Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Schweigen als Einverständnis

Rn 25 Nach Abs. 2 Satz 1 wird das Einverständnis des Gläubigers unwiderleglich vermutet, wenn innerhalb der gesetzten Frist (s.o. Rdn. 12) keine Stellungnahme bei Gericht eingeht. Dem steht der Fall gleich, dass innerhalb der Frist nur eine unwirksame Stellungnahme eingeht, z.B. weil die Stellungnahme nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder fehlerhaft durch einen Vertreter er...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / Leitsatz

Gegen die Streitwertfestsetzung des BGH ist die Gegenvorstellung zulässig, die innerhalb der analog geltenden Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG einzulegen ist. Der Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt sich nach dem für das Rechtsmittelverfahren maßgebenden Wert. Maßgeblich ist dabei die Beschwer, wenn das Verfahren endet...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / II. Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

1. Gesetzliche Grundlagen Vorliegend hatte der BGH durch Beschl. v. 13.1.2021 den Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festgesetzt, weil sich das Verfahren durch die Rücknahme des Antrags des Klägers erledigt hat. Gegen den Beschluss, durch den der Streitwert festgesetzt worden ist, findet gem. § 68 Abs. 1 GKG grds. die Beschwerde st...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 1 Tatbestand

I. Mit notariellem Vertrag vom 21.12.2009 verkaufte der Beklagte als Testamentsvollstrecker über den Nachlass seines 1999 verstorbenen Vaters ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück in Hamburg an eine Kommanditgesellschaft unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zu einem Kaufpreis von 5 Mio. EUR. Der Kläger ist der einzig verbliebene Gesellschafter der Käuferin. Mitgli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Verfahren nach Eingang der Stellungnahmen

Rn 28 Stimmen alle Gläubiger dem ggf. (geänderten) Plan zu, sei es durch ausdrückliche Zustimmung oder Schweigen, ist dieser als gerichtlicher Vergleich (§ 308 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) geschlossen. Das Insolvenzgericht stellt dies gem. § 308 Abs. 1 durch Beschluss fest. Die materielle Wirksamkeit des Vergleichs richtet sich nach § 779 BGB (vgl. zu Nullplä...mehr

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AGS 08/2021, Anfechtung der... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Hamburg Klage erhoben und beantragt, die Beklagte zur Zahlung von 30.974,36 EUR und außergerichtlicher Anwaltskosten jeweils nebst Zinsen zu verurteilen. Das LG Hamburg hat die Klage abgewiesen. Hiergegen hat der Kläger Berufung beim OLG Hamburg eingelegt und seinen erstinstanzlichen Antrag zunächst weiterverfolgt. Im Verlaufe des Berufungsverfahr...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts B als Pflichtverteidiger. Die Verurteilte beging am 10.11.2018 einen Ladendiebstahl in einem Supermarkt, der am selben Tag zur Anzeige gebracht wurde. Sie wurde durch polizeiliches Schreiben zur Vernehmung als Beschuldigte geladen. Die Beschuldigte erschien zu diesem Termin ...mehr

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zfs 08/2021, Wiedereinsetzu... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus Mobilfunkverträgen geltend. Durch Urt. v. 6.5.2020 hat das Amtsgericht die Beklagte bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 3.445,81 EUR zu zahlen. Dieses Urteil ist der Beklagten am 18.5.2020 zugestellt worden. Mit am selben Tag beim Berufungsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 12.6.2020 hat d...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / II. Beschwerde ist unzulässig

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Das als einfache Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 RVG auszulegende Rechtsmittel des ausgeschiedenen Prozessbevollmächtigten ist unzulässig. Es fehlt an einer Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG. Das zugrunde liegende Arzthaftungsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Das LG hat vielmehr einen Beweisbeschluss erlas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.4 Eignung des Gruppenverwalters (Abs. 1 Satz 2)

Rn 18 Der Gruppenverwalter muss alle Verfahren der Gruppengesellschaften mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen können. Für die Bestimmung dieses Unabhängigkeitsbegriffs stehen die Interessen der einzelnen insolventen Konzerngesellschaften im Mittelpunkt, für die der Einheitsverwalter zu bestellen wäre.[42] Gesellschaften der Unternehmensgruppe, die von den Insolvenzant...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersV entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese na...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Streitigkeiten

Streitigkeiten über die Frage, ob eine bestimmte Maßnahme der Zustimmung des Personalrats nach § 78 BPersVG bedarf oder nicht, entscheiden die Verwaltungsgerichte, vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG ("Zuständigkeit der Personalvertretungen") - sog. Beschlussverfahren. Dabei gilt[1]: Wurde eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ohne die notwendige Beteiligung des Personalrats du...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Einlegung von Rechtsmitteln/Rechtsbehelfen

1. Im Strafverfahren Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtsbehelf

Rz. 168 Gegen den Beschluss, der ein Ordnungsgeld selbstständig androht bzw. festsetzt, findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO statt. Sollten die Anträge des Gläubigers abgewiesen worden sein, steht diesem ebenfalls das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu.mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXII. Rechtsbehelfe gegen dem Planfeststellungsverfahren vorgelagerte Verfahren

Rz. 76 Gegen raumordnerische Beurteilungen,[187] Linienbestimmungen[188] und sonstige dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltete verwaltungsinterne Vorentscheidungen stehen Betroffenen und Gemeinden mangels Außenwirkung keine Rechtsbehelfe zur Seite.mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Rechtsbehelfe und Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe Rz. 666 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erne...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / B. Rechtsbehelfe im Klauselverfahren und der Zwangsvollstreckung

I. Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel 1. Typischer Sachverhalt Rz. 19 Der Antragsteller S hat von dem Antragsgegner G aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert bekommen. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Antragstellers S zunächst nicht ausgeglichen worden. Der Antragsgegner G hat daraufh...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelf

Rz. 296 Hier gilt das oben bereits zum Arrestverfahren Gesagte (vgl. Rdn 290).mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIII. Rechtsbehelfe gegen Planfeststellungsbeschlüsse

1. Anfechtungsklage ohne Vorverfahren Rz. 77 Der Planfeststellungsbeschluss ist als Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage angreifbar (§ 42 Abs. 1 VwGO). Die für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte geltende Grundregel, wonach die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts auf den Widerspruch Betroffener durch die Verwaltung in einem Vorverfahren zu prüfen ist (§ 68 Abs. 1 S. 1 und...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XX. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Rz. 74 Rechtsschutz gegen die Planfeststellung vorbereitende Maßnahmen (z.B. Linienbestimmung oder Einleitung des Planfeststellungsverfahrens) gibt es mangels Außenwirkung grundsätzlich nicht. Nach § 44a VwGO können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen grundsätzlich nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einschränkung der Rechtsbehelfe

Rz. 666 Im Hinblick auf den mit der Unterhaltsanordnung verfolgten Zweck einer schnellen vorläufigen Unterhaltssicherung des Antragstellers sind Rechtsbehelfe gesetzlich eingeschränkt. Ist die einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann der Antragsgegner zunächst den Antrag stellen, aufgrund mündlicher Verhandlungen erneut zu entscheiden (§ 54 Abs. 2 FamF...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelfe

Rz. 148 Im Zwangsversteigerungsverfahren stehen folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung: Gegen die Versteigerungsanordnung ohne Schuldneranhörung ist Erinnerung nach § 766 ZPO und gegen die daraus folgende Entscheidung des Richters sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO gegeben. Nach einer erfolgten Schuldneranhörung ist unmittelbar die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO möglich....mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsbehelf

Rz. 176 Gem. § 128 Abs. 3 FGO ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde an den BFH nur gegeben, wenn das Gericht sie in dem Beschluss über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ausdrücklich zulässt. Das Finanzgericht kann die Beschwerde auch nachträglich zulassen.[261] Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbehelfs ist ni...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelfe

Rz. 141 An Rechtsbehelfen stehen sowohl bei der Eintragung als auch bei der Ablehnung der Zwangssicherungshypothek die nicht fristgebundene Beschwerde nach § 71 GBO zum OLG (§ 72 GBO) statt Gegen diese Entscheidung ist nach § 78 GBO die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie vom OLG zugelassen wurde. Grund für diese Regelung ist die Tatsache, dass das Grundbuchamt und nicht da...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einlegung eines Rechtsbehelfs

Rz. 165 Der Steuerpflichtige muss den Verwaltungsakt angefochten haben, d.h. gegen ihn Einspruch (§ 347 AO) eingelegt oder die Klage (regelmäßig Anfechtungsklage) erhoben haben.[242] Das Gericht kann zwar vor Klageerhebung aussetzen (§ 69 Abs. 3 S. 2 FGO), nicht aber, bevor der außergerichtliche Rechtsbehelf eingelegt ist.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / e) Rechtsbehelf des Schuldners

Rz. 108 Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, steht dem Schuldner die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO zu, da mangels Anhörung eine Vollstreckungsmaßnahme und keine Vollstreckungsentscheidung vorliegt. Über die Erinnerung entscheidet der Richter des Vollstreckungsgerichtes. Anders als für den Gläubiger ist der Rechtsbehelf für den Schuldner nicht befristet....mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Rechtsbehelf

Rz. 34 Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO statthaft, wenn das Beschwerdegericht diese zulässt. Dabei ist zu beachten, dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde nur durch die Kammer des Landgerichtes erfolgen kann.[23] Der Einzelrichter allein darf die Rechtsbeschwerde nicht zulassen. Deshalb sollte schon mit der Einlegung der ...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XIX. Rechtsbehelfe

Rz. 73 Beim Rechtsschutz gegen unter dem Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz vor und während des Planfeststellungsverfahrens, Rechtsschutz auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss.[184]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe

Rz. 54 Gegen das vom Gerichtsvollzieher zu beobachtende Verfahren sowie gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung stehen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner das Rechtsmittel der Erinnerung gem. § 766 ZPO zu (vgl. hierzu Rdn 23 ff.). Gleiches gilt, wenn die vom Gerichtsvollzieher angesetzten Kosten zu beanstanden sind. Materiell-rechtliche Einwände des Schuldners...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Rechtsbehelf

Rz. 155 Gegen den Ermächtigungsbeschluss nach § 887 ZPO und den Kostenvorschussbeschluss nach § 887 Abs. 2 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO gegeben.[131] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser aus prozessökonomischen Gründen im Verfahren nach § 887 ZPO zu berücksichtigen.[132]mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsbehelf des Gläubigers

Rz. 107 Wird ein Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgelehnt oder ein Pfändungsbeschluss aufgehoben, steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG zu. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO i.V.m. § 11 RPflG ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder beim Beschw...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Rechtsbehelf

Rz. 162 Gegen den Beschluss, der den Antrag nach § 888 Abs. 1 ZPO zurückweist oder ein entsprechendes Zwangsgeld verhängt, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 793 ZPO möglich. Dies gilt auch bei Androhung des Zwangsmittels.[133] Sollte der Schuldner den Erfüllungseinwand erheben, so ist auch dieser wohl im Verfahren nach § 878 ZPO, wie bereits im Verfahren ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Rechtsbehelf – Klage

Rz. 6 Lehnt die Finanzbehörde die beantragte Aussetzung der Vollziehung ab oder gewährt entgegen dem Antrag nur eine Aussetzung gegen Sicherheitsleistung,[12] kann hiergegen wiederum Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO eingelegt werden oder gem. § 69 Abs. 3 S. 2 FGO ein Antrag beim Finanzgericht auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Es ist also nicht erforderlich,...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Rechtsbehelfe und Vollstreckung

Rz. 701 Einstweilige Anordnungen auch im Zusammenhang mit der Kindesherausgabe sind – da FGG-Familiensache – gemäß §§ 49 ff. FamFG möglich. Sie sind dann zulässig, wenn zur Abwendung der dem Kind drohenden Gefahr eine solche einstweilige Maßnahme erforderlich ist.[1056] Gegen Entscheidungen des Familiengerichts betreffend die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil w...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Rechtsbehelfe

Rz. 171 Soweit das Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils ablehnt, steht der Partei, deren Antrag abgelehnt wurde, gem. § 336 ZPO die sofortige Beschwerde zu. Rz. 172 Hat das Gericht durch Versäumnisurteil entschieden, kann die Partei, gegen die das Versäumnisurteil erlassen wurde, gem. § 338 ZPO Einspruch einlegen. Der Einspruch ist gem. § 339 ZPO binnen einer Notfrist v...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 290 Gegen die Zurückweisung des Arrestantrags ist die sofortige Beschwerde gem. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und gegen den den Arrest anordnenden Beschluss ist der Widerspruch gem. § 924 ZPO gegeben. Durch Einlegung des Widerspruchs wird das Beschlussverfahren in das Urteilsverfahren übergeleitet, in dem über die Rechtmäßigkeit des Arrests entschieden wird, § 925 Abs. 1 ZPO. S...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 3. Checkliste: Verjährung der Rechtsbehelfe des Käufers

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXI. Rechtsbehelfe gegen die Durchführung eines ohne erforderliches Planfeststellungsverfahrens geplanten Vorhabens

Rz. 75 Unterlässt der Vorhabenträger die Durchführung eines rechtlich gebotenen Planfeststellungsverfahrens oder besteht Streit darüber, ob eine Maßnahme planfeststellungsbedürftig ist, stellt sich die Frage nach dem Anspruch von Betroffenen auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder auf Unterlassung des Vorhabens ohne Durchführung des Verfahrens. Das BVerwG geh...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels

Rz. 374 Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ Rechtsmittel ein. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Unbestimmtes Rechtsmittel

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rechtsmittel

a) Muster: Einlegung der Berufung Rz. 709 Muster 4.72: Einlegung der Berufung Muster 4.72: Einlegung der Berufung An das Landesarbeitsgericht _____ Berufung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen die xy-GmbH _____ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte und Ber...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Rechtsmittel

Rz. 151 Gegen die Kostenentscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, wenn der Streitwert 600 EUR überschreitet (§ 99 Abs. 2 i.V.m. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).mehr

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§ 14 Europarecht / I. Praktische Anweisungen für Klagen und Rechtsmittel

Rz. 23 Unter folgendem Link sind praktische Anweisungen für die Parteien sowie die ordnungsgemäße Einreichung von Klagen und Rechtsmitteln vor dem EuGH zu finden:[45] http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7031/mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VII. Rechtsmittel

1. Typischer Sachverhalt Rz. 680 Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz durch Urteil beendet worden ist, wird es erforderlich, die Berufung beim LAG durchzuführen. In seinem Urteil lässt das LAG die Revision nicht zu. Bei der Durchsicht des Tatbestandes des Berufungsurteils wird festgestellt, dass Berichtigungsbedarf besteht. Der Anwalt erhält den Auftrag, Nicht...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Fristen und Rechtsmittel

Rz. 58 Dem Gegner steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kein Rechtsmittel zur Verfügung. Der Staatskasse steht lediglich ein eingeschränktes Beschwerderecht gem. § 127 Abs. 3 ZPO zu. Bei Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat der Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 127 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtsmittel

Rz. 226 Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung verfügt der Gegner über kein Rechtsmittel, § 238 Abs. 3 ZPO. Gegen deren Versagung ist das Rechtsmittel zulässig, welches gegen eine entsprechende Hauptsacheentscheidung gegeben wäre.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Rechtsmittel

Rz. 214 Gegen den Beschluss, durch den das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel statt. Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch zurückgewiesen wird, findet die sofortige Beschwerde statt (§ 46 Abs. 2 ZPO).[151]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Rechtsmittel

a) Widerspruch und Anfechtungsklage Rz. 257 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[273] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[274] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserh...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / O. Rechtsmittel

Rz. 253 Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001 wurden die Vorschriften über die Rechtsmittel in der ZPO grundlegend geändert. Kernpunkt der Änderungen ist, dass auch im Berufungsrechtszug grds. nur noch eine Fehlerkontrolle stattfinden soll. Gem. § 529 ZPO darf das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung nur noch die vom Gericht des ersten ...mehr