Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.2 Honorarvereinbarung für gerichtliches Verfahren

Die Regelungen des § 4 StBVV gelten nicht für Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Verfahren. Denn nach § 45 StBVV gelten für die gerichtlichen Verfahren, z. B. ein finanzgerichtliches Klageverfahren, die Regelungen des RVG. Somit ist für gerichtliche Verfahren § 3a RVG anzuwenden. Diese Regelung ist in vielen Punkten weniger streng als die Regelung des § 4 StBVV. Abwei...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 3 Zusammenfassung

Nachfolgend sind die Voraussetzungen getrennt nach Art der Vergütungsvereinbarung zusammengestellt. Übersicht gilt für die in der StBVV geregelten Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG (gilt nicht für mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG)mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4 Erfolgshonorar

Im Einzelfall kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden. Die Regelungen dazu decken sich mit den dafür geltenden Regelungen für die Rechtsanwaltschaft und Wirtschaftsprüfer. Die in § 9a StBerG enthaltenen Einschränkungen gelten nur für die Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG, nicht für die mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG. Anders is...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1 Vereinbarung von höherer Vergütung

Vereinbarungen zu über den gesetzlich liegenden Gebühren, also höheren Vergütungen, müssen den formellen Anforderungen des § 4 StBVV entsprechen. Die Regelung des § 4 StBVV ist zwingend, kann also nicht – etwa im Steuerberatungsvertrag – außer Kraft gesetzt werden. Auf zeitnahen Ausgleich der Rechnungen achten Gerade vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 4 StBVV sollten Ste...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3 Pauschalvergütungsvereinbarung

Pauschalvergütungen sind in der Steuerberatung beliebt, vor allem für wiederkehrende Tätigkeiten. Dem trägt die Regelung in § 14 StBVV Rechnung, die unter den dort genannten Voraussetzungen Pauschalvergütungen für zulässig erklärt. Danach darf eine Pauschalvergütung nur für Tätigkeiten vereinbart werden, die laufend ausgeführt werden. D. h., die Tätigkeiten müssen mindestens...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.3 Von der StBVV abweichende Gebührenvereinbarungen

Die StBVV und das StBerG benennen folgende Möglichkeiten, von den gesetzlichen Regelungen abweichen zu können: Vereinbarung einer höheren Gebühr nach § 4 Abs. 1 StBVV. Vereinbarung einer niedrigeren Gebühr nach § 4 Abs. 3 StBVV in außergerichtlichen Angelegenheiten. Vereinbarung einer höheren Gebühr für Gerichts- und Verwaltungsverfahren (§ 3a RVG i. V. m. § 45 StBVV). Vereinbar...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

A. Die Änderungen im Paragraphenteil I. § 12 RVG 1. Die neue Textfassung Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 136 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 50.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG) mehr als 55.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rechtsprechung insoweit Nr. 1008 VV RVG analog anzuwen...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

aa) Die Neufassung des Gesetzes Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten ei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 33,00 EUR und 187,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 110,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Fassung des in Bezug genommenen Gesetzes richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG

Die vorstehenden erläuterten Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 1 bis 4 RVG gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit n...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Neufassung des § 60 RVG

Für den Wahlanwalt gilt vorbehaltlich der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 5 RVG immer der Tag der unbedingten Auftragserteilung. Das ist in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG geregelt: Zitat (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 14. Nr. 3207 VV RVG

Rz. 373 Mittelbar spielt die unterbliebene Änderung in Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG auch für Nr. 3207 VV RVG eine Rolle, da Nr. 3207 VV RVG auf Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG verweist. Auch in der Revisionsinstanz kann nach § 106 S. 2 VwGO und § 101 S. 2 SGG eine gerichtliche Einigung im schriftlichen Verfahren dadurch geschlossen werden, dass die Beteiligten e...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 16 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

a) Der Gesetzestext Unverändert geblieben ist die Regelung des § 60 Abs. 2 RVG . Zitat (2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde. b) Bedeutung nur für Verbindung Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammenger...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Nr. 7005 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 261 b) Inhaltliche Änderung Rz. 262 Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder sind angehoben wor...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 2. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

a) Neufassung des § 60 RVG Für den Wahlanwalt gilt vorbehaltlich der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 5 RVG immer der Tag der unbedingten Auftragserteilung. Das ist in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG geregelt: Zitat (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt wor...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

a) Die neue Gesetzesfassung Unverändert geblieben ist die Regelung, dass auch andere Vorschriften, auf die das RVG verweist, in der Fassung gelten, die für die Vergütung maßgebend ist. Sie ist jetzt in § 60 Abs. 1 S. 6 RVG enthalten: Zitat (…) Die Sätze 1 bis 5 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. (…) b) Fassung des in Bezug genommenen ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Nr. 7003 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 257 b) Inhaltliche Änderung Rz. 258 Angehoben worden sind die Fahrtkosten bei einer Reise mit dem...mehr

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Mittelbare Klarstellung durch Änderung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG

Rz. 380 Umstritten ist, wie die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen in Strafsachen zu vergüten ist, also ob der Beistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV (Nr. 4100 ff. VV RVG) abrechnet oder ob seine Tätigkeit nur eine "Einze...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 287 Soweit die Neufassung der Vorbem. 1 VV RVG klarstellt, dass die Gebühren des Teil 1 VV RVG neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen können, fragt es sich, ob damit auch Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr anzuwenden ist. Rz. 288 Soweit der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebühr vereinbart, stellt sich die Frage der Erhöhung erst gar nicht. Hier...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / III. Keine Anwendung des RVG-Übergangsrechts

Rz. 8 Auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer um einen Auslagentatbestand handelt (siehe Nr. 7008 VV RVG), ist die Übergangsvorschrift des § 60 RVG hierauf nicht anwendbar. Vielmehr muss der Anwalt diejenige Umsatzsteuer abführen, die tatsächlich bei ihm anfällt und von ihm an das Finanzamt abzuführen ist.mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur einmal an und liegt beim Wahlanwalt zwischen 44,00 EUR und 396,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 220,00 EUR ergibt. Befindet sich der Mandant...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Vorbereitendes Verfahren (Nrn. 4104 f. VV RVG)

Rz. 6 Wird der Anwalt während des vorbereitenden Verfahrens (das ist der Abschnitt zwischen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Verfügung) tätig, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG. Ein Zuschlag nach Nr. 4105 VV RVG ist bei Mandanten, welche sich nicht auf freiem Fuß befinden, möglich. Werden im Rahmen des Ermittlungsv...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 5. Wahlmandat nach Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG)

Die neue Gesetzesfassung Wird nach einer Bestellung oder Beiordnung nachträglich (auch) ein Auftrag erteilt, ist das unerheblich. Das stellt § 60 Abs. 1 S. 5 RVG klar: Zitat (…) Das nach den Sätzen 2 bis 4 anzuwendende Recht findet auch auf Ansprüche des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts Anwendung, die sich nicht gegen die Staatskasse richten. (…) Auch mit dieser Vorsc...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Teil 1 VV RVG

Rz. 199 Hier waren keine Änderungen erforderlich, da für die sozialrechtlichen Einigungs- und Erledigungsgebühren schon seit der letzten Reform keine eigenen Betragsrahmen mehr vorgesehen sind, sondern auf die jeweiligen Betriebsgebühren Bezug genommen wird. Gleiches gilt für die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen. Rz. 200 Mittelbar hat sich die Einigungs...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 13. Nr. 3201 VV RVG

Rz. 372 Eine Änderung der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV RVG hat der Gesetzgeber erstaunlicherweise nicht vorgenommen. Obwohl auch hier nach § 106 S. 2 VwGO und § 101 S. 2 SGG eine gerichtliche Einigung im schriftlichen Verfahren dadurch geschlossen werden kann, dass die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag des Gerichts, des Vorsitzenden ode...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / V. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Rz. 38 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Rz. 39 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 3. Teil 2 VV RVG

a) Abschnitt 1 bis 3 aa) Betragsrahmen Rz. 201 Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. (1) Prüfungsgebühren Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Ab...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / IX. § 48 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 95 § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1) 1 Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 11. Vorbem. 3.2 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 366 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebun...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / III. § 14 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 14 § 14 Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Ha...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XII. § 55 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erf...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 5. Teil 4 VV RVG

a) Überblick Rz. 225 Auch hier sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Für den Wahlanwalt wurden die Mindest- und die Höchstbeträge angehoben. Für den Pflichtverteidiger wurden die Festgebühren angehoben. Rz. 226 Mittelbar hat diese Anhebung auch Bedeutung für die Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG, da diese auf die jeweilige Verfahrensmittelgebühr Bezug nimmt, die sic...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VI. § 18 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 76 § 18 Besondere Angelegenheiten (1) Besondere Angelegenheiten sind … 19. das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung; … 2. Keine Inhaltliche Änderung Rz. 77 Korrigiert worden ist hier lediglich ein Schreibfehler im Originaltext. In den Abdrucken des Gesetzes ist diese...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 18. Vorbem. 5 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 395 Vorbemerkung 5: (1) Für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Zeugen oder eines Sachverständigen sind die Vorschriften dieses Teils entsprechend anzuwenden. (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. (3) 1Die Terminsgebühr entsteht für die T...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VIII. § 25 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 87 § 25 Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswert 1. nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforder...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / IV. § 15a RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 43 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (3) 1 Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 17. Vorbem. 4.1 VV RVG

a) Die neue Textfassung Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täte...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / XIV. § 60 RVG

1 Die neue Textfassung Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / VII. § 19 RVG

1. Die neue Textfassung Rz. 78 § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesondere...mehr