Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.8 Wahlrecht bei Vereinigung (Abs. 7)

Rz. 110 Abs. 7 sieht ein weiteres Wahlrecht des Versicherten vor, wenn eine Betriebskrankenkasse ohne Satzungsregelung nach § 144 Abs. 2 Satz 1 an einer Fusion beteiligt ist. Geht aus einer solchen Vereinigung eine Innungskrankenkasse hervor, ist die neue Krankenkasse auch für die Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar, die ein Wahlrecht zu der Betrie...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.3 Betriebskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnort (Nr. 3)

Rz. 60 Auch Betriebskrankenkassen werden nicht mehr kraft Gesetzes für die in den Betrieben Beschäftigten zuständig, sondern sind von diesen wählbar. Nach Nr. 3 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte daher auch die Betriebskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht. Rz. 61 Durch das Gesetz für e...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.5.2 Elternversicherung bei verschiedenen Krankenkassen

Rz. 96 Sind beide Eltern bei verschiedenen Krankenkassen versichert, kann jede dieser Krankenkassen gewählt werden. Auch hier besteht die Besonderheit darin, dass die regionalen oder sachlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht vorliegen müssen. Für dieses Wahlrecht ist jedoch zu beachten, dass satzungsrechtliche Altersbegrenzungen bestehen können (vgl. Komm. zu § 9), die ei...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.1 Grundsätze (HS 1)

Rz. 134 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel nicht möglich. Bisher ha...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.1 Intervall und Beweismittel (Satz 1)

Rz. 50 Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachzuweisen, hat eine Solidargemeinschaft alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten beim Bundesministerium für Gesundheit einzureichen; Satz 1. Rz. 51 Auf der Grundlage des Nachweises durch das versicherungsmathematischen Gutachtens, das von einem unabhängigen Gutachter zu prüfen und zu testieren ist, erfolgt ansch...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 1 § 176 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) seit 1.1.2024 in Kraft. Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Abwasserbeseitigung / 1 Satzungs- bzw. Ortsrecht als Rechtsgrundlage der öffentlichen Abwasserbeseitigung

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des Landeskommunal- und -wasserrechts gehört die Regelung der Abwasserbeseitigung im engeren Sinn in Form des Baus und Betriebs von Abwasserkanälen zur Sammlung und Fortleitung des Abwassers zum örtlichen Satzungsrecht und ist in den kommunalen Entwässerungssatzungen geregelt (für Wasser- und Abwasserverbände gilt aufgrund Wasserverband...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.3 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 60 Bei mittelgroßen und großen GmbHs sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für kleine GmbHs verlängert sich die Aufstellungsfrist auf 6 Monate, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Aufstellungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 2.3 Satzungsregelung

Die Satzung legt die Höhe des Erstattungsanspruchs fest und regelt das Nähere über die Durchführung des Erstattungsverfahrens. Praxis-Tipp Wahltarif Die Satzung kann einen Wahltarif mit entsprechender Prämienzahlung anbieten, um den eingeschränkten Leistungsanspruch auszugleichen (z. B. Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsbeschränkungen für Versicherte, die Teilkostenerstatt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.2 Bindungswirkung

An die Wahl der Kostenerstattung ist der Versicherte mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.[1] Hinweis Kalendervierteljahr Ein Kalendervierteljahr umfasst jeweils die Monate Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September oder Oktober bis Dezember. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Willenserklärung des Versicherten der Krankenkasse zugeht. Sie endet, wenn minde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.10 Verfahren

Die Satzung der Krankenkasse regelt das Verfahren der Kostenerstattung.[1] Dabei können Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten bis zu 5 % der Kosten vorgesehen werden.[2] In der Satzung können u. a. die Form der Wahlerklärung oder der Kündigung, die Inanspruchnahme nicht zugelassener Leistungserbringer, die Beschränkung auf einzelne Versorgungsbereiche, die Bindun...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 2 Gesellschaftsvertrag

Rz. 6 Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bildet die Grundlage für die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und muss gem. § 3 Abs. 1 GmbHG mindestens enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals und die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Sta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung – bei Einigkeit darüber auch fernmündlich oder mittels Videokommunikation – gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des §...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallversicherung / 2.3 Freiwillig Versicherte

Freiwillig versichern können sich Unternehmer, die weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung versichert sind. Zu diesen Unternehmern gehören nach § 6 SGB VII: Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten/Lebenspartner; ausgenommen sind Haushaltsführende, Unternehmer von nicht gewerbsmäßig betriebenen Binnenfischereien oder Imkereien, von nicht gewerbsmäßig betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.1.1 Personenkreis

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und ihre nach § 10 SGB V versicherten Familienangehörigen können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen (Behandlung als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte) die Kostenerstattung (Behandlung als Privatpatient) wählen.[1] Das Wahlrecht steht jedem Versicherten (Pflichtversicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 1.2 Wahltarife

Eine Krankenkasse kann in ihrer Satzung für ihre Versicherten Tarife für die Erstattung von Kosten vorsehen.[1] Das Wahlrecht wird durch das Mitglied ausgeübt und erfasst auch die über das Mitglied versicherten Familienangehörigen. Die Höhe der Kostenerstattung kann variieren und spezielle Prämienzahlungen können vorgesehen werden. Dabei können auch nicht zugelassene Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung / 2.1 Personenkreis

Die Satzung der Krankenkasse kann für bestimmte Versicherte anstelle der Leistungen nach dem SGB V einen Anspruch auf Teilkostenerstattung vorsehen. Der Personenkreis umfasst[1] Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Krankenkassen und ihrer Verbände, für die eine Dienstordnung gilt (DO-Angestellte), sowie Beamte und Ruhestandsbeamte, die in einer Betriebskrankenkasse oder d...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.4 Jahresüberschuss

Rz. 86 Grundsätzlich besteht die uneingeschränkte Dispositionsfreiheit der einfachen Gesellschafter-Mehrheit über den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn (§ 46 Nr. 1 GmbHG i. V. m. § 47 Abs. 1 GmbHG) -allerdings unter Beachtung der ausschüttungsgesperrten Beträge (insb. § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Gem. § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz auch unter Berücks...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 49 Gem. § 52 GmbHG ist für die GmbH ein Aufsichtsrat grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Bildung eines Aufsichtsrats kann aber aufgrund entsprechender Regelung im Gesellschaftsvertrag (Satzung) vorgenommen werden (sog. fakultativer Aufsichtsrat). Zu beachten ist, dass die Regelungen des § 52 GmbHG nur für den fakultativen Aufsichtsrat gelten. Wird ein fakul...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 1.2 Struktur der GmbH

Rz. 4 Die GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Ihr Gegenstand muss folglich nicht zwingend der Betrieb eines Unternehmens sein, sondern kann auch in der Vermögensverwaltung oder sonstigen Zwecken, z. B. gemeinnütziger oder ideeller Art, bestehen.[1] Unabhängig vom Gesellschaftszweck ist die GmbH nach...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.5 Gewinnrücklagen

Rz. 82 Als Gewinnrücklagen dürfen gem. § 272 Abs. 3 Satz 1 HGB nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Zu den Gewinnrücklagen gehören nach § 272 Abs. 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 A III HGB gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Die Rücklage für Ante...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.2 Auflösung und Abwicklung

Rz. 20 Gründe für die Auflösung der GmbH sind in § 60 Abs. 1 GmbHG nicht abschließend aufgeführt. Im Gesellschaftsvertrag können gem. § 60 Abs. 2 GmbHG weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden. Die GmbH wird gem. § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit, durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gem. § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unfallversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber, der hierdurch Versicherungsschutz seiner Beschäf...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.7 Prüfung und Offenlegung der Eröffnungsbilanz

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Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Vorgesellschaft und Kapitalgesellschaft

Rz. 297 Die Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft (ab notariellem Gesellschaftsvertrag/Satzung bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister) ist grundsätzlich mit der eingetragenen Kapitalgesellschaft identisch. Damit sind alle entstehenden Umsatzsteuerbeträge und alle Vorsteuerbeträge im Rahmen der Veranlagung der Kapitalgesellschaft anzusetzen. Voraussetzung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / 1. Ausdrückliche Aufnahme in GmbH-Satzung

Um Streit mit der Finanzverwaltung möglichst zu vermeiden, sollte daher vorsorglich bei der Ausgestaltung oder Überarbeitung von GmbH-Satzungen ab sofort darauf geachtet werden, dass schon aus Klarstellungsgründen die Möglichkeit zur Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen ausdrücklich aufgenommen wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / VI. Handlungsempfehlungen für die Praxis

Ausreichend für die Bildung personenbezogener Kapitalrücklagen dürften damit auch einfache Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein – selbst wenn hierzu in der Satzung keine Regelung getroffen ist. Vom BMF aufgestellte Fallgruppen: In dem BMF-Schreiben v. 4.9.2024 sind als anzuerkennende Fallgruppen allerdings ausdrücklich nur abweichende Regelungen der Gewinnverteilung i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbauseinandersetzung über ... / 6. Musterformulierung zur Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile

Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteilemehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Behördliche Genehmigung

Rz. 6 In Fremdenverkehrsgebieten kann durch Gemeindesatzung bestimmt werden, dass die Begründung von Wohnungs-/Teileigentum der Genehmigung der Baugenehmigungsbehörde unterliegt (§ 22 Abs. 1 S. 1 BauGB); dies wird auch für die Umwandlung (§ 1 WEG Rdn 15) zu gelten haben. Ist dem Grundbuchamt die Satzung von der Gemeinde mitgeteilt worden (§ 22 Abs. 2 S. 3 BauGB), so darf es ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbauseinandersetzung über ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Zuweisung eines im Nachlass befindlichen GmbH-Geschäftsanteils an einen von mehreren Erben erfolgt im Regelfall durch eine (Teil-) Erbauseinandersetzung. Hierbei sind die Vorgaben der Satzung zu beachten (insb. Vinkulierungsklauseln). Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte eines solchen Vertrages zusammen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile (GmbHStB 2025, Heft 11, S. 352)

Vorgaben der Satzung beachten Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Zuweisung eines im Nachlass befindlichen GmbH-Geschäftsanteils an einen von mehreren Erben erfolgt im Regelfall durch eine (Teil-) Erbauseinandersetzung. Hierbei sind die Vorgaben der Satzung zu beachten (insb. Vinkulierungsklauseln). Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte eines solchen Vertrages zusammen. 1. Die E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Saison-Kurzarbeitergeld (Be... / 1 Beitragserstattung beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber in den Betrieben des Baugewerbes der zusätzlich von ihm allein zu tragende Beitrag erstattet. Welche Betriebe dem Baugewerbe zuzurechnen sind, richtet sich nach der Baubetriebe-Verordnung. Die Beiträge werden nur erstattet für Arbeitnehmer im Baugewerbe, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / III. Fragliche Rechtsgrundlage für die personenbezogenen Kapitalrücklagen

Nicht abschließend geklärt ist, ob eine personenbezogene Kapitalrücklage zwingend in der Satzung verankert sein muss oder ob eine schuldrechtliche Vereinbarung unter den Gesellschaftern genügt. Bisherige Ansicht der Finanzverwaltung: Die Finanzverwaltung hatte lange Zeit für die steuerliche Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen eine satzungsmäßige Grundlage verlang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbauseinandersetzung über ... / 1. Die Erbengemeinschaft im GmbH-Recht

Ein Geschäftsanteil im Nachlass steht mehreren Erben gesamthänderisch zu. Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig, so dass die Erben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft halten. Für das Rechtsverhältnis der Miterben untereinander gelten die §§ 2038 ff. BGB. Auch wenn die Erben gegenüber der GmbH ihre Rechte nur einheitlich ausüben können (§ 18 GmbHG; hierzu Perzborn, ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Hausordnung

Rz. 122 Grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer für das Aufstellen der Hausordnung verantwortlich. Zulässig sind in diesem Zusammenhang etwa allgemeine Nutzungs- und Reinigungsregelungen und Verpflichtungen, wie etwa Regelungen zur Streupflicht im Winter, zur internen Festlegung der Verpflichtung der Straßenkehrung ausgehend von der jeweiligen Satzung der Gemeinde, zur Tre...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Möglicher Regelungsinhalt

Rz. 6 Der Inhalt von Vereinbarungen i.S.d. Absatz 1 S. 2 und Absatz 3 betrifft das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des WEG oder des BGB. Vereinbarungen regeln auf abstrakt-genereller Ebene das Gemeinschaftsgrundverhältnis der Wohnungseigentümer im Sinne einer Satzung.[18] Die Gemeinschaftsordnung ist bei der Verwa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Begriff des zertifizierten Verwalters; Prüfung (Abs. 1)

Rz. 5 Zunächst ist der zertifizierte Verwalter vom gewerblichen Verwalter i.S.d. § 34c GewO zu unterscheiden, wenngleich ein Auseinanderfallen in vielen Fällen eher theoretischer, denn rechtspraktischer Natur sein dürfte. Rz. 6 Gem. § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.1 Was wird verlangt?

Es besteht bereits nach § 141 AO für Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften die Verpflichtung, alles zu beachten, was die Erfüllung von Steuerpflichten angeht – somit in der Regel auch, eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Zwar führt, wie nachfolgend erläutert, die erhaltene und vorhandene Gemeinnützigkeit bei Vereinen dazu, dass bestimmte Steuer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.4 Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9)

Rz. 36 Die Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9) unterfallen nicht der Vorschrift des § 193 Abs. 3. Erstattungsfähig sind nach § 193 Abs. 2 bare Auslagen eines Verbandsvertreters, die der Beteiligte dem Verband nach der Satzung zu ersetzen hat (BSG, Urteil v. 30.1.1991, 9a/9 RVs 10/89). Eine Pauschalierung der Auslagen durch die Satzung wird als zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 186 Ermäßigun... / 2.2 Wegfall der Pauschgebühr

Rz. 5 Die Pauschgebühr entfällt nach § 186 Satz 2, wenn die Streitsache unstreitig erledigt wird und die Erledigung durch eine Rechtsänderung herbeigeführt wird. Die Erledigung darf weder durch ein Urteil, einen Gerichtsbescheid (§ 105) oder einen verfahrensbeendenden Beschluss nach § 145 Abs. 4 Satz 1, § 153 Abs. 4, § 158, § 160a Abs. 4 Satz 1, § 169 Satz 3 streitig beendet...mehr