Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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I Grundlagen / 1.2.9 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rz. 26 2009 ist mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)[1] die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit 25 Jahren in Kraft getreten. Rz. 27 Insbesondere durch die Streichung bzw. Modifizierung zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sollten mittelständische Unternehmen in Deutschland bis zu 2,5 Milliar­den EUR jährlich be...mehr

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I Grundlagen / 1.2.3.1 Gründung der GmbH

Rz. 13 Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wurde die Gründung der GmbH erheblich vereinfacht. Die wichtigsten Änderungen in diesem Bereich waren: Verzicht auf Beifügung der Genehmigungsurkunde in dem Fall, dass der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG a. F.) Verzicht auf Sicherheitsleistung für die Resteinlage bei Gründung de...mehr

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I Grundlagen / 1.2.3.4 Bekämpfung von Missbrauch

Rz. 19 Zur Bekämpfung von Missbräuchen wurden die Gründe für eine Amtsunfähigkeit (Inhabilität) der Geschäftsführer (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG) erweitert und mit einem Haftungstatbestand für Gesellschafter sanktioniert (§ 6 Abs. 5 GmbHG). Geschäftsführer sind nunmehr zum Ersatz für Zahlungen an Gesellschafter verpflichtet, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft f...mehr

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I Grundlagen / 1.2.3.2 Kapital der GmbH

Rz. 15 Auch das bislang maßgeblich von der Rechtsprechung ausdifferenzierte Recht der Kapitalaufbringung und -erhaltung wurde durch das MoMiG grundlegend verändert. Die Kapitalaufbringung hat vor allem durch die neu geschaffene Möglichkeit, verdeckte Sacheinlagen auf den Bareinlageanspruch anzurechnen (§ 19 Abs. 4 GmbHG), eine bedeutende Vereinfachung erfahren. Zudem wurde d...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.1 Gerichtliche Durchsetzung von Informationsrechten durch den Gesellschafter

Rz. 360 Wird dem Gesellschafter die ihm nach § 51a GmbHG zustehende Auskunft oder Einsicht nicht gewährt, so ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruches erforderlich. § 51b GmbHG stellt hierfür ein Informationserzwingungsverfahren zur Verfügung, das den Regelungen bei der AG (§ 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG) vergleichbar ist. Antragsberechtigt ist gem. §...mehr

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Zugewinnausgleich / 2 Details

Die Vorschriften über den Zugewinnausgleich sollen für den Regelfall einer Zugewinngemeinschaftsehe ("gesetzlicher Güterstand") sicherstellen, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung an dem während der Ehe erworbenen Vermögen je zur Hälfte partizipieren. Die hälftige Teilung des Zugewinns basiert auf der Vermutung, dass beide Ehepartner zu dem in der Ehe erwirtschaftete...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.15 Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsführung

Rz. 861 Nach § 43a Satz 1 GmbHG darf die GmbH einem Geschäftsführungsmitglied einen Kredit nur gewähren, soweit das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht angetastet wird. Gleiches gilt für solche Kredite, die den Geschäftsführern nahestehenden Personen gewährt werden sollen.[1] Rz. 862 Die Gewährung eines Kredites an Geschäftsführer kann bereits im Anst...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 2.2.2 Gesellschafterversammlungen im Ausland

Rz. 410 Bei einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH grundsätzlich auch im Ausland stattfinden,[1] jedenfalls dann, wenn der vorgesehene Ort im Ausland ohne übermäßigen zeitlichen oder finanziellen Aufwand erreichbar ist. Danach bestehen keine Bedenken, gut erreichbare Städte wie Zürich oder Amsterdam für G...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.3.3 Missbrauch der Anfechtungsbefugnis

Rz. 618 Die Anfechtungsbefugnis verliert, wer sein Recht missbraucht. Eine Anfechtungsklage wird damit unbegründet.[1] Praktischer Hauptanwendungsfall sind Anfechtungsklagen, die ausschließlich erhoben werden, um sich den Lästigkeitswert der Klage "abkaufen" zu lassen, d. h. um einen individuellen Vorteil zu erzielen oder um die Anfechtungsklage in anderer Weise als Druckmit...mehr

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I Grundlagen / 1.2.16 Aktienrechtsnovelle 2016

Rz. 39 Infolge der Aktienrechtsnovelle 2016[1] muss die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr stets durch drei teilbar sein, sondern nur noch, wenn es aus Gründen der Arbeitnehmer-Mitbestimmung erforderlich ist, d. h. bei Gesellschaften – auch in der Rechtsform der GmbH –, die dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen. Dem Aufsichtsrat müssen aber weiterhin mindestens ...mehr

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I Grundlagen / 1.2.12.1 Verzicht auf Anhang zum Jahresabschluss (JA)

Rz. 31 Die Gesellschaft kann gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Anhang zum Jahresabschluss verzichten, wenn der Jahresabschluss für sich allein die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln kann.mehr

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I Grundlagen / 1.2.2 EHUG

Rz. 11 Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG)[1] hat zum 1.1.2007 die Einführung eines elektronischen Handelsregisters und eines Unternehmensregisters gebracht sowie Vereinfachungen der Zweigniederlassungsregelungen und verschärfte Sanktionen bei Nichtbefolgung der Jahresabschlussoffenlegungspflicht.mehr

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I Grundlagen / 1.2.5 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Rz. 21 Auf der Grundlage der Verschmelzungsrichtlinie [1] hat der deutsche Gesetzgeber 2007 den Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes im Bereich der Verschmelzung ausdrücklich für ausländische Gesellschaften geöffnet.[2] Rz. 22 Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird dabei durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzun...mehr

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I Grundlagen / 1.2.6 Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)/Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)

Rz. 23 Durch das 2008 beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wurde das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) eingeführt sowie u. a. steuerliche Änderungen. Dadurch soll die Finanzierung junger, mittelständischer Unternehmen erleichtert werden.[1]mehr

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I Grundlagen / 1.2.4 ARUG

Rz. 20 Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) hat einige Unklarheiten des MoMiG beseitigt und weitere Vereinfachungen eingeführt.[1] Neben einer Umgestaltung des § 10 Abs. 2 GmbHG hinsichtlich der Eintragung von Änderungen zum genehmigten Kapital hat das ARUG für Kapitalmaßnahmen bis 2009 ggf. erforderliche Genehmigungen ebenso ersatzlos gestrichen wie...mehr

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I Grundlagen / 1.2.11 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)

Rz. 29 Am 7.12.2011 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom Bundestag verabschiedet.[1] Es ist in großen Teilen bereits am 1.3.2012 und vollständig am 1.1.2013 in Kraft getreten. Als Reaktion auf einen vom Gesetzgeber beobachteten "Insolvenztourismus"[2] bricht das Gesetz die ehemals strikte Trennung zwischen Insolvenz- und Gesell...mehr

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I Grundlagen / 1.2.12.3 Lockerung der Offenlegungspflichten

Rz. 33 Kleinstkapitalgesellschaften können gem. § 326 Abs. 2 HGB ihrer Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB durch Hinterlegung ihrer Bilanz beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers erfüllen. In diesem Fall bedarf es keiner Offenlegung der GuV bzw. des Anhangs zum JA. Hinreichende Bedingung ist neben der Eigenschaft als Kleinstkapitalgesellschaft die Mitteilung an den ...mehr

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I Grundlagen / 1.2.13 Kleine Unternehmenssteuerreform 2013

Rz. 35 Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 25.2.2013 ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten, das u. a. eine Neuregelung der steuerlichen Organschaft beinhaltet.[1] Mit Hilfe der Organschaft, einem beliebten Gestaltungsmittel für Konzerne und Unternehmensgruppen, können Verluste des...mehr

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I Grundlagen / 1.2.7 Risikobegrenzungsgesetz

Rz. 24 Zugleich sollte mit dem "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz)[1] unerwünschten Entwicklungen durch die Tätigkeit von Finanzinvestoren entgegengewirkt werden. Die GmbH betrifft das Gesetz vor allem durch die Einführung einer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss oder Betriebsrat zum Schutz d...mehr

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I Grundlagen / 1.2.10 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Rz. 28 Die Vergütungsregelungen der Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder sind in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand regulatorischer Eingriffe des Gesetzgebers geworden. Durch das am 5.8.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ­(VorstAG)[1] sollten Fehlanreize durch kurzfristige Vergütungsinstrumente eingedämmt werden.[2] § 52 Abs. 1...mehr

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I Grundlagen / 1.2.8 Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)

Rz. 25 Durch das im Herbst 2008 eingeführte "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] wurde u. a. der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS oder SoFFin) eingerichtet, der Unternehmen des Finanzsektors[2] durch die Übernahme von Garantien sowie den Erwerb von Beteiligungen und Risikopositionen stützen soll.mehr

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I Grundlagen / 1.2.12.4 Änderungen bzgl. der Konzernabschlussregelungen

Rz. 34 Bestanden bisherige Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB zum Jahresabschluss nur für Tochterkapitalgesellschaften von inländischen Konzernmüttern, so erstreckt das MicroBilG die Erleichterungen auch auf Tochtergesellschaften von Konzernmüttern mit Sitz in der EU oder dem EWR. Klargestellt wurde, dass die Bereichsausnahme bzgl. der Pflicht zur Aufstellung eines Konzer...mehr

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I Grundlagen / 1.2.12.2 Bilanzverkürzung, verkürzte GuV

Rz. 32 Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB beschränkt sich die Bilanzgliederung in vorgegebener Reihenfolge auf die in § 266 Abs. 2 HGB benannten Buchstabenposten. Eine Aktiv-/Passivlistung latenter Steuern muss lediglich im Falle einer freiwilligen Anwendung von § 274 HGB erfolgen, § 274a HGB. In Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB und entsprechend der Mög...mehr

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I Grundlagen / 1.2.14 Frauenquote

Rz. 37 Mit Wirkung zum 1.5.2015 wurde durch das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst"[1] in §§ 36 und 52 GmbHG die Verpflichtung eingeführt, Zielgrößen für den Frauenanteil in Geschäftsführung und Aufsichtsrat einer mitbestimmten GmbH festzulegen. Liegt der Frauenanteil bei ...mehr

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I Grundlagen / 1.2.12 Kleinstkapitalgesellschaften Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 30 In Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU wurde zum Ende des Jahres 2012 das MicroBilG verabschiedet, um die Bilanzierung von Kleinstunternehmen zu erleichtern. Das Gesetz trat am 28.12.2012 in Kraft.[1] Terminologisch wurde hierzu eine Unterkategorie der "kleinen Kapitalgesellschaften" als "Kleinstkapitalgesellschaften", § 267a Abs. 1 HGB, eingeführt. Für eine Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Helios, Das dt Gemeinnützigkeitsrecht innerhalb der Schranken des Europarechts –EG-Rechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2002, 1893; Jachmann, Die Europarechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2003, 990; Heger, Gemeinnützigkeit und Gemeinschaftsrecht – Zur Europarechtsmäßigkeit des Spendenprivilegs unbeschr stpfl KSt-Subjekte in § 48 EStDV und § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / IV. Zum Vorwurf der Rückwirkung

Einen großen Teil seiner Argumentation verwendet der BGH auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Anwendung der EUErbVO führe zu einer unzulässigen Rückwirkung. Zunächst stellt der BGH hier klar, dass es sich um keine echte Rückwirkung, sondern um eine sog. unechte Rückwirkung bzw. Vorwirkung der EUErbVO handele. Sodann hätte er auch darauf hinweisen können, dass der Vertr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teil hat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v.10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingeführt worden. Mit dem Titel "Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina)" war sie die Rechtsgrundlage für die ab 1.1.2009 eingeführt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Dritter Abschnitt SGB V, welcher die Bezeichnung "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt. Die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern steht dabei in einem engen Zusammenhang mit § 109 und dem Krankenhausplanungsrecht der Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i. d. F. des KH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gehört zum Dritten Abschnitt, der den Titel "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt, und ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war mit der bis 31.12.2016 geltenden Überschrift "Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hatte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 368n Abs. 4 und 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 1. Aufrechnung und Leistung pro bono; erstattungspflichtiger Gegner

Das SG Berlin hat mit seiner Entscheidung v. 16.5.2019[20] zwar nicht unmittelbar zur Möglichkeit der Leistung "pro bono", sondern über eine Klage der Beratungsperson gegen den erstattungspflichtigen Gegner zu entscheiden; im Kontext lieferte die Entscheidung jedoch wichtige Anhaltspunkte und Klarstellungen. Zunächst einmal stellte das Gericht fest, dass der Rechtsanwalt auf...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / I. Einleitung

Durch das Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976 wurden zum 1.7.1977 Abteilungen für Familiensachen beim Amtsgericht, Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiensenat beim Bundegerichtshof eingerichtet.[1] Die Einführung des Familienrichters war und ist eine grundlegende und richtige Entscheidung des Gesetzgebers.[2] Vielleicht ist der Fokus zu lange auf die Funkt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Auf einen Blick vorab – EU-Geschäfte ab 2019/2022

Rz. 1 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, sollen bereits ab 2019 Sofor...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung klärt der BGH für die Praxis die Streitfrage, ob bei einem Anspruch auf Abstammungsklärung nach § 1598a BGB das international anzuwendende Recht sich nach Art. 19 oder 20 EGBGB richtet. Im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung billigt er inhaltlich einen Klärungsanspruch trotz bereits vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten auch dann zu, wen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5 Kompakt-ABC "Sonstige Leistungen"

Rz. 164 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Anteilsübertragung Vgl. Stichwort "Wertpapierübertragung". Beratervertrag Vgl. Stichwort "Vertragsauflösung". Elektrizität Hierbei handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, das im Geschäftsverkehr wie eine Sache behandelt wird; der Verkauf führt daher zu einer Lieferung und nicht zu einer sonstigen Leistung (Abschn. 3.1 Abs. 2 S. 2 UStAE; a...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Nach wie vor spielt das Beratungshilferecht eine tragende Rolle in der gerichtlichen Praxis: Wenngleich es dabei nicht um horrende Summen geht, nimmt die Beratungshilfe (BerH) bei der gerichtlichen Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Denn letztlich geht es um den Dienst am Bürger, der unmittelbar ankommt. Obwohl jedes Gericht selbst über die BerH entscheidet, sind obergerich...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / IV. Bundesgerichtshof

Nach der umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts (in Kraft seit 1.7.1977, also seit mehr als 40 Jahren) ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz nach dem Amtsgericht/Familiengericht und dem Oberlandesgericht/Familiensenat. Der XII. Senat wird häufig als Familiensenat bezeichnet, dies ist auch zutreffend, wenn er in Familiensachen tätig wird. Allerdings handelt es s...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller macht gegen seinen Sohn und dessen Mutter den Anspruch auf Klärung der leiblichen Abstammung nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB geltend. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist deutscher Staatsangehöriger, der am 28.3.1998 geborene Antragsgegner (Beteiligter zu 3) und seine Mutter (Antragsgegnerin; Beteiligte zu 2) haben die ungarische Staatsangehörigk...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. §...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwstR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bernstorff, Graf von, Incoterms 2010 der internationalen Handelskammer (ICC)/Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk, 1. Aufl. Köln 2010. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei War...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Atteslander/Hallauer, Das IASC im Spannungsfeld internationaler Kapitalmärkte – IOSCO Endorsement für grenzüberschreitende Börsengänge und erfolgreiche Reorganisation des IASC, Schw. Treuh. 2000, S. 1353–1360; Auer, Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/US-GAAP, Wien 1998; Baetge (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüf...mehr