Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsmittelverlust.

Rn 8 Die Zurücknahme der Berufung führt, anders als der Verzicht (§ 515), lediglich zum Verlust des eingelegten Rechtsmittels (Abs 3 Alt 1) und nicht zum endgültigen Ausschluss. Innerhalb laufender Berufungsfrist (§ 517) oder nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233) gegen die Versäumung der Berufungsfrist kann demnach trotz der Zurücknahme erneut Berufung eingelegt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besonderheiten.

Rn 11 Der bedürftigen Partei wird regelmäßig nicht zugemutet, iRd PKH-Verfahrens zur Vermeidung der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist zu stellen (BGH NJW-RR 05, 1586 [BGH 22.06.2005 - XII ZB 34/04], strenger aber offenbar BGH NJW 13, 1684 [BGH 19.03.2013 - VI ZB 68/12]); zum einen wird es nicht selten vorkommen, dass die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Weitere Einzelfragen.

Rn 207 Der berücksichtigungsfähige Wert eines Anschlussrechtsmittels ist auch dann zu addieren, wenn dieses seine Wirkungen verliert (BGH NJW 79, 878). Ist das Rechtsmittel eindeutig versehentlich eingelegt, kann der Mindestwert angesetzt werden (Bambg KostRspr § 146 GKG Nr 29; Frankf MDR 84, 237); bei fehlender Beschwer liegt er einen Gebührensprung darüber (Frankf JurBüro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 2 Nach § 99 I ist die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung grds unzulässig. Die Kostenentscheidung kann daher regelmäßig nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden. Wird die Hauptsache mit einem Rechtsmittel angefochten, dann gilt auch im Rechtsmittelverfahren § 308 II. Das Gericht muss vAw über die Kosten entscheiden. Unabhängig davon, ob die Kostenentsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang der hemmenden Wirkung.

Rn 8 Die hemmende Wirkung des Rechtsmittels oder Einspruchs erstreckt sich auf die gesamte Entscheidung, mithin auch auf den Teil, der den Rechtsmittelführer begünstigt (BGH NJW 94, 657, 659; NJW 94, 2896 [BGH 08.06.1994 - VIII ZR 178/93]; NJW 92, 2296). Bezüglich des den Rechtsmittelführer begünstigenden Teil hört die Hemmungswirkung erst dann auf, wenn ein Anschlussrechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbares Urteil (§§ 540 II, 313a).

Rn 23 Vereinfacht werden kann das Urt auch, wenn es mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist. Möglich ist dies unter den Voraussetzungen des § 313a, der nach § 540 II auch für Berufungsurteile gilt. Rn 24 Nach § 313a I bedarf es des Tatbestands nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urt unzweifelhaft nicht zulässig ist. Hiervon muss das Gericht sich vAw sorgfältig vergewissern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 8 Bei erfolgreichem Rechtsmittel hat grds der Rechtsmittelgegner nach § 91 die Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon enthält Abs 2. Danach sind die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens dem obsiegenden Rechtsmittelführer ganz oder tw aufzuerlegen, soweit das Rechtsmittel aufgrund neuen Vorbringens Erfolg hatte, das die Partei im früheren Rechtszug hätte vorbringen können....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Revision des Prozessgegners.

Rn 2 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussrevision ist, dass der Gegner bereits Revision eingelegt hat und diese nicht zurückgenommen, verworfen oder sonst erledigt ist. Dies ist Folge der Rechtsnatur der Anschlussrevision, die kein Rechtsmittel, sondern Antragstellung innerhalb eines Rechtsmittels der Gegenpartei ist (§ 524 Rn 4; Musielak/Voit/Ball § 554 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelrüge der Parteien.

Rn 6 Der Streit über eine Sachurteilsvoraussetzung kann durch die beschwerte Partei (BGHZ 110, 294, 295 f = NJW 90, 1734) mit einem Rechtsmittel zur Prüfung der höheren Instanz gestellt werden. Verneint das Rechtsmittelgericht die Sachurteilsvoraussetzung, wird nicht das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl Rz 5). Ebenso ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere Fristen.

Rn 6 Für andere Fälle der Versäumung prozessualer Fristen (etwa: Antrag auf Tatbestandsberichtigung oder Urteilsergänzung, vgl BGH NJW 60, 866 [BGH 25.01.1960 - II ZR 22/59] und 80, 785f [BGH 23.01.1980 - IV ZR 217/79]) kommt Wiedereinsetzung (auch im Wege analoger Anwendung) nicht in Betracht; dem steht die bewusste Beschränkung des § 233 auf die darin ausdrücklich genannte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift des § 150 gilt nur für Scheidungssachen (§ 121 Nr 1) und Folgesachen iSv § 137 II, III sowie gem § 270 entsprechend für Lebenspartnerschaftssachen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Ehesachen iSv § 121 kommt nicht in Betracht; für Verfahren wegen Aufhebung der Ehe enthält § 132 eine Sondervorschrift. Für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung.

Rn 8 Bestehen bzgl des Fristbeginns Zweifel, muss das Attest zwar ausgestellt werden. Bescheinigt werden darf in diesem Fall allerdings nur, dass ›bis heute‹ oder bis zu einem bestimmten Datum kein Rechtsmittel oder Einspruch eingelegt wurde (BGH NJW-RR 03, 1005). Sonst bestehen folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Das Notfristzeugnis wird erteilt, wenn bis zum Ablauf der No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstöße gegen Abs 1.

Rn 10 Solange das Urt nicht unterschrieben und nicht verkündet oder zugestellt ist, ist es wie ein Urteilsentwurf zu behandeln (BGHZ 137, 49, 52 f = NJW 98, 609 mwN). Verkündung. Das Entwurfsstadium wird aber verlassen, sobald das Urt vom Gericht verkündet wird. Das Fehlen der Unterschrift hindert nicht die Wirksamkeit der Verkündung, auch nicht in den Fällen des § 310 II (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Rechtsmittelverwerfung.

Rn 7 Ist umgekehrt das Rechtsmittel wegen Versäumung der Begründungsfrist bereits verworfen worden, steht das einem Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nachträglich Wiedereinsetzung bewilligt, entzieht das dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage (BGH NJW 13, 697, 698 [BGH 28.11.2012 - XII ZB 235/09]; NJW-RR 07, 1718 [BGH 15.08.2007 - XII ZB 101/07]), ohne dass es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Berufungskläger.

Rn 16 Die Berufungsschrift muss die Angabe enthalten, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH NJW-RR 06, 1569, 1570 [BGH 15.05.2006 - II ZB 5/05]). Dabei sind an die eindeutige Bezeichnung des Berufungsklägers (§ 511 Rn 53) strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW-RR 22, 784, 786 [BGH 15.03.2022 - VI ZB 20/20]); wird statt des wirklichen Berufungsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subsidiarität (Abs 2).

Rn 19 Bei den Nichtigkeitsgründen nach Nr 1 und Nr 3 setzt die Statthaftigkeit der Klage voraus, dass der Verfahrensmangel mittels eines Rechtsmittels nicht hätte geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Partei insoweit ein Verschulden trifft (BGH NJW 1994, 2751 [BGH 14.03.1994 - AnwZ B 27/93]; OVG Bremen v 26.3.18 – 2 LA 223/16; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Kostenfolge.

Rn 4 Die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels führt zwingend zu einer Kostenbelastung des Rechtsmittelführers. Das Gericht muss dem Rechtsmittelführer die Kosten auferlegen. Ihm steht kein Ermessen zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Die Rechtskraft der Urteile tritt vor Ablauf der für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs bestimmten Frist nicht ein. 2Der Eintritt der Rechtskraft wird durch rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels oder des Einspruchs gehemmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerde-/Anschlussbeschwerderücknahme.

Rn 4 Gem IV, der auf die Anschlussbeschwerde entsprechend anzuwenden ist (Keidel/Sternal Rz 22), kann das Rechtsmittel ab Einlegung bis zum Erlass (§ 38 III 3; s § 65 Rn 2) der Beschwerdeentscheidung ggü dem Gericht zurückgenommen werden. Zur Form s Rn 2. Auch die Rechtsmittelrücknahme ist als Verfahrenshandlung der Auslegung zugänglich. Sie ist ebf grds unwiderruflich u una...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Isolierte Versagung der Wiedereinsetzung.

Rn 13 Ist Wiedereinsetzung in einem gesonderten Beschluss versagt worden, ohne dass zugleich über das Rechtsmittel entschieden wurde, muss diese Entscheidung gesondert angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels bindend werden zu lassen (BGH NJW 02, 2397, 2398 [BGH 16.04.2002 - VI ZB 23/00]); das Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 5 Für die Bewertung ist grds der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Rechtsmittel eingelegt wird (BGH NJW-RR 01, 1571 [BGH 27.06.2001 - IV ZB 3/01]; BGHR ZPO § 4, Zeitpunkt 1). Wertänderungen, die nach Einlegung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist noch eintreten (zB Kursänderungen) sind dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift zufolge unbeachtlich. Hängt die Zulässigkeit des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 7 Das Beschwerdegericht hat vAw zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (II). Die hierfür erforderlichen Feststellungen trifft das Gericht im Wege des Freibeweises, für den alle Beweismittel, auch die eidesstattliche Versicherung, zugelassen sind. Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nur teilweise Bewilligung.

Rn 10a Ist PKH nur für einen Teil der Ansprüche, die die Partei mit ihrem Rechtsmittel weiterverfolgen will, bewilligt worden, verlängert sich die Zweiwochenfrist des § 234 I – anders als bei einer vollständigen Versagung – grds nicht um eine Überlegungsfrist. Die Partei kann, wenn ihr ein RA beigeordnet worden ist, das Rechtsmittel unbeschränkt einlegen und den Umfang zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Der neben dem Versicherungsnehmer verklagte Versicherer darf im Intere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 21 Mit den Berufungsanträgen muss der Berufungskläger die Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten erstreben. Dies braucht nicht ausdrücklich zB durch die Angabe einer bezifferten Klageforderung oder Stellung eines Klagabweisungsantrags erfolgen. Es reicht aus, wenn sich der Umfang und das Ziel der Berufung aus dem Antrag in Verbindung mit dem sonstigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a).

Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG entscheidet das Familiengericht nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschl (§ 38 FamFG). Gegen Entscheidungen der Familiengerichte ist deshalb nur noch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. Die Zuständigkeit der Familiengerichte und damit zugleich der Familiensenate beim OLG ist in § 23a I Nr 1 abschließend gereg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussberufung ist, dass der Gegner bereits Berufung eingelegt hat; vorher gibt es noch keinen Berufungsbeklagten und auch kein Rechtsmittel, dem er sich anschließen kann. Eine verfrühte Anschlussberufung ist wirkungslos; sie wird jedoch ohne weiteres wirksam, wenn der Gegner später eine zulässige Berufung einlegt. Dies i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Während gem § 113 I 2 iVm § 97 I ZPO bzw § 117 II 1 iVm § 516 III ZPO in Ehe- u Familienstreitsachen abgesehen v den Sonderregelungen der §§ 150, 243 der Rechtsmittelführer stets die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels trägt, ist § 84 als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Damit ist die Kostenlast des Rechtsmittelführers bei erfolglosem Rechtsmittel in fG-Familiensachen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 4 Neben Statthaftigkeit, Form und Frist hat das Rechtsbeschwerdegericht auch alle übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde zu prüfen. Die Rechtsbeschwerde setzt wie jedes Rechtsmittel voraus, dass der Rechtsmittelführer beschwert ist (BGHZ 227, 1 = WM 20, 1880 Rz 16; BGH 13.9.22 – XI ZB 13/21 Rz 19). Die klagende Partei ist dann beschwert, wenn ihrem Bege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsbeschwerde (§§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 144 FamFG – Verzicht auf Anschlussrechtsmittel.

Gesetzestext Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist. Rn 1 Die Vorschrift erleichtert im Verbundverfahren den Verzicht auf Anschlussrechtsmittel für den Scheidungsausspruch. Dami...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) Kosten bei Rechtsmittelrücknahme (§§ 516 III, 565).

Rn 17 Nimmt die Gegenpartei ein Rechtsmittel zurück, so sind die dem Nebenintervenienten im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten der Gegenpartei aufzuerlegen (Abs 1 iVm §§ 515 III, 565). Soweit die Hauptpartei das Rechtsmittel zurücknimmt und damit kostenpflichtig ist, trägt der Nebenintervenient seine eigenen Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Hat der Nebenintervenient ein ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erfasste Kosten.

Rn 5 Nach Abs 1 darf nur die über Kosten des Rechtsmittelverfahrens entschieden werden. Hinsichtlich der Kosten der Vorinstanz bleibt es bei den für sie geltenden Kostenvorschriften der §§ 91 ff. Das Gericht kann allerdings vAw (§ 308 II) im Rechtsmittelverfahren die Kostenentscheidung der Vorinstanz abändern. An Anträge der Parteien ist das Gericht insoweit nicht gebunden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr

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AGS 06/2023, Verfahrenswert... / II. Die Werte von Beschwerde und Anschlussbeschwerde sind zu addieren

1. Maßgebend ist § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG Die Festsetzung des Beschwerdewerts beruht auf den §§ 55 Abs. 2, 39 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 40 Abs. 1 S. 1, 51 Abs. 1 und 2 S. 1 FamGKG. Danach sind die mit der Beschwerde und der Anschlussbeschwerde geltend gemachten Ansprüche zusammenzurechnen. 2. Es fehlt an der wirtschaftlichen Identität Mangels wirtschaftlicher Identität der Gegenst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Beschwerde (sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde) ist dasjenige Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen angefochten werden können, die nicht in Urteilsform ergehen (Ausn §§ 71, 99 II, 135 III, 387 III). Die in §§ 511 ff, 542 ff geregelten Rechtsmittel Berufung und Revision richten sich gegen Urteile. Die Beschwerde ergänzt so das System der Rechtsmittel und dient ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Wegen Befangenheit abgelehnter Richter (Nr 3).

Rn 8 Ebenso wie der Nichtigkeitsgrund nach Nr 2 iVm § 41 soll derjenige nach Nr 3 die Neutralität des Richters gewährleisten, und zwar durch Verweis auf § 42. Dieser Nichtigkeitsgrund bezieht sich ausschließlich auf den wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter, § 42 II; der nach § 42 I ablehnbare kraft Gesetzes ausgeschlossene Richter ist speziell in Nr 2 geregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahren.

Rn 3 Die Erteilung des Rechtskraftzeugnisses setzt einen formlosen Antrag voraus, den die Prozessbeteiligten, Parteien und Streithelfer stellen dürfen, ohne dass sie sich dafür eines Anwalts bedienen müssen (§ 78 III). Ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis muss nicht gegeben sein (München FamRZ 85, 202), so dass sich die Prüfungskompetenz des Urkundsbeamten der Geschäftsstell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren bei Säumnis.

Rn 12 Ist im Verfahren über die Wiedereinsetzung und die Hauptsache eine der beiden Parteien säumig, gilt folgendes (vgl St/J/Roth Rz 8f): Ist die Wiedereinsetzung begehrende Partei säumig, so wird auf Antrag des Gegners der Wiedereinsetzungsantrag durch Versäumnisurteil abgelehnt und das Rechtsmittel verworfen. Hiergegen kann die säumige Partei mit der Begründung, ein Fall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlagen.

Rn 205 Für das Rechtsmittel des Klägers gelten dieselben Grundsätze wie bei der Klage. Für das Rechtsmittel des Beklagten kommt es auf das Abwehrinteresse an, das sich nicht nach dem Interesse des Klägers, sondern nach der Belastung aus dem Urt richtet und im Einzelfall geringer (vgl insb Stichwort Auskunft) oder höher sein kann als der Streitwert der Vorinstanz (BGH GZS NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rechtsmittelverfahren.

Rn 23 Eine beim falschen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, denn sie kann nicht in entsprechender Anwendung von § 281 an dieses Gericht verwiesen werden (BGH WuM 20, 815 [BGH 22.10.2020 - V ZB 45/20]). Nur bei zulässigem Rechtsmittel ist Verweisung an das zuständige Gericht auch in der Berufungsinstanz zulässig (KG 1.3.11 14 U 122/08 juris)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht behebbare Mängel.

Rn 6 Ist der Mangel der Vollmacht nicht behebbar (die Vollmacht ist erloschen, der Vollmachtnachweis kann nicht geführt werden), ist der vollmachtslose Vertreter durch gesonderten Beschl oder in den Gründen des Endurteils zurückzuweisen (BAG NJW 65, 1041 [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64]; München OLGZ 93, 223; MüKoZPO/Toussaint § 88 Rz 11). Der Beschl kann durch die Partei mit...mehr