Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Pensionen und sonstige Vers... / 1.1.2 Definition der "Versorgungsbezüge" nach § 19 Abs. 2 EStG

Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften[1]: Hierzu gehören Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld, Unterhaltsbeiträge sowie gleichartige Bezüge, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden.[2] Gleichartig ist ein Bezug, der nach seinem Zuwendungsgrund mit einem Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld oder Unterhaltsbeitra... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung als Institut zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft

Rz. 7 § 8 Abs. 3 KStG stellt das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung in Zusammenhang mit der Einkommensermittlung und weist ihm damit eine Funktion bei der Abgrenzung von Einkommenserzielung und -verwendung zu. Das ergibt sich schon aus dem sprachlichen Zusammenhang der Vorschrift. Wie in Rz. 6 dargestellt, dient der Begriff des Einkommens der Definition der dem Steue... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht... mehr

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Erleichterungen für die Gesellschaft bei Einladung zur GmbH-Gesellschafterversammlung

Zusammenfassung Das OLG Celle stellte für die GmbH klar: Verlangt der Gesellschaftsvertrag für die Einladung zu Gesellschafterversammlungen (wie oft) lediglich die Schriftform, ist das gesetzliche Erfordernis des Einschreibens wirksam abbedungen. Der einfache Brief und der Nachweis von dessen Absendung reichen aus. GmbH-Gesellschafterin klagt gegen Abberufung ihrer Geschäftsf... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2021 Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünsti... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.2 § 11 BewG (Wertpapiere und Anteile)

• 2022 Verweis auf das Stuttgarter Verfahren als anzuwendende Bewertungsmethode / § 11 BewG GmbH-Satzungen verweisen vielfach zum Zwecke der Bewertung von Geschäftsanteilen z. B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters auf das Stuttgarter Verfahren. Dies ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH v. 14.3.2022, II B 25/21 problematisch, da die Anwendung des Stu... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2021 Gestaltungsansätze bei Unternehmensnachfolgen in Krisenzeiten / § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ErbStG Im Rahmen der Planung von Unternehmensnachfolgen müssen auch Krisensituationen – wie z. B. die COCID-19-Pandemie – berücksichtigt werden. Bei lebzeitigen Schenkungen sollten auflösende Bedingungen und Widerrufsvorbehalte vereinbart werden, um z. B. bei einem erheblichen Wertve... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.12 § 58 AO (Steuerlich unschädliche Betätigungen)

• 2022 Mittelzuwendung durch unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung bzw. unentgeltliche oder verbilligte Erbringung von Dienstleistungen / § 58 Nr. 1 AO Nach § 58 Nr. 1 AO kann die einzige Art der Zweckverwirklichung einer gemeinnützigen Körperschaft darin bestehen, ihre Mittel einer anderen Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuzuwenden... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.5 § 8b KStG (Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen)

• 2021 Währungssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen / BMF v. 5.10.2020, BStBl I 2020, 1033 / § 8b Abs. 2 KStG Der BFH hat mit Urteil v. 10.4.2019, I R 63/15 entschieden, dass der Ertrag aus einem Währungssicherungsgeschäft, das ausschließlich zur Minimierung von Währungskursrisiken im Zusammenhang mit der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen abgeschlo... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 4 Satzungs- oder Vertragssitz in einem anderen Mitgliedstaat oder qualifizierten Drittstaat, Abs. 3

Rz. 11 Nach Abs. 3 unterliegt ein Kryptowerte-Betreiber, der seinen Verwaltungssitz im Inland hat oder seine reguläre Geschäftstätigkeit im Inland ausübt und damit den Anknüpfungspunkt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c oder d KStTG erfüllt, nicht den Sorgfalts- und Meldepflichten, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat oder einem qualifizierten Drittstaat seinen Satzungs- oder... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2.2.2 Satzungs- oder Vertragssitz im Inland, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

Rz. 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b ist anwendbar auf Rechtsträger i. S. d. § 1 Abs. 15 KStTG, die im Inland gegründet oder errichtet worden sind. Diese unterfallen der Vorschrift, wenn sie im Inland Träger von Rechten und Pflichten sind oder verpflichtet sind, im Inland eine Ertragsteuererklärung abzugeben oder gegenüber den Finanzbehörden andere steuerlich erhebliche Informatione... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Hilfskonstruktionen

Stiftungsmodelle: In Betracht kommen z.B. Stiftungsmodelle[4], bei denen eine oder mehrere Stiftungen die Unternehmensanteile halten. In Kombination mit einer Vereinbarung zur Förderung des Unternehmenszwecks kann die Bindung des Vermögens erreicht werden. "Veto-Share-Modell": Ein anderes Konzept ist das sog. "Veto-Share-Modell"[5]. Dabei wird die Vermögensbindung dadurch err... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 2. Keine Begrenzung beim Unternehmenszweck

Die neue Gesellschaftsform soll nicht auf bestimmte gemeinnützige oder nachhaltige Zwecke begrenzt sein. Die Rechtsform ist für jegliche unternehmerische Erwerbstätigkeiten offen. Es soll sich um reguläre am Markt tätige kapitalistisch ausgerichtete Unternehmen handeln, mit dem einzigen großen Unterschied, dass es keine Gesellschafter gibt, die einen Anspruch auf Auszahlung ei... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / a) Zweck der Erbersatzsteuer

Die Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG betrifft Familienstiftungen. Alle 30 Jahre unterliegt das gesamte Vermögen der Stiftung – als fiktiver Erbfall – der Erbschaftsteuer. Das Erbschaftsteuerrecht knüpft an einen Vermögensübergang an. Dieser wird bei Familienstiftungen dadurch ausgeschlossen, dass die Stiftung zeitlich unbegrenzt fortbesteht und die Satzung ebenfa... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 1. Wesensmerkmal: Vermögensbindung

Kerngedanke ist die Bindung des Vermögens der Gesellschaft an das Unternehmen zur Verfolgung der Unternehmenszwecke. Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sind ausgeschlossen. Der gesamte Jahresüberschuss wird thesauriert und steht dem Unternehmen zur Verfolgung der in der Satzung festgelegten Zwecke zur Verfügung. Die Vermögensbindung soll dauerhaft sichergestellt sein –... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die... mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 3. Kontrolle der Vermögensbindung

Die Einhaltung der Vermögensbindung muss durch ein externes Prüfsystem kontrolliert werden. Vorgesehen ist eine an dem System der Genossenschaften orientierte Kontrolle. Jede GmgV soll einem Prüfungsverband angehören, durch den regelmäßige Prüfungen der Vermögensbindung sowie Überprüfungen der Satzungen durchgeführt werden. Ausnahmen für regelmäßige Prüfungen sollen für solch... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 3.1 Beendigungsgründe

Der Anstellungs- bzw. Geschäftsführervertrag endet durch Kündigung. Außerdem kommen als Beendigungsgründe in Betracht: Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Tod des Geschäftsführers. In der Regel sind die Gesellschafter sowohl für den Abschluss als auch für die Kündigung des Anstellungsvertrags zuständig. Ist sowohl das Recht zur Bestellung... mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

zuletzt geändert durch Art. 6 G. v. 10.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 320 – Auszug – Teil 1 Gerichtsgebühren mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO

Rz. 152 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 36 RVG bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung) gemäß § 106... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Anerkennung als steuerbegünstigt/gemeinnützig

Unabdingbar für die steuerfreie Übertragung auf eine gemeinnützige/steuerbegünstigte Institution ist die körperschaftsteuerliche Anerkennung der Empfängerperson nach den Kriterien der §§ 51–68 AO als steuerbegünstigt im Zeitpunkt des Erwerbs. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das FA im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren durch Steuerbescheid bzw. Fre... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland

Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zuwendungsempfänger belegen ist, Amtshilfe und Unterstütz... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / a) Allgemeines

Von Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit sind Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 52 bis 54 AO dienen (§ 13 Abs. 1 ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Begriff der Entschädigung

Rz. 12 Der Begriff der "Entschädigung" wird im Gesetz nicht definiert. Die Rspr. versteht darunter, dass die Ersatzleistung unmittelbar durch den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen bedingt ist, mit denen der Stpfl. rechnen konnte; Entschädigungen sind Zahlungen zum Ausgleich von Schäden infolge einer eingetretenen oder zu erwartenden Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Stp... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Satzungserfordernis

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags fordert für handelnde Organe klare Regelungen in der Satzung: Nach dem gesetzlichen Regelstatut des BGB hat ein Vorstandsmitglied lediglich Anspruch auf Auslagenersatz (s. §§ 27, 670 BGB, Anhang 12a). Die Zahlung pauschaler Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) an einen Vorstand... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Haus- und Grundeigentümerrvereine sind regelmäßig als Berufsverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG steuerbefreit. Sie werden jedoch mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Rechtsberatung etc., partiell steuerpflichtig. Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen (sowie zu Mietervereinen) enthalten in der Regel Entgelte für die... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der Auflösung des V... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Vereinsvorsitzender, d. h. Vorstand gemäß § 26 BGB, hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB (s. Anhang 12a) sieht ausdrücklich vor, dass die Mitglieder des Vorstands unentgeltlich tätig ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ruft eine gemeinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine hier in Betracht kommenden Zwecke – wie insbesond... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 154 Die deutsche Aufsicht kann den Prüfern nicht konkret vorschreiben, wie sie ihrer Tätigkeit nachkommen sollen. Sie hat dennoch die Kritik an der Prüfungspraxis aufgegriffen und zum wiederholten Male mit bemerkenswerter Deutlichkeit auf die Notwendigkeit risikoorientierter Prüfungshandlungen hingewiesen.[1] Nicht zuletzt deshalb wurde die Notwendigkeit risikoori­entier... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Rückspenden/Aufwandsspenden

Tz. 29 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verzichtet ein ehrenamtlich Tätiger auf die Auszahlung des Ehrenamtsfreibetrags zugunsten des gemeinnützigen Vereins, sind die Grundsätze der Aufwandsspende zu beachten. Nach der Bestimmung des § 10 b Abs. 3 Satz 5 EStG (Anhang 10) können solche Aufwendungen nur Spenden sein, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag od... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sternenkinder

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) wurde die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten (sog. Sternenkinder) mit Wirkung ab dem 29.12.2020 als weiterer steuerbegünstigter Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Als Sternenkinder bezeichnet man Kinder, die vor, währ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 MaRisk als Rechtsverordnung

Rz. 197 Angesichts der anhaltenden Diskussion über den Rechtscharakter der MaRisk gibt es durchaus Überlegungen des deutschen Gesetzgebers, das Rundschreiben auf die Ebene einer Rechtsverordnung zu heben. Die MaRisk würden dann unter den in § 4 Abs. 3 SSM-Verordnung genannten Begriff "nationale Rechtsvorschrift" fallen und wären von der EZB in Bezug auf die bedeutenden Insti... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerbarkeit von Mitgliederbeiträgen

Rz. 12 [Autor/Stand] Sind Mitgliedsbeiträge nicht schon nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 oder Nr. 18 ErbStG vollumfänglich steuerfrei (§ 18 Satz 2 ErbStG) und greifen auch andere Vorschriften des § 13 ErbStG und/oder §§ 13a, 13c ErbStG nicht, stellt sich die Frage einer möglichen Schenkungsteuerpflicht erst dann, wenn und soweit Zuwendungen eines Mitglieds innerhalb von zehn Jahren (... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vertriebenenverbände

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vertriebenenverbände können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10, Anhang 1b). Einem Verband/Verein kann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit jedoch nicht gewährt werden, wenn er laut Satzung das Ziel verfolgt, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden sollen (s. FG Hamburg v... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zivilrecht (Umwandlungsrecht)

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Verschmelzung gelten grundsätzlich zunächst die umwandlungsrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 38 UmwG sowie im Übrigen die §§ 99ff. UmwG. Eine auch aus Praktikabilitätsgründen oft hilfreiche rückwirkende Verschmelzung auf einen bis zu acht Monate zurückliegenden Stichtag ist möglich. Der umwandlungsrechtliche als auch steuerliche R... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturfördervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sind als Sonderausgaben abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, Anhang 10). Die Mitgliedsbeiträge dieser Vereinstypen sind auch dann abziehbar, wenn den Mitgliedern gemäß Satzung oder tatsächlicher Geschäftsführung Vorteile wie z. B. ein verbilligter Eintritt gewährt werden. mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinseinnahmen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Einnahmenquellen eines Vereins sind: Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuwendungen (Geld- und Sachzuwendungen), Zuschüsse des Bundes, der Länder, der Kommunen oder aus Lotto- und Totomitteln, von Dachverbänden, Erbschaften, Schenkungen. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um steuerneutrale Posten, weil keine Vermögensmehrungen vorliegen (ideeller Ber... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 3.1 Aufbauorganisation

Rz. 1 Maßgeblicher Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Immobiliengeschäft ist die klare aufbauorganisatorische Trennung der Bereiche Markt und Marktfolge bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung. Rz. 2 Die Entscheidung, ein Immobiliengeschäft einzugehen, erfordert zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Weitergehende Vorschriften zur Bes... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen müssen ihre satzungsmäßigen Zwecke grundsätzlich ausschließlich und unmittelbar verfolgen (§ 61 AO, Anhang 1b). Unterstützt eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung ohne entsprechende Satzungsregelungen die vom Ukraine-Krieg Betroffenen (wie z. B. Einkaufshilfe, soziale Betreuung etc.)... mehr