Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Materiell-rech... / Sachverhalt

Die Kl. sind Mieter eines Hauses in Köln, der Bekl. ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Ein Ast einer Buche, die auf dem Grundstück des Bekl. steht, ragte zu dem von den Kl. genutzten Grundstück im Bereich des Hauseingangs herüber. Nach Auffassung der Kl. war einer dieser Äste abbruchgefährdet. Die Kl. forderten den Bekl. durch Anwaltsschreiben auf, den bereits angebroche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Sonderfall: Zurückverweisung nach Beiladung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat der BFH im Revisionsverfahren eine notwendige Beiladung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO vorgenommen, reicht zur Zurückverweisung aus, dass der Beigeladene ein berechtigtes Interesse an der Beiladung hat. Diese Entscheidung hat der BFH von Amts wegen zu treffen. Ein berechtigtes Interesse des Beigeladenen ist regelmäßig dann gegeben, we...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Grundsätzliches zum Rechtsmittelbegriff

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Rechtsmittel sind prozessuale, regelmäßig durch die Notwendigkeit, besondere Förmlichkeiten zu wahren, gekennzeichnete Rechtsbehelfe. Durch sie wird eine gerichtliche Entscheidung vor ihrer Rechtskraft einem höheren Gericht eines Instanzenzugs zu ihrer Nachprüfung unterbreitet, um ihre Aufhebung (Kassation) und eine für den Rechtsmittelf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materieller Richtigkeit der Entscheidung auch dann, wenn sich aus den En...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 95 Urteil

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Urteil ist die "klassische" Entscheidung des Gerichts. Deshalb stellt § 95 FGO die Entscheidung durch Urteil als Grundsatz dar. In der Praxis kommt es jedoch in der Mehrzahl der Fälle nicht zu einer Entscheidung durch Urteil. Dem trägt die Vorschrift durch die Öffnungsklausel für andere Entscheidungen Rechnung. "Etwas anderes bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Kein Rechtssch... / 2 Aus den Gründen

II. Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil der Wert der von der Beklagten mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Maßgeblich für diese Beschwer sind die bei Gewährung der von der Klägerin angestrebten Rechtsschutzdeckung zu erwartenden Kosten, von denen die Beklagte die Klägerin freihalten müsste. Von diesen ist wegen d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde, über die nach entsprechender Übertragung wegen grundsätzlicher Bedeutung gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat entscheidet, ist begründet. Das VG hat dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu Unrecht die Terminsgebühr zugesprochen. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG vermittelt ihm keinen solchen Anspruch. Nach Abs. 3 der Vorbem. 3 VV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann, soweit sie ihre Leistungsverpflichtung aus der bei ihr gehaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt hat, von der Bekl. einen Innenausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Mehrfachversicherung verlangen (§ 78 Abs. 2 S. 1 VVG)." Dabei kann offen bleiben, ob es sich bei der Regelung in A.1.1.5 Abs. 4 AKB, welche bei Schadenverursachung durch ein G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 108 Berichtigung des Tatbestands

Schrifttum Kapp, Die Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO, BB 1983, 190; Rößler, Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach Maßgabe des BFH, NJW 2004, 266. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung von Fehlern in der Darstellung des Tatbestandes – nicht auch der Entscheidungsgründe – erspart die – bei Entscheidungserheblichkeit – sonst u. U. erforderliche Aufheb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 104 Verkündung und Zustellung des Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verkündung des Urteils durch Verlesen der Formel am Schluss der mündlichen Verhandlung oder in einem besonderen Verkündungstermin soll die Regel bilden; die Beteiligten, mit denen mündlich verhandelt wird, können und müssen (BFH v. 17.08.2011, X B 122/10, BFH/NV 2011, 1912) erwarten, dass ihnen auch das Urteil mündlich bekannt gegebe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 70 Wirkung der Rechtshändigkeit; Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 70 FGO verweist auf die §§ 17 bis 17b GVG (zum Wortlaut s. Anh. zu § 33 FGO), jedoch nur wegen der sachlichen (s. § 35 FGO) und örtlichen (s. § 38 FGO) Zuständigkeit innerhalb des Finanzrechtswegs, nicht wegen des Rechtswegs (vgl. z. B. BFH v. 19.07.2012, X B 62/12, BFH/NV 2012, 1820). Insoweit kommen diese Normen über § 155 Satz 1 FGO...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Justizförmliches Verfahren

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren der FGO gliedert sich in die Klage zum FG, der im Regelfall ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren der Finanzverwaltung (§§ 347ff. AO) vorausgeht, und die gegen finanzgerichtliche Urteile stattfindende Revision zum BFH. Gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder diesen gleichstehende Gerichtsbescheide (§ 90...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 129 Einlegung der Beschwerde

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 129 Abs. 1 FGO bestimmt die formellen Anforderungen an die Beschwerde. Sie ist – anders als Revision und NZB – bei FG einzulegen. Grundsätzlich ist Schriftform erforderlich (zum Schriftformerfordernis s. § 116 FGO Rz. 6). Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kann die Beschwerde nach Maßgabe des § 52a FGO in elektronisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Einziehung des... / IV. Rechtlicher Hinweis bei Anordnung der Einziehung

Zu beachten haben die Gerichte bei der Anordnung der Einziehung gem. § 74 ff. StGB die Hinweispflicht gem. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO, insb. wenn die Vorschrift über die Einziehung weder im Strafbefehl enthalten ist noch in einer Anklageschrift und auch nicht in förmlicher Weise vor oder im Termin nachgeholt wurde und auch dem Eröffnungsbeschluss ein solcher Hinweis nicht zu en...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zurückweisung von Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 3 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 3 FGO regelt die Zurückweisung von Bevollmächtigten. Eine Zurückweisung muss dabei zwingend erfolgen, wenn ein Bevollmächtigter nicht die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 FGO erfüllt (§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO; s. Rz. 2 ff.), also z. B. ein (früherer) Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist (BFH v. 15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Vererblichkei... / Sachverhalt

Die Parteien streiten uber den Zugang zum Benutzerkonto eines sogenannten sozialen Netzwerks, das die Beklagte betreibt. Die Klagerin beansprucht, den Zugang zu dem bei der Beklagten unterhaltenen Konto ihrer verstorbenen, minderjahrigen Tochter und "den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten" zu gewahren. Sie ist neben deren Vater Mitglied der Erbengemeinschaft. Beide E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 93 Erörterung der Streitsache

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93 Abs. 1 FGO ordnet an, dass der Vorsitzende (bzw. der Einzelrichter) den Sach- und Streitstand mit den Beteiligten erörtert. Ein Verstoß hiergegen begründet eine Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO), jedoch ist dieser Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 11 Abs. 3 S. 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat keinen Erfolg. Das VG hat zutreffend entschieden, dass die Erinnerungsführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens für die Tätigkeit ihres V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Haftungsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung setzt voraus, dass eine Steuerhinterziehung (s. § 370 AO) oder eine Steuerhehlerei (s. § 374 AO) begangen wurde und Täter (Mittäter) oder Anstifter bzw. Gehilfe (Teilnehmer) eine Person war, die nicht selbst Steuerschuldner ist. Die leichtfertige Steuerverkürzung (s. § 378 AO) führt nicht zur Haftung nach § 71 AO, möglicherwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Materiell-rech... / 2 Aus den Gründen:

"… [11] 2. Im Umfang ihrer Zulassung ist die Revision des Bekl. unbegründet. Die Annahme des BG, die Kl. könnten ihr Kostenerstattungsbegehren im Streitfall im Wege der Leistungsklage und gestützt auf ihren materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch verfolgen, ist frei von Rechtsfehlern." [12] a) Die Kl. hatten keine Möglichkeit, im Rahmen des selbstständigen Beweisverfa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz bei überlangen FG-Verfahren (§ 155 Satz 2 FGO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Einführung des § 155 Satz 2 FGO (s. Vor FGO Rz. 14h) wurde ein Anspruch geschaffen, der den Rechtsschutzsuchenden nach Maßgabe des § 198 GVG dafür entschädigen soll, dass die angemessene Verfahrensdauer überschritten wird, ohne dass dies dem Betroffenen zuzurechnen wäre (Brandis in Tipke/Kruse, § 155 FGO Rz. 10). Es geht daher ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.7 Exkurs: Leistungshöhe bis 31.12.2016

Rz. 62 Vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 konnte Pflegebedürftige bei Pflegestufe I bis zu 468,00 EUR, bei Pflegestufe II bis zu 1.144,00 EUR und bei Pflegestufe III bis zu 1.612,00 EUR monatlich als Sachleistungen in Anspruch nehmen. Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 123 i. d. F. bis 31.12.2016) konnten monatlich mit 231,00 EUR planen – bei Pflegestufe ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtliche Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat nach § 76 FGO ein selbständiges Ermittlungsrecht und eine selbständige Ermittlungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob und welche Ermittlungen die Finanzbehörde bereits angestellt hat. Das FG ist daher z. B. an die Feststellungen eines Strafgerichts nicht gebunden (BFH v. 07.07.1995, III B 8/95, BFH/NV 1996, 150; BFH v. 12.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Einzelfragen

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist die Frage der AdV für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen, jedoch kann in den Fällen der Zurückweisung der Hauptsache zur weiteren Sachaufklärung die Entscheidung des Revisionsgerichts über die AdV sich auch auf die Zeit nach der Zustellung des Revisionsurteils im Hauptsacheverfahren erstrecken (BFH v. 19.06....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt und Bedeutung

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Natürliche Personen haben nach § 142 FGO i. V. m. §§ 114, 115 ZPO einen Anspruch auf die Gewährung von PKH, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde an den BFH ist das gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) sind, gegebene Rechtsmittel, über das durch Beschluss im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Jedoch ist es dem BFH unverwehrt, seine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung zu erlassen (§ 90 Abs. 1 Satz 2 FGO). G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verfahrensmangel

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu Verfahrensmängeln als Revisionsgrund s. § 115 FGO Rz. 21. Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH v. 13.11.1991, II B 71/91, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 144 Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 144 FGO muss das Gericht abweichend von § 143 FGO keine obligatorische Kostengrundentscheidung (s. § 143 FGO Rz. 1) treffen, wenn ein Rechtsbehelf in vollem Umfang zurückgenommen worden ist. Die materielle Gerichtskostenpflicht bei Rücknahme eines Rechtsbehelfs (bzw. eines Antrags) ergibt sich ohne Weiteres aus § 136 Abs. 2 FGO, s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 133a FGO regelt den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge abschließend. Sie ist damit auf die im Gesetz ausschließlich genannte Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkt. Eine Gegenvorstellung ist daher nur noch gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts möglich, nicht jedoch gegen Entscheidungen, die der Rechtskraft fä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Vorfällige Gebühr

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während nach wie vor im finanzgerichtlichen Verfahren kein Vorschuss erhoben wird (s. Rz. 1), wird nunmehr die Verfahrensgebühr (z. B. für Klageverfahren, KV Nr. 6110, und für Anträge auf AdV, KV Nr. 6210) sofort mit Klageerhebung bzw. Einreichung des Antrags fällig (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG). Entsprechendes gilt für Revisionsverfahren (KV ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Beschwer

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört weiter das Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers durch die angegriffene Entscheidung des FG. Formelle Beschwer liegt vor, wenn die angegriffene Entscheidung dem Begehren des Rechtsmittelführers nicht (voll) entsprochen hat, ihm also weniger gewährt hat, als er bean...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach Maßgabe des § 124a Abs. 2 und 3 VwGO zulässige Berufung des Kl. (…) ist begründet." Entgegen der Auffassung des VG hat der Kl. einen von der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängigen Anspruch auf Neuerteilung der – im vorliegenden Rechtsstreit allein streitgegenständlichen – Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Der diesen Anspruch...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkung auf Rechtsverletzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH kann Urteile der FG nur auf Rechtsverletzungen nachprüfen (§ 118 Abs. 1 Satz 1 FGO). Damit korrespondiert, dass er bei dieser Prüfung grundsätzlich an die im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO). Der BFH ist also keine Tatsacheninstanz, sodass es wegen des zweistufigen Aufbaus der Finanz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung s. § 115 FGO Rz. 15. Wichtigster Anwendungsfall dieses Revisionsgrundes ist die sog. Divergenzrüge, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das erkennende Gericht sei von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen. Dies erfordert eine genaue Bezeichnung d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 11 Zuständigkeit des Großen Senats

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 11 Abs. 1 FGO bestimmt die Bildung eines Großen Senats beim BFH. Dem Großen Senat fällt die Aufgabe zu, die Einheitlichkeit der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung zu sichern. Darüber hinaus eröffnet § 11 Abs. 4 FGO die Möglichkeit der erkennenden Senate, den Großen Senat zur Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage anzurufe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Hinweis- und Fürsorgepflicht des Gerichts (§ 76 Abs. 2 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 76 Abs. 2 FGO überträgt dem Vorsitzenden ausdrücklich eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den Prozessbeteiligten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Beteiligte, die in der Prozessführung weniger geübt und erfahren sind, nicht an "Fallstricken" des formellen Rechts scheitern oder durch sie Nachteile erleiden. Deshalb hat er ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zulassung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Unterscheidung zwischen Statthaftigkeit und sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen (abgesehen von der Rechtzeitigkeit) kommt für den Eintritt der formellen Rechtskraft Bedeutung zu (s. GmSOBG 24.10.1983, GmS-OBG 1/83, HFR 1984, 591). Soweit ein Rechtsmittel der Zulassung bedarf (für Revisionen s. § 115 Abs. 1 FGO, für Beschwerden gege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr