Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Raumüberlassung an steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nr 5 AO)

Tz. 102 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Raumüberlassung darf – ebenso wie die Personalüberlassung (s § 58 Nr 4 AO) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden (für Hallenbauvereine s Erl des FinMin NRW v 06.08.1990, DStR 1990, 502). Auch Betätigungen iSd § 58 Nr 5 AO müssen nicht in der Satzung geregelt werden (s AEAO Nr 18 zu § 58 Nr 2–10). Werden sie in der Satzung gereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 4.4 Zuschuss

Die Satzung der Krankenkasse kann vorsehen, dass neben den im Rahmen der ambulanten Behandlung zur Verfügung zu stellenden Leistungen zu den übrigen Kosten die im Zusammenhang mit der medizinischen Vorsorgeleistung entstehen, ein Zuschuss gezahlt wird. Die Höhe des Zuschusses ist in der Satzung festzulegen. Er darf den Höchstbetrag von 16 EUR kalendertäglich nicht überschrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Zeitliche Voraussetzungen (§ 60 Abs 2 AO)

Tz. 134 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Satzung muss – auch bei einem vom Kj abw Wj den Erfordernissen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ (Kj) entspr (s § 60 Abs 2 AO). Entsch ist dabei die formell für den jeweiligen VZ gültige Satzung (s Urt des BFH v 21.07.1999, BFH/NV 2000, 297). Hierauf ist insbes bei Satzungsänderungen zu achten, die erst mit der Eintrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs 2, 2. Hs AO)

Tz. 154 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch in der tats Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s § 63 Abs 2 2. HS AO). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Kö die aufgr der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Kö der Vermögensübertragung nicht nach, führt dies ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Satzungsmäßige Zwecke

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot betrifft Aufwendungen für Zwecke, zu denen die Stpfl nach Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstiger Verfassung (s Tz 11) verpflichtet sind. Beispiel: Eine nicht st-befreite Stiftung ist an einer AG beteiligt und bezieht Dividenden, also Eink aus KapV. Nach dem Stiftungsgeschäft muss der Überschuss, der nach Abzug der Verwaltu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fremdenverkehrsvereine

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs ist kein gemeinnütziger Zweck, weil nicht ausschließlich und unmittelbar der Nutzen der Allgemeinheit gefördert wird. Die Fremdenverkehrsvereine fördern insbesondere auch die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit (Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter usw.) und somit ihre Einzelmitglieder. Bei überr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Aufwandsspenden

Tz. 155 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Rudi Roller ist als Übungsleiter und Trainer bei dem steuerbegünstigtem Sportverein TSV Blau Gelb e. V. für einige Jugendmannschaften verantwortlich. Der Sportverein wurde zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.03.2025 für die Jahre 2021–2023 wegen Förderung des Sports als gemeinnützige Einrichtung anerkannt. Am 26.10.2025 reicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.5 Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters (§ 60b AO)

Tz. 141 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Hierzu wird im Einzelnen auf die Kommentierung zu § 9 KStG verwiesen (s Tz 149a zu § 9 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 a) S 1: Erfordernis der Verfassungsmäßigkeit und der Völkerverständigung Mit § 51 Abs 3 AO wird in dessen S 1 ges ausdrücklich klargestellt, dass eine Kö nur dann als st-begünstigt anerkannt werden kann, wenn sie nach ihrer Satzung und bei ihrer tats Geschäftsführung keine Bestrebungen nach § 4 BVerfSchG verfolgt. Diese ges Regelung soll insbe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Begünstige Leistungsempfänger

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG ist, dass die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen. § 6 Abs. 1 der Satzung des DJH führt zur Verwirklichung des Vereinszwecks u. a. aus, dass der Verein vor allem für junge Menschen tätig ist. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 6 der Satzung des DJH, unterfallen den satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872 ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck ha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.2.4 Die Abhängigkeitsvermutung nach § 17 AktG

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Sachverhalt: Klägerin ist eine im Jahr 2000 gegründete GmbH. Die Gesellschaftsanteile hielten der Einzelunternehmer B zu 51 % sowie die X-GmbH & Co. KG zu 49 %. Nach der Satzung waren Gesellschafterbeschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen. Für z. B. Entlastung, Abberu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 3–5 AO)

Tz. 139 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs 3 AO ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (zB ges Änderung der Mustersatzung in der Anl zu § 60 AO). Nach dem AEAO Nr 4 zu § 59 besteht jedoch für die Vergangenheit und das Jahr, in dem die Bindungswirkung entfällt, Vert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verschmelzung von Vereinen nach Umwandlungsrecht

Tz. 4 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Nach § 99 UmwG kann sich ein eingetragener Verein an einer Verschmelzung beteiligen, wenn die Satzung oder Regelungen des Landesrechts nicht entgegenstehen. Möglich ist eine Verschmelzung zur Aufnahme oder eine Verschmelzung zur Neugründung, d. h. es entsteht durch das Zusammengehen (Verschmelzen) mehrerer Vereine insgesamt ein neuer Verein. D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ausländische Zuwendungsempfänger

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Begünstigt sind auch Zuwendungen an eine im EU/EWR-Ausland belegene Körperschaft, wenn diese nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) befreit sein würde, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde (d. h. wenn sie beschränkt bzw. unbeschränkt steuerpflichtig wäre; § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG, Anhang 10) und diese Staaten Amtshilfe und Unte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Übertragung eines steuerfreien Zweckbetriebs auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH

Tz. 204 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Sachverhalt 3: Ausgliederung eines ZwB in eine gGmbH Stliche Folgen: Die Übertragung des stfreien ZwB kann durch Sacheinlage nach § 20 UmwStG vorgenommen werden. Die Vermögensübertragung kann auch im Wege der verdeckten Einlage auf eine gemeinnützige Tochter-GmbH erfolgen. Diese bleibt ertragstlich ohne Folgen, wenn die gemeinnützige Kö die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Andere Vereinigungen nach § 4 Nr. 24 S. 2 UStG

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 24 S. 2 UStG erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung auf andere Vereinigungen, die gleiche Aufgaben unter denselben Voraussetzungen erfüllen. § 4 Nr. 24 S. 2 UStG widerspricht hier den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL, wonach "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.8 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 596 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Eine zivilrechtlich verbindliche Pensionsverpflichtung liegt ua nur vor, wenn dem Ges-GF das Selbstkontrahieren allgemein oder speziell für dieses Rechtsgeschäft gestattet ist. Nach dem Urt des BGH v 25.03.1991 (DB 1991, 1065) ist die GV einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Dienstvertrags eines GF auch für dessen Änderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vorbehalt des Spendenabzugs

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufgr des § 10 Nr 1 S 2 KStG bleibt der Spendenabzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG) vom Abzugsverbot ausgenommen. Hierdurch soll klargestellt werden, dass der Spendenabzug nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Kö mit der Spende zugleich satzungsgem vorgeschriebene Zwecke verfolgt. Die Einführung des S 2 in § 10 Nr 1 KStG geht auf die BFH-Rspr (s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsatz

Tz. 15 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten in einem steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Abgrenzung anhand der erzielten Einnahmen?

Tz. 96 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Art oder Bezeichnung der erzielten Einnahmen spielt dem ggü keine Rolle. So kann ein BgA auch dann anzunehmen sein, wenn die Einnahmen aufgr eines Ges, einer VO oder einer öff-rechtlichen Satzung erhoben und als "Gebühren" bezeichnet werden (s Urt des BFH v 26.02.1957, BStBl III 1957, 146 und v 21.09.1989, BStBl II 1990, 95) oder durch V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schnorr, Die Rückabwicklung verdeckter GA nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens, GmbHR 2003, 861; Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, GmbHR-Komm zum Urt des BFH v 25.05.2004, GmbHR 2005, 65; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung verdeckter GA – Anmerkungen zum Urt des BFH v 25.05.2004 und zum GmbHR-Komm von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermögensausstattung einer Stiftung

Tz. 157 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Am 2.3.2025 wird die rechtsfähige steuerbegünstigte Kunst- und Kulturstiftung in Köln anerkannt. Der Stifter, Albrecht Dürer, stattet die Stiftung am 4.3.2025 mit einem Gründungskapital von 1 Mio. EUR aus. Das Finanzamt erlässt den Feststellungsbescheid über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO am 4.5.2025. Die Stiftung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Zweckidentität

§ 58 Nr 1 S 1 AO erfasst Zuwendungen für die Verwirklichung "st-begünstigter Zwecke" Nach dem weit gefassten Wortlaut und vom ges-geberischen Ziel, im Zuge der Aufhebung des § 58 Nr 2 AO einen einheitlichen Zuwendungstatbestand zu schaffen, erfasst § 58 Nr 1 AO auch Zuwendungen für die Verfolgung anderer als der eigenen st-begünstigten Satzungszwecke (vgl AEAO Nr 3 zu § 58 N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen von Vereinsfunktionären und anderen Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz sind regelmäßig steuerbar. Sie sind auch steuerpflichtig, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit (§ 60a AO)

Tz. 135 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 60 a AO erfolgt eine gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen. Die Regelung ist am 29.03.2013 in Kraft getreten (s Art 12 Abs 2 iVm Art 1 Nr 5 des Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.2013, aaO). Nach § 60a AO wurde das bisher nur im AEAO geregelte vorläufige Anerkennungsverfahren als förmliches Feststellung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Zu den möglichen Empfängern des Vermögens s AEAO Nr 1 zu § 59. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung der Agentur... / 2 (Berufsständische) Versorgungseinrichtungen

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], die Beiträge, die für die Dauer des Leistungsbezugs an eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung einer Berufsgruppe oder an ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Problematik der Zulässigkeit des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 166 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für st-begünstigte Kö iSd § 51ff AO ist die Zulässigkeit des wG uE sowohl im Hinblick auf die Selbstlosigkeit (s § 55 AO) als auch wegen der Ausschließlichkeit (s § 56 AO) problematisch: Für den eigentlichen ideellen Bereich wird Selbstlosigkeit (s § 55 AO) verlangt, dh es dürfen insoweit nicht in erster Linie eigenwirtsch Zwecke verfolgt we...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2025 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2024 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2020–2022 erhalten. Der Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet die Kosten in der Höhe, ...mehr