Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Angaben zu Gesamtbezügen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB befreit alle KapG, jedoch nicht die kapitalmarktorientierten Ges., unabhängig von ihrer Größe von der Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder (DRS 17.5), unbeschadet des Auskunftsanspruchs des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG in der HV, sofern sich durch die Angabe die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen.[1] Die Vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aktivierungswahlrecht (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 eröffnet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren. Das Aktivierungswahlrecht ist vom Wortlaut der Vorschrift her weit gefasst, d. h., es könnte demnach für jeden selbst geschaffenen VG des AV einzeln ausgeübt werden. Zu beachten ist jedoch das in § 246 Abs. 3 HGB bestehende Stetigkeitsgebot für Ansatzmethod...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Gewinnrücklagen

Rz. 17 Gewinnrücklagen (zu den einzelnen Arten der Gewinnrücklagen s. § 272 HGB [1]) bilden sich aus dem Ergebnis. Sie enthalten nur Beträge aus dem laufenden oder vorangegangenen Gj. Die Regelung des § 270 Abs. 2 HGB steht in einem engen Zusammenhang mit der des § 268 Abs. 1 HGB. Sie greift nur dann, wenn das Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB nicht besteht (s. dazu etwa § 150 A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 48 Der Gesetzgeber hatte zunächst keine zusammenfassende Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen vorgenommen, sondern diese in § 315 Abs. 1 Satz 1 bis 5 HGB a. F. in unterschiedlichen Zusammenhängen normiert. Rz. 49 Dies wurde mit dem BilRUG geändert und eine einheitliche Aufzählung geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inwieweit eine zeitnahe O...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Gegenstand und Umfang

Rz. 85 Gegenstand der Prüfung nach § 317 Abs. 2 HGB ist der Lagebericht gem. § 289 HGB sowie der Konzernlagebericht nach § 315 HGB. Der Umfang der Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts bezieht sich nach der Vorschrift auf den Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss sowie den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen und der Vermittlung eines zutr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 196 Die Funktion der Rücklage für eigene Anteile besteht in einer Ausschüttungssperre zum Schutz der Gläubiger. Zwar ist der Erwerb eigener Anteile gesellschaftsrechtlich nur zulässig, soweit er aus dem freien Vermögen erfolgt (§ 71 Abs. 2 Satz 2 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Gesetzgeber hält dies jedoch nicht für ausreichend, sondern vertritt die Auffassung, dass...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Einschränkung aufgrund von Einwendungen

Rz. 61 Eine Einschränkung ist nach § 322 Abs. 4 Satz 1 HGB geboten, wenn Einwendungen gegen die Rechnungslegung zu erheben sind und eine Versagung nicht in Betracht kommt. Rz. 62 Ob ein festgestellter Verstoß die Nichtigkeit des Jahresabschlusses bewirken kann, hat grds. keine Auswirkung darauf, ob eine Einschränkung oder eine Versagung vorzunehmen ist. Die notwendigen Schlus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 42 Zudem ergibt sich eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung, wenn dem MU das Recht zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik aufgrund eines mit diesem Unt geschlossenen Beherrschungsvertrags oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unt zu bestimmen (§ 290 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Auch hier reicht das Bestehen der Möglichkeit aus, d. h., eine praktische Ausübung mus...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.5 Sitzungen der Vertreterversammlung

Rz. 26 Die Sitzungen des hauptamtlichen Vorstandes einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV finden nach Bedarf statt und damit wesentlich häufiger als die Sitzungen der Vertreterversammlung. Diese Zeitfolge stellt auch eine Begründung für das Hauptamt im Vorstand bzw. das Ehrenamt in der Vertreterversammlung dar. In den Satzungen ist im Übrigen vorgegeben, dass die Vertreterversammlun...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.2 Mitgliederzahl der Vertreterversammlung

Rz. 18 Die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung einer KV/KZV bzw. der KBV oder KZBV bestimmt sich nach der Satzung der jeweiligen Körperschaft. Abs. 2 der Vorschrift gibt für die Mitglieder der Vertreterversammlung Höchstzahlen vor, um die Körperschaft entscheidungs- bzw. arbeitsfähig zu halten. Für die KV oder KZV sind grundsätzlich bis zu 30 Mitglieder der Vertrete...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2 Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan

Rz. 9 Die Vertreterversammlung ist nach Abs. 1 das Selbstverwaltungsorgan einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV und hat Rechtsetzungsbefugnis (Satzung und sonstiges autonomes Recht). Ihr wird damit eine starke Rechtsstellung ganz im Sinn einer gelebten Selbstverwaltung zugewiesen. Während Satzungen unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 81 Abs. 1 Satz 2 stehen, bedarf das sonstige a...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.8 Beschlussfassung in getrennten oder in gemeinsamen Abstimmungen der Versorgungsebenen (Abs. 3a)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführte Abs. 3a schreibt vor, dass in der Vertreterversammlung der KBV über Belange die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen nur die Vertreter der Hausärzte und über Belange, die ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stim...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.6 Doppelmitgliedschaft in den Organen einer Körperschaft

Rz. 28 Eine Doppelmitgliedschaft in der Vertreterversammlung und im Vorstand einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung ist zwar durch den Gesetzeswortlaut prinzipiell nicht ausgeschlossen; der gewollte Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang mit Abs. 3 Nr. 2 (Überwachung des Vorstandes), N...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.1 Überblick

Rz. 32 Das Gesetz benennt in der Vorschrift nicht allein die Organe, die für die juristische Person KV/KZV bzw. KBV/KZBV als Organverwalter handeln, sondern bestimmt auch den Rahmen der diesen obliegenden gesetzlichen Aufgaben. Nach Abs. 3 Satz 1 hat die Vertreterversammlung jeder kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung und Bundesvereinigung als Legislativ- und Kontrollorgan die ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.6 Rechtsstellung des Vorstandes und der Geschäftsführung der KBV

Rz. 47 Nach Ziff. 23.1. der hier beispielhaft angeführten KBV-Satzung (Stand: 1.3.2018) dürfen Vorstandsmitglieder nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der KBV durch den Vorstand obliegt dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorsitzenden und d...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.3 Verantwortung des Vorstandes

Rz. 44 Zur Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes wird nachfolgend beispielhaft auf die Satzung der KBV (Stand: 2.3.2018) verwiesen. Allgemein gesagt ist der Vorstand nach Ziff. 21.1. zunächst für die Erledigung aller Aufgaben der KBV zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand leitet die KBV und führt deren Geschä...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.4 Amt des Mitglieds der Vertreterversammlung

Rz. 24 Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV sind nach Ziff. 7.1 der Satzung in ihrer Amtsführung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden, sie haben ihre Entscheidungen nach ihrer eigenen, von pflichtgemäßen Überlegungen getragenen Überzeugung zu treffen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind nur gebunden, soweit die Satzung oder das Gesetz dies vorsieht...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.1 Ständige Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung

Rz. 17 Nach Ziff. 13 der Satzung der KBV richtet die Vertreterversammlung für jede Amtsperiode folgende 5 ständigen Ausschüsse ein: Finanzausschuss, Ausschuss für Zuordnung der Beschlussfassung, Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, Ausschuss für Satzungsangelegenheiten, Ausschuss für Compliance. Die ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlussfassungen der Vertreterver...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels des SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und gehört dort zum 2. Titel, der mit "Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen" überschrieben ist und die §§ 77 bis 81a umfasst. § 79 legt die innere Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung un...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.5 Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstandes

Rz. 46 Die Gesamtheit der Mitglieder der Vertreterversammlung wählt den Vorstand. Der Vorstand der KV/KZV sowie der KZBV besteht nach Abs. 4 Satz 1 aus bis zu 3 Mitgliedern, die nach Abs. 4 Satz 6 ihre Tätigkeit hauptamtlich ausüben. "Bis zu" heißt, dass auch 2 Vorstandsmitglieder bestellt werden können, allerdings nicht nur ein Vorstandsmitglied, weil dies dem der Plural "Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.10 Dienstverträge der Mitglieder des Vorstandes

Rz. 54 Nach Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift üben die Mitglieder des Vorstandes einer KV/KZV oder der KBV/KZBV ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Dazu wird beispielhaft auf Ziff. 25. der Satzung der KBV verwiesen. Nach Ziff. 25.1. stehen die Mitglieder des Vorstandes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zur KBV, dessen Inhalt im Einzelnen durch einen Dienstvertrag gerege...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.4 Organisation der Verwaltung (Abs. 7)

Rz. 45 Mit Wirkung zum 1.3.2017 ist die Verpflichtung der Vorstände der KBV und der KZBV zur Implementierung und Sicherung einer Verwaltungsorganisation ausdrücklich gesetzlich verankert worden. Die Vorstände der Bundesvereinigungen haben nach der Gesetzesbegründung die Pflicht zur Organisation des Verwaltungshandelns, um eine risikoadäquate, vermögenschonende Verwaltung sic...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.9 Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu den Vorstandsdienstverträgen

Rz. 50 Der ebenfalls für alle Vorstände der Körperschaften entsprechend geltende Abs. 6a des § 35a SGB IV bezieht sich mit Wirkung zum 11.5.2019 auf den Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Körperschaft hat einschließ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.1 Organe der Kassenärztlichen bzw. Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Abs. 1)

Rz. 7 Bei jeder Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) sind durch Wahl 2 Organe zu bilden, und zwar die ehrenamtlich tätige Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan und der hauptamtlich tätige Vorstand. Die Vertreterversammlung ist das oberste beschließende Organ der jeweiligen Körperschaft. Sie hat als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023 S. 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.3 Amtsperiode der Vertreterversammlung

Rz. 21 Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung beträgt 6 Jahre. Die Amtszeit eines Mitglieds der KBV-Vertreterversammlung beginnt bei den gesetzlichen Mitgliedern mit deren Wahl oder der Benennung, bei den gewählten ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitgliedern mit der Annahme der Wahl, frühestens jedoch mit dem Beginn der Amtsperiode. Die Amts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.2 Vertretungsbefugnis (Abs. 5)

Rz. 43 Abs. 5 weist – in Abgrenzung zu den Befugnissen der Vertreterversammlung – die Verwaltung und die Außenvertretung der Körperschaft dem hauptamtlichen Vorstand als originäre Kompetenz zu. Einschränkungen wie Genehmigungsvorbehalte durch Satzungen verstoßen gegen das höherrangige Recht des § 79 (BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R). Damit steht z. B. die Kompetenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.1 Aufgaben des Vorstands

Rz. 42 Der Gesetzgeber hat die Regelung der dem Vorstand bzw. der Vertreterversammlung einer KV/KZV oder der KBV/KZBV zustehenden Aufgaben und Kompetenzen nicht allein dem Satzungsrecht der Körperschaften überlassen, sondern diese weitgehend gesetzlich vorgegeben (vgl. BSG, Urteil v. 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R). Die Befugnisse der Vorstände der kassen(zahn)ärztlichen Körpers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 19 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Mieter aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 6 Unfallversicherung

In der Unfallversicherung hat der Unternehmer jeden Wechsel der Person, auf die der Betrieb läuft, in der durch die Satzung bestimmten Frist der Genossenschaft anzuzeigen. Ein Wechsel der Person liegt vor bei Verkauf, Verpachtung oder sonstiger Übertragung an einen anderen Unternehmer. Für die Beiträge bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in welchem der Wechsel angezeigt wird,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.1 Mitgliedsbeiträge

Bei Personenvereinigungen bleiben für die Ermittlung des Einkommens Beiträge, die aufgrund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden, außer Ansatz.[1] Die Rechtsprechung unterscheidet in diesem Zusammenhang allerdings die echten von den sog. unechten Mitgliedsbeiträgen. Nach den Urteilen des BFH über die steuerliche Behandlun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung unterscheidet die Rechtsprechung nach echten und unechten Mitgliedsbeiträgen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erbringen Vereine gegenüber ihren Mitgliedern grundsätzlich keine Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn und soweit sie satzungsmäßige Gemeinschaftszwecke für die Gesamtbelange ihrer Mitglieder erfüllen. Die hierf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) gGmbH: Wegfall der Vermögensbindung für einen begrenzten Zeitraum

Streitig ist, ob die in einem begrenzten Zeitraum (17.8.2012 bis 19.12.2013) fehlende (ausdrückliche) Satzungsregelung zur Vermögensbindung gem. § 61 Abs. 3 AO zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zu einem Wegfall der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für die Vorjahre 2005-2008 führen kann. Das FG entschied: Der Grundsatz der Vermögensbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahltarife / 1 Arten

Für die Krankenkassen sind folgende Tarifgestaltungsmöglichkeiten vorgesehen, die jeweils in der Satzung der einzelnen Krankenkasse geregelt werden müssen: SelbstbehalttarifeWenn Mitglieder in einem Jahr einen Teil ihrer Krankheitskosten selber tragen (Selbstbehalt), hat die Krankenkasse im Gegenzug an diese Mitglieder Prämien auszuzahlen.[1] Nichtinanspruchnahme von Leistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr