Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 3 Steuerliche Behandlung des Zweckbetriebs, Rechtsbehelfe

Rz. 10 Der Zweckbetrieb ist dem steuerbegünstigten Bereich der gemeinnützigen Körperschaft zuzuordnen. Die laufenden Gewinne sowie Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind ertragsteuerfrei. Die Umsätze der Zweckbetriebe unterliegen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 %[1], während das Recht zum vollen Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Versagt das FA der gemeinnützigen Körpe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 2.4 Wahlrecht zwischen Abs. 1 und Abs. 3

Rz. 21 Abs. 2 gewährt dem Verein ein Wahlrecht, ob die sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 oder nach Abs. 3 beurteilt werden sollen. Gesetzestechnisch ist die Regelung des Abs. 1 der Normalfall; äußert sich die Körperschaft nicht, wird die Zweckbetriebseigenschaft der sportlichen Veranstaltungen nach Abs. 1 beurteilt. Soll Abs. 3 zur Anwendung kommen, muss die Körperscha...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Streitigkeiten

Streitigkeiten über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme der Zustimmung des Personalrats nach § 78 BPersVG bedarf oder nicht, entscheiden die Verwaltungsgerichte, vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ("Zuständigkeit der Personalvertretungen") im sog. Beschlussverfahren. Dabei gilt[1]: Wurde eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne die notwendige Beteiligung des Personalrats d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücke in der betriebl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Saecker[*] Eigentlich ist die Unterscheidung sehr überschaubar: Ein Grundstück im Betriebsvermögen, das eigenbetrieblich genutzt wird, soll nach dem gesetzgeberischen Willen im Erbschaftsteuerrecht begünstigt werden, und ein Grundstück im Betriebsvermögen, das fremdbetrieblich genutzt wird, soll als sog. Verwaltungsvermögen nicht begünstigt werden. ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Rechtsbehelfe

Rz. 6 Soweit die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker nach den vorstehenden Grundsätzen zulässig ist, entfaltet der Steuerbescheid Wirksamkeit gegenüber dem Erben[1] und setzt die Rechtsbehelfsfrist[2] für die Anfechtung durch den Erben in Lauf.[3] Rz. 7 Der Testamentsvollstrecker ist aufgrund § 32 Abs. 1 ErbStG verpflichtet, den Erben über die erfolgte Steuerfestsetzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.4 Bedeutung der Zustimmungsersetzung für die Kündigung und einen Rechtsstreit über die Kündigung

Rz. 105 Die Zustimmungsersetzung wird mit Rechtskraft des Beschlusses wirksam[1], sofern sich ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen den die Zustimmung ersetzenden Beschluss nicht als offensichtlich aussichtslos darstellt[2]. Dabei ist unerheblich, ob man den Beschluss des Arbeitsgerichts einem Leistungsurteil oder einem Gestaltungsurteil gleichstellt.[3] Zieht man die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 AGG. Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend machen. Der Verweis auf die Voraussetzungen de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Notar im Wohnungseigentum / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel

Ergänzender Hinweis: Nr. 95, 97–99 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 95, 97 ff.). Schrifttum: Burghardt, Der Rechtsschutz gegen Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren, JuS 2010, 605; Engländer, Die Rechtsbehelfe gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, Jura 2010, 414; Graßmann, Rechtsbehelfe gegen Unterlassen im Strafverfahren, 2004; Heuchemer, Die Praxis der Hausdurchsuchung und Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel des Nebenintervenienten.

Rn 23 Legt der Nebenintervenient Rechtsmittel ein und widerspricht die Hauptpartei nicht, gelten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als Kosten des Rechtsstreits und sind ausschließlich von der Hauptpartei zu tragen. Widerspricht die Hauptpartei dagegen dem Rechtsmittel und ist das Rechtsmittel erfolglos oder hat es nur aufgrund neuen Vorbringens Erfolg, so sind die Kosten ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Rechtsmittel

Rz. 50 Gegen die Festsetzung der Kosten und auch die Ablehnung der Festsetzung durch den Rechtspfleger ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulässig, wenn der Wert der Beschwer 200,00 EUR übersteigt. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Erinnerung nach § 11 RPflG möglich. Bei offensichtlich unrichtigen Beschlüssen kann ein Berichtigungsantrag beim Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolglosigkeit des Rechtsmittels.

Rn 3 Das Rechtsmittel muss erfolglos geblieben sein. Dazu gehören zunächst die Fälle, in denen das Rechtsmittel als unzulässig verworfen worden oder als unbegründet zurückgewiesen worden ist. Eine Kostenentscheidung hat ausnw dann zu unterbleiben, wenn eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, etwa im Verfahren der Streitwertbeschwerde (§ 68 III 2 GKG) oder im PKH-Beschwerdev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 8 Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt, ein von der Hauptpartei eingelegtes Rechtsmittel zu beschränken oder zurückzunehmen. In dieser Weise kann er aber mit einem von ihm selbst für die untätig gebliebene Partei eingelegten Rechtsmittel verfahren (BGH NJW 84, 2480 [BGH 28.03.1984 - 3 StR 95/84]). Legen die Hauptpartei und der Streithelfer Rechtsmittel ein und nimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Bei Rechtsmittel des Bekl.

Rn 22 Der Hauptantrag fällt in der Rechtsmittelinstanz nicht an, nur bei Rechtsmittel des Kl (BGHZ 41, 38). Bei Rechtsmittel des Bekl erfolgt eine Überprüfung des Hauptantrages im Berufungsverfahren nur bei Einlegung einer (Anschluss-)Berufung durch den Kl.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Begründung des Rechtsmittels

Rz. 55 Die Begründung des Rechtsmittels erfolgt mit dem eingelegten Rechtsmittel unter Rüge der Rechtsverletzungen. Hilfreich ist regelmäßig eine Darstellung der Rechtslage mit Angabe der Rechtsquellen und Nachweise. Auch Verletzungen des Rechtes auf Anhörung gehören in die Begründungsschrift. Der Antragsgegner kann auch erst im Rechtsmittelverfahren Einwendungen und Einreden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsmittel.

1. Unanfechtbarkeit. Rn 59 Die Verweisung ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Prozessökonomie sowie zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten und dadurch bewirkter Verzögerungen und Verteuerungen in der Gewährung effektiven Rechtsschutzes unanfechtbar (Abs 2 S 2). Demnach entzieht sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschl und die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

I. Anordnung der Zwangsmaßnahmen. Rn 8 Gg die Anordnung der Zwangsmaßnahmen ist – mit aufschiebender Wirkung (§ 570 I) – die sofortige Beschwerde des Zeugen statthaft, es sei denn, das LG hat als Berufungsinstanz entschieden (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen. Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachteili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gg die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gg die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 191 [OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

I. Allgemein. Rn 25 Sowohl gg den stattgebenden wie auch gg den ablehnenden Beschluss in erster Instanz ist die sofortige Beschwerde gem § 567 zulässig. Gg Entscheidungen des Berufungsgerichts ist keine Beschwerde zulässig. Jedoch kann es die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Ziff 2 zulassen. In diesem Fall muss der Einzelrichter (§ 568) die Entscheidung dem gesamten Spruchkörper ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gg ihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 4 Der Streithelfer ist berechtigt, für bzw namens (BGH NJW 97, 2385 f; 95, 198 f [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93]; 90, 190) der Hauptpartei Rechtsmittel einschließlich des Einspruchs wie auch der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren (Schleswig NJW-RR 15, 638 [OLG Schleswig 16.12.2014 - 9 W 182/14]; München NJW-RR 19, 512 [OLG München 22.11.2018 - 11 W 1501/18]) einzul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Rechtsmittel (§ 97).

Rn 12 Legt die unterstützte Partei ein Rechtsmittel ein, das erfolglos ist, so dass sie nach § 97 I die Kosten des Rechtsmittels trägt, gilt dies auch für den Nebenintervenienten. Soweit bei einem erfolgreichen Rechtsmittel die Kostenentscheidung nach § 97 II ergeht, gilt auch dies kraft der Kostenparallelität für den Nebenintervenienten (Hamm MDR 94, 311 [OLG Hamm 15.12.199...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Beschlüsse nach § 150, die eine Trennung oder Verbindung aufheben, sind nicht selbstständig anfechtbar und können nur zusammen mit dem Rechtsmittel gg das verfahrensbeendende Urt angefochten werden. Freilich hat das Rechtsmittel nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensfehler beruhen kann. Gg die Aufhebung einer Aussetzung findet die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einlegung eines Rechtsmittels.

Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG, BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gg eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Rechtsbehelfe wie der Antrag auf Wiederei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung.

Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gg die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gg die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Vollstreckungsverfahren, weil ein direkter Konnex mit dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entspr dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein zweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel.

Rn 6 Nach Auffassung des BGH (Beschl v 3.4.13 – IV ZR 37/12) soll bei Erfolglosigkeit wechselseitiger Rechtsmittel jedes dieser Rechtsmittel kostenmäßig gesondert beurteilt werden. Diese Auffassung ist unzutreffend und verstößt gg den Grundsatz der einheitlichen Kostenentscheidung. Es vielmehr entspr § 92 zu quotieren oder gegeneinander aufzuheben. Sowohl für die beteiligten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Rechtsmittel gg ein vom Amtsrichter entgegen den dargelegten Grundsätzen unzulässigerweise erlassenes Anerkenntnisurteil gem § 307 ist grds die Berufung. Diese würde auch nicht an den Präklusionsvorschriften gem §§ 529, 531 scheitern. Die fehlende Belehrung wäre insoweit ein Verfahrensmangel iSd § 531 II 1 Nr 2. Zur Vermeidung des Verlustes einer Tatsacheninstanz für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 46 ZPO – Entscheidung und Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt. A. Entscheidungsgrundsätze. Rn 1 Wie auch bei sonstigen Entscheidungen hat ein Befangenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung.

Gesetzestext Gegen die Entscheidung, durch die auf Grund der Vorschriften dieses Titels oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 336 ZPO – Rechtsmittel bei Zurückweisung.

Gesetzestext (1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar. A. Entstehungsgeschichte und Normzweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 57 FamFG – Rechtsmittel.

Gesetzestext Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen sind nicht anfechtbar. Dies gilt nicht in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 und auch nicht, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs auf Grund mündlicher Erörterungmehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft

Gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gem. § 59 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Rechtsmittel die Beschwerde gegeben. a. Auszüge aus zwei Gerichtsentscheidungen auf entsprechende Beschwerden: OLG München, Beschl. v. 20.3.2012 – 31 Wx 81/12 [3] Zitat "… Nach der zwingenden Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 117 FamFG – Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen.

Gesetzestext (1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 6 Lehnt das Gericht die Genehmigung des Vergleichs durch Beschluss ab, so ist die Rechtsbeschwerde unter den in § 574 Abs 1 S 1 Nr 2, Abs 2 und 3 ZPO genannten Voraussetzungen zulässig. Bei Genehmigung gibt es für die Parteien kein Rechtsmittel; für die angemeldeten Verbraucher besteht die Austrittsmöglichkeit gem § 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 7 Ein Rechtsmittel etwa gg die Weigerung des gem § 24 II Nr 2, 3 RpflG zuständigen Rechtspflegers, eine entspr Erklärung zu Protokoll aufzunehmen, besteht grds nicht, allenfalls in Gestalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Es handelt sich insoweit nämlich nicht um eine Entscheidung iSv § 11 II RPflG, die mit der Erinnerung angreifbar wäre (MüKoZPO/Deubner Rz 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidungen nach § 1050 und Rechtsmittel.

Rn 6 Das Amtsgericht entscheidet über eine beantragte gerichtliche Unterstützung nach § 1050 durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung, § 1063 I. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach § 1050. Zulässiges Rechtsmittel gg die Entscheidung nach § 1050 ist die sofortige Beschwerde unter den Voraussetzungen von § 567.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 719 ZPO – Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Der Ergänzungsbeschluss ist eine selbstständige Endentscheidung (§ 38 I) über einen noch nicht beschiedenen Gegenstand. Daher ist der Ergänzungsbeschluss selbstständig mit der sofortigen Beschwerde (§ 58) anfechtbar. Ist allerdings die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, so findet auch gegen den Ergänzungsbeschluss kein Rechtsmittel statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1065 ZPO – Rechtsmittel.

Gesetzestext (1) 1Gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 genannten Entscheidungen findet die Rechtsbeschwerde statt. 2Im Übrigen sind die Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 bezeichneten Verfahren unanfechtbar. (2) 1Die Rechtsbeschwerde kann auch darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung eines Staatsvertrages beruht. 2Die §§ 707, 717 sind entsprech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 3 Ein die Berichtigung ablehnender Beschluss ist (isoliert) unanfechtbar (III 1). Evtl Mängel des ursprünglichen Beschlusses müssen mit Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss angegriffen werden. Ein Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (III 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 614 ZPO – Rechtsmittel gegen Urteile des Commercial Courts.

Gesetzestext Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung. A. Normzweck. Rn 1 § 614 S 1 hat hinsichtlich solcher (End-)Urteile, die der Commercial Court als Berufungsinstanz erlässt, nur deklaratorischen Charakter. Hinsichtlich erstinstanzlicher (End-)Urteile eröffnet § 614 S 1 dagegen ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Rechtsmittel, Wiederaufnahme (§§ 511–591).

Rn 29 Diese Regelungen sind nicht anwendbar. Rechtsmittel sind im schiedsgerichtlichen Verfahren grds nicht vorgesehen. Die Regeln über die Wiederaufnahme des Verfahrens sind durch das Aufhebungsverfahren gem § 1059 ersetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 10 Wie der erlassene Beweisbeschluss ist auch seine Änderung oder Aufhebung selbstständig nicht anfechtbar (Zweibr BauR 05, 910). Ebenso können die Parteien nicht gg die Ablehnung eines Änderungs- oder Aufhebungsantrags vorgehen, weil sie eine solche nicht beanspruchen können (S 1; Karlsr OLGR 03, 225, 226). Möglich bleibt jedoch eine Rüge iRd Rechtsmittels gg das Urt, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Bei Rechtsmittel des Kl.

Rn 23 Gibt das Berufungsgericht dem Hauptantrag statt, dann ist die Verurteilung der Vorinstanz nach dem Hilfsantrag vAw aufzuheben (BGHZ 146, 298). Hebt das Rechtsmittelgericht die Abweisung des Hauptanspruchs auf und verweist die Sache zurück, bleibt die unangefochten gebliebene Entscheidung über den Hilfsanspruch bestehen. Kommt die Vorinstanz zur Begründetheit des Haupta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel (Abs 5).

Rn 5 Abs 5 eröffnet gegen den Beschluss über die Anordnung von Zwangsmaßnahmen die sofortige Beschwerde nach den §§ 567–572 ZPO. Das Rechtsmittel hat aufschiebende Wirkung (§ 570 I ZPO). Der Zwangsvollstreckungsbeschluss nach IV enthält zwar kein Zwangsmittel im klassischen Sinn, aber auch gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde nach V eröffnet (P/H/Hammer Rz 34).mehr