Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erfordernis der Revisionseinlegung

Rz. 3 Hat das FG in seinem Urteil die Revision zugelassen, muss der Beteiligte, der sich gegen das FG-Urteil wenden will, ausdrücklich Revision einlegen. Bei einer Zulassungsentscheidung im Gerichtsbescheid des FG steht wahlweise auch der Antrag auf mündliche Verhandlung zur Verfügung.[1] Auf einen Antrag auf mündliche Verhandlung wird das FG-Verfahren so fortgesetzt, wie wen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Voraussetzungen einer Revisionsentscheidung durch Beschluss (S. 1)

Rz. 2 Eine Zurückweisung der Revision durch Beschluss darf nur ergehen, wenn der Senat (5 Richter) die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Das Procedere dient allgemein als Begründungserleichterung und Absehen von einer mündlichen Verhandlung der Entlastung des BFH. Die Beteilig...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.3 Verfahren

Rz. 3a Die absoluten Revisionsgründe betreffen nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Revision. Sie müssen deshalb entsprechend den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen (Form-, Fristerfordernisse usw.) wie auch sonst Verfahrensmängel schlüssig gerügt werden.[1] Schlüssigkeit liegt nur vor, wenn die substanziiert vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit (u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.3.3 Begründung durch Bezugnahme

Rz. 38 Ob Bezugnahmen und Verweisungen auf Schriftstücke, die nicht zur Begründung der konkreten Revision gefertigt worden sind, zur Begründung der Revision ausreichen, entscheidet sich danach, inwieweit sie als eigenständige Auseinandersetzung mit dem angefochtenen FG-Urteil angesehen werden können (Rz. 35), ferner auch, ob dem Vertretungszwang[1] genügt ist (Rz. 39). Eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Das Revisionsverfahren ist im 1. Unterabschnitt[1] des Abschn. V des 2. Teils (Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens) nur unvollständig geregelt. Deshalb wird zur Ergänzung auf die entsprechende Anwendung der §§ 63 – 94a FGO (Verfahren im ersten Rechtszug) und §§ 95 – 114 FGO (Urteile und andere Entscheidungen) verwiesen. Ohne dass es einer ausdrücklichen Verwe...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen

Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Wegfall der Bindungswirkung

Rz. 39 Die Bindungswirkung entfällt, wenn im zweiten Rechtsgang neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, sodass das FG über einen anderen Sachverhalt zu entscheiden hat, als er der Beurteilung durch den BFH unterlag.[1] Die Bindungswirkung entfällt, wenn sich nachträglich die entscheidenden tatsächlichen Umstände geändert haben. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Um...mehr

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Gerichtliches Verfahren in ... / 2 Rechtsmittel

Die Berufung gegen ein im ersten Rechtszug erlassenes Endurteil ist zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (Berufungssumme). Bei einer geringeren Beschwer ist die Berufung nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.3 Das Rechtsmittel

Rz. 22 Gegen ein Urteil in Bußgeldsachen ist nach § 79 OWiG unter engen Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde gegeben, die der Revision im Strafverfahren vergleichbar ist. Sie ist gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur zulässig, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR verhängt worden ist, der Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Bußgeldbescheid

Rz. 12 Hat die Verwaltungsbehörde die Ermittlungen abgeschlossen, so vermerkt sie dies gem. § 61 OWiG in den Akten. Hält sie nach Abschluss ihrer Ermittlungen den Tatverdacht für erwiesen und die Ahndung der Tat für geboten, erlässt sie einen Bußgeldbescheid.[1] Zu den Anforderungen an diesen Bescheid vgl. § 378 AO Rz. 23. Mit dem Bußgeldbescheid endet das Vorverfahren. Der B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Das gerichtliche Verfahren

Rz. 17 Für den Fall der Unzulässigkeit des Einspruchs verwirft das Gericht den Rechtsbehelf gem. § 70 Abs. 1 OWiG durch Beschluss als unzulässig. Bedarf der Sachverhalt nach Ansicht der Gerichts einer weiteren Aufklärung, so kann es gem. § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG die Akten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung an die Finanzbehörde zurückgeben. Rz. 18 Das g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. Einlegung eines Rechtsmittels

Rz. 66 § 60 RVG wurde insbesondere im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln geändert. Während in der bis zum 29.12.2020 geltenden Fassung des § 60 RVG noch darauf abgestellt wurde, ob der Anwalt, der ein Rechtsmittel einlegt, erstinstanzlich tätig war oder nicht, spielt dies in der neuen Fassung des § 60 RVG, der bereits zum 30.12.2020 in Kraft getreten ist, keine Rol...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Prüfung der Erfolgsaussichten mit Gutachten

Rz. 134 Erstellt der Rechtsanwalt ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft, so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3. Rz. 135 Muster 11: Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Musterrechnung 5.11: Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels mit Gutachten Rechtsanwä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Anrechnungsvorschrift

Rz. 129 Wird das Rechtsmittel durch den Rechtsanwalt eingelegt, ist diese Gebühr auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen, vgl. dazu die Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG. Rz. 130 Muster 9: Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinstanzlicher Tätigkeit – Einlegung des Rechtsmittels Musterrechnung 5.9: Prüfung der Erfolgsaussichten nach erstinst...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten

Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Rz. 122 Ist der frühere Auftrag seit mehr als ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Fristwahrend eingelegte Beschwerde

Rz. 780 Häufig wird ein Rechtsmittel nur fristwahrend eingelegt. Es stellt sich die Frage, welche Gebühren entstehen und auch, welche Gebühren erstattungsfähig sind, wenn die nur fristwahrend eingelegte Beschwerde wieder zurückgenommen wird. Grundsätzlich löst der Antrag, eine Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen, eine 1,6 Verfahrensgebühr aus. Die Rechtsprechung hält j...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Das Gericht soll die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt hat, § 84 FamFG. Rz. 19 Hat das Gericht in einer Kindschaftssache bereits auf den mangelnden Erfolg der Beschwerde hingewiesen, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts durch die Gegenseite nach Ansicht des OLG Brandenburg regelmäßig nicht mehr notwendig...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Keine VKH für die Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 132 Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels ist im 2. Teil des VV geregelt. Damit scheidet ein Antrag über Verfahrenskostenhilfe (VKH) für diese Gebühr aus. Denkbar wäre allerdings, dass der Rechtsanwalt Beratungshilfe hierfür beantragt. So entschied das OLG Frankfurt/M.[87] Auch der BGH, der über die Rechtsbeschwerde in dieser Sache entschei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / VI. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 50 Zitat "Im gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahren über Beschwerden gegen Kostenentscheidungen gemäß § 91a Abs. 1 ZPO verdient der Rechtsanwalt nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, der eine gebührenrechtlich andere Behandlung in Familienstreitsachen rechtfertigen könnte. Daher erwächst auch im Verfahren nach übereinstim...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensgebühr im Beschwerdeverfahren

Rz. 775 Die Verfahrensgebühr beträgt nach Nr. 3200 VV RVG im Beschwerdeverfahren 1,6. Rz. 776 Für das Beschwerdeverfahren sieht Nr. 3201 VV RVG eine 1,1 Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags vor. Nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG beträgt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG beträgt nur 1,1, wennmehr

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§ 1 Allgemeines / X. Übergangsrecht – Verfahrenswerte

Rz. 74 § 71 Abs. 1 GKG und § 63 Abs. 1 FamGKG regeln die Übergangsvorschriften für die Streit-/Verfahrenswerte und insbesondere § 63 Abs. 1 FamGKG ist in Familiensachen von besonderer Bedeutung. Danach wird für die Frage, ob neues Recht für die Berechnung der Gerichtskosten anwendbar ist, einheitlich darauf abgestellt, wann ein Verfahren anhängig gemacht wurde bzw. ein Recht...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 2 Die Werte mehrerer Gegenstä...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 39 Auch aus den Vergütungsverzeichnisnummern lässt sich die numerische Systematik des Vergütungsverzeichnisses einfach ablesen. So sind z.B. die Gebühren in Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses mit den Nummern 1000 bis 1010 bezeichnet. Die erste Zahl der Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich auf den Teil. Die zweite Zahl einer Vergütungsverzeichnisnummer bezieht sich a...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / A. Umfang der Kostenerstattungspflicht

Rz. 1 Nach § 80 FamFG sind Kosten § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 2 Zum Umfang der Kostenerstattungspflicht hat der BGH im Januar 2017 wie folgt entschieden:[1] Zitat "1. Im Rahmen von § 80 Satz 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als not...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) Verspätetes Vorbringen

Rz. 136 Auch der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein Rechtsmittel, dessen Erfolgsaussichten auf Vorbringen beruht, dass bereits in 1. Instanz möglich gewesen wäre, dort aber sorgfaltswidrig unterblieben ist, wird als mutwillig gewertet.[182]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Beschwerde und Rechtsbeschwerde – verfahrensrechtliche Darstellung

Rz. 752 Nach dem FamFG ergehen Endentscheidungen des Familiengerichts grundsätzlich durch Beschluss. Damit entfielen auch die nach der ZPO geläufigen Rechtsmittel Berufung und Revision. An ihre Stelle traten vielmehr Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Bevor auf die einzelnen Gebühren eingegangen wird, soll kurz ein Abriss über das neue Verfahrensrecht im Rechtsmittelverfahren ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Einführung

Rz. 3 Um besser zu verstehen, wie die Abrechnung in Familiensachen erfolgt, wird ein kurzer Überblick über das Familienverfahrensgesetz geben. Leser, die sich schon auskennen, können ab Rdn 28 weiterlesen. Das FamFG [4] hat rund 500 Paragrafen und ist wie folgt gegliedert:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 307 Die Höhe der Einigungsgebühr beträgt: Nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG: 1,5mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Kriterien des § 60 RVG

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[21] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht. Mit dem KostRÄG[22] wurden zum 1.1.2021 einige inhaltliche Änderungen des RVG vorgenommen sowie die Gebührentabelle erneut angepasst. Beachtlich ist dabei, dass § 60 RVG bereits zum 30.12.2020 neu ...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / V. Auswirkung der Mandatsniederlegung im Anwaltsprozess

Rz. 87 § 87 Abs. 1 ZPO regelt, dass dem Gegner gegenüber die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht erlangt, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit entfaltet.[31] Rz. 88 Anwälte sind daher auch verpflichtet, bei ordnungsgemäßer Zustellung entsprechend § 14 S. 1 BORA ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / V. Verfahrenswert statt Streitwert

Rz. 24 Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Verfahrensgegenstands (Verfahrenswert), soweit nichts anderes bestimmt ist, § 3 Abs. 1 FamGKG. Die Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG erhoben, § 3 Abs. 2 FamGKG. Rz. 25 Der Begriff "Verfahrenswert" aus § 3 Abs. 1 FamGKG kann m.E. zu Verwirrungen führen, weil unter "Verfahrenswert" bis 2009 der so...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt, dass in Familiensachen stets über die Kosten zu entscheiden ist (im Gegensatz zu anderen FamFG-Sachen, wie z.B. Nachlasssachen) sowie den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: "(1)" 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kost...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VII. Möglichkeiten der Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung

Rz. 195 § 124 Abs. 1 ZPO regelt die Möglichkeiten der Aufhebung einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe: Zitat "(1) Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn" 1. die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat; 2. die Partei absichtlich oder au...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.7 Bestandskraft des Rentensplittings

Rz. 53 § 120a Abs. 9, angefügt mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 545), regelt den Zeitpunkt des Eintretens der Bestandskraft eines Splittingbescheides (§ 77 SGG) für die am Verfahren beteiligten Ehegatten/Lebenspartner. Danach ist das Rentensplitting (bestandskräftig) durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenvers...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.2 Voraussetzungen

Nach Auffassung des BFH ist eine tatsächliche Verständigung ausschließlich dann zulässig, wenn es sich um eine Einigung über den der Besteuerung zugrunde zu legenden tatsächlichen Sachverhalt handelt und die Sachverhaltsermittlung im konkreten Fall erschwert ist.[1] Wichtig Sachverhalt muss in der Vergangenheit liegen Der Sachverhalt als solcher muss abgeschlossen sein, d. h. in...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr