Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.2 Satzungsermächtigung nach Abs. 1

Rz. 21 Der wesentliche Inhalt der Satzungsermächtigung ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Ermächtigung betrifft zunächst die Bundesländer. Diese haben darüber zu entscheiden, ob sie für ihr Gebiet die Kreise und kreisfreien Städte zu Satzungen ermächtigen oder verpflichten wollen. Das liegt im Ermessen der Bundesländer (Die Länder "können" …), wobei außer Frage steht, dass e... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 14 Die Vorschrift schreibt im Kern die Produkttheorie aus der Rechtsprechung des BSG für die Bestimmung der Angemessenheit des Basisbedarfs für Unterkunft vor und ermöglicht darüber hinaus weitergehende Festlegungen mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und höherer Rechtssicherheit. Damit ist die Angemessenheit einer Wohnung anhand der Gesamtkosten fes... mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 17 Die Einfügung einer Satzungsermächtigung stellt hauptsächlich eine Reaktion auf Forderungen verschiedener Stellen nach Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung und die mangelnde Akzeptanz der Entscheidungen der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a und der gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommun... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2.4 Darlegungserfordernisse nach Abs. 2

Rz. 23 Abs. 2 Satz 1 zwingt den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, der Satzung eine Begründung beizufügen, wenn aufgrund der Ermächtigung in einem Landesgesetz eine Satzung tatsächlich erlassen wird. Das Begründungserfordernis ist der Gesetzesbegründung zufolge an die §§ 9, 10 BauGB angelehnt. In § 9 Abs. 8 BauGB wird inhaltlich auf § 2a BauGB verwiesen. Danach hat die Gemeind... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden und gilt seit dem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift schreibt inhaltlich Rahmenvorgaben für die zu erlassenden Satzungen beziehungsweise Rechtsvorschrif... mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 34 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (ehemals), Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen, veröffentlicht als Sonderveröffentlichung auf der Homepage des Bundesministeriums im Internet unter www.bbsr.bund.de. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Empfehlungen zur Aus... mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.3 Pauschale nach Abs. 2

Rz. 27 Abs. 2 ermöglicht die Festlegung einer Pauschale, die bei der Berechnung der Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung von dem Jobcenter zugrunde gelegt wird. Das bedeutet, dass der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt keine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall mehr vornimmt und auch nicht überprüft, ob die Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft ... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen, veröffentlicht auf der Homepage des Ministeriums im Internet unter www.bmvbs.de. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Diskussion über eine Pausch... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2.5 Personengruppen mit besonderem Basisbedarf

Rz. 25 Abs. 3 verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte für den Regelfall dazu, in der Satzung auch besonderen Bedarf zu berücksichtigen. Das Gesetz bzw. die Gesetzesbegründung nennen eine Behinderung, das Umgangsrecht, die Berufsfindungsphase, aber auch Alleinerziehende, die stationäre Suchtklinik und das Frauenhaus. Die Regelung zielt sowohl auf einen größeren wie auf... mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.4 Programmsätze des Abs. 3

Rz. 31 Abs. 3 enthält der Gesetzesbegründung zufolge lediglich 2 Programmsätze. Das hat insbesondere zur Folge, dass aus Abs. 3 keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten abgeleitet werden können. Konkretere inhaltliche Bestimmungen sind § 22b vorbehalten. Die Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch Satzung erfordert die zeit- und reali... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2.1 Überblick

Rz. 14 Die Vorschrift schreibt im Kern die Produkttheorie aus der Rechtsprechung des BSG für die Bestimmung der Angemessenheit des Basisbedarfs für Unterkunft vor und ermöglicht darüber hinaus weitergehende Festlegungen mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und höherer Rechtssicherheit. Damit ist die Angemessenheit einer Wohnung anhand der Gesamtkosten festzulegen und ... mehr

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Sauer, SGB II § 22a Satzung... / 2.1 Überblick

Rz. 17 Die Einfügung einer Satzungsermächtigung stellt hauptsächlich eine Reaktion auf Forderungen verschiedener Stellen nach Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung und die mangelnde Akzeptanz der Entscheidungen der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a und der gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger n... mehr

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Sauer, SGB II § 22b Inhalt ... / 2.3 Weitere Angemessenheitsgrenzen

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 eröffnet die Möglichkeit, die Angemessenheit des Basisbedarfs für Heizkosten anhand von Verbrauchswerten oder konkreten Aufwendungen in Geld festzulegen. Wie schon bei den Leistungen zu den Kosten für die Unterkunft dürfen Eigentümer nicht besser gestellt werden als Mieter. Die Befugnis schließt die Kosten für eine zentrale Warmwasserbereitung ein. Abs. ... mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 2.2 Überprüfung der Angemessenheit

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Werte vor, die in der Satzung die Angemessenheit der Basisbedarfe für Unterkunft und Heizung belegen, ggf. auch als Grenzwerte. Dabei sind die auf den Basisbedarf für Unterkunft bezogenen Werte alle 2 Jahre und die auf den Basisbedarf für Heizung bezogenen Werte jährlich zu überprüfen. Der Gesetzgeber geht davon ... mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt worden und gilt seit dem unverändert. Rz. 2 Die Vorschrift schreibt Rahmenbedingungen für die Datenerhebung, Datenauswertung und Datenüberprüfung fest, die de... mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen, veröffentlicht auf der Homepage des Ministeriums im Internet unter www.bmvbs.de. Mutschler, Kosten der Unterkunft: Kommunale Satzung – eine Alternative zum "schlüssigen Konzept"?, NZS 2011, 481. mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl... mehr

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Sauer, SGB II § 22c Datener... / 2.1 Datenerhebung und Auswertung

Rz. 9 Die Vorschrift enthält Regelungen dazu, welche Daten die Kommunen erheben und auswerten müssen und dürfen, um die Satzungsermächtigung nach § 22a auszufüllen und den Auflagen nach § 22b und in § 22c selbst nachzukommen. Die interessierten Landkreise und kreisfreien Städte sind gehalten, zunächst zu prüfen, auf welche Daten in welcher vorliegender Struktur zurückgegriff... mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Geschäftschancenübertragung

Werden Geschäftschancen unentgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen verlagert, kommt eine steuerliche Gewinnkorrektur (vGA oder Einlage) beim übertragenden Unternehmen unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte die sich bietende Geschäftschance tatsächlich wahrgenommen[1]. Dies ist eine wichtige Einschränkung der G... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Steuersatz / 13 Schwimm- und Heilbäder, Kureinrichtungen – § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Der ermäßigte Steuersatz kommt in Betracht für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern verbundenen Umsätze, die Verabreichung von Heilbädern und die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist. Unter Schwimmbädern sind insbesondere Freibäder, Hallenbäder und Schwimmbäder mit besonderer Funktion, z. B. Lehrschwimmbäder oder ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.10 Ausnahmen von der Bindungsfrist durch Satzung (Satz 10)

Rz. 189 Die Regelung in Satz 10 eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit, durch Satzungsregelung eine Ausnahme von der Bindungsfrist von 12 Monaten vorzusehen. Rz. 190 Die Regelung gilt dann sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder. Die Vorschrift ist Folge der zwingenden Bindung an die gewählte Krankenkasse, unabhängig von Veränderungen,... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.2 Einschränkung der Satzübungsautonomie – keine Nachteilsregelung für Mitglieder (Satz 2)

Rz. 43 Von der gesetzlichen Verpflichtung zur gleichwertigen Versorgung nach Satz 1 kann die Solidargemeinschaft auch nicht durch ihre Satzung abweichen (so ausdrücklich auch noch einmal die Gesetzesmotive: BR-Drs. 52/21 S. 111 = BT-Drs. 19/27652 S. 110). Satz 2 verbietet daher der Solidargemeinschaft, in ihrer Satzung eine zum Nachteil ihrer Mitglieder abweichende Regelung ... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2 Wählbare Krankenkassen (Abs. 2)

Rz. 75 Abs. 2 nennt in den nachfolgenden Nummern die wählbare Kasse. Rz. 76 Dabei basieren die Kriterien für die Wählbarkeit einer Kasse im Wesentlichen auf regionalen, betrieblichen und satzungsrechtlichen Faktoren, um die Struktur der verschiedenen Kassenarten (AOK, Ersatzkassen, BKK/IKK) abzubilden. Wesentliche Kriterien für die Wählbarkeit einer Krankenkasse sind: Regional... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.3 Betriebskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnort (Nr. 3)

Rz. 88 Auch Betriebskrankenkassen werden nicht mehr kraft Gesetzes für die in den Betrieben Beschäftigten zuständig, sondern sind von diesen wählbar. Nach Nr. 3 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte daher auch die Betriebskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht. Rz. 89 Eine Betriebskrankenka... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.4.1 Geöffnete Betriebskrankenkasse (§ 144 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 97 § 144 Abs. 2 Satz 1 regelt das Satzungsrecht der Betriebskrankenkasse, in ihrer Satzung vorzusehen, dass sie durch alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten gewählt werden kann. § 145 Abs. 2 sieht für Innungskrankenkassen vor, dass eine Satzungsregelung nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in der bis zum 31.3.2020 geltenden Fassung das Wahlrecht nicht auf ... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 183 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.3 Sonderregelung knappschaftliche Versicherung (Abs. 2a)

Rz. 127 Abs. 2a ordnet den Geltungsausschluss von § 2 Abs. 1 der Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung für Personen an, die nach dem 31.3.2007 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werden. Rz. 128 Die Vorschrift ist durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.8 Wahlrecht bei Vereinigung (Abs. 7)

Rz. 168 Abs. 7 sieht ein weiteres Wahlrecht des Versicherten vor, wenn eine Betriebskrankenkasse ohne Satzungsregelung nach § 144 Abs. 2 Satz 1 an einer Fusion beteiligt ist. Geht aus einer solchen Vereinigung eine Innungskrankenkasse hervor, ist die neue Krankenkasse auch für die Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar, die ein Wahlrecht zu der Betrie... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3.5 Ende der Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung bei ausgeübten Wahlrecht

Rz. 144 Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse endet bei Ausübung des Wahlrechts mit dem Wirksamwerden der Kündigung; also nach Satz 3 i. d. R. mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Monat, in dem Versicherte seinen Beitrittsantrag bei der neuen Kasse stellt. Rz. 145 Für die freiwillige Mitgliedschaft ist die Sonder... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.4 Geöffnete Betriebs- oder Innungskrankenkassen (Nr. 4)

Rz. 95 Nach Nr. 4 erfasst das Wahlrecht auch alle Betriebs- oder Innungskrankenkassen des Beschäftigungs- oder Wohnorts, deren Satzung eine Regelung nach § 144 Abs. 2 Satz 1 oder § 145 Abs. 2 enthält. Rz. 96 Nr. 4 ist durch das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 6... mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.2 Elternversicherung bei verschiedenen Krankenkassen

Rz. 144 Sind beide Eltern bei verschiedenen Krankenkassen versichert, kann jede dieser Krankenkassen gewählt werden. Auch hier besteht die Besonderheit darin, dass die regionalen oder sachlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen müssen. Für dieses Wahlrecht ist jedoch zu beachten, dass satzungsrechtliche Altersbegrenzungen bestehen können (vgl. Komm. zu § 9), die e... mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.1 Grundsätze (HS 1)

Rz. 204 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel nicht möglich. Bisher ha... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.1 Intervall und Beweismittel (Satz 1)

Rz. 50 Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachzuweisen, hat eine Solidargemeinschaft alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten beim Bundesministerium für Gesundheit einzureichen; Satz 1. Rz. 51 Auf der Grundlage des Nachweises durch das versicherungsmathematischen Gutachtens, das von einem unabhängigen Gutachter zu prüfen und zu testieren ist, erfolgt ansch... mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.7.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alternative Form der Absicherung im Krankheitsfall darstellt. Solidargemeinschaften sind damit eine dritte, eigenständige Absicherungsform neben der ... mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr... mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.1 Gewerbesteuerpflicht

Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, etwa eine Architekten- oder Rechtsanwalts-GmbH.[1] Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die in die GmbH mündende Vorgesellschaft eine nach außen gerichtete Tätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit der Eintragung der GmbH in das Handels... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule ihres Kindes als Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG

1. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes , wenn die Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für den Schulbesuch des Kindes entrichtet worden sind. 2. Sofern die entsprechende... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begünstigungs... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anforderungen an Satzung und tatsächliche Geschäftsführung, Vermögensbindung (§§ 59–63 AO)

5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) Tz. 126 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwec... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO)... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedhofsvereine

Die Friedhofsverwaltung obliegt in der Regel der öffentlichen Hand. Werden jedoch die grundsätzlich hoheitlichen Aufgaben des Bestattungswesens (Betrieb eines Friedhofs) durch einen Verein wahrgenommen, kann dieser als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden. So gehört die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (ab dem 29.12.2020) zu den g... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Die angeschlossenen Untergliederungen, Einrichtungen und Jugendherbergen

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zunächst benennt § 9 Abs. 1 der Satzung des Jugendherbergswerkes die Landesverbände als geborene Mitglieder, die nach § 7 Abs. 4 der Satzung des Jugendherbergswerkes als selbstständige, gemeinnützige Vereine in ihrem Bereich alle Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes erfüllen, soweit sie nicht durch diese Satzung dem Hauptverband zugewie... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 Abs 1 und 2 AO)

Tz. 142 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s § 61 AO, AEAO Nr 1 bis 7 zu § 61 sowie die Mustersatzung (Anl 1 zu § 60 AEAO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtl Mustersatzung wie folgt verankert werden: Namentliche (konkrete) Benennung der öff-rechtlichen oder st-begünstigten Kö, auf welche das Vermögen übergehe... mehr