Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG
Leitsatz Für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist ohne Bedeutung. Normenkette § 31, § 32, § 36 Abs. 2, § 62, § 66 Abs. 3, § 67 EStG, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger hatte kein Kindergeld beantragt und wollte dies nicht, weil in seinem Fal...mehr