Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Auflösung durch Gesellschafterbeschluss (Nr. 2)

Rz. 6 Notwendig ist eine Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Der Gesellschaftsvertrag kann aber eine höhere oder eine geringere Mehrheit vorsehen, z.B. einfache Mehrheit. Letzteres aber nur dann, wenn der Auflösungsbeschluss nicht zugleich eine Gesellschaftsvertragsänderung beinhaltet, da sonst Verstoß gegen § 53 Abs. 2 vorläge. Zulässig ist auch eine gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen

Kommentierung Entscheidungen und Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; Born Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2023, Heft 10, Sonderbeilage 2; ders. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur GmbH, WM 2917, Heft 42, Sonderbeilage; Goette Ausschließung und Austritt aus der GmbH in der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Formzwang

Rz. 26 Der Abtretungsvertrag – auch die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung des Geschäftsanteils – muss vollständig, bestimmt und notariell beurkundet sein (vgl. auch Sicherungs- und Treuhandabtretung – hierzu etwa Noack § 15 Rz. 25, 26, 29; Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 30). Das gilt nach § 15 Abs. 4 auch für Verpflichtung, durch die die Abtretung eines Geschäftsanteils "b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder – Haftung

Rz. 73 Zum Beirat kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person bestellt werden; sie muss nicht Gesellschafter sein. Die Inkompatibilität der §§ 100 Abs. 2 Nr. 2 AktG, 105 AktG finden auf den Beirat keine Anwendung. Soweit nicht die Überwachung der Geschäftsführung in Rede steht, kann auch ein Geschäftsführer dem Beirat angehören (Scholz/Seyfarth § 52 Rz. 161). I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / XIV. Beraterverträge mit Aufsichtsrats- oder Beiratsmitgliedern

Rz. 85 Nach § 52 Abs. 1 ist u.a. § 114 AktG anwendbar. Das gilt auch für die Anwendung der Rechtsprechung zu den Bestimmungen des AktG. Die Satzung kann die Anwendbarkeit ausschließen. § 114 Abs. 1 AktG bestimmt, dass Dienstverträge, die kein Arbeitsverhältnis sind, oder Werkverträge, die Tätigkeiten höherer Art beinhalten (z.B. als Steuerberater oder Anwalt), der Zustimmung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Fakultative Bestandteile

Rz. 53 Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Gesellschafter oder auch der Gesellschafter einer "Ein-Personen-GmbH" im Rahmen des Zulässigen nahezu alles vereinbaren können, was ihnen beliebt (hierzu etwa die Zusammenstellung der umfangreichen Lit. bei Noack § 3 Rz. 24 ff.; Lutter/Hommelhoff § 3 vor Rz. 48; insb. auch Baumann/Reiss ZGR 1989, 157). Rz. 54 Die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Fortsetzung aufgelöster Gesellschaften

Rz. 21 Die Fortsetzung aufgelöster Gesellschaften ist in der Literatur und Rechtsprechung ein nicht ganz unumstrittenes Feld. Wenn die Gesellschaft durch Urteil aufgelöst ist (§§ 60 Abs. 1 Nr. 3, 61, 62), ist die Fortsetzung nur mit Zustimmung des Auflösungsklägers möglich (BayObLG DB 1978, 2164 f.). Die Fortsetzung ist ausgeschlossen bei Auflösung der Gesellschaft nach § 17...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.2 Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 1a)

Rz. 17 Abs. 1a eröffnet für den Versicherten im Falle der Schließung oder Insolvenz seiner Krankenkasse einen gewissen Vertrauensschutz in Bezug auf Entscheidungen, die die bisherige Krankenkasse getroffen hat. Eine Krankenkasse wird durch Verfügung der zuständigen Aufsichtsbehörde geschlossen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht gesichert ist (§§ 153, 159, 160). Mi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.4 Umfang und Verfahren der Kostenerstattung

Rz. 17 Die Kostenerstattung setzt gemäß § 19 SGB IV einen Antrag des Versicherten voraus. Der Erstattungsanspruch entsteht nur, wenn der Versicherte mit den Kosten auch tatsächlich belastet ist, d. h. einem Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ausgesetzt ist (BSG, Urteil v. 15.4.1997, 1 RK 4/96 ). Die Leistung muss ihm daher von dem Leistungserbringer tatsächlich erbrac...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Diese Vorschrift soll den Besonderheiten der bei den Krankenkassen und ihren Verbänden Beschäftigten Rechnung tragen. Den Krankenkassen wird die Möglichkeit eingeräumt, den bei ihr versicherten Beschäftigten und Versorgungsempfängern, die einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben – und nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 grundsätzlich versicherungsfrei sind, einen Versich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 2.2 Satzungsregelung

Rz. 5 Die Satzung der einzelnen Krankenkasse hat die näheren Regelungen über die Durchführung des Erstattungsverfahrens zu treffen. Dabei ist auch die Höhe des Anspruchs auf Teilkostenerstattung in Vomhundertsätzen unter Berücksichtigung des jeweiligen Beihilfeanspruchs festzulegen, wobei eine Teilkostenerstattung nur in dem Umfang infrage kommt, in dem Kosten auch bei der S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2 Wahl der Kostenerstattung (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 räumt allen Versicherten die Möglichkeit ein, anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung zu wählen. Wurde das Wahlrecht entsprechend ausgeübt, können sich die Versicherten also auf eigene Rechnung behandeln und die Kosten später in der durch Gesetz und Satzung festgelegten Höhe von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Durch die Entscheidung für di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Recht der sozialen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das sog. Sachleistungsprinzip (§ 2 Abs. 2 Satz 1), d. h., die Krankenkassen sind verpflichtet, die Dienste und Güter, deren der Versicherte bedarf, zu beschaffen und diesem zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht in der Weise, dass die Krankenkassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen und diese di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.1 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 10 Das Wahlrecht steht allen Versicherten zu, also auch familienversicherten Mitgliedern. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige (öffentlich-rechtliche) Willenserklärung des Mitglieds gegenüber der Krankenkasse. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bür...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 regelt die grundsätzliche Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hiervon zulässigen Ausnahmen. Bis zum 31.12.1992 sah § 13 weder für Pflichtversicherte noch für freiwillig Versicherte eine grundsätzliche Abweichung vom Sachleistungsprinzip vor. Abs. 2, der zunächst nur aus 2 Absätzen bestehenden Vorschrift, sah lediglich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 7 Sozialversicherung, Betriebsrente, Altersteilzeit

Das vorstehend ermittelte steuerpflichtige Bruttoentgelt ist auch die Basis für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Durch die Reduzierung des Bruttoentgelts infolge des Barlohnverzichts verringern sich auch die monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zu den entsprechenden Sozialversicherungen. Das gleiche gilt für die Beiträge/Umlagen zur Zusatzversorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.4 Bearbeitung der Beschwerde

Wenn klar ist, worum es bei der Beschwerde geht, ist sie in geeigneter Form zu bearbeiten. Die Anlaufstelle ist zu klären: Gruppenleitung Abteilungs-/Spartenleitung Vorstand Ggf, kann auch ein Mitglied des Ältestenrats eingeschaltet werden, je nachdem auf welche Ebene des Vereins die Beschwerde Bezug nimmt. Diese:r Vertreter:in würde die Aufgabe der Moderation als Gesprächsleitu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.4 Berufung

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Zuständigkeit für die Berufung der Mitglieder und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Das Integrationsamt beruft insgesamt 8 der 10 Mitglieder und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Das Berufungsrecht für das Mitglied, das das Land vertritt, obliegt ausschließlich der zuständigen obersten Landesbehörde, die diese Befugnis auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132b Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist eine leistungserbringende Korrespondenznorm zu § 37a. Die Soziotherapie ist mit Wirkung zum 1.1.2000 als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 37a) eingeführt worden. Diese Betreuungsleistung zielt darauf ab, für schwer psychisch kranke Patienten die notwendige Inanspruchnahme ambulanter vertragsärztlicher/-zahnärztlicher oder ärztli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsschutz – Ausnahme... / 6 Kündigung von Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim (§ 549 Abs. 3 BGB)

Definition Studentenwohnheim Ein "Studentenwohnheim" liegt nur vor, wenn das Gebäude vom Eigentümer dem studentischen Wohnen gewidmet und nach baulicher Anlage und Ausstattung auch geeignet ist, Studenten mit preisgünstigem Wohnraum zu versorgen. Dies setzt voraus, dass die Mietverträge mit den Studenten zeitlich begrenzt sind, um eine möglichst große Zahl von Bewerbern in de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an die Satzung

1 Problem/worum geht es? Nach § 60a AO prüft das Finanzamt die formelle Satzungsmäßigkeit einer Vereinssatzung als Voraussetzung für die Erteilung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO und teilt dem Verein das Ergebnis per Verwaltungsakt mit. Bei dieser Prüfung durch das Finanzamt geht es vor allem darum, ob die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben nach der sogenannten Ste...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gestaltungsspielräume in der Satzung: § 40 BGB

1 Problem/worum geht es? § 40 BGB ermöglicht dem Satzungskonstrukteur, von bestimmten Regelungen des BGB-Vereinsrechts in der Satzung abzuweichen, was erhebliche Gestaltungsspielräume in der Satzung eröffnen kann. 2 § 40 BGB lautet:mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gestaltungsspielräume in de... / 2 § 40 BGB lautet:

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gestaltungsspielräume in de... / 1 Problem/worum geht es?

§ 40 BGB ermöglicht dem Satzungskonstrukteur, von bestimmten Regelungen des BGB-Vereinsrechts in der Satzung abzuweichen, was erhebliche Gestaltungsspielräume in der Satzung eröffnen kann.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3.2 Das Urteil

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamtes, da die Regelungen der Satzung über die Vermögensbindung nicht den Anforderungen des § 61 AO genügen. Nach § 59 AO wird der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer für gemeinnützige Vereine nur gewährt, wenn sich aus der Satzung des Vereins ergibt, welchen Zweck er verfolgt und dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–55 AO ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 60a AO prüft das Finanzamt die formelle Satzungsmäßigkeit einer Vereinssatzung als Voraussetzung für die Erteilung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO und teilt dem Verein das Ergebnis per Verwaltungsakt mit. Bei dieser Prüfung durch das Finanzamt geht es vor allem darum, ob die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben nach der sogenannten Steuer-Mustersatzung zu § 6...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3 Aktuelle Rechtsprechung

Verlust des ermäßigten Steuersatzes bei der Umsatzsteuer bei Satzungsmangel (Fundstelle: BFH, Urteil v. 23.07.2009, Az.: V R 20/08) Leitsätze des BFH: Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG für gemeinnützige Vereine ist nur zu gewähren, wenn die Satzung die formellen Anforderungen an die sog. Vermögensbindung nach § 61 AO erfüllt. Hierzu ist erforderlich, dass die ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 2.1 Übernahme der "Steuer-Mustersatzung" gesetzlich verpflichtend

Jede Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss nach § 60 Abs. 1 AO wie folgt aufgebaut sein: Satzungszweck → vgl. Katalog des § 52 Abs. 2 AO Zweckverwirklichung Regelungen aus der Steuer-Mustersatzung zu § 60 AO. Erst dann erfüllt ein Verein nach § 59 AO die Voraussetzungen, als gemeinnützig anerkannt zu werden, sodass ein Feststellungsbescheid nach § 60a AO erlassen werden kann...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3.1 Der Fall

Ein Hundezuchtverein hatte in seiner Satzung Folgendes geregelt: § … Auflösung des Vereins Wird die Auflösung des Vereins beschlossen, so hat der Vorstand die laufenden Geschäfte zu beendigen. Die Mitgliederversammlung beschließt zugleich mit einfacher Stimmenmehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dieses muss entweder einem als gemeinnützig anerkannten Tierschutzver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 2 Satzungsbaustein

2.1 Übernahme der "Steuer-Mustersatzung" gesetzlich verpflichtend Jede Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss nach § 60 Abs. 1 AO wie folgt aufgebaut sein: Satzungszweck → vgl. Katalog des § 52 Abs. 2 AO Zweckverwirklichung Regelungen aus der Steuer-Mustersatzung zu § 60 AO. Erst dann erfüllt ein Verein nach § 59 AO die Voraussetzungen, als gemeinnützig anerkannt zu werden, so...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 2.2 Vermögensanfallsberechtigung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 2 Was ist ein Aufsichtsrat?

Der Kern des Problems liegt in der Frage, was ein Aufsichtsrat ist, welche Aufgaben und Zuständigkeiten er im Gefüge der anderen Vereinsorgane hat und was dazu die Satzung des Vereins regeln muss. Die Frage ist deswegen nicht einfach zu beantworten, weil es – wie oben ausgeführt – keine gesetzlichen Vorgaben gibt. In anderen Gesellschaftsformen sieht das ganz anders aus: der A...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.2 Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vertretungsregelung des Vor... / 1 Problem/worum geht es?

§ 26 Abs. 2 S.1 BGB regelt die Vertretungsregelung des Vorstands nach § 26 BGB, wonach bei einer Vertretungshandlung des Vorstands im Außenverhältnis ebenfalls das Mehrheitsprinzip zu beachten ist. Danach wird der Verein – bei einem mehrköpfigen Vorstand nach § 26 BGB – durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Von dieser Regelung kann die Satzung allerdings nach...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 3 Klassische Aufgaben eines Aufsichtsrats?

Der klassische Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert für den Verein die Geschäftsführung. Deswegen ist auch beim e. V. das Amt im Aufsichtsrat unvereinbar mit der gleichzeitigen Zugehörigkeit zum Vorstand oder einem sonstigen Geschäftsführungsorgan des Vereins. Die konkreten Aufgaben, wie die nach der Satzung zugewiesene Funktion ausgeübt werden soll oder muss, muss in der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 1 Problem/worum geht es?

§ 31a BGB regelt die Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern und besonderen Vertretern nach § 30 BGB. Danach haftet ein unentgeltlich tätiges oder nur im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG geringfügig vergütetes Organmitglied (z.B. der Vorstand nach § 26 BGB) dem Verein gegenüber für einen bei Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 1 Überblick

In § 27 Abs. 3 S. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands nach § 26 BGB unentgeltlich tätig sind. Die Vorschrift des § 27 Abs. 3 BGB ist jedoch insgesamt nach § 40 S. 1 BGB disponibel, sodass die Satzung auch abweichende Regelungen treffen kann. Bisher war im Vereinsrecht die Frage, wie der Vorstand sein Amt auszuüben hat, insbesondere, ob dieses vergütet werden...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuregelung der Abstimmungs... / 2.2 Satzungsänderung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuregelung der Abstimmungs... / 2.1 Einfache Beschlussfassung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuregelung der Abstimmungs... / 2.3 Vereinsauflösung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuregelung der Abstimmungs... / 2 Satzungsbausteine

Nach der Gesetzeslage muss die Abstimmungsmehrheit wie folgt in der Satzung geregelt werden: 2.1 Einfache Beschlussfassung 2.2 Satzungsänderungmehr

Beitrag aus der verein wissen
Beginn der Vereinsmitglieds... / 2 Satzungsbeispiel

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Ladung von Familienmitgliedern / 1 Problem/worum geht es?

Ein praktisches Problem in vielen Vereinen ist die Ladung von Familienmitgliedern. Dabei ist festzuhalten, dass eine Familienmitgliedschaft keine eigenständige Form einer Vereinsmitgliedschaft ist, sondern es handelt sich in der Regel um einen "Beitragsrabatt". Die Familienmitglieder selbst sind und bleiben eigenständige Vereinsmitglieder. Die Folge ist, dass auch alle Famil...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuregelung der Abstimmungs... / 1 Problem/worum geht es?

In § 32 Abs. 1 S. 3 BGB ist zur Frage der Abstimmungsmehrheiten bei der Beschlussfassung im Verein geregelt, dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Diese Formulierung findet sich auch in weiteren Regelungen im BGB-Vereinsrecht, wenn es um die Mehrheit bei der Beschlussfassung geht: § 33 Abs. 2 S. 1 BGB: Mehrheit bei der Satzungsänder...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 6 Haftung des ehrenamtlichen Aufsichtsrats

Auch der ehrenamtliche Aufsichtsrat unterliegt im Rahmen der Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Aufgaben der persönlichen Haftung. Dies wird in der Praxis leider allzu schnell und gerne übersehen. Allerdings kann sich ein ehrenamtlich tätiges Aufsichtsratmitglied auf das Haftungsprivileg des § 31a BGB berufen, wenn eine fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Je nachdem, wie ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.3 Ausführliche Satzungsklausel zur Aufgaben- und Zuständigkeitsbeschreibung des Vorstands und Einführung des Ressortprinzips zur Haftungsbegrenzung

mehr

Beitrag aus der verein wissen
Beginn der Vereinsmitglieds... / 1 Problem/worum geht es?

Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen ist die Vereinsmitgliedschaft, insbesondere die Frage, wann die Mitgliedschaft beginnt, ob sie überhaupt wirksam entstanden ist und ob sie korrekt beendet wurde und wann dies der Fall war. Dreh- und Angelpunkt dieser Fragen sind stets die Satzungsregelungen des Vereins, denn nach § 58 Nr. 1 BGB ist gesetzlich nur gereg...mehr