Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Mietmangel: Rechtliche Anforderungen an die Darlegungslast des Mieters

Leitsatz Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Urteil v. 29.2.2012, VIII ZR 155/11, NJW 20...mehr

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Postulationsfähigkeit vor dem BFH

Leitsatz 1. Eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Partnerschaftsgesellschaften als vertretungsberechtigt aufführt, ohne zu erwähnen, dass dies nur dann zutrifft, wenn an der betreffenden Gesellschaft keine Patentanwälte beteiligt sind, setzt trotz ihrer Fehlerhaftigkeit die Rechtsmittelfristen in Lauf; denn sie ist nicht unvollständig und daher nicht geeignet, den Rechtssch...mehr

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Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen Grundsätze des ­Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit

Leitsatz 1. Die Beschränkung der energiesteuerrechtlichen Förderung von Biokraftstoffen auf reine Biokraftstoffe und die ab 1.1.2007 vorzunehmende Besteuerung mit Dieselkraftstoff vermischter Pflanzenöle durch die Änderung des § 50 Abs. 1 EnergieStG verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. 2. Ein umsichtiger und be...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 2.4 Rechtsmittel

2.4.1 Unanfechtbarkeit Rz. 15 Der auf eine Erinnerung ergangene Beschluss des SG ist unanfechtbar (§ 178 Satz 1). Als Vorabentscheidung im ersten Rechtszug unterliegt er allerdings der Beurteilung durch das Berufungsgericht (§ 202 SGG i. V. m. § 512 ZPO). Für das Revisionsverfahren gilt dies nach Maßgabe des § 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 2 ZPO. Spezialregelungen sind § 189 Ab...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.5 Entscheidung über das Rechtsmittel

Rz. 18 Ist das Rechtsmittel nicht zulässig, wird es durch Prozessurteil als unzulässig verworfen, sofern der Mangel nicht dadurch geheilt werden kann, dass die fehlende Prozessvoraussetzung nachgeholt wird (hierzu BSG, Urteil v. 15.8.1996, 9 RVs 10/94, SozR 3-3870 § 4 Nr. 13; BSG, Urteil v. 30.1.1980, 9 RV 40/79, SozR1500 § 78 Nr. 16; Aussetzung des Verfahrens bis zur Widers...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.7 Das indifferente Rechtsmittel

Rz. 22 Bezeichnet der Kläger das Rechtsmittel indifferent, ist durch Auslegung zu ermitteln, welches Rechtsmittel eingelegt worden ist (zur Auslegung von Prozesshandlungen vgl. BSG, Beschluss v. 16.4.2002, B 9 VG 1/01 R,SozR 3-3800 § 1 Nr. 21; VGH Mannheim, Beschluss v. 1.7.2002, 11 S 1293/02, NJW 2003 S. 80). Die falsche Bezeichnung eines richtigen Rechtsmittels ist unschäd...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.6 Das Rechtsmittel auf eine inkorrekte Entscheidung

Rz. 19 Problematisch ist es, welches Rechtsmittel einzulegen ist, wenn die anzufechtende Entscheidung der Art nach falsch bezeichnet ist (sog. inkorrekte Entscheidung). Im Prozessrecht ist allgemein anerkannt, dass die inkorrekte Form einer Entscheidung nicht zum Ausschluss eines sonst zulässigen Rechtsmittels führen darf; es gilt der Grundsatz der Meistbegünstigung (BVerwG,...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.3 Satz 3 – Rechtsmittel

Rz. 22 er Verwerfungsbeschluss steht einer Entscheidung durch Urteil gleich, sog. "urteilsersetzender Beschluss". Er kann durch dasselbe Rechtsmittel angegriffen werden, mit dem das entsprechende Urteil angegriffen werden könnte (Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision). Verwirft das LSG die Berufung zu Unrecht als unzulässig, ist das ein im Verfahren der Nichtzulassungsbesc...mehr

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Jansen, SGG § 159 Zurückver... / 2.1.5.3 Rechtsmittel

Rz. 44 Das zurückverweisende Urteil ist ein Endurteil . Die Aufhebung und Zurückverweisung kann auch in Form eines Teilurteils erfolgen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn zusätzlicher Aufklärungsbedarf nur hinsichtlich eines abtrennbaren Teils einer Entscheidung besteht oder sich der Verfahrensfehler nur in einem solchen abtrennbaren Teil der Rechtssache ausgewirkt hat (Meßl...mehr

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Jansen, SGG § 99 Klageänderung / 2.7 Rechtsmittel

Rz. 30 Weist das Gericht die geänderte Klage als unzulässig ab, ist hiergegen die Berufung gegeben. Die Beurteilung des Gerichts hinsichtlich der Sachdienlichkeit der Klageänderung kann das Rechtsmittelgericht nur eingeschränkt überprüfen. Entscheidet das Gericht dagegen, es liege keine Klageänderung vor oder die Änderung sei zulässig, so ist hiergegen nach § 99 Abs. 4 kein ...mehr

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Jansen, SGG § 98 Zuständigkeit / 2.3 Rechtsmittel

Rz. 22 Die Entscheidung über die sachliche und örtliche Zuständigkeit ist nach § 98 Satz 2 unanfechtbar. Auch im Rechtsmittelverfahren wird die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht mehr geprüft, § 98 Satz 1 SGG i. V. m. § 17a Abs. 5 GVG. In extremen Ausnahmefällen wird aber ein Beschwerderecht angenommen, so in den Fällen, in denen auch von der Unverbindlichkeit des Besc...mehr

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Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 17 Auch hinsichtlich der Rechtsbehelfe ist zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen und sonstiger Zwangsvollstreckung (Handlungsvollstreckung) zu differenzieren. 2.6.1 Geldvollstreckung Rz. 18 Für die Verteidigung gegen die Geldvollstreckung sind dem Schuldner zunächst die Rechtsmittel der Abgabenordnung eröffnet, sofern die Bundesfinanzverwaltung über die Hauptzollä...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4 Bezeichnung des Rechtsbehelfs

2.4.1 Art der Entscheidung Rz. 7 Die Belehrung muss von der Art der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13c). Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung gehört, dass der oder die möglichen (statthaften) Rechtsbehelfe ausdrücklich bezeichnet werden (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a). Ob sie tatsächlich statthaft sind, ist unerheblich. Wenn mehrere M...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 3 Überblick über die Rechtsbehelfe im sozialgerichtlichen Verfahren

3.1 Klage- und Antragsarten (Überblick) Rz. 3 Ebenso wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wird auch im Sozialrechtsweg Rechtsschutz im Rahmen bestimmter Klagearten gewährt, die in den §§ 54, 55 geregelt sind. Einstweiliger Rechtsschutz wird nach Maßgabe von § 86b gewährleistet. Im Einzelnen kommen in Betracht: die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1), die Verpflichtungsklage (§...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4 Rechtsbehelfe mit aufschiebender Wirkung

2.1.4.1 Zulässige Rechtsbehelfe Rz. 22 Aufschiebende Wirkung tritt nur infolge von Widerspruch und Anfechtungsklage ein (§ 86a Abs. 1 Satz 1). Keine aufschiebende Wirkung ist mit einer Feststellungsklage bzw. kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- oder Verpflichtungsklage verbunden, weil sie (nur) auf die Gewährung einer Leistung oder Erlass eines Verwaltungsaktes nicht abe...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4.2 Unzulässige Rechtsbehelfe

Rz. 24 Ob ein Rechtsbehelf zulässig und/oder begründet ist, ist nach überwiegender Meinung grundsätzlich unerheblich (vgl. LSG NRW, Beschluss v. 7.4.2011, L 5 KR 107/11 B ER, SGb 2011 S. 384). Die aufschiebende Wirkung entfällt allenfalls bei offensichtlicher Unzulässigkeit, was z. B. dann der Fall ist, wenn durch den angefochtenen Verwaltungsakt offensichtlich und eindeutig...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.4.1 Zulässige Rechtsbehelfe

Rz. 22 Aufschiebende Wirkung tritt nur infolge von Widerspruch und Anfechtungsklage ein (§ 86a Abs. 1 Satz 1). Keine aufschiebende Wirkung ist mit einer Feststellungsklage bzw. kombinierten Anfechtungs- und Leistungs- oder Verpflichtungsklage verbunden, weil sie (nur) auf die Gewährung einer Leistung oder Erlass eines Verwaltungsaktes nicht aber auf die Abwehr eines Eingriff...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.2.5.4 Rechtsbehelf

Rz. 88 Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 kann der Betroffene gemäß § 86b Abs. 1 Nr. 2 die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht beantragen (vgl. Kommentierung zu § 86b).mehr

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Jansen, SGG § 157a Präklusi... / 2.3 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Weist das LSG neues Vorbringen zurück, kann dies nur mit der Hauptsache angefochten, ggf. mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 26.2.1991, XI ZR 163/90, NJW 1991 S. 1897). Weist das SG neues Vorbringen fehlerhaft zurück, kann der Beteiligte dies in Fällen, in denen die Berufung nicht statthaft ist (§ 144), gleichermaßen mittels Nich...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Zweiten Abschnitt werden die Rechtsmittel Berufung, Revision und Beschwerde abgehandelt. Daneben gibt es "andere Rechtsbehelfe" (§ 66 Abs. 1 SGG). Das sind alle verfahrensrechtlichen Mittel zur Verwirklichung eines Rechts (Zeihe, SGG, 8. Aufl. 11/2010, vor § 143 Rn. 2). Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf hingegen, wenn hierdurch eine Entscheidung vor ihrer Rechtskraf...mehr

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Jansen, SGG § 199 Fälle der... / 2.7 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 199 Abs. 2 und 3)

Rz. 17 Als Ausgleich dafür, dass die Vollstreckung aus einer nicht rechtskräftigen Entscheidung betrieben werden kann, besteht nach § 199 Abs. 2 die Möglichkeit, die Vollstreckung im Rechtsmittelverfahren durch eine einstweilige Anordnung auszusetzen. Die Vorschrift des § 199 Abs. 2 ersetzt die Bestimmungen der §§ 709, 719 ZPO und stellt einen besonderen Fall der einstweilig...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.5.2.1 Berufung

Rz. 21 Die Berufungsrücknahme bewirkt den Verlust des Rechtsmittels schlechthin (BSG, Urteil v. 26.4.1963, 2 RU 56/62, NJW 1963 S. 2047). Auch eine einseitige Erledigungserklärung z. B. dergestalt "Ich erkläre hiermit den Rechtsstreit für erledigt", ist rechtlich als Rücknahme der Berufung zu werten. Dies bewirkt gleichermaßen den Verlust des Rechtsmittels und hat zur Folge,...mehr

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Jansen, SGG § 151 Einlegung... / 2.4.3 Umdeutung

Rz. 29 Wird der Beteiligte sachkundig vertreten, besteht für eine Umdeutung kein Raum (vgl. Greger, NJW 2002 S. 3049, 3053). Das kann allerdings nur dann gelten, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung eindeutig ist. Fehlt es daran, mag im Einzelfall eine nicht statthafte Berufung in eine Beschwerde umgedeutet werden können. Rz. 30 Eine Berufung kann grundsätzlich nicht in eine Nicht...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3.1 Statthaftigkeit

Rz. 13 Die Rüge ist gegenüber ordentlichen Rechtsbehelfen subsidiär. Sie ist nur statthaft, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist (zu den Begriffen "Rechtsmittel" und "Rechtsbehelf" vgl. die Erläuterungen vor §§ 143 ff.). Mit "Rechtsbehelfen" sind nur ordentliche Rechtsbehelfe gemeint (vgl. § 66). Ist die Beschwerde gege...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung hat im Hinblick auf die fristgerechte Rechtsbehelfseinlegung entscheidende Bedeutung. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Stelle, bei der der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz dieser Stelle, die einzuhaltende Frist und die erforderliche Form belehrt worden ist. Die Rechtsbehelfs...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.4 Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Beschwer

Rz. 14 Die Beschwer muss grundsätzlich bei Einlegung des Rechtsmittels vorliegen und kann nicht durch Klageerweiterung im Berufungsverfahren begründet werden (BSG, Urteil v. 29.9.1999, B 6 KA 30/98 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; BSG, Urteil v. 25.7.1985, 7 RAr 33/84, SozR 1500 § 144 Nr. 30; LSG NRW, Beschluss v. 17.11.2010, L 19 AS 1275/10; Leitherer, SGG, vor § 143 Rn. 10), de...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.2 Anschlussberufung

Rz. 7 Auch eine Anschlussberufung kann statthaft sein. Sie ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, jedoch über § 202 SGG i. V. m. § 524 ZPO statthaft. Die Anschlussberufung hat den Zweck, diejenige Partei zu schützen, die in Unkenntnis des Rechtsmittels der Gegenpartei die Rechtsmittelfrist im Vertrauen auf den Bestand des Urteils verstreichen ließ (BGH, Beschluss v. 5.12.19...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.1 Abgrenzung zu Erinnerung/Gegenvorstellung/Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 3 Die Erinnerung (§ 178) ist mangels Devolutiveffekts kein Rechtsmittel und damit auch keine Beschwerde. Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf, auf eine Änderung der Entscheidung durch dieselbe Instanz gerichtet und damit auch kein Rechtsmittel (hierzu BSG, Beschluss v. 29.5.1991, 4 RA 12/91, SozR 3-1750 § 318 ZPO Nr. 1; BSG, Beschluss v. 16.8.2000, B 6 SF ...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.1.4 Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

Rz. 11 Ist eine Entscheidung nicht beschwerdefähig, wurde teilweise angenommen, dass sie u. U. dennoch mit der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit angegriffen werden kann (str. hierzu die Nachweise bei Lipp, NJW 2002 S. 1700, Fn. 2 und 3). Das sei dann zulässig, wenn die Entscheidung nach Meinung des an sich unstatthaft angerufenen Beschwerdegeri...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung ab 1.1.2005 in das SGG eingefügt worden. Die anderen Verfahrensordnungen sind gleichermaßen betroffen (§§ 33a, 356a StPO; § 55 Abs. 4 JGG; § 29a GBO; § 78a ArbGG; § 152a VwGO, § 133a FGO; § 69a GKG; § 157a KostO; § 4a JVEG u. a.). Eine Sondersituation ergab sich für die Zivilprozessordnung, weil...mehr

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.3.3.6 Prozesskostenhilfe

Rz. 26 Allein ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Rechtsbehelfsfrist nicht. Wird gleichzeitig mit dem Prozesskostenhilfeantrag ein Schriftsatz eingereicht, der den Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift genügt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob neben dem Prozesskostenhilfeantrag auch Klage erhoben werden sollte. Grundsätzlich kann es sich um (1.)...mehr

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Jansen, SGG § 86a Aufschieb... / 2.1.2 Eintritt/Ende der aufschiebenden Wirkung

Rz. 9 § 86a Abs. 1 knüpft die aufschiebende Wirkung als Regelfall des einstweiligen Rechtsschutzes in Anfechtungssachen an die mit dieser Wirkung ausgestatteten Rechtsbehelfe des Widerspruchs und der Anfechtungsklage (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 86a Rn. 7). Es reicht aus, wenn der Adressat oder Drittbetroffene von einem dieser Rechtsbehelfe Gebrauch macht. Eine Entscheidung...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.1 Statthaftigkeit und Zulässigkeit

Rz. 3 Für jedes Rechtsmittel ist zwischen Zulässigkeit und Statthaftigkeit zu unterscheiden. Statthaft ist ein Rechtsmittel, wenn die angefochtene Entscheidung das eingelegte Rechtsmittel vorsieht, es mithin gegen Entscheidungen einer bestimmten Art überhaupt vorgesehen ist (Zeihe, SGG, vor § 143 Rn. 3a). So ist die Beschwerde gegen einen Beschluss des SG grundsätzlich statt...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.1 Art der Entscheidung

Rz. 7 Die Belehrung muss von der Art der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13c). Zu einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung gehört, dass der oder die möglichen (statthaften) Rechtsbehelfe ausdrücklich bezeichnet werden (Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 66 Anm. 3a). Ob sie tatsächlich statthaft sind, ist unerheblich. Wenn mehrere Möglichkeiten eröffnet sind...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.3 formelle Voraussetzungen der Berufung

Rz. 4 Zwingend vor der Sachprüfung muss das LSG klären, ob die Berufung statthaft und im Übrigen zulässig ist. Kommt das LSG zum Ergebnis, dass eine oder mehrere nachfolgender Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Berufung unzulässig (vgl. Rohwer-Kahlmann, SGG, VI/2005, § 158 Rn. 2): Rz. 5 a) Statthaftigkeit der Berufung. Statthaft ist ein Rechtsmittel dann, wenn es geg...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.1.3 Beigeladener

Rz. 5 Bei Beigeladenen oder bei am Verfahren bislang nicht beteiligten Dritten ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels davon abhängig, ob sie durch die angefochtene Entscheidung materiell beschwert, d. h. in ihren rechtlichen Interessen nachteilig berührt sind (vgl. BSG, Urteil v. 5.6.1991, 7 RAr 26/89, BSGE 69 S. 25; ebenso BVerwG, Urteil v. 31.1.1969, IV C 83.66, BVerwGE 31...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.2.2 Indifferentes Begehren

Rz. 8 Ein bestimmter Antrag muss nicht gestellt werden (anders § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, hierzu VGH Mannheim, Beschluss v. 1.7.2002, 11 S 1293/02, NJW 2003 S. 80). Welcher Rechtsbehelf (Nichtzulassungsbeschwerde oder Berufung) eingelegt worden ist, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden (LSG NRW, Beschluss v. 8.12.2010, L 12 SO 484/10; vgl. hierzu die Vorbemerkungen zu §...mehr

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Jansen, SGG § 178a Anhörung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Für die Zulässigkeit (i. w. S.) einer Anhörungsrüge ist erforderlich, dass ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die angegriffene Entscheidung nicht gegeben ist (§ 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Statthaftigkeit), die Rüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben wird (§ 178a Abs. 2 Satz 1) und das Vorbringen einer en...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.8 Hinweis auf elektronische Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 23 Fraglich ist, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne einen Hinweis auf die Möglichkeit, die Berufung mittels elektronischen Dokuments einzulegen (hierzu § 65a SGG), vollständig und richtig ist. Die Frage ist umstritten. Das LSG Hessen meint, nach dem Wortlaut des § 66 Abs. 1 sei es nicht notwendig, auch über die notwendige Form des anzubringenden Rechtsbehelfs zu be...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.9.2.2 Negative schriftliche Belehrung

Rz. 34 Diese Variante setzt im Gegensatz zur Variante "höhere Gewalt" voraus, dass die Gericht bzw. die Behörde aktiv darüber belehren, dass kein Rechtsbehelf gegeben ist. Ein finales Handeln etwa in dem Sinn, dem Betroffenen bewusst den Rechtsweg abzuschneiden, ist nicht erforderlich. Ausreichend ist die Tatsache der negativen Belehrung, gleichgültig, ob sie von einer besti...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.1.3 Feststellung der aufschiebenden Wirkung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 analog)

Rz. 10 In den Fällen, in denen die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels umstritten ist oder in denen eine Vollziehung durch die Behörde trotz der aufschiebenden Wirkung zu erwarten ist (sog. faktischer Vollzug), kann das Gericht, bei dem die Klage oder die Berufung anhängig ist, die aufschiebende Wirkung analog § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 deklaratorisch feststellen (LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.1 Einführung

Rz. 3 Die Rechtsbehelfsbelehrung muss abgesehen vom Fall des § 173 Satz 3 SGG (Beschwerde gegen verkündeten Beschluss) grundsätzlich schriftlich erfolgen, seit dem Inkrafttreten des Justizkommunikationsgesetzes v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) ist auch die elektronische Form möglich. Die entsprechenden Ergänzungen in Abs. 1 und Abs. 2 bestimmen, dass in Fällen, in denen der Ver...mehr

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Jansen, SGG § 145 Beschwerd... / 2.1.2 Frist

Rz. 3 Die Nichtzulassungsbeschwerde muss innerhalb einer einmonatigen Frist nach Zustellung des angefochtenen Urteils beim LSG schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden. Bei Auslandszustellung gilt entsprechend § 87 Abs. 1 SGG eine Frist von drei Monaten (Zeihe, SGG, 10/2010, § 145 Rn. 7b; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/L...mehr

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Jansen, SGG § 154 Aufschieb... / 2.2.1 Begriffliches

Rz. 9 Wird das Rechtsmittel von einem Versicherungsträger oder in der sog. Kriegsopferversorgung von einem Land eingelegt, hemmt dies die Vollstreckbarkeit des Urteils bzw. Gerichtsbescheids. § 154 Abs. 2 gilt nach seinem Wortlaut nur für Rechtsmittel eines Versicherungsträgers oder (in der Kriegsopferversorgung) eines Landes. Der Begriff "Versicherungsträger" ist weit zu ve...mehr

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Jansen, SGG § 66 Rechtsbehe... / 2.4.2 Inhalt der Entscheidung

Rz. 10 Die Belehrung muss auch vom Inhalt der Entscheidung her richtig sein (Zeihe, SGG, § 66 Rn. 13d). Sofern das SG die Berufung für nicht statthaft hält, muss es über die Nichtzulassungsbeschwerde belehren. Hält es die Berufung für statthaft, muss es entsprechend belehren. Die Belehrung kann nicht als Berufungszulassung interpretiert werden. Eine fehlerhafte Rechtsmittelb...mehr

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Jansen, SGG § 172 Mit der B... / 2.2.2.4 Entscheidungen nach § 192 Abs. 4 (Abs. 3 Nr. 4)

Rz. 32 § 172 Abs. 3 Nr. 4 hat seine derzeitige Fassung durch Art. 10a Nr. 3 UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) erhalten. Die vorherige Bezugnahme auf § 192 Abs. 2 wurde in eine solche auf § 192 Abs. 4 geändert und damit ein Redaktionsversehen bereinigt (vgl. Rz. 2). Nunmehr ist geklärt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 192 Abs. 4 dann nicht statthaft ist, we...mehr

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Jansen, SGG § 75 Beiladung / 2.7 Stellung des Beigeladenen im Verfahren

Rz. 39 Der Beigeladene wird Beteiligter des Verfahrens (§ 69 Nr. 3 SGG) und kann selbständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen (§ 75 Abs. 4 Satz 1). Er kann, muss aber nicht, aktiv am Verfahren mitwirken. Ebenso wie die Hauptbeteiligten muss er über alle Verfahrensvorgänge informiert werden. § 75 Abs. 4 Satz 2 schränkt die verfahrensrechtlichen Befugnisse des e...mehr

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Jansen, SGG § 158 Verwerfun... / 2.1.6.1 Verwerfung – Bindungswirkung

Rz. 12 Sieht das LSG die Berufung als unzulässig an, weil es an einem der in § 158 Satz 1 genannten oder der sonstigen Zulässigkeitserfordernisse fehlt, darf keine Sachprüfung erfolgen. Diese wäre nicht nur überflüssig, sondern auch falsch (Zeihe, SGG, § 158 Rn. 6a). Das LSG muss die Berufung (als unzulässig) verwerfen. Es darf nicht dahingestellt sein lassen, ob das Rechtsm...mehr

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Jansen, SGG § 71 Prozessfäh... / 2.4 Folgen der Prozessunfähigkeit

Rz. 17 Prozesshandlungen Prozessunfähiger sind unwirksam. Das gilt auch für eine Prozesshandlung, die während einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit i. S. d. § 105 Abs. 2 BGB vorgenommen wird (BSG, Beschluss v. 15.11.2000, B 13 RJ 53/00 B, SozR 3-1500 § 160a Nr. 32). Rz. 18 Erfolgt die Abweisung des Rechtsbehelfs eines Beteiligten als unzulässig wegen mangelnder P...mehr

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Jansen, SGG § 178 Beschwerd... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 573 Abs. 1 ZPO ist eine vergleichbare Regelung enthalten. Dort ist die Erinnerung allerdings binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen; zur VwGO vgl. § 151. Im Gegensatz zur Beschwerde ist die Erinnerung nicht mit Devolutiveffekt ausgestattet. Sie ist deswegen kein Rechtsmittel, wohl aber ein Rechtsbehelf (vgl. hierzu Kommentierung vor § 143 Rz. 1 ff.). Die...mehr