Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GmbH: Tod eines Gesellschafters / 3 Sofortmaßnahmen

Christos Christoglou
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 
Darum geht es Sofortmaßnahmen Das müssen Sie beachten
1. Überprüfen Sie die Regelungen des Gesellschaftsvertrags. In der gängigen Praxis wird der Tod eines Gesellschafters und der Verbleib seiner Geschäftsanteile im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Überprüfen Sie zuallererst, was im Gesellschaftervertrag für den Todesfall vorgesehen ist. Sollten Sie keinen aktuellen Vertrag zur Hand haben, können Sie diesen kostenlos im Internet unter www.handelsregister.de downloaden.

Fehlen einer Regelung

Soweit der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen enthält oder auf die gesetzliche Regelung abstellt, geht der Anteil auf die Erben des Gesellschafters über. Diese können sich nach einem Testament oder nach dem Gesetz bestimmen. Mehrere Erben können die Rechte an dem Geschäftsanteil nur gemeinsam ausüben.[1]

Ausschluss der Vererbung

Der Ausschluss der Vererblichkeit von Geschäftsanteilen in Gesellschaftsverträgen ist grundsätzlich unzulässig.

Einziehung des Geschäftsanteils

Eine häufig in Gesellschaftsverträgen anzutreffende Regelung ist die Möglichkeit der Einziehung des Geschäftsanteils im Falle des Todes. Die Einziehung hat zur Folge, dass der Anteil mitsamt aller Rechte und Pflichten untergeht.[2] Voraussetzung für die Möglichkeit der Einziehung ist aber, dass der Anteil auch voll geleistet wurde. Ist der Anteil nicht voll eingezahlt, besteht gem. § 21 GmbHG die Möglichkeit, die Erben aus der Gesellschaft auszuschließen. Darüber hinaus ist eine Einziehungsregelung nur wirksam, wenn sie mit einer angemessenen Abfindung des/der Erben verbunden ist. Im Falle der Einziehung sollte frühzeitig ein auf das Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Abtretungsklausel

Ebenso häufig anzutreffen ist auch eine Regelung, nach welcher der Geschäftsanteil bei Tod eines Gesellsc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.017
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      920
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      853
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      830
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      766
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      763
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      743
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      737
    • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
      724
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      714
    • Jubiläumszuwendung
      702
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      700
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      688
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      679
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      649
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      640
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      639
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      638
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      628
    • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
      614
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren