Nach wie vor spielt das Beratungshilferecht eine tragende Rolle in der gerichtlichen Praxis: Wenngleich es dabei nicht um horrende Summen geht, nimmt die Beratungshilfe (BerH) bei der gerichtlichen Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Denn letztlich geht es um den Dienst am Bürger, der unmittelbar ankommt. Obwohl jedes Gericht selbst über die BerH entscheidet, sind obergerichtliche Entscheidungen dazu eher seltener zu finden als es bspw. in anderen Gesetzen der Fall ist; seit der BerH–Reform 2014 ist hier zumindest "etwas Ruhe" eingekehrt. Während früher fast "täglich" Entscheidungen veröffentlicht wurden, finden sich heute nur noch wenige solche im Monat in den juristischen Datenbanken. Dies mag an einer Veröffentlichungsmüdigkeit einerseits, andererseits auch an klärenden Veränderungen seit dem 1.1.2014 liegen. Gleichwohl sollen einige neue Entscheidungen der letzten beiden Jahre hier kurz skizziert werden.

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