Kommt es nicht zum oben beschriebenen Vergleich, so entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Danach wird entweder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses im Wortlaut des Antrags festgestellt oder die Klage wird abgewiesen. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel gegeben.

Ein Sonderfall stellt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil dar. Bei einer ordentlichen Kündigung kann das Gericht auf Antrag einer der Parteien, bei einer außerordentlichen Kündigung auf Antrag des Arbeitnehmers trotz der Unwirksamkeit der Kündigung, das Arbeitsverhältnis durch Urteil gegen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung auflösen.

Das Urteil enthält eine Kostenentscheidung. Danach trägt der die Kosten des Verfahrens, der den Prozess verloren hat.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz werden aber nicht die außergerichtlichen Kosten der Parteien erstattet. Das heißt, dass auch der Gewinner des Prozesses seine Anwaltskosten selbst trägt. Die Kostenentscheidung des Gerichts betrifft nur die beim Gericht selbst entstandenen Gerichtsgebühren und die Auslagen für Zeugen oder Sachverständige.

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