Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2026 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Steuerbegünstigung. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Steuerbegünstigung z... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Zwei-Voten-Prinzip und Rolle der Marktfolge (Tz. 2)

Rz. 21 2 Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des Kreditengagements erfordert eine Kreditentscheidung zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften (z. B. KWG, Satzung) bleiben hiervon unberührt. Soweit die Entscheidungen von einem Ausschuss getroffen werden, sind die Mehrheitsverhältnisse innerhalb e... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt. Auch in diesen Fällen ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die die Kunst fördern, können gemäß. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) durch die zuständigen Finanzbehörden als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Derartige steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften (Vereine) sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) von der Körperschaft... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 15... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2026 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettbewerbsverein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, die die Interessen der Verbraucher wahrnehmen, können wegen Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs grundsätzlich gemeinnützig sein wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, § 52 Abs. 2 Nr. 16 AO (Anhang 1b). Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist aber dann nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Berichtspflichten als Indizien zur Mängelkategorisierung

Rz. 10 Als Indizien zur Unterscheidung zwischen unterschiedlich relevanten Mängeln können die verschiedenen Informationsadressaten und die zeitliche Abfolge der Berichtspflichten herangezogen werden. Je schneller Feststellungen an die gesamte Geschäftsleitung zu geben sind, desto bedeutender sind sie im Regelfall für das Institut. Eine herausgehobene Berichtspflicht könnte s... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre sonstigen Mittel, die keiner anderweitigen Bindung unterliegen, auch ohne Anpassung der Satzung für die Unterstützung der vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen verwenden, ohne dass dies ihre Steuerbegünstigung gefährdet. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten. Die Mitt... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

Unabhängig davon, ob die Körperschaft tatsächlich einen entsprechenden steuerbegünstigten Zweck, wie beispielsweise die Förderung mildtätiger Zwecke in ihre Satzung aufgenommen hat, können entgeltliche Betätigungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich bis zum 31. Dezember 2023 dem steuerbegünstigten Zwe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abmahnvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die ausschließlich das Abmahngeschäft betreiben, sind nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Sie fördern nicht die Allgemeinheit (s. § 52 AO, Anhang 1b) und sind auch nicht selbstlos tätig; ebenso s. Vfg. der OFD Rostock vom 10.05.2001, S 0171 – 03/01 – St 242/24a und s. Vfg. der OFD Köln vom 02.07.1982, S 0171 – 40 – St. 131. Bekäm... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Homosexuellenverein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) wurden im Rahmen des JStG 2020 um die "Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden" ergänzt. Damit können Organisationen, die sich mit den Problemen homosexueller Menschen befassen, nun ein... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 5 Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter im Sinne des KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Institutes oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen wurden. Durch die Bezugnahm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Investmentvermögen und alternative Investmentfonds

Rz. 33 Beim Finanzierungsleasing und bei der Anlageverwaltung geht es jeweils um Geschäfte außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Unter dem "Investmentvermögen" im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB wird jeder "Organismus für gemeinsame Anlagen" verstanden, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.1 Einordnung und Bedeutung von Spezialfonds

Rz. 28 Wesentliche Gründe für Geschäfte mit Investmentfonds, deren Volumina seit einigen Jahren stetig steigen, sind handels- oder steuerrechtliche Anreize, die Nutzung von externem Know-how (wissensbasierte Anreize) oder die Erweiterung der Investitionspalette eines Institutes. Unterschieden wird vor allem zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds bzw. Mischformen. Seit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Vergütungsverordnung

Rz. 98 Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion beschränken sich nicht auf die in den MaRisk enthaltenen Verantwortlichkeiten. Nach § 2 Abs. 11 InstitutsVergV ist die Risikocontrolling-Funktion als Kontrolleinheit im Sinne der Institutsvergütungsverordnung einzustufen. Die Institutsvergütungsverordnung weist den Kontrolleinheiten an zahlreichen Stellen Verantwortlichkeite... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.1 Funktionstrennung und Votierung

Rz. 1 Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Bei sehr kleinen Instituten kann auf die Votierung der beiden Bereiche verzichtet werden, wenn die Geschäftsleitung in die Vergabe risikorelevanter Kredite unmittelb... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7.1 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 193 Bei der Festlegung und Anpassung der Risikostrategien sind auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Hierzu gehören zunächst Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen (Klumpenrisiko). Die schiere Größe einer einzelnen Adresse ist jedoch nicht der einzige Risikotreiber (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuteru... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Inhalt und Umfang des Auskunftsrechtes

Rz. 52 Die Institute haben im Hinblick auf die prozessuale Umsetzung des Auskunftsrechtes weitgehende Gestaltungsfreiheit. In der Praxis setzen viele Institute dabei weniger auf formale Vorschriften als vielmehr auf das allgemeine Verständnis für eine gute Governance. Es erscheint jedoch ratsam, in den Richtlinien oder Geschäftsordnungen der Beteiligten (Geschäftsleitung, Au... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Weitergehende Beschlussfassungsvorschriften

Rz. 22 Grundsätzlich wird im Kreditgeschäft eine klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung gefordert (→ BTO 1.1 Tz. 1). Hintergrund für diese Funktionstrennung ist das Erfordernis eines "institutionalisierten Vier-Augen-Prinzips" bzw. "Zwei-Voten-Prinzips" im risikorelevanten Kreditgeschäft, um i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Mit dem KrZwMG v. 22.12.2023[2] wurde § 18 Satz 1 ErbStG um die Worte: "und rechtsfähige Vereine" ergänzt. Zugleich wurde mit der neuen Vorschrift des § 14a AO der Begriff der Personenvereinigungen definiert. Beides geschah, zusammen mit der Kodifizierung bzw. Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (s. insb. § 2a ErbStG und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO)... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen

Rz. 93 Neben den direkten Immobiliengeschäften gelten auch auf eigene Rechnung betriebene Immobiliengeschäfte von Tochterunternehmen des Institutes i. S. v. § 290 HGB als Immobiliengeschäft des Institutes, sofern die Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens ausschließlich oder überwiegend aus Immobiliengeschäften oder Beteiligungen an Immobiliengeschäften stammen. § 290 ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Ergänzende Regelungen in Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (Abs. 5)

Rz. 167 § 325 Abs. 5 HGB ordnet an, dass andere Publizitätspflichten von § 325 HGB unberührt bleiben. Die Quellen, aus denen sich weitere Offenlegungsverpflichtungen ergeben können, sind nicht abschließend. Weitergehende Verpflichtungen können sich z. B. aufgrund der Rechtsform (etwa bei Genossenschaften) oder infolge der Tätigkeit (etwa bei Kreditinstituten und Versicherung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bericht des Aufsichtsrats

Rz. 81 Eine Offenlegungspflicht für den Bericht des Aufsichtsrats[1] gibt es nur, wenn dieses Gremium zwingend zu bilden ist. Fehlt es – wie regelmäßig bei KapCoGes – an einem solchen Organ, besteht keine Offenlegungspflicht. Zu einer freiwilligen Bildung eines solchen Organs s. Rz. 83. Rz. 82 Unerheblich ist, aufgrund welcher Regelungen ein Aufsichtsrat errichtet wird, wenn ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen, d. h. ggf. künftig auch inklusive eines Nachhaltigkeitsberichts, soweit eine Verpflichtung zur Erstellung besteht (Rz. 215 ff.). Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte Personenhandels... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inw... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigte Gebäude und räumlicher Bezug

Rz. 15 Begünstigt ist Erhaltungsaufwand an einem Gebäude. Der Gebäudebegriff entspricht demjenigen des § 7h und ist steuerrechtlich auszulegen. Erfasst werden Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgebäude unabhängig von ihrer konkreten Nutzung, sofern sie der Einkunftserzielung dienen. Aufwendungen an selbstständigen Gebäudeteilen, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehenden Rä... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz. 60 ff.), den Lagebericht (Rz. 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz. 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht übe... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Kommunale Wärmeplanung (GModG) / 3 Anschluss- und Benutzungszwang

§ 109 GModG ermächtigt die Gemeinden und Gemeindeverbände von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen zu können. Eine hiermit übereinstimmende Regelung enthielt bereits § 16 EEWär... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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CO2-Kostenaufteilung zwisch... / 5 Beschränkungen energetischer Verbesserung

Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei einem Anschluss- und Benutzungszwang oder der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB liegt, einer wesentlichen energetischen Verbesserung ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.1 Anbindung an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 1)

Rz. 4 In Abs. 1 Satz 1 wird klargestellt, dass die Hilfen nach §§ 47 bis 51 den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Im Vergleich zu § 38 Abs. 1 Satz 1 BSHG fehlt der Zusatz "soweit in diesem Gesetz keine andere Regelung getroffen ist". Damit sind die Leistungen des Fünften Kapitels ihrem Umfang nach umfassend an das Leistungsrecht der gesetzlichen Kr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.2.1 Personenkreis (Satz 1)

Rz. 18 Die Norm betrifft Empfänger von Leistungen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII, Leistungen nach Teil 2 SGB IX (ab 1.1.2020), laufenden Leistungen nach §§ 2 oder 4 Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Krankenhilfeleistungen nach dem SGB VIII. Rz. 19 Für diese Personenkreise wird die Krankenbehandlung durch die Krankenkasse aufgrund eines gesetzlichen Auftrags (BSG, U... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sommer, SGB V § 278 Medizin... / 2.3 Ombudsperson (Abs. 3)

Rz. 14 Bei jedem MD wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt (Satz 1). Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für Beschäftigte des MD oder Versicherte der Krankenkassen. Der Kontakt ist vertraulich zu behandeln. Beschwerdegegenstand sind Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, und die Tätigkeit des MD. Mit der Aufgabe einer Omb... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.2 Freie Arztwahl (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 eröffnet den Leistungsempfängern die freie Wahl zwischen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern entsprechend den Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung. Rz. 10 Ärzte und Zahnärzte i. S. d. Abs. 2 sind dabei – wie in § 76 Abs. 1 SGB V – nicht nur die niedergelassenen Vertragsärzte, sondern auch die medizinischen Versorgungszentren, die ermächtigt... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Übernahmerelevante Angaben

Rz. 3 Durch die Übernahmerichtlinie von 2006 sind börsennotierte KapG verpflichtet, übernahmespezifische Angaben im Lagebericht aufzunehmen. Die Transformation von Art. 10 der Übernahmerichtlinie erfolgte in Deutschland durch das ÜbernRLUG,[1] mit dem ein neuer Abs. 4 in § 289 HGB a. F. eingefügt wurde, wonach im Lagebericht zahlreiche Angaben zur Kapitalstruktur und zu mögl... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.1 Nicht vorhandene oder nicht zu ermittelnde Gegenleistung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 17 Die erste Anwendungsalternative des § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst zunächst die Fälle, in denen eine Gegenleistung gänzlich fehlt. Sie kommt z. B. zum Tragen, wenn ein Grundstück als Gewinn eines Preisausschreibens erworben wird; ebenso verhält es sich beim Erwerb aufgrund eines Lotteriegewinns, da der geleistete Lospreis für den Erwerb des Loses und nicht für d... mehr

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§ 35 Die Beweiswürdigung in... / 1. Allgemeines

Rz. 59 Wenn die Revision zugelassen ist, prüft das Revisionsgericht nur, ob die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht, wobei die fehlerhafte Beurteilung der Zuständigkeit durch das Erstgericht nicht mehr geprüft werden kann gemäß § 545 ZPO. Rz. 60 Eine Rechtsverletzung liegt vor, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 546 ZPO). Das Rev... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int... mehr

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Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG

Zusammenfassung In den meisten nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sind die Aktien unverbrieft; die Aktionäre bekommen keine physischen Aktienurkunden. Die Aktionärsstellung ergibt sich aus dem Aktienregister. Wer solche unverbrieften Aktien übertragen will, muss bei der Vertragsgestaltung aufpassen – sonst ist die Übertragung im schlimmsten Fall unwirksam. Worum geht ... mehr

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BGH zur Auslegung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen

Zusammenfassung Der Bundesgerichtshof hat abermals Aussagen zur Auslegung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen getroffen. Betroffen war in dem entschiedenen Fall die Regelung über die Mehrheit beim Ausschluss von Gesellschaftern aus einer Personenhandelsgesellschaft. Zum Sachverhalt Kläger und Beklagte waren Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Die Kommanditisten war... mehr

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ZAP 7/2026, Aktuelle Entwic... / VIII. Stiftungsrecht: Abberufung eines Organmitglieds einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung aus wichtigem Grund und stiftungsbehördliche Untersagungsverfügung

Die Stiftung, die anders als die übrigen juristischen Personen des Privatrechts nicht über ein Willensbildungsorgan verfügt, vielmehr ihr Handeln an dem bei ihrer Errichtung mit der Satzung und dem Stiftungsgeschäft gesetzten Willen des Stifters ausrichtet (§§ 81 Abs. 1, 83 Abs. 2 BGB), handelt durch ihre Organe. Die Stiftung muss mindestens einen Vorstand (§ 84 Abs. 1 BGB),... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.2 Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung

Rz. 57 § 13 Abs. 1 S. 1 AStG setzt des Weiteren voraus, dass dem unbeschränkt Stpfl. – allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. d. § 7 Abs. 3 und 4 AStG – mindestens 10 % der Stimmrechte oder Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind. Maßgeblich ist das Ende des Wj. der Zwischengesellschaft. Die durchgerechnete Beteiligung wird bei mitte... mehr

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Die Vereinbarungstreuhand (... / 4. Vinkulierungsklauseln

Sieht die Satzung Vinkulierungsklauseln vor, sind diese auch bei der Vereinbarungstreuhand zu beachten. Der Schutzzweck der Vinkulierung, die Gesellschaft und die übrigen Gesellschafter vor einem Fremdeinfluss zu schützen, ist ebenso wie bei einer Übertragungstreuhand einschlägig (Reichert, GmbHR 2012, 713 [718]). mehr