Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / f) Wahrung der Rechte etwaig anspruchsberechtigter Personen

Rz. 97 Schließlich muss in beiden Fällen der Umwandlung gewährleistet sein, dass "die Rechte von Personen gewahrt werden, für die in der/den Satzung/en der übertragenden Stiftung/en Ansprüche auf Stiftungsleistungen begründet sind" (vgl. § 86 Nr. 4 und § 86a Nr. 3 BGB). Gewahrt werden können die Rechte ausweislich der Gesetzesbegründung[84] insbesondere durch Begründung verg... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / c) Anlagerichtlinien

Rz. 119 Eine wichtige Leitlinie für Stiftungsorgane sind nach wie vor etwaige Anlagerichtlinien.[175] Da die Verwaltung des Stiftungsvermögens vom Gesetzgeber nur in Grundzügen geregelt ist, kann die stiftende Person von der ihr auf diese Weise gewährten Freiheit Gebrauch machen und die gesetzlichen Rahmenbestimmungen mit ihren eigenen Vorstellungen über die Anlage des von i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / c) Entlastung

Rz. 33 Ob Regressansprüche der Stiftung erlöschen, wenn dem für den Schaden verantwortlichen Organ von dem zuständigen Kontrollgremium der Stiftung Entlastung erteilt wird, dieses mit der Entlastung also über etwaige Ansprüche der Stiftung verfügen kann, ist im Einzelnen umstritten.[56] Rz. 34 Sicher ist jedenfalls, dass eine Entlastung nur dann in Frage kommt, wenn die die H... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / d) Spezialfall "Servicegesellschaften" (§ 57 Abs. 3 AO)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / IV. Mittelzuwendung nach § 58 Nr. 1 AO (Förderkörperschaften)

Rz. 225 Nach § 58 Nr. 1 AO wird die Steuerbegünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Körperschaft einer anderen (steuerbegünstigten) Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet.[384] Die Vorschrift betrifft damit Fälle, in denen eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Zwecke ni... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Die Treuhandstiftung / II. Errichtung von Todes wegen

Rz. 90 Die Errichtung einer Treuhandstiftung von Todes wegen ist auf zwei Arten möglich, mittelbar und unmittelbar.[94] Rz. 91 Mittelbar ist die Errichtung möglich durch die Beschwerung von Erbe(n) oder Vermächtnisnehmer(n) mit der letztwillig verfügten Auflage, eine treuhänderische Stiftung nach den Vorgaben des Erblassers "zu errichten".[95] Rz. 92 Unmittelbar erfolgt die Er... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / b) Reichweite der Festlegung durch den Stifterwillen

Rz. 97 Wenn die stiftende Person, wie es in der bereits oben zitierten Begründung des Regierungsentwurfs wörtlich heißt, "in der Satzung die Anforderungen an die Verwaltung des Grundstockvermögens und seinen Erhalt inhaltlich weiter konkretisieren und insbesondere auch ein Vermögenserhaltungskonzept für die Stiftung in der Satzung festschreiben kann",[141] dann bedeutet das,... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / a) Stifterwille und Stiftungszweck als Maßstab

Rz. 92 Der historische, ggf. mutmaßliche Wille der stiftenden Person bei Errichtung der Stiftung als Maßstab für das Handeln der Stiftungsaufsicht und der Stiftungsorgane ist im BGB inzwischen in § 83 Abs. 2 BGB ausdrücklich niedergelegt. Er ist auch von zentraler Bedeutung für die Bestimmung des Inhalts des Vermögenserhaltungsgrundsatzes bezogen auf eine konkrete Stiftung.[... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / 3. Zulässigkeit nach der Stiftungssatzung

Rz. 22 Die Ausgliederung/Ausgründung muss dem Stifterwillen entsprechen, d.h. nach der (ggf. auszulegenden) Satzung der Stiftung zulässig sein, denn der Stifterwille ist der oberste Maßstab für das Handeln der Organe der Stiftung (siehe § 3 Rdn 44 ff.). Den von dem Stifter gesetzten Rahmen dürfen die Organe der Stiftung nicht überschreiten. Es hat uns nicht nur einmal überra... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zur Besteuerung der rec... / 1. Vermögensübertragung

Rz. 14 Jede Übertragung von Vermögenswerten auf eine inländische rechtsfähige Stiftung, also sowohl die Übertragung von Vermögen in ihr Grundstockvermögen als auch in ihr sonstiges Vermögen, ist grundsätzlich schenkung- oder erbschaftsteuerpflichtig.[9] Das ergibt sich im Einzelnen mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / 3. Umsetzung

Rz. 58 Zuständig für die zur Umstrukturierung notwendige Satzungsänderung ist nach § 85a Abs. 1 S. 1 BGB der Vorstand oder die ggf. durch die Satzung abweichend dazu befugten Stiftungsorgane. Sie müssen Regelungen nach § 81 Abs. 2 BGB (siehe auch § 3 Rdn 21 ff.) in die Satzung einfügen, also "die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird" und "Bestimmungen zur... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / 5. Modalitäten

Rz. 77 Die Stiftungssatzung sollte die Modalitäten, zu denen die Organmitglieder tätig sind, einschließlich der Frage der Vergütung der Organmitglieder (ehrenamtlich[114] oder entgeltlich?, Höhe der Vergütung?,[115] Sitzungsgelder? etc.) detailliert regeln. Da nach der dem Vereinsrecht entsprechenden gesetzlichen Grundregel des § 84a Abs. 1 S. 2 BGB Organmitglieder von Stift... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Die Treuhandstiftung / IV. Praktische Aspekte und neuralgische Punkte

Rz. 12 Fassen wir zusammen: Die Gründe für die Beliebtheit der Treuhandstiftung sind vor allem ihre leichte und ohne Genehmigung durch die Stiftungsbehörde mögliche Errichtung (Rdn 41 ff.) bei gleichzeitiger Möglichkeit der Steuerbefreiung, wenn die entsprechenden Vorgaben des Steuerrechts erfüllt sind (Rdn 169 ff. und § 9). Außerdem ist eine Mindestkapitalausstattung nicht ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Stiftungsformen und Alt... / a) Eingetragener Verein

Rz. 90 Vereine[148] finden wir nicht nur häufig im Bereich von Kultur und Sport, auch Verbände sind oft als Verein organisiert (z.B. Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.). Ein e.V. ist eine juristische Person, d.h. er ist rechtsfähig, und kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Er kann vor Gericht klagen un... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / b) Insbesondere bei Kapitalstiftungen: Nominaler oder realer Werterhalt?

Rz. 79 Vor allem insoweit das Grundstockvermögen einer Stiftung aus Barmitteln besteht, stellt sich in der Praxis regelmäßig die auch im Rahmen der Gesetzgebung aufgeworfene Frage, ob es genügt, wenn die Stiftungsorgane den nominalen Wert dieser Barmittel erhalten oder ob sie zum Erhalt der Kaufkraft, mithin des realen Werts des Grundstockvermögens, verpflichtet sind. Im Rah... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Die Treuhandstiftung / IV. Das Stiftungsgremium (internes "Organ")

Rz. 99 Der Stiftungsträger vertritt die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr und trifft alle Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks, etwa Ausschüttungen an die Destinatäre. Eine Treuhandstiftung benötigt dazu keinen Vorstand. Dennoch wird es sich insbesondere bei größeren Vermögen anbieten, ein internes Gremium der Treuhandstiftung zu schaffen, das den Stiftungsträger berä... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / II. Die Aufsichtsmittel

Rz. 35 Damit die Stiftungsaufsichtsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und des Stifterwillens sicherstellen kann, werden ihr verschiedene rechtliche Instrumente, die sich in präventive und repressive Aufsichtsmaßnahmen[58] unterteilen lassen, an die Hand gegeben. Zu nennen sind insbesondere: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Die Treuhandstiftung / 1. Auswahl bedarf besonderer Sorgfalt

Rz. 104 Bei der Auswahl des Treuhänders ist ganz besondere Sorgfalt anzuwenden. Der Erfolg des Projekts Treuhandstiftung steht und fällt mit dessen Träger: Ist dieser erfahren und verfügt er über die notwendige Infrastruktur? Arbeitet er professionell und zu fairen Konditionen? Sind dort Personen vorhanden, die sich um die Treuhandstiftung und die Verwirklichung ihrer Zwecke... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / I. Mittelfehlverwendung – verbotene Mittelverwendung

Rz. 239 Eine steuerbefreite Stiftung darf ihr Einkommen (ihre Mittel) nur für gemeinnützige und mildtätige sowie kirchliche Zwecke verwenden. Zum Schutz des Wettbewerbs darf sie ihr Einkommen überdies grundsätzlich nur aus Vermögensverwaltung erzielen. – Auf die Folgen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wurde oben näher eingegangen (siehe Rdn 105 ff.). – Die Satzung d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 14 Praxishinweise zur Ber... / II. Zukunftsorientierte Satzungsgestaltung

Rz. 126 Aus unserer Sicht ist ein solcher Blick unumgänglich. Satzungsregelungen etwa, die ausgehend von der aktuellen Rechtslage falsch sind, treffen die Stiftung sofort. Bei der Betrachtung der Gegenwart dürfen wir aber gerade bei der Stiftungserrichtung nicht stehen bleiben. Wir müssen hier wirklich den Blick in die künftigen Jahrhunderte wagen – und das mit unseren notwe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Die Treuhandstiftung / III. Stiftungsrechtsreform

Rz. 8 Die Stiftungsrechtsreform hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Recht der Treuhandstiftungen. Die §§ 80 ff. BGB und auch die Landesstiftungsgesetze sind auf Treuhandstiftungen weder direkt noch analog anwendbar, wie wir noch im Einzelnen sehen werden,[15] so dass sie auch nicht in das ab dem 1.1.2028 eingerichtete Stiftungsregister eingetragen werden. In der ziv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Stiftungen als Erben / C. Ein Spezialfall: Der Nachlass eines Künstlers und eine Stiftung

Rz. 42 Stiftungen finden sich oft auch im Bereich von Sammlungen verschiedenster Art und von Kunst. Sammler und Künstler haben das Bedürfnis, ihre Sammlung, ihre "Kunst" der Nachwelt zu erhalten. Diesen Bereich wollen wir hier beispielhaft am typisierten Fall eines Künstlers betrachten. Der Künstler kann mittels Stiftung eine seinen Vorstellungen entsprechende posthume Pflege... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / d) Haftungsbeschränkung durch Satzungsregelungen

Rz. 44 Nach § 84a Abs. 1 S. 3 BGB kann durch die Satzung auch die Haftung für Pflichtverletzungen von Organmitgliedern beschränkt werden. So kann etwa aufgrund der Satzungsautonomie in der Stiftungssatzung für die Organmitglieder der Rückgriff auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden, auch wenn diese die Voraussetzungen des § 31a BGB nicht erfüllen.[... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / V. Die "Umwandlung" einer steuerpflichtigen Stiftung in eine gemeinnützige Stiftung

Rz. 40 Die "Umwandlung" einer steuerpflichtigen Stiftung in eine gemeinnützige Stiftung bedeutet im Grunde nur, dass der Stiftungszweck geändert wird.[42] Die Gründe für eine solche Zweckänderung können verschiedener Art sein. Insbesondere bei Familienstiftungen kommt es vor, dass der ursprüngliche Zweck einer Versorgung der Nachkommen des Stifters im Laufe der Zeit an Bedeu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 14 Praxishinweise zur Ber... / II. Kontrolle der Stiftung

Rz. 52 Steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen und auch nicht steuerbegünstigte Stiftungen werden, wie in diesem Buch an verschiedenen Stellen erläutert, aus den verschiedensten Gründen errichtet. Neben philanthropischem Engagement stehen hinter dem Wunsch zur Errichtung einer Stiftung nicht selten zugleich (legitime!) Eigeninteressen, wie etwa die Hoffnung auf eine dauer... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zur Besteuerung der rec... / I. Besteuerung der Stiftung

Rz. 52 Die in der Praxis wichtige Frage, ab wann die Steuerpflicht und die Steuerprivilegierung im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung eintreten, wurde bereits an anderer Stelle behandelt, worauf hier verwiesen wird (siehe § 3 Rdn 109 ff.). An dieser Stelle bleibt allein festzuhalten, dass eine zu Lebzeiten der stiftenden Person anerkannte Stiftung mit der staatlichen A... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / IV. Steuerprüfungen bei gemeinnützigen Stiftungen

Rz. 252 Das Thema Außenprüfung und Steuerprüfung und damit auch das Thema "Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht"[424] wird, wie die Praxis leider zeigt, i.d.R. bei gemeinnützigen Stiftungen auf die leichte Schulter genommen.[425] Mancher Stifter und nicht wenige Ehrenamtler scheinen dennoch zu denken, dass sie mit "ihrer" Stiftung auf einer Insel der Seligen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / 4. Möglichkeiten zur Rücklagenbildung

Rz. 79 Eine steuerbegünstigte Stiftung kann im Rahmen des § 62 Abs. 1 und 2 AO davon absehen, ihre Mittel ganz oder teilweise für steuerbegünstigte Zwecke einzusetzen, und sie stattdessen einer Rücklage zuführen.[122] Die Rücklagenbildung dient der dauerhaften Sicherung der Zweckerfüllung sowie der Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Stiftung.[123] Das Gesetz... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Die Beendigung der Stif... / E. Vermögensanfall und Beendigung der Stiftung

Rz. 74 Mit der Auflösung oder Aufhebung ist die Stiftung in der Regel noch nicht vollständig beendet. Rz. 75 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Stiftung zwar aufgelöst, aber zunächst ist das Insolvenzverfahren durchzuführen. Verbleibt nach dessen Durchführung ein Restvermögen, greift § 87c BGB und das Vermögen ist nach § 199 S. 2 InsO vom Insolvenzverwalter an ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / a) Zulässigkeit

Rz. 127 Zu der Frage der Zulässigkeit von Umschichtungen im Grundstockvermögen enthielt das BGB bis zur Stiftungsrechtsreform keine Regelungen und auch nur wenige Landesstiftungsgesetze äußerten sich dahingehend, dass Vermögensumschichtungen nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung zulässig waren.[178] Unabhängig davon bestand aber weitgehende Einigkeit darüb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / II. Stifterfreiheit und Recht auf Stiftung

Rz. 5 Der Gesetzgeber hat den bisherigen Akt der "Genehmigung" bereits bei der Reform des Stiftungszivilrechts 2002 in "Anerkennung" umbenannt.[16] Hierdurch soll der Gedanke des Obrigkeitsstaates, der im Begriff "Genehmigung" steckt und der als nicht mehr zeitgemäß erschien, aus dem Stiftungsrecht entfallen. Es hat sich gezeigt, dass dadurch tatsächlich der Geist der Zusamm... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / A. "Konstituierung" der Stiftungsarbeit

Rz. 1 Um das Zitat Raymond Chandlers, dem Erfinder des Prototyps des knallharten und unbestechlichen Privatdetektivs Philip Marlowe, aufzugreifen: Wer erfolgreich in und mit einer Stiftung arbeiten will, muss sicher kreativ und phantasievoll sein. Klar ist aber auch, dass letztlich möglichst überzeugende Begründungen für das einmal Kreierte erforderlich sind.[2] Nur so kann ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / 5. Ein erstes Fazit und ein Ablaufplan

Rz. 118 Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung sind begrüßenswert. Insbesondere schaffen sie, bei allen noch offenen Fragen der Auslegung und Anwendung, deutlich mehr Rechtssicherheit als die zuvor geltenden landesgesetzlichen Regelungen. Die Praxis hat insbesondere die Regelungen zur Zusammenlegung dankend angenommen. Rz. 119 Als erste Übersicht üb... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / b) Zweite Stufe

Rz. 60 Die zweite Stufe, d.h. Eingriffe mittlerer Intensität, sind nach § 85 Abs. 2 BGB entweder solche Änderungen des Stiftungszwecks, die nicht unter § 85 Abs. 1 BGB fallen, oder Änderungen anderer "prägender Bestimmungen" der Satzung.[79] Rz. 61 Nicht unter § 85 Abs. 1 BGB fallende Änderungen des Stiftungszwecks sind nach der Gesetzesbegründung insbesondere Zweckerweiterun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / II. Möglicher Satzungsinhalt: Privatautonomie und Stifterwille

Rz. 42 Neben den vorstehend genannten notwendigen Angaben, die wir weiter unten näher betrachten (siehe Rdn 49 ff.), kann eine Stiftungssatzung zahlreiche weitere Regelungen enthalten. Tatsächlich ist uns aus der Praxis kaum eine Stiftungssatzung bekannt, die sich nur auf den absolut notwendigen Mindestinhalt beschränkt. Bei der ganz überwiegenden Anzahl von steuerbegünstigt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / 3. Vom Gesetz abweichende Regelungen

Rz. 66 Nach § 85 Abs. 4 BGB sind die gesetzlichen Vorschriften zur Satzungsänderung grundsätzlich in zwei Richtungen dispositiv. Zum einen können nach Satz 1 der Vorschrift strengere Regeln aufgestellt werden, indem Satzungsänderungen nach § 85 Abs. 1–3 BGB ausgeschlossen oder beschränkt werden. Zum anderen können nach § 85 Abs. 4 S. 2 BGB auch Satzungsänderungen durch Organ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Die Beendigung der Stif... / IV. Beteiligte des Insolvenzverfahrens

Rz. 55 Das Insolvenzgericht ernennt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Insolvenzverwalter [30] (früher Konkursverwalter) und beaufsichtigt ihn. Das Insolvenzverfahren dient dazu, entweder die Gläubiger eines Schuldners durch Vermögensverwertung gemeinschaftlich zu befriedigen oder die Fortführung eines Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans zu erreichen (§ 1 InsO)... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / b) Vertrag

Rz. 103 Der Vertrag wird grundsätzlich von den Vertretungsorganen der beteiligten Stiftungen abgeschlossen. Das ist in aller Regel der Vorstand. Die Satzung kann aber auch die Notwendigkeit der Mitwirkung weiterer Organe vorsehen, etwa die Zustimmung durch den Stiftungsrat. In der Praxis wird es sich empfehlen, stets die Zustimmung aller Stiftungsorgane einzuholen. Rz. 104 Di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Zur Besteuerung der rec... / I. Umwandlungsbesteuerung

Rz. 114 Ändert eine Familienstiftung ihre Satzung derart, dass sie nunmehr keine Familienstiftung mehr ist, so stellt sich die Frage, ob diese Umwandlung besteuert wird (sog. Umwandlungsbesteuerung). Rz. 115 Die Finanzverwaltung hat bereits zehn Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Ersatzerbschaftsteuer im Jahre 1983, somit also vor dem ersten Jahr der Erhebung der ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Die Beendigung der Stif... / II. Beendigungsverfahren: Auflösung oder Aufhebung

Rz. 4 Eingeleitet wird das Verfahren zur Beendigung der Stiftung entweder durch die Auflösung der Stiftung oder durch ihre Aufhebung. Rz. 5 Zur Auflösung kommt es zum einen durch Beschluss des Vorstands oder des ggf. von der Satzung dazu abweichend berufenen Stiftungsorgans (§ 87 Abs. 1 BGB, dazu Rdn 15 ff.). Zum anderen wird die Stiftung auch durch Beschluss des Insolvenzger... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Neuralgische Punkte bei... / 7. Auf Antrag der Stiftung durch die Stiftungsbehörde zugelassene Ausnahme

Rz. 141 In § 83c Abs. 3 BGB ist bestimmt, dass das Landesrecht eine Regelung vorsehen kann, wonach die Stiftungsbehörden "auf Antrag einer Stiftung für einen bestimmten Teil des Grundstockvermögens eine zeitlich begrenzte Ausnahme von Absatz 1 Satz 1 zulassen können, wenn dadurch die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht beeinträchtigt wird". Entspreche... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Stiftungen als Erben / 2. Errichtung einer Stiftung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 57 Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen kann in der Weise erfolgen, dass der Erblasser in der letztwilligen Verfügung seinen Stifterwillen, die Errichtung der Stiftung und die Vermögenszuwendung ohne alle Einzelheiten festlegt. Unter Umständen kann der Erblasser dies aufgrund seines Gesundheitszustandes gar nicht mehr, so dass die Zeit nur noch für ein "Nottesta... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 14 Praxishinweise zur Ber... / 6. Einreichung der Dokumente zur Anerkennung

Rz. 47 Die fertige Satzung und das Stiftungsgeschäft können nun zur Anerkennung bei der Stiftungsbehörde eingereicht werden. Je nach Verwaltungspraxis wird diese ggf. noch einige zusätzliche Dokumente anfordern. Dazu zählen etwa schriftliche Bestätigungen der ersten Vorstandsmitglieder zur Bereitschaft der Amtsübernahme, ein Nachweis über die Verfügbarkeit des zu übertragend... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / C. Rechnungslegung und Prüfung von Stiftungen

Rz. 23 Die Rechnungslegung bei Stiftungen[41] ist ein schwieriges und teilweise auch kontroverses Thema. Sie dient den Stiftungsorganen und der Finanzverwaltung, aber auch der Stiftungsaufsicht als Informationsquelle und im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage. In den einzelnen Landesstiftungsgesetzen finden sich üblicherweise einschlägige Vorschriften... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 14 Praxishinweise zur Ber... / IV. Compliance bei Stiftungen

Rz. 70 Compliance[31] bedeutet nichts anderes als Regeltreue und Regelkonformität. Es ist nicht nur so, dass ein Stiftungsberater diese Themen kennen sollte. Nein, sie bieten ihm sogar eine große Beratungschance. Deshalb sollen hier die wesentlichen Punkte dazu festgehalten werden. Aktuell haben Corporate Governance und Compliance die größte praktische Bedeutung bei börsenno... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 7 Die Beendigung der Stif... / C. Aufhebung durch die Stiftungsbehörde

Rz. 32 Die Stiftungsbehörde ist nach § 87a Abs. 1 BGB zuständig für die Aufhebung der Stiftung, wenn die soeben dargestellten Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 BGB (Nichterfüllbarkeit des Stiftungszwecks, vgl. Rdn 16 ff.) vorliegen und das zuständige Stiftungsorgan "nicht rechtzeitig" über die Auflösung beschließt. Die Stiftungsbehörde "soll" nach dem Gesetzestext in diesem Fa... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / d) Berücksichtigung des Stifterwillens

Rz. 75 Unbeachtlich ist der Stifterwille deshalb aber nicht. Vielmehr greift auch hier § 83 Abs. 2 BGB. Dazu heißt es in der Gesetzesbegründung wörtlich: "Gegen den Willen des Stifters kann sich eine Stiftung nicht an einer Zulegung oder Zusammenlegung als übertragende oder übernehmende Stiftung beteiligen." Aus unserer Sicht muss der Wille des Stifters aber nicht nur in die... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / c) Dritte Stufe

Rz. 64 Die dritte Stufe der geringsten Eingriffsintensität bilden nach § 85 Abs. 3 BGB schließlich Satzungsänderungen, die nicht unter § 85 Abs. 1 oder Abs. 2 S. 1 BGB fallende Bestimmungen betreffen. Es handelt sich insofern also um eine als Auffangtatbestand formulierte Regelung. In der Praxis wird daher zuerst zu prüfen sein, ob eine Satzungsänderung den Tatbestand der er... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / III. Der Sitz der Stiftung

Rz. 49 Zu unterscheiden ist zwischen dem Satzungssitz, d.h. dem Sitz, der nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BGB in der Stiftungssatzung anzugeben ist, und dem Verwaltungssitz der Stiftung (§ 83a BGB). Über die ihm grundsätzlich freistehende Wahl des Satzungssitzes der Stiftung hat der Stifter insbesondere die Möglichkeit, das für die Stiftung einschlägige Landesstiftungsgesetz z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Die Umstrukturierung vo... / b) Rechtslage nach der Reform

Rz. 67 Für die erstmalige Regelung der Zusammenführung von Stiftungen im BGB hat sich der Gesetzgeber ausdrücklich an den Regelungen zu Verschmelzungen im Umwandlungsgesetz orientiert,[64] knüpft aber mit Blick auf die grundsätzlich unbegrenzte Dauer von Stiftungen diese Zusammenführung an besondere Voraussetzungen. Die Entscheidung über die Zusammenführung von Stiftungen so... mehr