Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.3 Gesamtzahl der Mitglieder

Rz. 6 Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist zwar in Abs. 1 nicht genannt. Aus den in Nr. 1 und 2 genannten Quoten sowie aus der Bestimmung, dass Frauen und Männer berücksichtigt werden sollen, folgt, dass der Jugendhilfeausschuss mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder haben muss. Das Landesrecht kann eine höhere Zahl von Mitgliedern vorsehen. Um der Quotenre...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darauf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.6 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Die Rechtsstellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kommunalverfassungsrecht, d. h. aus der Gemeindeordnung und dem Satzungsrecht der Gemeinde bzw. der Kreisordnung und dem Satzungsrecht des Kreises. Dabei dürfen allerdings die nachfolgend erläuterten Rechte des Jugendhilfeausschusses, die sich aus dem SGB VIII ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerkschaft / 1 Begriffsmerkmale einer Gewerkschaft

Auch wenn in zahlreichen verschiedenen Gesetzen Rechte und Pflichten von Gewerkschaften geregelt sind, z. B. im TVG, BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetzen, MitbestG, ArbGG oder SGG, ist nach BAG von einem gesetzesübergreifend einheitlichen Gewerkschaftsbegriff auszugehen, der das Erfordernis der Tariffähigkeit mit einschließt.[1] So wie z. B. § 10 Satz 1 Halbsa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 89 Für die Sitzverlegung (zum Begriffsverständnis siehe Rz. 89a) einer Körperschaft vom Inland in einen anderen Staat (und zwar seit Streichung des Abs. 3 durch das KöMoG sowohl für eine Sitzverlegung in einen anderen EU-/EWR-Staat als auch in einen Drittstaat) enthält das KStG keine besondere Regelung. Vielmehr gilt allgemein § 12 Abs. 1 KStG. Das bedeutet, dass eine Si...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 9 Die "doppelte Beitragsbemessungsgrenze" i. S. d. § 230 Satz 2 (vgl. die Komm. dort, Rz. 2) kann dazu führen, dass von einem versicherungspflichtig beschäftigten Mitglied, das Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, laufend Beiträge aus Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Für diesen Fall sieht Abs. 2 eine Erstattungsmöglichkeit...mehr

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Sommer, SGB XI § 17 Richtli... / 2.1 Begutachtungs-Richtlinien (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt seit Inkrafttreten der Norm im Jahr 1995 die Pflicht zum Erlass von Richtlinien zur näheren Abgrenzung der in § 14 geregelten Merkmale der Pflegebedürftigkeit, der (damals noch geltenden) Pflegestufen nach § 15 sowie des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017 und der ...mehr

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Sommer, SGB V § 231 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Sie wurde zuletzt durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 20.7.2021 geändert. Dabei wurden in Abs. 1 der Satz 2 und in Abs. 2 der Satz 4 eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift sieht eine Erstattung von Beiträgen in den Fä...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 4 Protokolle in der Satzung vorschreiben

Die meisten Satzungen schreiben Protokolle nicht ausdrücklich vor. Es ist jedoch gerade bei größeren Vereinen ratsam, dies in der Satzung festzulegen. Insbesondere, wenn der Verein Untergruppierungen besitzt (Abteilungen, Mannschaften usw.), die eigene Versammlungen abhalten, ist es ratsam, in der Satzung festzulegen, dass über diese Versammlungen Protokolle angefertigt und ...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 7.2 Formvorgaben

Grundsätzlich gibt es keine verbindlichen Formvorgaben für ein Protokoll. Doch einige Regeln haben sich in der Praxis bewährt. Grundsätzlich steht über dem Protokoll der Name des Vereins. Danach folgt die Bezeichnung "Protokoll" mit der Angabe der Art der Versammlung, des Versammlungsortes und -datums. Praxis-Beispiel Tennisverein Grün Weiß Musterstadt e. V. Protokoll zur Mitg...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 8 Genehmigung des Protokolls

In den meisten Vereinen ist es die Regel, dass Versammlungsprotokolle von der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt werden. Rechtlich ist dies nicht vorgeschrieben. Wenn die Satzung dies also nicht vorsieht, könnte man die Genehmigung auch unterlassen. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Genehmigung auch ohne Satzungsvorschrift vorzunehmen, weil das Protokoll so einen höher...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 9. Musterformulierung zum Einziehungsbeschluss

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Unterschätzt: das Protokoll / 1.2 Das Protokoll bei Mitgliederversammlungen

Nach § 58, Ziffer 4 BGB muss in der Satzung geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Mitgliederversammlung einberufen werden muss, wie die Berufung (Einladung) erfolgen muss und wie die Beschlüsse beurkundet werden. Aus der Pflicht, die Beschlüsse zu beurkunden, ergibt sich die Anforderung, ein Protokoll anzufertigen, das dann die geforderte Urkunde darstellt. Abge...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 9 Einsicht in Vorstandsprotokolle

Die Mitglieder haben ein Recht, über die Arbeit des Vorstands informiert zu werden. Der Vorstand sollte aber nicht die gesamten Vorstandsprotokolle veröffentlichen. Er sollte über die Ergebnisse informieren, nicht aber über die dabei geführten Diskussionen. Da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, muss ohne Anfrage eines Mitglieds grundsätzlich kein Vorstandsprotokoll ver...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / Zusammenfassung

Sie kennen das: Bei der Frage, wer die Protokollführung während der Mitgliederversammlung, der Vorstandssitzung oder bei anderen Anlässen übernimmt, herrscht meist "eisiges Schweigen". Die meisten Mitglieder sehen in den Aufzeichnungen ein mehr oder weniger "notwendiges Übel". Doch neben den – an sich recht spärlichen – gesetzlichen Verpflichtungen gibt es auch Situationen, ...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 5. Abfindungszahlung

Sofern die Satzung keinen zulässigen Abfindungsausschluss vorsieht (hierzu: Wicke, GmbHG, 5. Aufl. 2024, Anh. § 34 Rz. 19), hat der Gesellschafter einen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe richtet sich vorrangig nach den Satzungsregelungen, bei Fehlen einer solchen Regelung nach dem Verkehrswert des Anteils (Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 34 GmbHG Rz. 55). Schuldnerin der Ab...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / II. Wann ist sie sinnvoll?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Familienunternehmen und mittelständische Firmen greifen gerne auf diese Rechtsform zurück, wenn sie z.B. an die Börse gehen oder Investoren beteiligen möchten, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen wollen. Beraterhinweis Solange die Gründerfamil...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 3. Zeitnaher Beschluss über die Einziehung

Liegt ein Einziehungsgrund vor, müssen die Gesellschafter über die Einziehung beschließen (s. hierzu die Musterformulierung). Für die Beschlussfassung gelten die allgemeinen Anforderungen. Die Satzung kann Ausschlussfristen für diesen Beschluss regeln, innerhalb derer die Gesellschafter über die Einziehung entscheiden können. Aber auch ohne statuarische Zeitvorgaben muss der...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 3.1 Elektronische Aufzeichnungen einer Versammlung

Wenn eine Versammlung auf Tonträger aufgezeichnet wird, vereinfacht das natürlich die Erstellung eines Protokolls. Ein Mitschnitt der Aussprachen darf jedoch nicht ohne die Einwilligung aller Teilnehmer erfolgen. Wichtig Während der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber es ermöglicht, Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung online durchzuführen. Die Onlineversammlu...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 8. Abtretungsverpflichtung als Alternative

Zur Erleichterung des Gesellschafterausschlusses wird empfohlen – flankierend zur Einziehungsklausel – eine Abtretungsverpflichtung in die Satzung aufzunehmen, nach der der Gesellschafter verpflichtet ist, bei Vorliegen eines Einziehungsgrundes seinen Anteil der GmbH, einem Mitgesellschafter oder einem Dritten zu übertragen (hierzu OLG München v. 16.1.2025 – 23 U 5949/22, Gm...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / III. Wie wird die KGaA gegründet?

Die Gründung einer KGaA ist formal aufwendig und entspricht im Wesentlichen der Gründung einer Aktiengesellschaft. Erforderlich sind mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie ein Kommanditaktionär. Faktisch ist auch eine Ein-Personen-Gründung möglich, etwa durch eine vorgeschaltete Ein-Personen-GmbH als Komplementär.[4] Die Satzung der KGaA bedarf d...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 1.1 Das Protokoll bei der Gründungsversammlung

Zur Gründung eines Vereins beziehungsweise seiner Eintragung im Vereinsregister ist ein Protokoll zwingend vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus § 59 Absatz 2 BGB. Hier wird verlangt, dass der Anmeldung des Vereins beim Registergericht "Urkunden über die Bestellung des Vorstands" beigefügt werden. Das Gründungsprotokoll ist normalerweise diese Urkunde. Sie muss von mindestens...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 10.2.1 Checkliste: Das korrekte Protokoll

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Jahresabschluss, Anhang und... / Zusammenfassung

Überblick Alle GmbHs müssen einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Anhang erstellen; Letzterer entfällt nur bei Kleinst-GmbHs. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt dagegen noch ein Lagebericht hinzu. Die Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt den Geschäftsführern, dessen Feststellung den Gesellschaftern. Die Geschäftsfü...mehr

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Unterschätzt: das Protokoll / 1 Gesetzliche Vorgaben und Notwendigkeit

Protokolle werden von den meisten Vereinen über Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen angefertigt. Gesetzlich vorgeschrieben sind Niederschriften über Vorstandssitzungen allerdings nicht. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass in der Satzung Regelungen zur Beurkundung der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung getroffen werden (§ 58 Nr. 4 BGB). Daraus ergibt sich eine ...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / I. Die KGaA: Was ist das eigentlich?

Die KGaA ist eine hybride Gesellschaftsform aus Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft (KG). § 278 Abs. 1 AktG definiert sie als eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter, Komplementär), während die übrigen Gesellschafter ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen. Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein geson...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.2.2 Erlöschen einer Steuerbefreiung

Rz. 26 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse steuerpflichtig wird. Das bedeutet, dass eine persönliche Befreiung von der KSt nach § 5 Abs. 1 KStG oder nach einer anderen Vorschrift erlischt (Rz. 11). Ohne Bedeutung ist, aus welchen Gründen die Steuerbefreiung erlischt. Sie kann erlöschen, wei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Stpfl., die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen würden (ein ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4.2 Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 35 Kleinstkapitalgesellschaften können bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen: Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB brauchen Kleinstkapitalgesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgeno...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten (Gesellschaftsvertrag oder Satzung) vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderunge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.1 Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden

Rz. 44b IAS 19 definiert die Höhe des Bilanzansatzes für Pensionsverpflichtungen und damit der zu bilanzierenden Schuld (defined benefit obligation (DBO)) als Nettogröße:[1] Zum bilanziellen Ansatz gelangen grundsätzlich nur die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen (DBO). Ausgehend von der DBO wird die bilanzielle Schuld errechnet, indem das Vermögen, das der Deck...mehr

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Jansen, SGB X § 56 Schriftform / 2.3 Andere Formvorschriften

Rz. 5 Aus der subsidiären Geltung des § 56 folgt, dass weitergehendere, strengere Vorschriften über die Vertragsform, die in anderen Rechtsvorschriften (Rechtsverordnung oder Satzung, nicht jedoch Verwaltungsvorschriften) enthalten sind, auch im Verwaltungsverfahren Anwendung finden (z. B. § 311b BGB bei Grundstücksveräußerungen). Schwächere Formvorschriften (z. B. über eine...mehr

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Sommer, SGB V § 275c Durchf... / 2.1 Einzelfallprüfung (Abs. 1)

Rz. 3 Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung (§ 39) kann die adressierte Krankenkasse den MD mit einer Prüfung der Schlussrechnung des Krankenhauses beauftragen (Satz 1). Die Prüfung ist spätestens 4 Monate nach ihrem Eingang bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den MD dem Krankenhaus anzuzeigen. Damit folgt der Gesetzgeber einer Anregung des Bundessozialgeric...mehr

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Sommer, SGB V § 128 Unzuläs... / 2.5 Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 11 Abs. 4 gibt vor, dass sich der Vertragsarzt an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln nur insoweit beteiligen darf, als er auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen mit Krankenkassen dazu berechtigt ist. Davon ausgenommen bleibt jedoch seine Tätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, die sich insbesondere aus der Hilfsmittel-Richtlinie des G...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch erf...mehr

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Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 2.2 Mitwirkung einer anderen Behörde (Abs. 2)

Rz. 8 Ist ein wirksamer Verwaltungsakt von der gesetzlich geforderten Mitwirkung einer anderen Behörde abhängig (Genehmigung, Zustimmung, Einvernehmen), hat diese Behörde auch beim stellvertretenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mitzuwirken. Bestimmungen, die eine Anhörung, ein Vorschlagsrecht oder eine gutachterliche Stellungnahme einer anderen Behörde vorsehen, sind unbea...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1.2 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 8 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die dem öffentlich-rechtlic...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.3 Prozess des Standardsettings

Rz. 8 Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wonach die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Standardsetting-Prozess zwingend ist, erfolgen die Entwicklung und Verabschiedung von Verlautbarungen entsprechend internationalem Vorbild in einem Due Process. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in § 3 Abs. 2 des Standardisierungsvertrags BMJ-DRSC sowie in § 20 Abs...mehr