Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs) /   Dachterrassen

Aufgrund eines Beschlusses der GdWE soll für die aufgestockten Wohnungen eine Sanierung der Terrassen-Abdichtung in zwei Bauabschnitten erfolgen. Bereits zu Beginn des 1. Bauabschnitts wurde festgestellt, dass konstruktive Bestandteile/Balken unterhalb der Dachabdichtung beschädigt sind und es somit weitere Sanierungsplanungen und Ausführungen erfordert, was die Bauzeit er...mehr

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Bauliche Veränderung (FAQs) /   Haftung des Verwalters

Verletzt eine Verwaltung ihre Pflichten, wenn sie bei einer Beschlussfassung nach § 20 Abs. 1 WEG nicht darauf hinweist, dass gegebenenfalls nach § 21 Abs. 3 Satz 1 WEG nur die Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen haben, die sie beschlossen haben? Ja. Die Verwaltung muss die Wohnungseigentümer namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung inform...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 42 Abs. 3 ordnet die Rechtsfolge an, dass die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 KSchG nicht für Kündigungen gelten, die bereits aus anderen "als den in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen" rechtsunwirksam sind. Rz. 43 Dies kann aber nicht für den Fall gelten, dass die Kündigung aus dem Grund des § 138 BGB unwirksam ist, denn für den Fa...mehr

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Kostenverteilung und Kosten... /   Mehrhausanlage

Was gilt, wenn ein Beschluss (bestandskräftig) gefasst wurde, dass entgegen der Vereinbarung bestimmte Kosten von allen Wohnungseigentümern und nicht nur von der Untergemeinschaft zu tragen sind? Dann ist dieser neue Umlageschlüssel anzuwenden. Zweitbeschluss zur Kostenverteilung eines Rechtsstreits Im Jahr 2024 wurde ein Beschluss gefasst, dass die Kosten (ca. 10.000 EUR) ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.3 Prozessführung/Prozessstandschaft

Rz. 33 Schließen mehrere Personen einen Mietvertrag ab, so sind sie regelmäßig als Mitglieder einer GbR verbunden (KG, Beschluss v. 30.3.1992, 2 W 1331/92, WuM 1992, 323; OLG München, Urteil v. 14.1.1994, 21 U 4806/93, ZMR 1994, 216 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). Für Streitigkeiten, die das Mietverhältnis als Ganzes betreffen (z. B. Klage auf Zustimmung zur Miete...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche – einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen –, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.8 Schadensersatzansprüche

Rz. 203 Sind Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietverhältnisses geschuldet, weil der Zustand der Wohnung diese erfordert, hat der Vermieter den entsprechenden Erfüllungsanspruch. Diesen könnte er auch klageweise geltend machen und dann den Anspruch in einer Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durchsetzen. Der Vermieter könnte dann durch das Prozess...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

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Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 1.2.3 Schadensersatzleistungen

Zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, die keinen Lohnzufluss begründen, rechnen auch Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers. Hierzu gehört zum einen der gesetzliche Schadensersatz, der sich aus unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung ergibt.[1] Aber auch arbeitsvertragliche Schadensersatzleistungen sind kein Arbeitslohn.[2] Schadensausgleichszahlungen, die aus einer ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.11 Abgrenzung zur allgemeinen Pflichtverletzung/Vertragsverletzung

Rz. 224 Von dem Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist der Schadensersatzanspruch wegen Schäden zu unterscheiden, der sich aus dem gesetzlichen geregelten Tatbestand der positiven Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1) ergibt. Derartige – unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtende – Substanzschäden könnten auch Bohrlöcher a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.1 Anspruchsabwicklung nach Mietende

Rz. 192 Die Frage stellt sich nur, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter übertragen hat, dieser damit Verpflichteter einer geschuldeten Hauptleistung geworden ist. Zur Feststellung der Ansprüche ist eine Besichtigung der Mietsache durch den Vermieter notwendig, denn dieser muss den Zustand der Räume feststellen, um entscheiden zu können, ob und i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.10 Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen

Rz. 220 Vermieter – Mieter Die Mietvertragsparteien können sich nach Ende des Mietverhältnisses im Rahmen der Vertragsfreiheit darauf einigen, dass der Mieter einen bestimmten Geldbetrag zum Ausgleich fälliger Schönheitsreparaturen zahlt. Damit wird der Anspruch des Vermieters, der zunächst auf Vornahme der Schönheitsreparaturen geht und sich in einen Schadensersatzanspruch u...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsatz

Rz. 44a Nach § 535 Satz1 ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch zu überlassen. Dazu gehört die Besitzüberlassung. Der mietvertragliche Überlassungsanspruch verjährt während der Mietzeit nicht Wenn der vormalige Eigentümer "die zu erstellenden Mieträume (...) vermietet" und im Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter dem Mieter das Einreichen eines Bauant...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.12 Verjährung des Schadensersatzanspruches

Rz. 227 Hinweis Verjährungsfrist Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen verjähren innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (BGH, Urteil v. 8.1.2014, XII ZR 12/13, WuM 2014, 140),ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urteil v....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.2 Schönheitsreparaturen – Geschmack des Vermieters/Mieters

Rz. 167 Hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, stellt sich die Geschmacksfrage nicht. Er ist der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte und kann die Wohnung so herrichten, wie er es möchte. Es kommt nur darauf an, ob einem Nachmieter die Ausführung gefällt und er die Wohnung mietet. Für einen verpflichteten Mieter, dem in wirksamer Weise die Schönheitsreparat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.2 Leistungsaufforderung

Rz. 194 Sind Schönheitsreparaturen konkret geschuldet, muss der Mieter auch ohne Leistungsaufforderung des Vermieters von sich aus leisten. Die entsprechende Aufforderung des Vermieters ist jedoch für einen möglichen Schadensersatzanspruch notwendig. Das Gesetz gibt keine Vorgaben zum Inhalt und Umfang einer entsprechenden Leistungsaufforderung. Daher könnte es ausreichen, de...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3.2.4 Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen

Rz. 115 Während die Bestimmungen der §§ 307–309 auf formularmäßig vereinbarte Wohnraummietverhältnisse vollständig anzuwenden sind, gilt dies im Geschäftsraummietverhältnis nur eingeschränkt, weil § 310 Abs. 1 Satz 1 die Klauselverbote der §§ 308, 309 nur mittelbar im Rahmen der Generalklausel der §§ 307 Abs. 1 und 2 für anwendbar erklärt. Die Voraussetzungen für die Annahme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.12 Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

Rz. 57 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung kann einen Schadenersatzanspruch der anderen Vertragspartei auslösen, vgl. § 280 Abs. 1. Der Schadensersatzanspruch setzt eine objektive, rechtswidrige Verletzungshandlung voraus. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter daher entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.4 Unmöglichkeit – Doppelvermietung

Rz. 75 Bei der Doppelvermietung sind beide Verträge wirksam, da sich jede Person mehrfach zur Erbringung derselben Leistung verpflichten kann (BGH VIII ZR 46/61, MDR 1962, 398; LG Berlin, Urteil v. 27.9.2013,63 S 127/13, GE 2013,1587), ohne dass darauf ankommt, welcher Mieter den Mietvertrag zuerst abgeschlossen hat (OLG Hamm, NJW-RR 2004,521), auch dann nicht, wenn untersch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.3 Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechtes

Rz. 66 Bei Wohnraummietverhältnissen ist der formularmäßige Ausschluss oder die formularmäßige Beschränkung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 309 Nr. 2 Buchst. a unwirksam (LG Berlin, GE 1994, 403); das gilt auch für eine Formularklausel im Mietvertrag, die das Zurückbehaltungsrecht von einer Ankündigung abhängig macht (LG Berlin, ZMR 1998, 33) oder auf den Nettomietzins be...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 14.3 Zeitpunkt

Rz. 74 § 536 Abs. 3 gilt sowohl für Rechtsmängel, die erst nach Überlassung der Mietsache an den Mieter entstehen (Entziehung der Mietsache ganz oder zum Teil), als auch für den Fall, dass dem Mieter die Mietsache erst gar nicht überlassen wird (vgl. Emmerich/Sonnenschein, § 541 Rn. 4). Hinweis Rechtsmangel und Gewährleistung Im Falle des Rechtsmangels tritt die Gewährleistung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.10 Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Rz. 55 Gemäß § 573 Abs. 3 sind die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Es muss sich aus dem Kündigungsschreiben ergeben, dass ein ernsthafter, vernünftiger und nachvollziehbarer Erlangungswunsch des Vermieters besteht und die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind. Die Kerntatsachen müssen mitgeteilt werde...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.9 Schadensersatzanspruch

Rz. 116 Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters schließt Schadensersatzansprüche des Vermieters aus Verzug (§§ 280, 286) des Mieters mit seiner Mietzahlungspflicht nicht aus (BGH, Urteil v. 4.4.1984, VIII ZR 313/82, NJW 1984, 2687). Daran hat sich durch die Schuldrechtsreform nichts geändert (OLG München, Urteil v. 25.7.2002, 19 U 1819/02,WuM...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.7 Konkurrenzschutz

Rz. 37 Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Geschäftsraummietvertrag kann einen Mietmangel begründen (BGH, Urteil v. 10. 10. 2012, XII ZR 117/10, ZMR 2013, 101; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.6.2009, 3 U 169/08, NZM 2010, 43; KG, Urteil v. 25.1.2007, 8 U 140/06, GE 2008, 541; KG, Urteil v. 16.4.2007, 8 U 199/06; GE 2007, 1551; OLG Brandenburg, Urteil v. 10....mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens

Rz. 24 Die Nutzung der Wohnung zu Gewerbezwecken ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters kann zur ordentlichen Kündigung berechtigen. Umgekehrt kann auch die Nutzung von Räumen, die als "Lager- und Abstellraum" vermietet worden sind, dauerhaft als Wohnung eine – nach Abmahnung sogar fristlose – Kündigung rechtfertigen (AG Bielefeld, Urteil v. 28.3. 2017, 407 C 111/16, ...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.1 Arbeitsunfall

Erleidet ein Arbeitskollege einen Personenschaden aufgrund eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII), den der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt hat, schließt die gesetzliche Unfallversicherung jegliche zivilrechtliche Haftung aus (§ 105 Abs. 1 SGB VII). Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadensersatzan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 3 Lohnsteuerrecht

Hat der Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung für Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz zu leisten, so stellen diese Aufwendungen Werbungskosten dar, wenn die Zahlungspflicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Ist allerdings das schadenstiftende Ereignis in nicht unbedeutendem Maße aus privaten Gründen mitv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.4 Vorsatz

Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Pflichtverletzung bewusst begeht, sondern auch den Schaden zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).[1] Der Handelnde muss den rechtswidrigen Erfolg vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben. Der Erfolg muss zumindest billigend in K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.6 Haftung im Außenverhältnis

Schädigt ein Beschäftigter durch sein betriebliches Verhalten außenstehende Dritte, z. B. Kunden, so ist er diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftungseinschränkungen des § 3 Abs. 6 und 7 TVöD greifen nicht im Außenverhältnis. Soweit der Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund der eingeschränkten Haftung nicht haften würde, hat er gegenüb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.7 Beweislast

Nach § 619a BGB liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Beschäftigter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt hat und nach § 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, beim Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung selbst als auch für das Verschulden (Vertretenmüssen) des Beschäftigten.[1] Gleiches gilt fü...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

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Rückstellungen: ABC / Schadensersatz

Vgl. "Gewährleistung", "Haftpflicht", "Patentverletzung", "Produzentenhaftung".mehr