Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt. Ein mit Krankengeld belegter Teilmonat wird mit seinen tatsächlichen Tagen berücksichtigt (z. B. bei Krankengeld, das sich an eine andere Entgeltersatzleistung wie Übergangsgeld anschließt, oder nach einem Ruhenszeitraum).[1]

 
Praxis-Tipp

Satzungsbestimmung

Bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung kann die Satzung abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Krankengeldes vorsehen.[2] Eine entsprechende Satzungsbestimmung stellt sicher, dass das Krankengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge