Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutierte Problem der frustrierten Aufwendungen zu lösen: Im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung, die der Schuldner unter Verletzung seiner Pflichten nicht – oder nicht rechtzeitig – erbringt, kann der Gläubiger Aufwendungen gemacht haben, die sich aufgrund der Pflichtverletzung als nutzlos erweisen. Zumeist handelt es sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 56 In der letzten Fallgruppe zu II entsteht der Schaden nicht aus der Unwirksamkeit eines Vertrages, sondern im Gegenteil gerade aus dessen Wirksamkeit: Die Belastung mit dem Vertrag bedeutet deshalb einen Schaden, weil dieser einer Partei unerwartete Nachteile bringt; die cic liegt hier darin, dass die andere Partei bei den Vertragsverhandlungen gg eine Schutzpflicht zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 327 ff BGB

Rn 1 § 327 aF wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung 2001 aufgehoben und war seither unbesetzt. Seit dem 1.1.22 bildet § 327 nunmehr jedoch den systematischen Ausgangspunkt des neu geregelten Rechts der Verträge über digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Legaldefinition in § 327 I). Die durch das Gesetz vom 25.6.21 zur Umsetzung der RL über...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 10 Pflichtverletzung ist die unberechtigte Abweichung einer Partei vom Vertragsprogramm respective Programm des Schuldverhältnisses. Sie ist Voraussetzung für sämtliche Rechtsbehelfe. Erforderlich ist daher zunächst die Feststellung des Vertragsprogramms mit den einzelnen Pflichten der Parteien, worin eine Hauptaufgabe bei der Anwendung der Vorschrift liegt (s den notwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Regeln zum Verzug haben ggü dem alten Recht erheblich an Bedeutung verloren. Pflichten sind regelmäßig zu einem bestimmten oder bestimmbaren Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen (Fälligkeit). Verzögerungen, dh Überschreitung solcher Termine für die Leistung (s § 271) sind bis zur vollständigen Erfüllung Pflichtverletzung (Grüneberg/Grüneberg ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Für den Rechtsbehelf des Schadensersatzes arbeitet das Gesetz mit einer zentralen Norm: § 280 I ist – jedenfalls der Idee nach die einzige – Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aufgrund jeglicher Pflichtverletzungen in Schuldverhältnissen. Die Vorschrift kommt grds unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und der Art des Schuldverhältnisses zur Anwendung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 24 Rechtsfolge von § 281 I 1, II, III ist die Ersatzfähigkeit des Schadens, der mit dem Erfüllungsanspruch konkurriert (s § 280 Rn 41). Dessen Vorrang wird beseitigt; der Schadensersatz tritt nunmehr neben den Erfüllungsanspruch (s Vor § 275 Rn 10). Dieser Vorgang ist irreversibel: Ist die Frist einmal verstrichen oder hat einmal Entbehrlichkeit vorgelegen, bleibt es – ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fristsetzungserfordernis.

Rn 5 Will der Gläubiger wegen Verletzung der Pflicht hinsichtlich einer Leistung seinen Schaden, dh sein Erfüllungsinteresse, geltend machen, dann muss er nach § 281 I 1 zunächst erfolglos eine angemessene (Nach-)Frist gesetzt haben (generell zum Nachfristmodell Wolf/Lange FS Kilian, 801–815 sowie Dubovitskaya JZ 12, 328 ff). Die Fristsetzung soll dem Schuldner vor Augen füh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Taschengeld.

Rn 8 Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Der Anspruch besteht nicht bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dieses soll die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken des Ehegatten und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen (BGH FamRZ 14, 538; 13, 363). Tas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Einwendung.

Rn 14 Die Unmöglichkeit begründet eine Einwendung (verkannt durch LAG Hamm 20.12.05 – 19 Sa 1375/05 Rz 55 f, nv (juris)); sie ist also vAw zu beachten (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 275 Rz 77). Das hat tw zu der Formulierung geführt, der Schuldner würde im Falle der Unmöglichkeit ›von seiner Pflicht befreit‹ (Grüneberg/Heinrichs § 275 Rz 1; nunmehr anders Grüneberg/Grüneber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Höhere Gewalt.

Rn 35 Die Haftung der Parteien nach Art 79 I CISG ist ebenfalls verschuldensunabhängig. Auf persönliche Verschuldensfähigkeit kommt es nicht an. Aber auch die Einhaltung der objektiv geforderten Sorgfalt reicht zur Entlastung nicht aus, vielmehr muss der Schuldner beweisen, ›dass die Nichterfüllung auf einem außerhalb [seines] Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 7 Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den angebotenen Leistungsteil anzunehmen; ihm steht also ein Zurückweisungsrecht zu (hM: Grüneberg/Grüneberg § 266 Rz 10; Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 2; MüKoBGB/Krüger § 266 Rz 18). Macht der Gläubiger von seinem Zurückweisungsrecht Gebrauch, treten für den Schuldner die Nichterfüllungsfolgen in vollem Umfang ein. Der Gläubiger kan...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aktueller Stand der Rspr.

Rn 32 Heute ist das APR weit über den enumerativen Schutz einzelner besonderer Persönlichkeitsrechte hinaus zu einer Generalklausel verdichtet. Diese entzieht sich einer genauen Definition und wird in Rspr und Praxis durch einzelne Fallgruppen konkretisiert. Im Kern geht es darum, das Recht des Einzelnen vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung und Verletzung seiner gesamten ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bedingung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt eine Rechtswirkung abhängt (zu unterscheiden von > Befristung). Dabei wird zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden. Ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenes Rechtsgeschäft wird erst mit dem Eintritt der Bedingun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ehehindernis und Befreiung.

Rn 12 Wegen der Bedeutung des Ehefähigkeitszeugnisses muss die Identität des Antragstellers gesichert und dessen Staatsangehörigkeit geklärt sein (Brandbg NZFam 22, 227 [Geburtsurkunde allein nicht ausreichend]; Rostock FamRZ 09, 1324). Die Erforderlichkeit der Vorlage eines solchen Zeugnisses bedeutet ein vom Standesbeamten gem § 13 PStG zu beachtendes aufschiebendes Ehehin...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fristen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fristen sind abgegrenzte, bestimmte oder jeweils bestimmbare Zeiträume (vgl BFH 203, 26 = BStBl 2003 II, 898). Für die Berechnung von Fristen vgl § 108 AO. Fälligkeitstermine geben das Ende einer Frist an (AEAO zu § 108). Härten, die sich aus einer Ausschlussfrist ergeben, führen nicht zur Verfassungswidrigkeit (vgl BFH 189, 401 = BStBl 1999 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschlussfrist, Abs 4.

Rn 14 Die tarifoffene Ausschlussfrist ist europarechtskonform, sofern sie genauso günstig ist wie diejenige für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Arbeitsrecht, und die Festlegung des Fristbeginns der Wahrnehmung der Rechte aus RL 2000/78/EG nicht entgegensteht (EuGH NZA 10, 869 – Bulicke; BAG NZA 12, 910; DB 10, 618; zur Vereinbarkeit der Frist mit dem europarec...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Malaysia (Hauptstadt: Kuala Lumpur; Amtssprachen: Malaysisch und Englisch) ist ein Staat in Südostasien am südlichen Rand des Chinesischen Meeres. Es besteht aus zwei Landesteilen, die einerseits auf der Malaiischen Halbinsel und andererseits auf der Insel Borneo liegen. Malaysia hat Landgrenzen zu > Thailand im Norden sowie > Singapur im Süd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeit des Kaufvertrags.

Rn 24 (1) Der Kaufvertrag muss formgerecht und wirksam sein (BGH WM 60, 551, 552). Rn 25 (2) Dazu müssen für die Wirksamkeit erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen erteilt sein (BGHZ 110, 232, 235; BGH WM 91, 1811; Ddorf BeckRS 19, 4761). Der Berechtigte darf aber schon vor deren Erteilung die Ausübung erklären (BGHZ 139, 29, 30 ff; Brandbg NotBZ 01, 46...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe EuGüVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.3 Pflichten des leistungspflichtigen Dritten

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt, dass der leistungspflichtige Dritte, bei dem Ansprüche des Erstattungspflichtigen übergeleitet wurden, die von ihm zu erbringenden Leistungen für den Erstattungspflichtigen nicht an diesen, sondern bis zur Höhe des übergegangenen Anspruchs an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Der Gesetzgeber hat hier nicht die Agentur für Arbeit als überlei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / Zusammenfassung

Begriff Steuerberatungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Der Begriff der Steuerberatungskosten ist weit auszulegen. Er umfasst u. a. sämtliche Honorare für die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (Abs. 2)

Rz. 22 Grundsätzlich hätten nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. D. h. während der Dauer des Verfahrens (Widerspruchs- und/oder Klageverfahren) kann der Bescheid nicht vollzogen werden. Abweichend hiervon ordnet § 13 Abs. 2 ausdrücklich an, dass dem Widerspruch und der Anfechtungsklage in Angelegenheiten nach §§ 1-12 BEEG keine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

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Sauer, SGB IX § 160 Ausglei... / 2.8 Aufschiebende Wirkung

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen und ggf. anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Abweichend von dem sonstigen Grundsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 80 Abs. 1 VwGO) haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte haben nach § 80 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / 1 Aufhebung/Auflösung einer Ehe

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben bzw. auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Mit Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.[1] Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich in den in § 1318 BGB bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. In § 1314 BGB werden verschiedene Aufhebungsgründe ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Feststellungsverfahren nach § 95 liegt der Fall zugrunde, dass ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf eine andere – an sich vorrangige – Sozialleistung in Betracht kommt. Dann kann der Sozialhilfeträger diesen Anspruch nach § 95 im eigenen Namen für den Leistungsberechtigten geltend machen sowie Rechtsmittel einlegen, soweit ihm ein Erstattungsrecht zusteht. De...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 13 Gegen die Überleitungsanzeige können sowohl Leistungsberechtigter als auch Drittschuldner zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Anfechtungsklage vor den Sozial- bzw. ggf. den Verwaltungsgerichten (Öffnungsklausel nach § 50a Satz 1 Nr. 1 SGG, BT-Drs. 15/3169) erheben. Diese Rechtsmittel haben indes nach Abs. 3 keine aufschiebende Wirkung i. S. d. § 86a Abs. 1 i....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 5 Das Feststellungsverfahren nach § 95 beinhaltet keine Feststellung im eigentlichen Sinne, also des Inhalts, es wird festgestellt, dass der Leistungsberechtigte Anspruch auf die (vorrangige) Sozialleistung hat. Es wird vielmehr dem Sozialhilfeträger die Befugnis eingeräumt, das fremde Recht auf die vorrangige Sozialleistung im eigenen Namen gegenüber dem anderen Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmens­bezogenen Sanierung bei einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist – wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag – nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. 2. Bei einer Mitunternehmerschaft müssen die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung im Sinne des § 3a Abs. 2 EStG bezogen auf die Gesellschaft vorliegen. 3. Für die Auslegun...§ 3a Abs. 2 EStGBundesfinanzhofs vom 09.08.2024 ‐ X B 94/23mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 2. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3a AO)

Wird ein Steuerbescheid mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor über den Rechtsbehelf unanfechtbar entschieden ist (§ 171 Abs. 3a AO). Mit der Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen im Finanzprozess wird das Verfahren abgeschlossen und erwächst der betreffende Steuerbescheid in Bestandskraft (BFH v. 17.3.2022 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 5. Hinterzogene und leichtfertig verkürzte Steuern (§ 171 Abs. 7 AO)

Im Fall der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung endet die Festsetzungsfrist nicht, bevor die Verfolgung der Steuerstraftat oder der Steuerordnungswidrigkeit verjährt ist (§ 171 Abs. 7 AO). In den Fällen des § 171 Abs. 7 AO kann sich die – dort an die straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgungsverjährung gekoppelte – Festsetzungsfrist durch die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 4 Rechtsmittel

Rz. 10 Der Beschluss des Arbeitsgerichts wird grds. sofort rechtskräftig (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 InsO); eine Beschwerde an das LAG findet somit nicht statt. Das Arbeitsgericht kann jedoch ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zulassen. Geschieht dies nicht, so besteht keine Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.[1] Für das a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerclouds als Austauschp... / 3 So funktioniert es

Das Verfahren ist relativ einfach: Nach der Registrierung der beteiligten Parteien und der Einrichtung eines Datenraums kann die eine Verfahrenspartei Daten und Informationen in den entsprechenden Datenraum der Steuercloud einstellen. Die andere Partei kann diese anschließend von dort herunterladen. Die Steuerclouds der Finanzverwaltungen ermöglichen einen Datenaustausch zwis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide ist als Rechtsbehelf der Einspruch[1] gegeben; er ist i. d. R. binnen einen Monats einzulegen.[2] Im Fall der Testamentsvollstreckung wird die Rechtsbehelfsfrist für den Erben mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker in Lauf gesetzt.[3] Gegen den Einspruchsbescheid kann Klage vor dem FG erhoben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte nach SGB IX

Einem schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 208 SGB IX ein gesetzlicher Zusatzurlaub zu. Der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte (§ 151 Abs. 3 SGB IX) erhalten keinen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 5 Urlaubstage. Bei einer Abweichung von der 5-Tage...mehr