Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

§ 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke (vgl AEAO Nr 3 zu § 58 N... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen von Vereinsfunktionären und anderen Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz sind regelmäßig steuerbar. Sie sind auch steuerpflichtig, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Regelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststellung... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Zu den möglichen Empfängern des Vermögens s AEAO Nr 1 zu § 59. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Sti... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Beitragszahlung der Agentur... / 2 (Berufsständische) Versorgungseinrichtungen

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], die Beiträge, die für die Dauer des Leistungsbezugs an eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe oder an ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Problematik der Zulässigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 166 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für st-begünstigte Kö iSd § 51ff AO ist die Zulässigkeit des wG uE sowohl im Hinblick auf die Selbstlosigkeit (s § 55 AO) als auch wegen der Ausschließlichkeit (s § 56 AO) problematisch: Für den eigentlichen ideellen Bereich wird Selbstlosigkeit (s § 55 AO) verlangt, dh es dürfen insoweit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt we... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2025 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2024 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2020–2022 erhalten. Der Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Arzneimittel / 9 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet die Kosten in der Höhe, ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.17 Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen durch von Gebietskörperschaften errichtete Stiftungen (§ 58 Nr 9 AO)

Tz. 124 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die durch § 58 Nr 9 AO vorgenommene Ausweitung des Katalogs der zulässigen Nebentätigkeiten begünstigt nur von einer Gebietskö errichtete Stiftungen. Unklar ist, ob danach nur ausschl von Gebietskö errichtete Stiftungen oder auch Stiftungen begünstigt sind, deren Stiftungskap nur anteilig von Gebietskö zur Verfügung gestellt worden ist. Prob... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der EGMR ist kein Organ der EU, sondern des > Europarat . Der Sitz befindet sich in Straßburg (> Frankreich). Die Richter genießen bei der Ausübung ihres Amtes die Vorrechte und Immunitäten, die in Art 40 der Satzung des Europarats und den aufgrund dieses Artikels geschlossenen Übereinkünften vorgesehen sind (vgl Art 51 Europäische Menschenrechtskon... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Aufhebungsmöglichkeit nach § 60a Abs 6 AO

Tz. 140 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde die bisherige Verw-Auff im Ges verankert. Wenn im Zeitpunkt der Entsch über den Erl des Feststellungsbescheids bereits Erkenntnisse vorliegen, dass die tats Geschäftsführung nicht den Anforderungen des § 51 AO oder des § 63 AO genügt, ist ein Feststellungsbescheid nach dem nunmehr eingefügten Abs 6 de... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Anlage: Auszug aus § 5 KStG

Befreiungen Rz. 28 Stand: 06/03 – 07/2025 [In der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I 2002, 4144); zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 04.02.2026 (Standortfördergesetz – StoFöG; BGBl I 2026 Nr. 33)] (1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit […] 9. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft ode... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.5 Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen

Rz. 30 Stand: 06/02 – 07/2025 Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsender ideeller und wirtschaftlicher Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs (BFH vom 04.06.2003, Az: I R 45/02, BStBl II 2003, 891). Berufsverbände sind daher alle I... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289 ff. mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Vermögensübertragung bei Vereinen

Tz. 155 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Da hier kein Vermögensrückfall an die Mitglieder zulässig ist, ist das gesamte Vermögen, soweit es vom Verein nicht noch selbst iRd Beendigung der lfd Geschäfte nach der Auflösung für seine satzungsmäßigen st-begünstigten Zwecke verausgabt wird, einer Kö d öff Rechts oder einer anderen st-begünstigten Kö zur Verwendung für st-begünstigte Zw... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.8 Zuschüsse

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zuschüsse (Zuwendungen, Beihilfen, Prämien oder Ausgleichsbeträge u.Ä.) können entweder Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber, (zusätzliches) Entgelt eines Dritten oder echter Zuschuss sein (Abschn. 10.2 Abs. 1 UStAE). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zahlungen der öffentlichen Hand können Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 06/03 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 06/03 – 07/2025 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausführung hoh... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.1 Der gesetzliche Tatbestand

Tz. 123 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 7 Abs 8 S 1 ErbStG schließt die sich in den Augen des Ges-Gebers durch die BFH-Rspr entstandene Besteuerungslücke, indem er eine überproportionale Einlage einer Direktzuwendung des Einlegenden zwischen den Gesellschaftern gleichstellt. Die Regelung erfasst auch die Einlage in eine Gesellschaft, an der der Begünstigte nur mittelbar über an... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach Auff der FinVerw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 1900... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag und Ausschließlichkeit

Tz. 270 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In der Praxis treten jedoch häufig Schwierigkeiten dadurch auf, dass – wie bei der stpfl GmbH üblich – der eigentliche Gegenstand des Unternehmens, der im Vertrag nur enthalten sein muss (§ 3 Abs 1 Nr 2 GmbHG), durch Nebenbestimmungen erweitert ist, die mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 56 AO nicht vereinbar sind. Es finden sich hä... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 363 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Anstellungsverträge können wegen eines Verstoßes gegen ein (vertragliches) Schriftformerfordernis sowie gegen das Verbot des Selbstkontrahierens zivilrechtlich unwirksam sein. Wegen der Einzelheiten s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 234 ff. Im Übrigen besteht allerdings kein zwingendes Schriftformerfordernis; aus Nachw-Gründen ist Schriftform aber... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Disquotale verdeckte Einlagen

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen erfolgen häufig disquotal, werden also nicht von allen Gesellschaftern gleichmäßig erbracht. Das Beteiligungsverhältnis ändert sich durch eine disquotale verdeckte Einlage nicht; es kommt durch eine solche Einlage also regelmäßig zu einer Vermögensverschiebung (dazu s auch Marenbach, DStR 2006, 1919 und s Brinkmeier, GmbH-... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Nach dem BFH-Urt v 26.08.2021 (DStR 2022, 196)... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ausländischer Abnehmer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 In den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG (Ausfuhr durch den Abnehmer in das Drittlandsgebiet) und § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG (Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete) muss der Abnehmer die Eigenschaft "ausländischer Abnehmer" erfüllen. Nach § 6 Abs. 2 UStG liegt ein ausländischer Abnehmer vor, wenn der Abnehmer en... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.2 Rechtslage ab dem 01.01.2024 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Fassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von OGAW i. S. v. § 1 Abs. 2 KAGB sowie die Verwaltung von AIF i. S. v. § 1 Abs. 3 KAGB steuerbefreit. Hinweis Der bisherige Zusatz der Verwaltung "... von mit diesen vergleichbaren ..." AIF wurde ausdrücklich gestrichen. Auf die bisher von Rec... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 25 Stand: 06/02 – 07/2025 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zwecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Einrichtung gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nach § 52 Abs. 1 S. 2... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Leistungsbeziehungen

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung umfasst lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Darunter sind insbesondere die Tätigkeiten i. Z. m. der laufenden Vermögensumschichtung zu verstehen. Andere Tätigkeiten als die Verwaltung, insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens sowie sonstige Aufgaben nach Maßgabe der §§ 72... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Begriff der Unmittelbarkeit (§ 57 Abs 1 S 1 AO)

Tz. 84 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Unmittelbarkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Unmittelbarkeit ist gegeben, wenn die st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke von der Kö selbst oder durch Hilfspers ("verlängerter Arm") verwirklicht werden, deren Wirken aufgr rechtlicher oder tats Beziehungen wie eigenes Wirken der... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Empfänger der Vergütung, Überwachungsfunktion

Tz. 67 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Empfänger muss mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sein. Die Beauftragung kann mündlich oder schriftlich erfolgen (s Paetsch, in R/H/N, § 10 KStG Rn 72). Infrage kommen damit regelmäßig die Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder Beirats, es muss aber keine Organeigenschaft vorliegen (s Schienke-Ohletz, in B/W,... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Schulen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäischen Schulen sind von den Mitgliedstaaten der > Europäische Union gegründete zwischenstaatliche öffentliche Lehranstalten für die Kinder der Bediensteten der EU. Sie sollen den sie besuchenden Schülern einen Unterricht in der eigenen Muttersprache gewährleisten; vom Schulabschluss her führen sie zum Europäischen Abitur. Drei der de... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.3 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch einzelne Gesellschafter

Tz. 1458 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen nicht alle bisherigen AE an der Kap-Erhöhung teil, liegt eine nicht verhältniswahrende Kap-Erhöhung vor. Ein vGA-Problem ergibt sich in diesen Fällen dann, wenn die Einlage der an der Kap-Erhöhung teilnehmenden AE nicht dem Wert der erhaltenen Anteile entspricht; ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Kriterien der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Selbstlosigkeit (s § 55 AO) ist bereits unmittelbarer Bestandteil der Definition der gemeinnützigen, mildtätigen bzw kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1, § 53, § 54 Abs 1 AO). Selbstlosigkeit erfordert, dass durch die Tätigkeit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt werden (s § 55 Abs 1, 1. Hs AO); die Mittel der Kö nur für die sat... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2 für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler d... mehr