Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Vermögensübertragung: Rechn... / 4.1 Vermögensübertragungen mit Verschmelzungscharakter (Vollübertragung)

Rz. 42 Anders als bei Verschmelzungen ist ein Ansatz der Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft unter dem gemeinen Wert gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG grundsätzlich nicht möglich, da entgegen der Voraussetzung des § 11 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG eine Gegenleistung gewährt wird, die nicht in Gesellschaftsrechten besteht.[1] Ein Ansatz zu Buchwerten ist nur da...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.1.2.2 Abweichende Bestimmungen

Rz. 14 Gem. § 177 Abs. 2 Satz 1 UmwG gelten die einschränkenden Bestimmungen des § 176 Abs. 2–4 UmwG (Rz. 11–12) auch im Falle der Teilübertragung, wobei nach § 177 Abs. 2 Satz 2 UmwG an die Stelle des § 5 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 UmwG dann § 126 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 10 UmwG tritt.mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.2.1.2 Abweichende Bestimmungen

Rz. 16 Gem. § 178 Abs. 2 UmwG gelten die einschränkenden Bestimmungen des § 176 Abs. 2–4 UmwG (Rz. 11–12) entsprechend. Rz. 17 Zusätzlich ist in § 178 Abs. 3 UmwG festgeschrieben, dass – in Abhängigkeit des jeweilig geltenden Bundes- oder Landesrechts – der Vertrag über die Vermögensübertragung zu seiner Wirksamkeit ggf. auch der Zustimmung eines anderen als des zur Vertretun...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 4.2 Vermögensübertragungen mit Spaltungscharakter (Teilübertragung)

Rz. 44 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, d. h., die spaltungsbezogenen Vorschriften des UmwStG umfassen nur die Spaltungsarten i. S. d. § 123 Abs. 1 und 2 UmwG – die Aufspaltung sowie d...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.1.1.2 Abweichende Bestimmungen

Rz. 11 § 176 Abs. 2 Satz 1 UmwG schränkt die Anwendung der Verschmelzungsvorschriften derart ein, als dass die Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 UmwG im Verschmelzungsvertrag (hier dann Vermögensübertragungsvertrag) durch die in § 176 Abs. 2 Sätze 2,3 UmwG geforderten Angaben zu ersetzen sind. Nach § 176 Abs. 2 Satz 2 UmwG tritt an die Stelle des Registers des Sitzes de...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.3.1.2 Abweichende Bestimmungen

Rz. 21 Gem. § 180 Abs. 2 UmwG gelten die einschränkenden Bestimmungen der § 176 Abs. 2–4 UmwG (Rz. 11–12) und § 178 Abs. 3 UmwG (Rz. 17) entsprechend. Rz. 22 Zusätzlich ist in § 180 Abs. 3 UmwG festgeschrieben, dass der Beschluss über die Vermögensübertragung der notariell beurkundeten Zustimmung eines Mitglieds oder eines Dritten bedarf, sofern dieses Mitglied oder dieser Dr...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 2.3.1.3 Zusätzlich anzuwendende Vorschriften

Rz. 23 Spezifizierung der allgemeinen Gegenleistungsanforderung Gem. § 181 Abs. 1 UmwG ist der übernehmende Rechtsträger zur Gewährung einer der Vermögensübertragung angemessenen Gegenleistung verpflichtet. Allerdings ist diese explizite Regelung lediglich der Formulierung im VAG a. F. geschuldet. Sie ist insofern ohne Bedeutung, als dass das UmwG grundsätzlich dem Diktat der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

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Genussrechte in der Rechnungslegung

1 Einführung Rz. 1 Seit Mitte des 19. Jahrhunderts werden Genussrechte verwendet.[1] Eine erste verstärkte Nachfrage erfuhren sie aber erst in den 1920er- und 1930er-Jahren. Im Zuge der Einführung von stimmrechtslosen Vorzugsaktien durch das AktG im Jahr 1937 traten sie sodann als Finanzierungsinstrument wieder in den Hintergrund.[2] Dies änderte sich mit dem Beginn der 1980e...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung

1 Grundlegendes Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vors...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung

1 Grundlegendes Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.1 Grundlegendes

Rz. 46 Besondere spaltungsbezogene Bilanzierungsvorschriften sind dem UmwG nicht inhärent. Insofern greifen über den Verweis in § 125 UmwG die verschmelzungsbezogenen Normen zur handelsbilanziellen Behandlung, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. Für einen tieferen Einblick wird auf "Verschmelzung: Rechnungslegung", Rz. 36 ff., verwiesen.[1] 3.1.1 Bilanzierung beim übe...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Das UmwG kennt neben der Verschmelzung,[1] der Spaltung[2] und der Vermögensübertragung[3] als weitere Umwandlungsart den Formwechsel. Im UmwG wird der Formwechsel im 5. Buch als 4. der 4 Umwandlungsarten behandelt. Er umfasst den Wechsel von einem Rechtsträger in eine andere Rechtsform. Von der Anwendung ausgeschlossen sind die formwechselbezogenen Vorschriften des Um...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 6 Weiterführende Literatur

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 14. Aufl. 2023.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4 Steuerrechtliche Behandlung

4.1 Grundlegendes Rz. 54 Mit der Aufspaltung erlischt der übertragende Rechtsträger und das aufgespaltene Vermögen geht jeweils als Gesamtheit auf mindestens 2 andere übernehmende Rechtsträger zur Aufnahme oder zu Neugründung über. Die Aufspaltung ist ein liquidationsähnlicher Vorgang, bei dem die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers in Form des übertragenden Vermög...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 1 Einführung

Rz. 1 Seit Mitte des 19. Jahrhunderts werden Genussrechte verwendet.[1] Eine erste verstärkte Nachfrage erfuhren sie aber erst in den 1920er- und 1930er-Jahren. Im Zuge der Einführung von stimmrechtslosen Vorzugsaktien durch das AktG im Jahr 1937 traten sie sodann als Finanzierungsinstrument wieder in den Hintergrund.[2] Dies änderte sich mit dem Beginn der 1980er-Jahre. Sei...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. Für den Fall der Spaltung greift IFRS 3 nur, sofern betriebliche Teilbereiche übertragen werden, die einen Gesch...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.1 Orientierung an der Stellungnahme HFA 1/1994

Rz. 38 Im Handelsgesetzbuch sowie in den weiteren gesellschaftsrechtlichen Gesetzen finden sich keine besonderen Regelungen zur Abbildung von Genussrechten im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Aus diesem Grund wurde in der Literatur über ihre handelsrechtliche Behandlung lange Zeit kontrovers diskutiert.[1] Im Jahr 1994 hat sich deshalb der HFA des IDW mit dieser Frage aus...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.3 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 82 Gemäß § 25 Satz 1 UmwStG sind in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft die §§ 20–23 UmwStG (Einbringungen) entsprechend anzuwenden. Insofern wird auf die Ausführungen in "Spaltung: Rechnungslegung", Rz. 123–163, verwiesen.[1] Da § 25 UmwStG keine eigene Rückwirkungsregelung enthält, verweist § 25 Satz 2 ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.3 Rechtlicher Charakter von Genussrechten

Rz. 6 Genussrechte entstehen durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags zwischen dem Emittenten – bei einer Aktiengesellschaft dem Vorstand im Auftrag der Aktiengesellschaft – und dem Erwerber bzw. dem Inhaber des Genussrechts.[1] Der Erwerber bzw. der Inhaber des Genussrechts kann jeder beliebige Dritte sein.[2] Bei Aktiengesellschaften werden die Genussrechte in ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.2 Ausweis des Genussrechtskapitals in der Bilanz der emittierenden Gesellschaft und Anhangangaben

Rz. 54 Bei einer Qualifizierung als bilanzielles Eigenkapital ist das Genussrechtskapital gemäß dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB innerhalb des Passivpostens "A. Eigenkapital" in einem separaten Posten anzusetzen.[1] Dieser eigenständige Posten kann entweder nach dem gezeichneten Kapital, den Gewinnrücklagen oder als letzter Posten des Eigenkapitals eingefügt ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat, dass der über...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.4 Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft (§§ 251–257 UmwG)

3.3.4.1 Abweichende Bestimmungen zum Umwandlungsbericht und zur Beschlussfassung Rz. 68 § 251 Abs. 1 und 2 UmwG schreibt bezüglich der Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafter- oder Hauptversammlung (Ankündigung der Umwandlung, Übersendung des Umwandlungsberichtes, über den Verweis in § 231 UmwG Übersendung eines Abfindungsangebotes nach § 207 UmwG [1] und Auslage des ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4 Einbringung in Kapitalgesellschaften

4.4.1 Allgemeines Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Ein...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2 Einbringungsvoraussetzungen

4.4.2.1 Einbringungsgegenstand Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft m...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 4 Steuerrechtliche Behandlung von Genussrechten

4.1 Steuerrechtliche Behandlung von Genussrechten bei der emittierenden Gesellschaft 4.1.1 Einordnung von Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital Rz. 65 Die vorangestellten Ausführungen zur Abbildung von Genussrechten in der Handelsbilanz der emittierenden Gesellschaft lassen sich nicht vollständig auf die Abbildung von Genussrechten in deren Steuerbilanz übertragen. ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 3 Handelsrechtliche Behandlung von Genussrechten

3.1 Orientierung an der Stellungnahme HFA 1/1994 Rz. 38 Im Handelsgesetzbuch sowie in den weiteren gesellschaftsrechtlichen Gesetzen finden sich keine besonderen Regelungen zur Abbildung von Genussrechten im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Aus diesem Grund wurde in der Literatur über ihre handelsrechtliche Behandlung lange Zeit kontrovers diskutiert.[1] Im Jahr 1994 hat s...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.4 Spaltung zur Neugründung

2.4.1 Anzuwendende Vorschriften Rz. 32 Gem. § 135 Abs. 1 Satz 1 UmwG sind im Zuge einer Spaltung eines Rechtsträgers zur Neugründung – mit einigen Ausnahmen – die Vorschriften der §§ 126–134 UmwG sowie über den Verweis in § 125 UmwG die geltenden Vorschriften zur Verschmelzung entsprechend anzuwenden. Von der Anwendung ausgenommen sind die §§ 129 und 130 Abs. 2 UmwG sowie die...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft

4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass dam...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.2 Besteuerung bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft als Antragserfordernis

Rz. 105 Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass diese Voraussetzung dann nicht erfüllt ist, wenn die übernehmende Körperschaft persönlich von der Körperschaftsteuer befreit ist.mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1 Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214–225 UmwG)

3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Entsprechend eng ist der Handlungsspielraum beim Formwechsel von PersGes. Weiter eingeschränkt wird der Handlungs...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2.1.4 Zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung von Gründungsvorschriften

Rz. 35 § 219 Satz 1 UmwG stellt klar, dass den Gründern die Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft bei der Anwendung der Gründungsvorschriften gleichstehen.mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 83 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst, der IAS 22 ersetzt hat. Dies gilt jedoch nicht für den Formwechsel.mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4 Steuerrechtliche Behandlung

4.1 Grundlegendes Rz. 76 Einem Formwechsel ist zivilrechtlich keine tatsächliche Vermögensübertragung inhärent. Er führt jedoch zu einem Wechsel des Steuersubjekts und daher mitunter zu einer fiktiven Vermögensübertragung.[1] Für den Fall des Formwechsels in eine Personengesellschaft bestimmt § 9 Satz 1 UmwStG daher, dass die §§ 3–8 und 10 UmwStG entsprechend anzuwenden sind. ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3 Handelsbilanzielle Behandlung

3.1 Grundlegendes Rz. 46 Besondere spaltungsbezogene Bilanzierungsvorschriften sind dem UmwG nicht inhärent. Insofern greifen über den Verweis in § 125 UmwG die verschmelzungsbezogenen Normen zur handelsbilanziellen Behandlung, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. Für einen tieferen Einblick wird auf "Verschmelzung: Rechnungslegung", Rz. 36 ff., verwiesen.[1] 3.1.1 Bila...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5 Einbringung in Personengesellschaften

4.5.1 Allgemeines Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) a...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5 Inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeiten von Genussrechten

2.5.1 Vorbemerkungen Rz. 11 Wie bereits in Rz. 2 ausgeführt, besitzt die emittierende Gesellschaft hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung von Genussrechten wegen fehlender gesetzlicher Regelungen überwiegend Vertrags- und damit auch Gestaltungsfreiheit.[1] Die konkreten vertraglichen Vereinbarungen von Genussrechten resultieren insofern aus den jeweils vereinbarten Genus...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2 Umwandlungs- bzw. handelsrechtliche Vorschriften

2.1 Grundlegendes Rz. 4 Grundlage bildet die Erstellung eines Formwechselsberichts durch das Vertretungsorgan des formwechselnden Rechtsträgers, der nach § 199 UmwG der Anmeldung des Formwechsels beim Register beizufügen ist. Darüber hinaus ist im Zuge eines Formwechsels ein Formwechselbeschluss auszufertigen, der erst durch Beschluss der Anteilsinhaber in einer Versammlung w...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2 Umwandlungs- bzw. handelsrechtliche Vorschriften

2.1 Anzuwendende Verschmelzungsvorschriften Rz. 3 Gem. § 125 UmwG sind auf die Spaltung die Vorschriften der §§ 2-122 UmwG zur Verschmelzung entsprechend anzuwenden, sofern die §§ 123-173 UmwG betreffend die Spaltung keine Sondervorschriften vorsehen und die Ausnahmen des § 125 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht greifen. Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 UmwG sind für die Spaltung die Vorschrif...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5 Wirksamwerden des Formwechsels

2.5.1 Registeranmeldung Rz. 17 Das Wirksamwerden des Formwechsels bedingt nach § 198 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes des formwechselnden Rechtsträgers. Für den Fall, dass der formwechselnde Rechtsträger nicht in einem ...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 4.1 Steuerrechtliche Behandlung von Genussrechten bei der emittierenden Gesellschaft

4.1.1 Einordnung von Genussrechtskapital als Eigen- oder Fremdkapital Rz. 65 Die vorangestellten Ausführungen zur Abbildung von Genussrechten in der Handelsbilanz der emittierenden Gesellschaft lassen sich nicht vollständig auf die Abbildung von Genussrechten in deren Steuerbilanz übertragen. Mit dem Schreiben vom 11.4.2023[1] stellt das BMF klar, dass für die steuerrechtlich...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.4 Bekanntmachung

Rz. 24 Über den Verweis in § 201 UmwG ist für die Bekanntmachung der Eintragung der neuen Rechtsform/des neuen Rechtsträgers ihrem ganzen Inhalt nach § 10 HGB maßgeblich. § 10 HGB bestimmt, dass das Gericht die Eintragungen in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekannt zu machen hat.mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.6 Aufsichtsrat, Schadensersatzansprüche und Barabfindungen

2.6.1 Aufsichtsrat Rz. 26 Unterliegt der im Wege eines Formwechsels rechtsformgewandelte Rechtsträger den gleichen Aufsichtsratsbildungs- und -zusammensetzungsvorschriften wie der formwechselnde Rechtsträger, wird die (Rest-)Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 203 UmwG auf den Rechtsträger neuer Rechtsform übertragen (Amtskontinuität),[1] sofern von den Anteilsinhabe...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7 Wirksamwerden der Spaltung

2.3.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung Rz. 27 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Spaltung bedingt nach § 125 UmwG i. V. m. § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes des übertragen...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3 Rechtsformspezifische Vorschriften

3.1 Grundlegendes Rz. 30 Das UmwG kennt über die allgemeinen Vorschriften hinaus rechtsformspezifische Vorgaben für Formwechsel. Nachfolgend werden die besonderen umwandlungsrechtlichen Vorschriften für Formwechsel auf Personengesellschaften der §§ 214– 225c UmwG sowie jene betreffend Formwechsel von Kapitalgesellschaften der §§ 226–257 UmwG dargestellt. Die besonderen Vorschr...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2 Rechtliche Grundlagen von Genussrechten

2.1 Begriff des Genussrechts Rz. 2 Der Begriff des Genussrechts findet sich an zahlreichen Stellen im nationalen Recht.[1] Eine Definition für diesen Begriff ergibt sich allerdings weder aus den gesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch noch aus den sonstigen gesellschaftsrechtlichen sowie den aufsichtsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.[2] Dies ist auf eine b...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.2 Formwechsel von Personengesellschaften (§§ 214–225c UmwG)

3.2.1 Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214–225 UmwG) 3.2.1.1 Einschränkung des Handlungsspielraumes Rz. 31 § 214 Abs. 1 UmwG schließt den Formwechsel einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft (nachfolgend PersGes) in Gesellschaften, die nicht Kapitalgesellschaften oder eingetragene Genossenschaften sind, aus. Entsprechend eng ist der Handlungsspielraum ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene des Einbringenden

4.4.4.1 Allgemeines Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansat...mehr