Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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§ 5 Verjährung / I. Einredeerhebung und Schadenminderung

Rz. 732 Ob sich eine Partei überhaupt auf das anspruchsausschließende Argument der Verjährung beruft, steht nicht nur im Prozess grundsätzlich zu ihrer alleinigen Disposition. Es besteht daher auch keine Verpflichtung zum unverzüglichen Geltendmachen.[701] Rz. 733 Abzuwägen ist beim Gesamtschuldnerinnenausgleich auch zum (u.U. ebenfalls interessengeprägten) gesamtschuldnerisc...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Rechtsnachfolge

Rz. 406 Hinweis Siehe auch Rdn 121; zum Vertreter siehe Rdn 391 ff. Rz. 407 Die Ansprüche von Geschädigtem und Rechtsnachfolger bestehen rechtlich selbstständig nebeneinander[355] und können von daher auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten verjähren.[356] Weitere Besonderheiten gelten, wenn der Rechtsübergang erst nach dem Unfallzeitpunkt erfolgt. Rz. 408 Wechselt der zuständig...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Schwebende Verhandlung

Rz. 491 Schweben zwischen dem Ersatzberechtigten und dem Ersatzpflichtigen Verhandlungen über den zu leistenden Schadenersatz, ist die Verjährung gehemmt bis eine der verhandelnden Parteien die Fortsetzung der Verhandlung ablehnt (§ 203 BGB). Die Hemmung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien ist möglich ungeachtet der Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / II. Abfindung aller Ansprüche

Rz. 881 Zumeist werden durch den Abfindungsvergleich "alle Ansprüche aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" aus dem Haftpflichtgeschehen (Unfall) abgegolten.[747] 1. Gesamtschuld a) Kausalkette Rz. 882 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Teilklage

Rz. 663 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 20 ff. Rz. 664 Die Klage hemmt die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in demjenigen Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden, also nur für den streitgegenständlichen prozessualen Anspruch.[640] Eine Teilklage führt die Hemmung ausschließlich im Umfang des eingeklagten Teilanspruches herbei.[641] Das gilt selbst dann,...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Grenzpunkte

Rz. 442 Die Grenze der Ersatzverpflichtung bestimmen drei Problemkreise kumulativ:[320] Rz. 443 Über den fiktiven...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Halter eines Kfz

Rz. 147 Zwar kann auch der Halter eines Kfz, der von einem mitversicherten Fahrer durch Gebrauch des Kfz verletzt worden ist, grundsätzlich seinen Personenschaden mit der Direktklage gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend machen. Der Versicherer kann diesem Anspruch jedoch den Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenhalten, wenn ihm der Halter nach § 116 Abs. 1 S. 2...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / 2.2.4 Rechtsmittel

Rz. 19 Es gelten die für Rechtsmittel gegen Urteile der Landessozialgerichte maßgeblichen Vorschriften. Die Revision zum Bundessozialgericht ist gemäß § 160 Abs. 1 zulässig, wenn das Landessozialgericht diese ausdrücklich zulässt. Ansonsten kann gemäß § 160a Abs. 1 die Nichtzulassung mit der Beschwerde angefochten werden.mehr

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§ 5 Verjährung / a) Recht bis 31.12.2001

Rz. 137 Die regelmäßige Verjährungsfrist betrug nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrecht 30 Jahre (§ 195 BGB a.F.). Rz. 138 Hierunter fielen beispielsweise:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Unvorhergesehener Schaden

Rz. 1146 Ist die Möglichkeit von Spätschäden schon bei Vergleichsabschluss bedacht worden, entfällt bereits von daher eine Nachbesserung;[1034] es realisiert sich schlicht das Risiko. Ist der Vergleich gerade auf der Grundlage einer nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung geschlossen worden, fällt es klar in den Risikobereich des Verletzten, wenn eine neurologische Nachbeg...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Gesamtschuld

Rz. 706 Hinweis Siehe auch Rdn 791, 882 ff. Rz. 707 Die Abfindung umfasst regelmäßig auch einen Verzicht auf alle Ansprüche gegen jeden weiteren gesamtschuldnerisch haftenden Dritten (§ 422 BGB).[575] Rz. 708 Zweck einer solchen Regelung ist, auch formal zu verhindern, dass der Haftpflichtversicherer nach Zahlung der Abfindungssumme mit Ausgleichsansprüchen Dritter konfrontier...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Verfügungsberechtigte Person, Wissensvertretung

Rz. 424 Hinweis Siehe auch Rdn 348 ff., 391 ff. Rz. 425 Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadenfalles zuständig, kommt es für den Beginn der Verjährung auf den Kenntnisstand der Bediensteten der für Regresse zuständigen Stelle an.[374] Das gilt auch dann, wenn Bedienstete der Leistungsabteilung aufgrund innerbehördlicher ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Beendigung der Hemmung

Rz. 526 Nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. endet die Hemmung der Verjährung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht. Diese Regelung entspricht § 12 Abs. 2 VVG a.F.[488] (1) Schriftliche Entscheidung Rz. 527 Es besteht ein grundsätzliches Schutzbedürfnis des Geschädigten an einer schriftlichen Entschei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 695 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[560] Rz. 696 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft des SVT zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Gebührenabkommen

Rz. 454 Nach Ziff. 7 lit. f, S. 1 gilt die kostenrechtliche Abrechnung auf Basis der DAV-Empfehlung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadenregulierung. Gleichwohl enthält die anwaltliche Rechnungsstellung kein Angebot zu einem weitergehende Schadenersatzansprüche ausschließenden Erlassvertrag.[411] Wird die Abwicklung wegen streitiger Posi...mehr

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§ 5 Verjährung / 5. Verjährungsverzicht

Rz. 446 Hinweis Siehe Rdn 211 ff. Rz. 447 Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung einem späteren Zessionar gegenüber bezieht sich nur auf solche Ansprüche, die dem Zessionar im Zeitpunkt der Verzichtserklärung bereits zustanden und bezüglich derer die Aktivlegitimation dem Schädiger bekannt gewesen ist.[402] Rz. 448 Ein Verjährungsverzicht ist auch dann bedeutsam, wenn er ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) AGB

Rz. 823 Die im Abfindungsformular enthaltenen Regelungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und ­unterliegen daher der Inhaltskontrolle früher nach dem AGBG,[720] seit 1.1.2002 nach §§ 305 ff. BGB.[721] Rz. 824 Wenn sich der Verzicht des Anspruchstellers auf weitergehende Ansprüche nur auf gegen den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuldner...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Deklaratorisches Anerkenntnis

Rz. 784 Ein deklaratorisches (kausales, schuldbestätigendes) Anerkenntnis unterbricht die laufende Verjährungsfrist. Rz. 785 Ein solches Anerkenntnis begründet keine vom Schuldgrund losgelöste Verpflichtung, sondern will das vermeintlich vorhandene Schuldverhältnis – insgesamt oder in einzelnen Punkten – lediglich bestätigen und dem Streit der Parteien oder einer Ungewissheit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Späterer Erwerb

Rz. 1018 Erwirbt ein Zessionar ausnahmsweise die Forderung nicht im Unfallzeitpunkt, aber vor dem Zeitpunkt des Abfindungsvergleiches, ist der Vergleich im Verhältnis zum Drittleistenden u.U. dann unwirksam, wenn der Versicherer Kenntnis von der Zession hatte (§ 407 BGB).[882]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kappungsgrenze

Rz. 455 Für besonders hohe Einkommen gilt eine Sättigungsgrenze (Kappungsgrenze).[335] Rz. 456 Überdurchschnittlich hohes Einkommen ist nicht vollständig dem Familienunterhalt zuzuführen. Bei hohen Einkommen besteht aber jedenfalls eine Vermutung, dass dieses nicht vollständig verbraucht worden wäre, sondern Rücklagen gebildet werden.[336] Auch übertriebener Aufwand der Ehega...mehr

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§ 5 Verjährung / c) Verjährungsverzicht

Rz. 115 Ein Verjährungsverzicht kann auch dann wirksam sein, wenn er nach dem Eintritt der Verjährung abgegeben wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Verzichtende bei Abgabe seiner Erklärung wusste (oder es für möglich hielt), dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deswegen bereits eingetreten war.[73] Rz. 116 Wird in Unkenntnis des Umstandes, da...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 854 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI[744] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 855 Beim späteren Ausscheiden aus der Famil...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 377 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 378 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Tod des Berechtigten

Rz. 460 Die Unterhaltsverpflichtung endet mit dem individuellen Tod des jeweiligen Unterhaltsberechtigten. Dessen statistische Lebenserwartung kann länger, ebenso aber auch kürzer, als die des Unterhaltsverpflichteten sein. Abzustellen ist auch für die berechtigte hinterbliebene Person auf die hypothetische Lebenserwartung im Todeszeitpunkt des Geschädigten, ermittelt anhand...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Haftungsverzicht

Rz. 324 Ein privatrechtlicher Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig.[276] Wegen der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit kann die Haftung grundsätzlich durch Vertrag im Voraus[277] ausgeschlossen oder eingeschränkt werden,[278] nur ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist unzulässig (§ 276 Abs. 3 BGB). Der rechtsgeschäftliche Haftungsverzicht ist formfrei mögli...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 938 Erfordert der konkrete Fall eine Sicherung der noch nicht abgewickelten, zukünftig aber befürchteten Ansprüche, kann der Schadenersatzverpflichtete zur Vermeidung der prozessualen Absicherung mittels Feststellungsurteils entweder durch vertragliche Vereinbarung oder einseitige Erklärung den Ersatzberechtigten so stellen, als habe dieser ein Feststellungsurteil erhalt...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Mindestversicherungssumme

Rz. 80 Der Direktanspruch gegen den Versicherer ist bei Versagung des Versicherungsschutzes auf die Mindestversicherungssumme beschränkt.[72] Diese Beschränkung gilt allerdings nicht im Fall der Leistungsbeschränkung wegen Obliegenheitsverletzung.[73] Rz. 81 Die Mindesthöhen der Versicherungssummen für Personenschäden und Sachschäden (siehe § 4 PflVG i.V.m. Anlage zu § 4 Abs....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Einmalige Leistungen – Wiederkehrende Leistungen

Rz. 12 Schadenersatzansprüche können (vollständig oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[12] Rz. 13 Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegen ausschließlich "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einn...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Offenlegung

Rz. 408 Wird Einkommensverlust oder Minderverdienst geltend gemacht, hat der Verletzte unaufgefordert sein tatsächlich erzieltes Einkommen offenzulegen und gegenzurechnen.[369] Gleiches gilt für Einkünfte von Hinterbliebenen. Rz. 409 Ein Geschädigter kann i.d.R. nicht darauf vertrauen, der Schadensersatzpflichtige werde sich gegenüber dem Anspruch nicht auf fehlende Aktivlegi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Verletzte Person

Rz. 412 Der Geschädigte ist u.a. verpflichtet, die ihm verbliebene Rest-Arbeitskraft gewinnbringend einzusetzen. Arbeitskraftverwertung kann auch durch Führung des Haushaltes geschehen.[371] Erfüllt er diese seine Obliegenheit nicht, sind die (fiktiv zu ermittelnden) erzielbaren Einkünfte anspruchskürzend auf seinen Verdienstausfallschaden anzurechnen.[372] Rz. 413 Wird einem...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Laufzeit

Rz. 964 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 87 ff. Rz. 965 Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzu­setzen.[833] Rz. 966 Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[834] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in dem der...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Kinderunfall

Rz. 62 Ein verletztes Kind kann Ersatzansprüche wegen der Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit nur im Wege der Feststellung (außergerichtliches Anerkenntnis oder Feststellungsklage) geltend machen. Die Feststellung der Erstattungsfähigkeit eines zukünftigen Erwerbsschadens ist unzulässig, wenn bereits ein materieller Feststellungsanspruch tenoriert oder außergerichtlich ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Außerhalb Schadenseinheit

Rz. 1163 Für Schadenfolgen, die außerhalb dieser Schadenseinheit liegen, verbleibt es bei § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Für den Beginn der Verjährung eines Anspruches auf Ersatz solcher Schäden ist der Kenntnisstand des Geschädigten selbst maßgeblich.[1055] Das gilt bei mehreren, zeitlich auseinander fallenden Spätfolgen auch hinsichtlich der zuletzt eingetretenen selbst dann, wen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Mandatsverhältnis (Innenverhältnis)

Rz. 1171 Zum Ersten muss die Gebühr im (Mandats-)Verhältnis Rechtsanwalt – Mandant überhaupt angefallen und vom Mandanten seinem Anwalt geschuldet sein (= Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 23, 118 BRAGO [Altfall] bzw. der Nachfolgeregeln von RVG und RVG-VV).[1061] Dieses ist vorwiegend eine gebührenrechtliche Frage, die nach den Vorschriften von BRAGO und RVG z...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Anmeldung

Rz. 514 Es bedarf der Anmeldung durch den Geschädigten. Es reicht daher nicht aus, wenn nur der Haftpflichtversicherer von sich den Geschädigten anschreibt, ohne dass dieser seinerseits Ansprüche rechtzeitig geltend macht.[476] Rz. 515 Die Schadenanzeige des Versicherungsnehmers ist nicht als Anmeldung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. zu werten.[477] Rz...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) 6 Monate

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 993 Hinweis Siehe Rdn 1166 ff. Rz. 994 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[856] Rz. 995 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) wird ...mehr

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§ 5 Verjährung / cc) Nachforschung

Rz. 330 Unterlässt der Geschädigte (Gleiches gilt für Rechtsnachfolger, z.B. SHT[261]) oder sein Vertreter (insbesondere Rechtsvertreter) zumutbare Nachforschungen (siehe dazu Rdn 391 ff.), wird Kenntnis ab demjenigen Zeitpunkt fingiert, in dem er tatsächlich hätte Kenntnis erlangen können.[262] Das kommt in der Praxis allerdings nur ausnahmsweise zum Tragen. Rz. 331 Es beste...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 882 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[748] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen Ang...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Teilungsabkommen

Rz. 440 Besteht zwischen Rechtsvorgänger und ersatzpflichtigem Haftpflichtversicherer ein Teilungsabkommen, entfaltet ein im Abkommen enthaltenes pactum de non petendo oder ein allgemeiner Verjährungsverzicht keine Wirkungen zugunsten des Rechtsnachfolgers. Dieser muss vielmehr unverzüglich auf eine Anerkennung seiner Ansprüche nach Rechtslage hinwirken.[399] Rz. 441 War im Z...mehr

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§ 5 Verjährung / VII. Anerkenntnis

Rz. 783 Beim "Schuldanerkenntnis" (im sprachlichen Sinne) sind drei rechtliche Ausprägungen zu unterscheiden:[753]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Gutachten

Rz. 225 Bei der Ermittlung des Umfanges der Verletzungen (§ 249 BGB) hat der Verletzte dadurch mitzuwirken, dass er aussagekräftige ärztliche Unterlagen zur Prüfung des Verletzungsumfanges beibringt[147] bzw. dem Versicherer die notwendigen Schweigepflichtentbindungserklärungen[148] zur Verfügung stellt. Lehnt ein Verletzter medizinische Begutachtungen ab, geht dies im Proze...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) 10-Jahres-Frist

Rz. 553 Die Verjährung endet nach § 115 Abs. 2 S. 3, 2. Halbs. VVG, § 3 Nr. 3 S. 2, 2. Halbs. PflVG a.F. spätestens in 10 Jahren von dem Schadensereignis an.[534] Rz. 554 Diese 10-Jahres-Frist enthält keine absolute Verjährungsgrenze, so dass die Unterbrechungs- und Hemmungsgründe zur Wirkung gelangen können.[535]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 7. Missverhältnis

Rz. 1117 Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit von Schadenfolgen und Schadenzahlungen handelt es sich vorrangig um eine Problemstellung bei Auftreten von Spätfolgen. Die Spätschadenproblematik ist zusammenfassend dargestellt zu Rdn 1150 ff. Rz. 1118 Auf ein Missverhältnis kann sich der Verletzte nicht berufen, wenn die eingetretenen Veränderungen in seinen Risikobereic...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Wiederholte unerlaubte Handlung

Rz. 367 Bei wiederholten unerlaubten Handlungen, die mit jeweils neuen Verletzungen verbunden sind, stellt jede schädigende Teilhandlung eine verjährungsrechtlich selbstständige Schädigung dar, die einen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt.[314] Für jede Einzelhandlung läuft eine gesonderte Verjährungsfrist. Rz. 368 Für den Beginn der Verjährung ist z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verkehrsanwalt

Rz. 1193 Verkehrsanwaltskosten in der Revisionsinstanz sind i.d.R. nicht erstattungsfähig.[1091] Rz. 1194 Zur Auslandsberührung siehe Rdn 1205 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 949 Hinweis Siehe auch Rdn 827. Rz. 950 Ist ein (formularmäßiger) Abfindungsvergleich für "Ansprüche gleich welcher Art für Vergangenheit und Zukunft" geschlossen, hat der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Vergleich solle entgegen seinem Wortlaut nur beschränkte Wirkung haben.[827]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kapital und Rente

Rz. 76 § 12 StVG a.F. sah für Schadenfälle bis zum 17.12.2007 eine 6 %-ige Verzinsung des gesetzlich vorgesehenen Kapitalbetrages (600.000 EUR * 6 % = 36.000 EUR) vor. Dieser Zinssatz wird auch bei anderen Haftungshöchstsummen (wie § 88 AMG, § 117 BBergG, §§ 9,10 HaftpflG, § 37 LuftVG) angewandt. Der gesetzlich vorgegebene Zinssatz von 6 % ist nicht individuell verhandelbar....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / aa) Mehrsteuer

Rz. 16 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Schädiger ihm diese Steuer zu ersetzen.[17] Zu ersetzen ist nur die (anteilige) Mehrsteuer,[18] die auf den dem Geschädigten gezahlten Schadenersatzbetrag entfällt (nicht aber die gesamte Steuerlast). Rz. 17 Die Steuer ist nicht fiktiv zu ersetzen, sondern nur, soweit ihr Anfall konkret na...mehr