Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelstreitwert, Bagatellstreitwert.

Rn 23 Die Festsetzung des ReS ist, wie die Festsetzung des ZuS, für sich nicht anfechtbar (Zweibr NJW-RR 15, 124 [OLG Zweibrücken 12.09.2014 - 4 W 60/14]). Dennoch muss das Gericht bei einer Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsmittels den Wert erneut prüfen. Eine Wertfestsetzung für den Bagatellstreitwert ist nach einer Ansicht selbstständig anfechtbar, wenn von ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 36 AVAG – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens.

Gesetzestext (1) Das Oberlandesgericht kann auf Antrag des Verpflichteten seine Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aussetzen, wenn gegen die Entscheidung im Ursprungsstaat ein ordentliches Rechtsmittel eingelegt oder die Frist hierfür noch nicht verstrichen ist; im letzteren Falle kann das Oberlandesgericht eine Frist bestimmen, inne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Aus Gründen der Verfahrensökonomie ist das Gericht (nicht allein der Vorsitzende: BGH, 19.7.16, II ZB 3/16, juris Rz 20), das über die nachgeholte Prozesshandlung zu befinden hat, auch zur Nebenentscheidung über die Wiedereinsetzung berufen, bei Einspruch gegen Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid also das Gericht, welches das Versäumnisurteil erlassen hat bzw d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsmittelverfahren.

Rn 10 Wegen der objektiven Voraussetzungen im Rechtsmittelverfahren kann der Antragsteller auf den Inhalt der Akten Bezug nehmen (BGH NJW-RR 90, 1212). Lediglich zur Statthaftigkeit und Zulässigkeit des Rechtsmittels ist ergänzend vorzutragen. Es muss angegeben werden, in welchen Punkten und weshalb eine vorinstanzliche Entscheidung iRd Rechtsmittels angegriffen werden soll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachverfahren.

Rn 14 Das Nachverfahren ist vAw auch vor Rechtskraft des Vorbehaltsurteils einzuleiten; anders bei § 600 Rn 3. Der Streitstoff beschränkt sich auf die Aufrechnung, unterliegt aber sonst keinen Beschränkungen im Hinblick auf Beweismittel, Klageänderungen und -erweiterungen, Parteiwechsel und Widerklage; zum Urkundsprozess § 600 Rn 6 f. Gegen die Klageforderung sind nur dann E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prozesskostenhilfe.

Rn 3 Nach ganz hM (ausf MüKoZPO/Wöstmann § 4 Rz 11; Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 9) kommt es bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf dessen Eingang, sondern auf die sich an die Bewilligung anschließende Prozesshandlung an. Nachteilige Auswirkungen der im Bewilligungsverfahren eintretenden Verzögerung sollen ohne Belang sein. Das bedeutet für Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 19 Eine isolierte Beschwerde gegen die Festsetzung des ZuS ist unzulässig. Rechtsmittel können – Statthaftigkeit vorausgesetzt – nur gegen die zu dieser Frage ergehende Entscheidung selbst eingelegt werden (Stuttg NJW-RR 05, 942; Karlsr JurBüro 07, 363; Ddorf MDR 08, 1120; MüKoZPO/Wöstmann § 2 Rz 18 f; Zö/Herget § 3 Rz 7; aA Bremen NJW-RR 93, 191 [OLG Bremen 01.07.1992 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / Leitsatz

Die Rechtsmitteleinlegung selbst sowie beratende Tätigkeit vor der Einlegung werden mit der Verfahrensgebühr für das erstinstanzliche Verfahren abgegolten; Tätigkeiten des Verteidigers nach Einlegung des Rechtsmittels aber über die Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz. Ggf. kann die Notwendigkeit des Verteidigerhandelns dann zu verneinen sein, wenn die Rechtsmittelein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschlussbeschwerde (Abs 3).

Rn 15 Das ZPO-Reformgesetz hat auch das Recht der Anschlussbeschwerde neu geregelt. Die selbstständige Anschlussbeschwerde, die innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt werden musste, ist entfallen, weil der Beschwerdegegner bei vorhandener Beschwer selbst sofortige Beschwerde einlegen und so seine Rechte wahren kann. Praktischer Bedarf für eine Anschließung besteht nur in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 18 Die Vorschrift gilt in allen Urteilsverfahren nach ZPO. Im WEG-Verfahren gilt § 313 ebenfalls, dann mit Belehrungspflicht bei befristeten Rechtsmitteln (BGHZ 150, 390, 393 = NJW 02, 2171, 2172; München MDR 06, 412); ebenso allgemein bei FG-Verfahren (für Belehrung auch insoweit BGHZ 150, 390, 393; § 39 FamFG nF; zu den Folgen bei offensichtlich falscher Belehrung Hamm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Begründetheit der Aufrechnung.

Rn 70 Besteht die Klageforderung und weist das Gericht die Klage aufgrund der zulässigen und begründeten Aufrechnung ab, so ist entsprechend § 322 II rechtskräftig festgestellt, dass die Klageforderung und die Gegenforderung in der Höhe der Klageforderung bestanden haben und dass beide Forderungen infolge der Aufrechnung erloschen sind. Beide Parteien sind jeweils in Höhe de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erledigung in der Rechtsmittelinstanz.

Rn 66 Inwieweit die Parteien den Rechtsstreit auch in der Rechtsmittelinstanz einseitig oder übereinstimmend für erledigt erklären können, ist umstr. Zumindest für die Berufungs- und Beschwerdeinstanz ist allgemein anerkannt, dass einseitige und übereinstimmende Erledigungserklärungen nach allgemeinen Grundsätzen möglich sind (LG Tübingen JurBüro 01, 157; MüKoZPO/Schulz Rz 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Konzentrationsermächtigung.

Rn 11 Die Rechtsmittelzuständigkeit für bestimmte Verfahren kann auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen durch Rechtsverordnung von der jeweiligen Landesregierung auf einzelne Oberlandesgerichte übertragen werden. Derartige Konzentrationsermächtigungen enthalten (neben Abs 3 S 2 u 3 sowie der allgemeinen Ermächtigung in § 13a) zB § 99 III AktG (Gerichtliche Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschl des Berufungsgerichts soll nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4722, 64) effizient und bürgerfreundlich sein. Außerdem führe das Zurückweisungsverfahren wegen des Fortfalls der mündlichen Verhandlung (Nr 4) für den Berufungskläger zu einer Kostenersparnis. Schließlich entstünden erhebliche Effizienzgewinne für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Nach § 17a V GVG sind die Gerichte, die über Rechtsmittel gegen Entscheidungen in der Hauptsache befinden, an eine – auch nur konkludente (dazu BSG NVwZ-RR 04, 463; anders Rostock NJW 06, 2563 [OLG Rostock 08.09.2005 - 7 U 2/05]) – Bejahung des Rechtswegs durch das Ausgangsgericht gebunden (sog Prüfungssperre). Das gilt auch, wenn über Amtshaftungsansprüche entschieden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache.

Rn 2 Der durch den Hauptsacheausspruch der v Beschwerdeführer angefochtenen Entscheidung betroffene Verfahrensgegenstand muss sich erledigt haben. Die Erledigung kann dabei vor Rechtsmitteleinlegung erfolgt sein (BGH FamRZ 12, 211). Es kann sich auch um eine Entscheidung im EA-Verfahren handeln (BGH FGPrax 11, 143). Nach Ansicht Brandbg FamRZ 13, 802 ist § 62 analog auf Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt im Ergebnis zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Rn 21 Gewährt das Berufungsgericht dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist, kann der Berufungsbeklagte diese Entscheidung nicht anfechten (§ 238 III). Gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags durch gesonderten Beschl kann der Berufungskläger dasselbe Rechtsmittel einlegen wie gegen die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 66 eröffnet u regelt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde. Die Anschlussbeschwerde ist akzessorisch zum Hauptrechtsmittel. Die Möglichkeit der Anschließung soll insb dem Beteiligten, der die erstinstanzliche Entscheidung hinzunehmen bereit gewesen ist, dann noch den Weg zum Eingreifen in das Verfahren ebnen, wenn das Hauptrechtsmittel erst zu einem Zeitpunkt ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einstweilige Anordnung (Abs 4).

Rn 7 Das Verfahren richtet sich nach §§ 769, 770. In dringenden Fällen ist gem § 769 II 1 iVm § 20 Nr 17 RPflG der Rechtspfleger (als Vollstreckungsgericht) zu einer vorläufigen Entscheidung berufen. Die Entscheidung kann durch das Prozessgericht jederzeit abgeändert werden. Rechtsmittel: Gegen die Entscheidung des Prozessgerichts ist kein Rechtsmittel eröffnet (BGHZ 159, 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Der Verein kann die Vereinsstrafgewalt auf besondere Vereinsorgane, wie ein Vereins- oder Ehrengericht oder einen Schlichtungsausschuss, übertragen, andernfalls bleibt es bei der Grundzuständigkeit der Mitgliederversammlung. Bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds muss angesichts § 27 in jedem Fall die Mitgliederversammlung beteiligt werden (BGH NJW 84, 1884 [BGH 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begründungszwang (Abs 1).

Rn 1 Der Begründungszwang ist Zulässigkeitsvoraussetzung. Er dient in erster Linie dazu, dem Berufungsgericht und dem Berufungsgegner Klarheit darüber zu verschaffen, in welchem Umfang und aus welchen Gründen das erstinstanzliche Urt angefochten wird. Zugleich soll der Berufungskläger bzw sein Prozessbevollmächtigter veranlasst werden, anhand der Berufungsgründe die Erfolgsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) ist die Beschwerde gem I gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) des FamG statthaft, sofern das Gesetz nicht – wie zB in § 57 I oder § 197 III 1 (mangels Infragestellung v Gültigkeit u Rechtswirksamkeit der Adoption als solcher Beschwerde aber statthaft bzgl namensrechtlicher Folgen [BGH FamRZ 20, 1275; München FamRZ 22, 874; Hamm FamRZ 21, 527; Kobl F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm gilt uneingeschränkt nur für den Zuständigkeits- und den Bagatellstreitwert. Beim GeS gehen §§ 39 ff, 48 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG, nach § 23 I 1 RVG auch für die Rechtsanwaltsgebühren, als speziellere Regelungen vor, namentlich §§ 41 III, 44, 45 I und III, 48 IV GKG, §§ 33 I 2, 38, 39 I und III FamGKG. Für den ReS gilt Hs 1 mit der Maßgabe, dass eine Wertadditio...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verkündungsmängel.

Rn 8 Zum Problemkomplex: Jauernig NJW 86, 117. Vor Verkündung oder Zustellung kann das Urt mangels Existenz noch nicht angegriffen werden (RGZ 161, 61, 63). Bei der Verlegung des VT und dem unangemessenen Hinausschieben der Frist des Abs 1 S 2 handelt es sich um einen Verfahrensfehler, der eine sofortige Beschwerde nach § 252 begründen kann (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 8); ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe, Beschränkung der Zulassung, Zulassungsentscheidung, Bindung an die Zulassung.

Rn 3 S § 543 ZPO Rn 10 ff, § 574 ZPO Rn 7 ff u § 61 Rn 6. Grundsätzliche Bedeutung liegt nicht vor, wenn eine Rechtsfrage zwar vom BGH bislang noch nicht entschieden worden ist, in der Rspr der OLG aber einhellig beantwortet wird u abw Meinungen hierzu in der Literatur vereinzelt geblieben sind (BGH FamRZ 19, 1045). Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 1 Für die Bewilligung ist das Prozessgericht zuständig, dh das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, für das Urt das Gericht, das dieses erlassen hat, und bei Rechtsmitteln das Rechtsmittelgericht. Das Vollstreckungsgericht wird erst nach der Titelzustellung (§ 750) zuständig. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist nicht Voraussetzung für ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 2 Wann die formelle Rechtskraft genau eintritt, hängt bei Urteilen davon ab, ob sie rechtsmittelfähig sind oder nicht. Urteile, gegen die kein Rechtsmittel statthaft ist, werden bereits mit ihrer Verkündung formell rechtskräftig. Das sind, soweit es sich wegen des Einspruchsrechts nicht um erste Versäumnisurteile handelt: Revisionsurteile des BGH, Kostenurteile nach § 99 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Isolierte Versagung der Wiedereinsetzung.

Rn 6 Wird entgegen der Zweckmäßigkeit Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch gesonderten Beschluss abgelehnt, muss dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, sonst erwächst die Versagung der Wiedereinsetzung in Rechtskraft und ist für die Entscheidung über das Rechtsmittel bindend (BGH MDR 17, 723 [BGH 01.03.2017 - XII ZB 448/16]; MDR 16, 412; NJW 02, 2397...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidung.

Rn 2 Der Anwendungsbereich erfasst Entscheidungen iwS (vor §§ 300 ff Rn 2), also Urteile und Beschlüsse in jeder Instanz. Verfügungen sind damit zwar eigentlich auch erfasst (St/J/Althammer Rz 11), fallen aber unter Abs 1 S 2, auch wenn sie kraft gesetzlicher Anordnung unanfechtbar sind (zB Terminsverlegung, § 227 IV 3). Die Entscheidung muss im Grundsatz jeweils eine Endents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichtbeachtung der Befangenheit.

Rn 18 Ist der Befangenheitsantrag gem § 46 II für begründet erklärt worden, steht der abgelehnte Richter dem durch Gesetz ausgeschlossenen gleich. Das Tätigkeitsverbot wirkt umfassend. Die beschränkte Handlungsmöglichkeit aus § 47 entfällt. Bei Nichtbeachtung treten dieselben Folgen ein, wie bei dem ausgeschlossenen Richter (s Rn 15 f). Die Mitwirkung eines gem § 42 II ableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220f)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erledigung des Verfahrens durch Antragsrücknahme oder Erledigung.

Rn 37 Die Rücknahme des Antrags erledigt eine Kindschaftssache nur in echten Antragsverfahren (s.o. Rn 28), zB einem Sorgeverfahren nach § 1671 BGB. Gem. § 22 I kann der Antrag bis zur Rechtskraft der Entscheidung zurückgenommen werden; nach Erlass der Endentscheidung bedarf die Rücknahme der Zustimmung der anderen Beteiligten. Gem § 22 III gilt dies auch, wenn alle Beteilig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnung.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung aus der Sicht des Gerichts nicht vor, ist eine Vorabentscheidung darüber regelmäßig unzweckmäßig (vgl BGH NJW-RR 08, 218), denn aus der Versagung der Wiedereinsetzung wird sich regelmäßig die Unzulässigkeit des Rechtsmittels ergeben, so dass dieses zu verwerfen ist; dies sollte aus Gründen der Prozessök...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Berufungsbeklagter.

Rn 19 An die Bezeichnung des Berufungsbeklagten werden geringere Anforderungen als an die des Berufungsklägers gestellt (BGH MDR 10, 828). Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass sich die Identität des Berufungsbeklagten meistens schon dann feststellen lässt, wenn geklärt ist, wer Berufungskläger ist. Probleme mit der Identifizierung kann es jedoch geben, wenn mehrere P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirtschaftliche Werthäufung.

Rn 25 Der GeS der Widerklage ist in § 45 I 1, 3 GKG (identisch mit § 39 I 1, 3 FamGKG) speziell geregelt; § 5 Hs 2 greift insoweit nicht ein. Die Werte von Klage und Widerklage werden nach § 45 I 1, 3 GKG zusammengerechnet, sofern die Ansprüche wirtschaftlich nicht denselben Gegenstand betreffen. Zweck der Vorschrift ist es, den GeS niedrig zu halten, wenn die gemeinschaftli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskräftiges Endurteil (Abs 1 Nr 1).

Rn 2 Protokolle über Verhandlungen des Prozessgerichts brauchen keine Feststellungen nach § 160 III Nr 4 und Nr 5 zu enthalten, wenn das auf die Verhandlung ergehende Endurteil nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Die Vorschrift erfasst mithin nur Endurteile, gegen die Rechtsmittel unstatthaft oder unzulässig sind (§ 511 I und II; § 543). Bei einem Berufungsurtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für die Beschwerdebefugnis in Ehe- und Familienstreitsachen sowie in fG-Familiensachen.

Rn 14 In Ehe- u Familienstreitsachen (§ 112) sind infolge Annäherung des Verfahrens an jenes der ZPO trotz eines insoweit fehlenden Verweises in § 117 II die im dortigen Berufungsverfahren entwickelten Grundsätze zur Beschwer entspr heranzuziehen (Rn 2). Aus diesem Grund genügt für die Beschwerdebefugnis des ASt dessen formelle Beschwer. Diese liegt vor, wenn die angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nebenintervention.

Rn 188 Die Nebenintervention hat keine Auswirkungen auf den GeS für die Gerichtskosten (Rostock JurBüro 15, 83). Ausgangspunkt einer eigenständigen Bewertung ist zutreffender Auffassung nach die nach § 3 zu schätzende Beteiligung des Nebenintervenienten/Streithelfers am Rechtsstreit, dh dessen eigenes Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei, ohne dass es auf eine Antr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr