ abzuweisen. Über einen Hilfsantrag darf erst entschieden werden, wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt. Scheitert eine Stufenklage auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand.

Rn 3 Abs 1 S 1 normiert einen staatshaftungsrechtlichen, verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch sui generis, der Verfahrensbeteiligten das Recht auf eine angemessene Entschädigung für Nachteile gewährt, die infolge einer unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens eingetreten sind (BTDrs 17/3802, S 15; BGH 7.11.19 – III ZR 17/19, MDR 20, 96). Maßstab ist der Anspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 Nimmt der Unternehmer die aufgrund des Teilzahlungsgeschäfts gelieferte Sache – gleichgültig bei welcher Eigentumslage – wirtschaftlich betrachtet wieder an sich, gilt dies als Ausübung des Rücktrittsrechts (unwiderlegliche Vermutung). Dadurch soll verhindert werden, dass der Verbraucher Besitz u Nutzung der Sache verliert, aber zur Entrichtung weiterer Raten verpflicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hilfs- und Nebengeschäfte.

Rn 33 Zur Erreichung des gesetzgeberischen Schutzzwecks von § 762 (Rn 1) ist II entspr anwendbar auf Hilfs- und Nebengeschäfte, die in engem Zusammenhang mit Spiel- und Wettverträgen stehen (BGH NJW 74, 1821 [BGH 04.07.1974 - III ZR 66/72], vgl ausf Staud/Schönenberg-Wessel § 762 Rz 34 ff): Auch sie sind unvollkommen, können aber – sofern sie nicht selbst nichtig sind – Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mängelrechte des Verbrauchers.

Rn 12 Grundvoraussetzung ist, dass der Verkäufer aufgrund von Mängelrechten des Käufers alternativ die Kaufsache zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste. Damit scheiden wie bei I alle Maßnahmen aus Kulanz (vgl Rn 9) und Rücknahmen infolge eines gesetzlichen Widerrufsrechts aus (zu § 478 aF: BTDrs 14/6040, 248; Lepsius AcP 207, 340, 348). Da der Regress den Verkäufer n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungsverzicht (Abs 1).

Rn 3 I erklärt Vereinbarungen für unwirksam, durch die der Verbraucher für den Fall der – nach § 398 ohne Weiteres zulässigen (BGHZ 171, 180 Rz 12 ff; 183, 60 Rz 14 ff; 185, 133 Rz 31; NJW 11, 3024 [BGH 19.04.2011 - XI ZR 256/10] Rz 24) – Abtretung von Darlehensansprüchen vertraglich o einseitig auf Einwendungen o Einreden jeder (auch prozessualer) Art, Gestaltungsrechte o A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unmöglichkeit als Einwendung gegen den Anspruch auf Naturalerfüllung.

Rn 7 Nach § 275 I kann ein Anspruch auf Naturalerfüllung nicht durchgesetzt werden, wenn die Leistung in Natur entweder ›für jedermann‹, also objektiv, oder ›für den Schuldner‹, also subjektiv, unmöglich ist. Die Unmöglichkeit kann faktische oder rechtliche Gründe haben. Ob der Schuldner sie verursacht und/oder zu verantworten hat, spielt hier keine Rolle. Unerheblich ist au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 10 Der Tatsachenstoff ist gleichartig, falls mehrere Bauherren aus einem gemeinsamen Bauvertrag verklagt werden (BayObLGZ 83, 64, 66) oder ein einheitliches Schadensereignis (Verkehrsunfall, ärztliche Fehlbehandlung auch bei zeitlich aufeinander folgender Versorgung: BayObLGR 02, 425) die Grundlage für Ansprüche von oder gegen mehrere Personen bildet (KG MDR 00, 1394). In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung für Zufall nach S 2.

Rn 3 Ein Zufall iSv S 2 liegt vor, wenn das jeweilige Ereignis weder vom Schuldner noch vom Gläubiger zu vertreten ist (s § 276 Rn 38; Hirsch Jura 03, 42, 45); auch höhere Gewalt ist Zufall (Knütel NJW 93, 900; vgl § 276 Rn 35 f), soweit sie oder ihre Folgen für den Schuldner unvermeidbar sind. Die selbständige Bedeutung von S 2 ist indes beschränkt. Stellt sich nämlich die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Berechtigtes Interesse, § 824 II.

Rn 13 Hatte der Äußernde oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung, wird der Äußernde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm die Unwahrheit der mitgeteilten Tatsache unbekannt war, § 824 II. Bei fahrlässigen Falschbehauptungen kann also die Haftung entfallen. Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit greift § 824 II hingegen nicht, weil der Äußernde hi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insbes kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gegen Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatzanspruch, Abs 1.

Rn 3 Der Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens gem I setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 voraus, wozu gem § 3 III, IV auch (sexuelle) Belästigungen zählen. Die Benachteiligung kann vom ArbG, Beschäftigten oder Dritten ausgehen. Der ArbG muss zudem (Umkehrschluss aus 2) pflichtwidrig gehandelt haben, indem er selbst gegen § 7 verstoßen hat, ihm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. Der wichtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Abgesehen von der Konkurrenzfrage (o Rn 2) betrifft § 255 beim Verlust einer Sache va den Herausgabeanspruch des Geschädigten aus § 985 und ggf auch Ansprüche aus den §§ 987 ff, 823 I, soweit sie nach der Schadensersatzleistung an den Eigentümer fortbestehen. BGHZ 52, 39, 42 nennt weiter den Anspruch auf Erlösherausgabe aus § 816 I 1, räumt aber ein, dass dessen Abtretu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Stellung des Reisebüros.

Rn 30 1. Das Reisebüro kann Veranstalter iSv I 3 bzw § 651a I 1, aber auch nur Verkaufsstelle, Vermittler (s § 651b Rn 2), Agent oder Handelsvertreter iSv §§ 84 ff HGB sein (LG Würzburg RRa 05, 213 [LG Würzburg 01.02.2005 - 43 S 61/05]; s.a. BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]; 03, 743; 88, 488 [BGH 22.10.1987 - VII ZR 5/87]; 82, 377; 74, 1242 [BGH 28.03.1974 - V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Begriff.

Rn 24 S Martis MDR 14, 942. Der generell das Rücktrittsrecht wegen Schlechtleistung beherrschende Ausschlussgrund der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung nimmt die De-Minimis-Regelung des § 459 I 2 aF auf; er gilt auch für Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 I 3). Für den Verbrauchsgüterkauf ist Grundlage Art 13 V WKRL. Danach hat der Verbraucher keinen Anspruch auf V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Gläubigers.

Rn 12 Bzgl der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände kommt es grds auf die Person des Anspruchsinhabers selbst an (BGH NJW 13, 448 [BGH 13.12.2012 - III ZR 298/11] Rz 13). Bei gesetzlicher Vertretung muss sich der Vertretene das Wissen seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (BGH NJW 14, 1294 Rz 15): Bei nicht Geschäftsfähigen kommt es...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 VI 2 wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu gefasst u Halbs 2, früher 3, auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt, VI 3 Fremdwährungsimmobiliardarlehen betreffend hinzugefügt, VII 2 zum 13.6.14 gestrichen u die Regelung ohne sachliche Änderung in § 356b III übernommen. Der halbzwingende (§ 512 1) § 494 erfordert einen Verstoß gg § 492 I, II iVm Art 247 § 6u §§ 10–13 EGB...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1184 BGB – Sicherungshypothek.

Gesetzestext (1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung berufen kann (Sicherungshypothek). (2) Die Hypothek muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden. Rn 1 Die Sicherungshypothek ist dasjenige G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Drittstaatliche Eingriffsnormen.

Rn 5 Die Anwendung drittstaatlicher Eingriffsnormen wird in Art 16 anders als in Art 9 III ROM I nicht geregelt, da hierzu eine Einigung nicht möglich war. Daraus sollte kein Ausschluss der Sonderanknüpfung, sondern das Vorliegen einer Lücke gefolgert werden (Grüneberg/Thorn Art 16 Rz 3; Heiss/Loacker JBl 07, 644; Kadner-Graziano Rev crit dip 08, 445, 508; Junker RIW 10, 257...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit – § 641 II.

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest teilweise von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. System der Rechtsbehelfe.

Rn 9 Das System der gesetzlichen Rechtsbehelfe bildet sozusagen das Rückgrat des Schuldrechts für Fälle von pflichtverletzenden Ereignissen, insbes – bei Leistungspflichten – von sog Leistungsstörungen. Hier können die Ursachen und Gründe der Pflichtverletzung erheblich werden, denn sie können zusätzlich zur Pflichtverletzung als negative oder positive Voraussetzungen für di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen/Nacherfüllungsverlangen.

Rn 2 Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers setzt einen wirksamen Werkvertrag (§ 631n 3 ff) und das Vorliegen eines Mangels (§ 633 Rn 13 ff) voraus. Dann ist der Unternehmer gem § 635 I zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Besteller sie verlangt. Dieses Nacherfüllungsverlangen ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche die allg Regeln über Willenserklärungen ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abschlussgefahren.

Rn 47 Dem Risikobereich des Maklers sind die Gefahren der Formnichtigkeit (§ 125) des Hauptvertrags zuzuordnen. Wird bei Grundstückskaufverträgen die Form des § 311b I nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch auf Vergütung (BGH WM 77, 1049). Worauf der Formmangel zurückzuführen ist, spielt idR keine Rolle (auch bei unzutreffend beurkundetem Kaufpreis: Grüneberg/Sprau § 652 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gleichwertiger Ausgleich (Abs 2 S 1 Hs 2).

Rn 5 Da § 478 nur eine Zielvorgabe darstellt und nicht in jedem Einzelfall den seitengleichen Regress gewährleisten will, liegt ein gleichwertiger Ausgleich vor, wenn im Durchschnitt aller Regressfälle der Hersteller den Händlern im Vergleich zu den gesetzlichen Ansprüchen angemessene Leistungen gewährt. Es ist dann nicht entscheidend, ob im Einzelfall der Händler weniger al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Subjektive Sicht des Streitverkünders.

Rn 6 Keine Voraussetzung der Streitverkündung ist es, dass der Anspruch der Partei gegen den Dritten oder des Dritten gegen die Partei tatsächlich begründet ist. Maßgeblich ist vielmehr die subjektive Sicht des Streitverkünders (BGHZ 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 131 = NJW 76, 39). Es genügt, wenn der Streitverkünder von der berechtigten Annahme geleitet wird, be...mehr