Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermieter muss keine Makler... / 3 Die Entscheidung

Der BGH gibt in beiden Fällen den Vermietern Recht. Die Schadensersatzpflicht eines pflichtwidrig handelnden Vermieters umfasst nicht die Maklerkosten, die einem Mieter entstehen, der von der Anmietung einer neuen Wohnung absieht und stattdessen Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt. Zwar ist der Erwerb von Eigentum an einer Wohnung bzw. einem Hausanwesen eine adäquat kausale Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / 4 Kündigung des Steuerberatungsvertrags, wenn es sich um einen Werkvertrag handelt

Die Einstufung eines Vertrags als Werk- oder Dienstvertrag hat praktische Auswirkungen u. a. auf seine Kündigung. Hinweis Gilt auch für Recht auf Nachbesserung Das gilt übrigens auch für das hier nicht näher zu erläuternde Recht auf Nachbesserung bei fehlerhafter Ausführung. Zu beachten ist, dass es sich bei einem Steuerberatungsvertrag grundsätzlich um einen Dienstvertrag und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.1 Voraussetzungen der wirksamen Pauschalvergütungsvereinbarung im Einzelnen

Die Pauschalvergütung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vereinbart werden. Soll also z. B. die monatlich zu erstellende Buchführung pauschal abgerechnet werden, muss die Pauschale mindestens für einen Zeitraum von 12 Monaten gelten. Gültigkeit einer Verlängerungsklausel Zulässig ist eine Regelung, wonach die Pauschalvergütung für ein Jahr gelten soll und die P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich werden die Rechte und Pflichten der Mandantschaft und der Steuerberaterin/dem Steuerberater durch den Steuerberatervertrag in Verbindung mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Dieser muss nicht zwingend schriftlich abgefasst werden, auch wenn dies empfehlenswert ist. Unter welchen Vorausse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung und Niederlegung ... / 6 Zusammenfassung

Unter welchen Voraussetzungen ein Steuerberatungsvertrag gekündigt werden kann, hängt davon ab, ob es sich dabei um einen Werkvertrag oder einen Dienstvertrag handelt. In der Regel wird ein Steuerberatungsvertrag als Dienstvertrag eingestuft, und zwar als ein Dienstvertrag höherer Art, der aufgrund besonderen Vertrauens der Mandantschaft zu den mit der Steuerberatung beauftr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Rz. 1 § 85 FGO dient der Effektivität der Beweisaufnahme.[1] Hierfür bestimmt § 85 FGO als Spezialregelung die Pflichten des Zeugen umfassender als § 378 ZPO, der in § 82 FGO gerade nicht erwähnt wird.[2] § 85 FGO soll – ebenso wie § 84 FGO – die Sachverhaltserforschung im Gerichtsverfahren der des Verwaltungsverfahrens angleichen. § 85 Satz 1 FGO begründet die Pflicht des Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2 Kindergeldauszahlung

Rz. 4 Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Für die Auszahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes gem. § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Denn die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds als Familienkassen tätig, soweit sie nicht gegenüber dem BZSt auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 11 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, errechnet sich die Steuer nach dem sog. Splittingverfahren. Darüber hinaus kann das Splittingverfahren gem. § 32a Abs. 6 EStG auch auf das Einkommen verwitweter oder geschiedener Einzelpersonen angewendet werden. Der Gesetzgeber hat durch das G. zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / IV. Anwendung auf das positive Recht

Nachdem die abstrakten Auslegungsgrundsätze herausgearbeitet wurden, soll nun betrachtet werden, an welchen Stellen das Erbschaftsteuergesetz zivilrechtsakzessorisch und an welchen Stellen wirtschaftlich-teleologisch ausgelegt wird. 1. Der Erwerb von Todes wegen (§ 3 ErbStG) In § 3 ErbStG findet sich eine abschließende Aufzählung der steuerbaren Tatbestände des Erwerbs von Tod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Recht am eigenen Bild des Arbeitnehmers

Rz. 1454 Zuletzt in den Blick geraten ist die Frage, wie das Recht am eigenen Bild gem. §§ 22, 23 KunstUrhG im Arbeitsrecht zu schützen ist; streitträchtig ist hier die Veröffentlichung von Fotos oder Filmen, die (auch) den Arbeitnehmer zeigen, in Broschüren oder auf Homepages des Unternehmens nach dem Ausscheiden des ­Arbeitnehmers. Das BAG hat hierzu grundlegend entschiede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Rechte Dritter, § 3

Rz. 524 Diese Klausel hat klarstellende Funktion. Sie soll den Arbeitnehmer ermahnen, das ihm eingeräumte Nutzungsrecht nicht zu überschreiten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1036 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2317] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2318] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grundpfandrechtlich und in ähnlicher Weise gesicherte Forderungen und Rechte (Nr. 7)

Rz. 440 [Autor/Stand] Gem. § 121 Nr. 7 Satz 1 BewG gehören auch Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen und Rechte zum Inlandsvermögen, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung

Rz. 1038 Demgegenüber wird der vertragliche Ausschluss oder die Beschränkung der ordentlichen Kündigung grundsätzlich als zulässig erachtet.[2324] Die Beschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist als Erweiterung des gesetzlichen Kündigungsschutzes ohnehin grds. zulässig.[2325] Für den Arbeitnehmer beinhaltet der Ausschluss der ordentlichen Kündigung zwar eine Einsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Rechte des Arbeitnehmers

Rz. 754 Der betroffene Arbeitnehmer ist nach Art. 13, 14 DS-GVO zu informieren, wenn personenbezogene Daten über ihn erhoben oder verarbeitet werden. Insbesondere ist dem Arbeitnehmer auch mitzuteilen, für welche Zwecke sie verarbeitet werden und wie lange sie gesichert werden. Der Arbeitneher hat nach Art. 15 DS-GVO einen Auskunftsanspruch, ob über ihn betreffende personenbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / IV. Anrechnung

Rz. 50 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LI. Verbindung

Rz. 154 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gemäß § 60 Abs. 2 R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 19. Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 2 Gründe

II. 1. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthafte Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) ist auch im Übrigen zulässig eingelegt (§ 73 GBO, § 10 Abs. 2 S. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache vorläufig Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung hätte aus formalen Gründen nicht ergehen dürfen. Eine Zwischenverfügung soll es dem Antragste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVIII. Reisekosten

Rz. 120 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV RVG) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV RVG). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIV. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 179 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[39] Rz. 180 Beispiel: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 11 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 12 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 22. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[22] Beispiel 38 Der Anwalt hatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 14. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2021, Zivilrechtsak... / 3. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Anders als es die Sentenz des II. Senats vermuten lässt, legt die Rechtsprechung § 3 ErbStG nicht immer konsequent zivilrechtsakzessorisch aus.[56] Im Bereich der Erwerbe nach ausländischem Recht bestehen Abweichungen. Erwerbe vollziehen sich nach ausländischem Recht, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland lag (Art. 21 Abs. 1 EU-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIII. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 138 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ § 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Anwalt des Antragstellers

Hatte der Anwalt den Auftrag zur Einleitung eines Mahnverfahrens vor dem 1.1.2021 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.12.2020, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechteübertragung gem. § 31 Abs. 5 UrhG (Beispielsregelung)

Rz. 1458 Formulierungsbeispiel Für die übrigen Schutzrechte, insbesondere für alle etwaigen nach Urheber- und Geschmacksmuster rechtsschutzfähigen Arbeitsergebnisse, die der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses während der Arbeitszeit oder, sofern sie einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Aufgaben haben, auch außerhalb seiner Arbeitszeit erstellt, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / I. Überblick

Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, liegt in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1654 " Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen. " Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis gerade immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 8. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Anwalt des Antragstellers

Rz. 101 Hatte der Anwalt den Auftrag zur Einleitung eines Mahnverfahrens vor dem 1.1.2021 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.12.2020, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt scho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2021, Anerkennung aus... / III. Eigenrechtsvorrang bei direkter Anwendung des Art. 8 lit. c Rom III-VO

Fehlt es an einer Rechtswahl nach Art. 5 Rom III-VO (i.V.m. Art. 17 Abs. 2 EGBGB) und versagen auch die vorrangigen Anknüpfungsvarianten des Art. 8 lit. a oder b Rom III-VO (i.V.m. Art. 17 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB), ist deutsches Sachrecht jedenfalls dann in Anknüpfung an die gemeinsame auch-deutsche Staatsangehörigkeit der Ehegatten nach Art. 8 lit. c Rom III-VO (i.V.m. Art. 17 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nach neu...mehr