Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.8 Anschlussbeschwerde

Rz. 11 Dies ist die nicht ausdrücklich geregelte förmliche Beschwerde des Prozessgegners im Anschluss an eine zuvor eingelegte selbstständige Beschwerde.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Gegenstand der Wiederaufnahme ist das rechtskräftig beendete Verfahren, d. h. nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbare Entscheidungen der FG und des BFH. Über den Wortlaut des § 578 ZPO (… durch rechtskräftiges Endurteil …) hinaus kann das Verfahren auch durch Gerichtsbescheid oder durch Beschluss beendet worden sein, z. B. durch Beschlüsse nach §§ 115 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Nichtabhilfebeschluss

Rz. 15 Auch im Fall der Nichtabhilfe hat das FG durch ausdrücklichen und förmlichen Beschluss zu entscheiden (s. Rz. 9). Er ist zu den Akten zu nehmen. Lediglich die Bekanntgabe (Zustellung) an die Beteiligten braucht nicht zu erfolgen und er muss auch keine Begründung enthalten.[1] Eine Begründung wäre aber durchaus möglich. In der Praxis erhalten die Beteiligten lediglich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Zulässigkeit

Rz. 10 Der BFH prüft zunächst die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde[1] wie Statthaftigkeit, Wahrung von Form und Frist, Beschwerdebefugnis, Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis sowie ordnungsgemäße Prozessvertretung. Bei Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen ist prozessual ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.4 Entscheidungen nach § 128 Abs. 3 FGO

Rz. 33 Gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ist die Beschwerde nur noch statthaft, wenn sie das FG in seinem Beschluss ausdrücklich und eindeutig zugelassen hat.[1] Rz. 34 Das FG hat die Beschwerde zuzulassen, wenn ein Zulassungsgrund i. S. v. § 115 Abs. 2 FGO gegeben ist. Hat das FG die Beschwerde nach § 128 Abs. 3 FGO, § 115 Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Maßnahmen nach § 128 Abs. 2 FGO

Rz. 27 Abs. 2 schließt eine Vielzahl von Maßnahmen von der (gesonderten) Anfechtung ausdrücklich aus. Eine Überprüfbarkeit besteht damit nur im Rahmen der Anfechtung der betreffenden Endentscheidung. Rz. 28 Unanfechtbar sind prozessleitende Verfügungen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll das FG das Verfahren abschließen und entscheiden können. Etwaige Fehler sollen erst i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.9 Außerordentliche Beschwerde

Rz. 12 Die "außerordentliche Beschwerde" wurde von der früheren Rspr. gegen nicht mehr anfechtbare Beschlüsse und Urteile des FG anerkannt, wenn geltend gemacht wurde, die Entscheidung sei "greifbar gesetzwidrig". Seit der Einfügung des § 133a FGO (Anhörungsrüge) ab 2005 ist die außerordentliche Beschwerde nicht mehr statthaft. [1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.3 Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 7 Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des FG erstrebt wird, ist spezialgesetzlich in § 116 FGO geregelt. §§ 128 ff. FGO greifen nur ein, soweit § 116 FGO nicht als Sonderregelung vorgeht. Die Nichtzulassungsbeschwerde führt weder zu einer Sachverhaltswürdigung noch zu einer vollständigen Prüfung des Streit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.6 Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 9 Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde[1] kann die sachliche Entscheidung einer Behörde (Sachaufsichtsbeschwerde) oder das dienstliche Verhalten eines Bediensteten (Personenaufsichtsbeschwerde) bei der angegriffenen Behörde selbst oder bei deren Aufsichtsbehörde gerügt werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist auch im Bereich der Justiz anerkannt. Allerdings sind von ihr di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.5 Verzögerungsrüge

Rz. 8a Zur Durchsetzung des in Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit wurde mit Wirkung ab 3.12.2011 in § 155 S. 2 FGO mit Verweis auf §§ 198ff. GVG angefügt.[1] Die Regelung führt nicht unmittelbar zu einer schnelleren Entscheidung. Der Betroffene bekommt jedoch eine mit Klage durchsetzbare Entschädigung zugesprochen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.5 Entscheidungen nach § 128 Abs. 4 FGO

Rz. 36 Nach Abs. 4 ist in Streitigkeiten über Kosten die Beschwerde nicht (mehr) gegeben. Kostenentscheidungen sind damit nicht anfechtbar, auch wenn sie sachlich unrichtig sind.[1] Deshalb ist auch eine nicht-förmliche sachliche Überprüfung der Streitwertfestsetzung des FG durch den BFH ausgeschlossen.[2] Dies gilt nach Abs. 4 S. 2 lediglich nicht für die Beschwerde gegen di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.4 Zur Vereinbarkeit des § 2a Abs. 1, 2 EStG mit dem europäischen Recht

Rz. 14 § 2a Abs. 1, 2 EStG schränkt nur die Abziehbarkeit ausl. Verluste ein. Erleidet ein unbeschränkt Stpfl. Verluste der in Abs. 1 genannten Art aus einer inl. Tätigkeit, kann er diese Verluste im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG abziehen, bei ausl. Verlusten ist dies nicht der Fall. Dies stellt einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit[1], die Dienstleistungsfreiheit[2] o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Die Vollstreckungsverjährung

Rz. 7 Auch die Vollstreckung einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße ist zeitlich beschränkt. Die diesbezüglichen Verjährungsfristen hängen gem. § 34 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 89 OWiG von der Rechtskraft der Entscheidung ab und sie unterscheiden sich nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße.[1] Danach beträgt die Verjährungsfrist bei einer festgesetzten Geldbuße bis 1.000 EUR...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.1 Bezeichnung des Rechtsbehelfs

Rz. 19 Die Anhörungsrüge braucht nicht als solche bezeichnet zu sein. Erhebt der Beteiligte ein nicht statthaftes Rechtsmittel, kommt darin jedoch die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zum Ausdruck, kann dies als Anhörungsrüge gewertet werden. Eine von einem fachkundigen Prozessbevollmächtigten ausdrücklich als solche erhobene unstatthafte Anhörungsrüge kann jedoch n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.3 Entscheidungen des BFH

Rz. 10 Gegen die Entscheidungen des BFH in einem Revisions- oder Beschwerdeverfahren ist kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf mehr möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Die Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf scheidet als Anfechtungsmöglichkeit i. d. S. aus, da es gerade der Sinn der Anhörungsrüge ist, das BVerfG von Beschwerden, die die Fachgerichte s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Subsidiarität

Rz. 6 Die Anhörungsrüge ist – als subsidiärer Rechtsbehelf – nur statthaft, wenn gegen die Entscheidung kein anderes Rechtsmittel oder kein anderer Rechtsbehelf zulässig ist.[1] Daher ist z. B. im laufenden Revisionsverfahren eine Anhörungsrüge unstatthaft. Entscheidend ist, ob die betreffende Entscheidung ihrer Art nach unanfechtbar ist. Der Vorrang anderweitiger Rechtsbehe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Gegenvorstellung

Rz. 2 Unter Gegenvorstellung versteht man im prozessualen Bereich – ganz allgemein – einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem eine Änderung oder Aufhebung einer an sich unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (sog. iudex a quo), also ohne Anrufung der höheren Instanz, erreicht werden soll. Grundlage ist das Petitionsrecht.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Verfahren

Rz. 23 Die Rüge ist bei dem Gericht (FG, BFH) zu erheben, das die beanstandete Entscheidung getroffen hat.[1] Sie hat keinen Devolutiveffekt, d. h., bei einer Rüge gegen eine Entscheidung des FG entscheidet dieses, nicht der BFH. Zuständig ist der Spruchkörper, der die Entscheidung getroffen hat, ggf. auch der Einzelrichter. Maßgebend ist dabei die reguläre Besetzung, sodass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.1 Urteile des FG

Rz. 7 Gegen das Urteil des FG ist die Revision zum BFH eröffnet, wenn sie vom FG oder vom BFH auf eine Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden ist.[1] Hat das FG die Revision in seinem Urteil nicht zugelassen, ist gegen die Verweigerung der Revisionszulassung Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.[2] In der Beschwerdebegründung bzw. in der Revisionsbegründung ist der Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 10.1 Geltendmachung von Informationsinteresse

Rz. 152 Wegen des Rechtsschutzes bei Ablehnung eines Auskunftsantrags nach Art. 15 DSGVO und Auskunftsverweigerungen der Finanzbehörden unter Berufung auf § 32c AO siehe die dortige Kommentierung.[1] Rz. 153 Gegen die Ablehnung eines geforderten Offenbarens oder Verwertens hat der Antragsteller – außer der Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde – das Rechtsmittel des Einsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Anhörungsrügengesetz (AnhRügG) v. 9.12.2004[1] mit Wirkung ab 2005 eingefügt. Durch das Gesetz v. 12.12.2007[2] wurde mit Wirkung v. 1.7.2008 Abs. 2 S. 5 a. F. (Verweis auf den sog. Vertretungszwang nach § 62a FGO a. F.) als überflüssig gestrichen, da die Vertretungsbefugnisse in Verfahren vor dem BFH durch § 62 FGO n. F. neu geregelt wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Außerordentliche Beschwerde

Rz. 4 Im Unterschied zu der Gegenvorstellung ist die sog. außerordentliche Beschwerde an die höhere Instanz (sog. iudex ad quem), d. h. an den BFH, gerichtet. Dieser ebenfalls ohne gesetzliche Regelung auf Richterrecht beruhende Rechtsbehelf wurde ausnahmsweise als statthaft anerkannt, wenn die Entscheidung des FG wegen schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4.1 Verletzung des rechtlichen Gehörs

Rz. 12 BVerfG v. 30.4.2003, 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 (Rz. 1) hatte einen Fall der Gehörsverletzung zum Gegenstand. Dementsprechend ging der Gesetzgeber davon aus, der vom BVerfG erteilte Gesetzgebungsauftrag zur Schaffung klarer Regelungen für die bisherigen Fälle der Gegenvorstellung und der außerordentlichen Beschwerde habe sich lediglich auf die Schaffung eines Recht...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2.2 Beschlüsse des FG

Rz. 8 Beschlüsse des FG sind grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbar.[1] Als nachrangiger Rechtsbehelf ist die Anhörungsrüge insoweit nicht gegeben (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Nicht anfechtbare Beschlüsse des FG sind dagegen grundsätzlich mit der Anhörungsrüge anfechtbar. Ausgenommen sind lediglich die der Endentscheidung vorausgehenden Entscheidungen (Abs. 1 S. 2; Rz. 11). Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Endentscheidung

Rz. 11 Die Anhörungsrüge ist nur gegen das Verfahren abschließende Endentscheidungen statthaft. Die der Endentscheidung vorausgehenden Entscheidungen werden grundsätzlich im Rahmen der Endentscheidung überprüft und sind nicht gesondert, auch nicht mit der Anhörungsrüge, anfechtbar.[1] Das sind insbesondere die prozessleitenden Verfügungen i. S. v. § 128 Abs. 2 FGO. [2] Deshal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kosten

Rz. 28 Bei erfolgloser Anhörungsrüge fallen Gerichtskosten von 50 EUR an.[1] Werden sowohl Anhörungsrüge als auch Gegenvorstellung erhoben, können beide Rechtsbehelfe in einem Beschluss zurückgewiesen werden.[2] Die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 4 Bestellungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 26 Die Bestellung des Vertreters erfolgt ausschließlich auf Ersuchen der Finanzbehörde. Der Antrag (Ersuchen) liegt grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen [1] der Finanzbehörde, sofern sie von der Durchführung des Verfahrens nicht absehen kann oder will und die Verfahrensbehinderung für einen nicht unerheblichen Zeitraum gegeben ist.[2] Das Betreuungs- oder Familiengeri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4.2 Sonstige Rechtsfehler/Gegenvorstellung

Rz. 13 Der Wortlaut und die Entstehung des § 133a FGO schließen es aus, über die Verletzung des rechtlichen Gehörs hinausgehende oder daneben unterlaufene schwerwiegende Verfahrensfehler oder materielle Entscheidungsmängel, die bis 2004 (Rz. 2ff.) mit der Gegenvorstellung (früher auch mit der außerordentlichen Beschwerde; Rz. 4) geltend zu machen waren, nunmehr unmittelbar u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Verhältnis zur Verfassungsbeschwerde

Rz. 29 Das BVerfG entscheidet über Verfassungsbeschwerden, die von "jedermann" mit der Behauptung erhoben werden können, in einem seiner Grundrechte oder gleichgestellten Rechte[1] verletzt zu sein.[2] Dem BVerfG steht jedoch – im Gegensatz zu den Fachgerichten – nur eine eingeschränkte Überprüfung zu. Denn die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme durch den sog. Dreierau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.4.3.2 Sonstige schwere Verfahrensmängel

Rz. 22 Die Geltendmachung sonstiger schwerer formeller und materieller Mängel i. S. v. greifbarer Gesetzwidrigkeit der Entscheidung fällt nach dem BFH nicht in den Bereich der Anhörungsrüge[1], sondern der Gegenvorstellung. Nach Aufgabe seiner zwischenzeitlich abweichenden Auffassung geht der BFH neuerdings wieder von der Statthaftigkeit der Gegenvorstellung aus.[2] Zu befür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.3 Ermessen

Rz. 25 Liegen die Voraussetzungen vor, steht es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Vorbehalt beigefügt werden soll. Der Ermessensrahmen ist denkbar weit. Es genügt, dass die Möglichkeit einer Nachprüfung besteht.[1] Ermessensfehlerhaft wäre die Beifügung eines Vorbehalts nur in den praktisch wohl kaum vorkommenden – und festzustellenden – Fällen, dass bereits feststeht, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Wirkung der Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 113 Die Aufhebung des Vorbehalts hat durch die gesetzliche Fiktion die Wirkung einer erstmaligen Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung mit dem materiellen Inhalt der Vorbehaltsfestsetzung. Der Stpfl. hat jetzt die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, da er möglicherweise mit seinem Vorbringen gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 69 Gegen die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Das Begehren des Rechtsbehelfs kann sich richten gegen den Vorbehalt selbst, also das Ziel einer endgültigen Steuerfestsetzung verfolgen, oder gegen den Inhalt des Bescheids.[1] Ein Vorbehaltsbescheid ist damit auch dann anfechtbar, wenn sich der Stpfl. nur durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Antragsrecht des Steuerpflichtigen (Abs. 2 S. 2) und Hinausschieben der Entscheidung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 91 Der Stpfl. kann nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO jederzeit beantragen, die Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten zu ändern. Er kann also neue Tatsachen, eine geänderte eigene Rechtsauffassung oder eine geänderte Rechtsprechung vorbringen. Auch kann er steuerliche Wahlrechte neu ausüben, sofern das materielle Recht dies gestattet (vgl. hierzu auch Rz. 80). Weil § 164 Abs. 2 S. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.6 Inkompatibilität (Abs. 6)

Rz. 18 Beschäftigte des MD, der Krankenkassen oder ihrer Verbände sind nicht wähl- oder benennbar (Satz 1). Die Regelung stärkt die Unabhängigkeit der MD. Benötigt der Verwaltungsrat die Expertise hauptamtlicher Mitarbeiter der Krankenkassen oder ihrer Verbände, kann er diese Personen jederzeit anhören, sodass eine eigenständige Vertretung dieses Personenkreises im Verwaltun...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel gegen eine Beschlussentscheidung nach § 72 OWiG

OWiG § 72 Abs. 1 § 79 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 Leitsatz 1. Nach der unmissverständlichen Formulierung des § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zulassungsrechtsbeschwerde ausgeschlossen. 2. Gibt das Tatgericht dem Betroffenen unter Fristsetzung die Möglichkeit, rechtsfolgenmindernd...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel g... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen einer fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße von 130 EUR. Das Gericht hat die Amtsanwaltschaft davon unterrichtet, dass der Betroffene geständig sei und angefragt, ob sie einverstanden sei, wenn der Betroffene, sollte er eine verkehrserzieherische Nachschulung belegen, nur zu einer Geldbuße von 55 EUR gemäß § 72 ...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel g... / 2 Aus den Gründen:

[…] 1. Allerdings ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG lediglich "gegen das Urteil" zulässig, "wenn sie zugelassen wird (§ 80)". Nach dieser unmissverständlichen Formulierung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zulassungsrechtsbeschwerde ausgeschlossen. Sie sind lediglich nach M...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsmittel

Rn. 27 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Rentenbezugsmitteilungen gemäß § 50f EStG stellen Steuerordnungswidrigkeiten dar (§ 377 Abs 1 AO, s Krumm in Tipke/Kruse, § 377 AO Rz 9). Erlässt die zentrale Stelle (§ 81 EStG) einen Bußgeldbescheid (§ 410 Abs 1 AO, § 65 OWiG), kann der Betroffene dagegen binnen 2 Wochen nach Zustellung schriftlich ode...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel g... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des KG zeigt, dass durchaus eine wohlwollende Korrektur von unglücklich verlaufenen erstinstanzlichen Entscheidungen möglich ist. Unabhängig davon ist aber erfreulich zu sehen, dass die Absolvierung einer verkehrserzieherischen Nachschulung, auch wenn es sich hier um eine Jugendsache handelte und deshalb die Möglichkeiten und die Flexibilität des Jugendstraf...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel g... / Leitsatz

1. Nach der unmissverständlichen Formulierung des § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur gegen Urteile möglich. Gegen nach § 72 OWiG erlassene Beschlüsse ist eine Zulassungsrechtsbeschwerde ausgeschlossen. 2. Gibt das Tatgericht dem Betroffenen unter Fristsetzung die Möglichkeit, rechtsfolgenmindernde Umstände nachzuweisen (hier: verkehrserzieheris...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmittel des abberufenen Vorstandsmitglieds – Verfahrensverstöße

Rz. 682 Das abberufene Vorstandsmitglied kann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Abberufung klagen. Die Wirksamkeit des Widerrufes der Bestellung ist gerichtlich voll überprüfbar. Allerdings ist die Wirkung des Urteils nur ex nunc (§ 84 Abs. 4 S. 4 AktG), d.h., dass bis zur Rechtskraft des Urteils der Widerruf der Bestellung (= der Amtsverlust als Organ) wirksam bleibt. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Rechtsbehelfe

Rz. 797 Welche Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle in Betracht kommen, richtet sich nach der Rechtsnatur des Schiedsstellenverfahrens (streitschlichtende Funktion), dem Wesen der Schiedsstelle selbst (Behördeneigenschaft) sowie insb. nach Art und Rechtscharakter der ergangenen bzw. anzugreifenden Entscheidung selbst. Rz. 798 Überhaupt nicht (selbstständig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 25 [Autor/Stand] Wird dem Entschädigungsverlangen von der FinB dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist die Entscheidung der Behörde – im Gegensatz zum Verfahren über eine Entschädigung nach § 107 AO [2] – nicht im Wege des Einspruchs nach § 348 AO anfechtbar. Der Zeuge bzw. Sachverständige oder Dritte muss gem. § 4 JVEG einen Antrag auf gerichtliche Festse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr