Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Antrag

Rz. 106 Bei dem notwendigen Pfändungsantrag ist insbesondere darauf zu achten, dass eine genaue Bezeichnung der zu pfändenden Forderung erfolgt. Das vorgegebene Formular nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung nennt zwar eine Reihe von Rechten, ohne tatsächlich alle Ansprüche in deren Kontext zu erfassen, und sieht dazu vor, frei sonstige Ansprüche in Modul K der An...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Durchführung der Liquidation

Rz. 351 Die Liquidatoren müssen die GmbH-Geschäfte abwickeln, Forderungen einziehen, Verpflichtungen erfüllen [1387] und das Vermögen versilbern. Sie können alle Aktiva und Passiva an eine Person verkaufen. Zu Beginn der Liquidation haben sie eine Liquidationseröffnungsbilanz nebst Bericht aufzustellen, danach für jedes Jahr einen Jahresabschluss/Lagebericht und schließlich e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Innere Ordnung

Rz. 94 §§ 107 bis 110 AktG enthalten Regeln über die innere Ordnung des Aufsichtsrats, namentlich zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, über Sitzungen und Beschlussfassungen und über die Bildung von Ausschüssen.[121] Einzelheiten werden regelmäßig in der Satzung und darüber hinaus ergänzend in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt, über deren Erla...mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunft in Bezug auf den fiktiven Nachlass

Rz. 247 Wie bereits erwähnt, setzt ein Anspruch voraus, dass der begründete Verdacht einer Schenkung besteht. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten hier nicht möglich sein, auf der Auskunftsebene eine Art Ausforschung zu betreiben. Ein Auskunftsanspruch kann sich dann ergeben, wenn es auf Seiten des Erblassers etwa zu einem unerklärlichen Vermögensverlust gekommen ist, Vermög...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – und _________________________ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[241]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 251) können auc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 54 Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben bei Ausübung ihres Amtes die Sorgfalt zu beachten, die für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführer bzw. Überwacher gilt (§§ 93, 116 AktG i.V.m. § 52 Abs. 1). Verletzen sie diese, sind sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet (vgl. BGH 2007, 186). Ist ein Verschulden streitig, trifft die Beweislast den Aufsichtsrat (...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 2 Satzungsbaustein

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Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 7 Satzungsbeispiel

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzierung müssen zu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2020 Verbindlichkeitsrückstellungen/Drohverlustrückstellungen/§ 5 EStG Verbindlichkeitsrückstellungen müssen spezifiziert und eindeutig dokumentiert werden. Anzulegen ist ein objektiver Maßstab. Auch unwesentliche wirtschaftliche Einzelbelastungen sind rückstellungsfähig. Eigenbetrieblicher Auwand kann nicht zurückgestellt werden. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn ...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / III. Auskunft, Rechnungslegung und Rückruf

Rz. 10 Sehen wir uns nun einige weitere Formulierungen an:mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / A. Enforcement

Rz. 1 Die Ansprüche, die man im Zusammenhang mit Verletzungen geltend machen kann, sind vielfältig. Während Schadensersatz zu erlangen ein Ziel ist, gehören Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückruf-, Rechnungslegungs- und Unterlassungsansprüche dazu. Prozessführungstechnisch werden Verletzungsklagen häufig von Nichtigkeitsklagen flankiert. Wir werden also Informationen für unsere ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.7.2 Nachteile

Die Gesellschaftsgründung ist etwas komplizierter, wie auch die gesamte Handhabung formell anspruchsvoller ist. Dies zeigt sich z. B. an einer erforderlichen Buchführung bzw. an der Rechnungslegung. Die Haftungsbeschränkung mindert die Kreditwürdigkeit; häufig werden deshalb weitere Sicherheiten gefordert.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Kapitel VI: Enforcement der Rechnungslegung in Deutschland

(Die Autoren geben ihre persönliche Auffassung wieder) Schrifttum Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf ein...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Fehlerhafte Rechnungslegung

Tz. 112 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Entscheidet die BaFin, dass der Abschluss fehlerhaft ist, teilt sie das endgültige Prüfungsergebnis dem Unternehmen mit. Oftmals weist die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung mehrere Einzelfehler auf (vgl. Tz. 135). Für Prüfverfahren, die mit der Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung enden, stellt das OLG Frankfurt am M...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 33 Ergebnis je Aktie (Earnings Per Share)

Schrifttum Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (H...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fehlerfreie Rechnungslegung

Tz. 111 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Einleitung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch die Öffentlichkeit über das P...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Related Party Disclosures)

Schrifttum Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Anzeigepflichten gegenüber und Interaktionsmöglichkeiten mit Dritten

Tz. 134 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin trifft bestimmte Mitteilungspflichten nach Maßgabe von § 110 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG. Diese Pflichten bestehen gegenüber zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie zuständigen Börsenaufsichtsbehörden. Tz. 135 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Voraussetzung fü...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Nachweispflicht

Tz. 79 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Im Enforcement-Verfahren lassen sich zwei Grundfälle unterscheiden, die bei der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Rechnungslegung zum Tragen kommen: Zum einen kann die Fehlerhaftigkeit bereits unmittelbar aus dem Abschluss bzw. dem Lagebericht als solchem zu erkennen sein (zB Fehlen bestimmter Anhangangaben), sodass es hier keiner Erhebun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehmen und Per...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ziele

Tz. 5 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das BilKoG sollte vordringlich das durch die Bilanzskandale verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wiederherstellen und nachhaltig stärken (vgl. Begr.RegE BilKoG, BT-Drucks. 15/3421, S. 11). Das FISG verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, nämlich die Wiederherstellung und dauerhafte Stärkung des Vertr...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsanlass

Tz. 83 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Während...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsansatz

Tz. 69 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Aufgabe der BaFin ist im Kern die gleiche wie die eines Abschlussprüfers, nämlich zu einem Urteil über einen Abschluss zu kommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers gemäß § 322 Abs. 3 HGB stellt hierbei ein Positivurteil dar. Dies setzt seitens des Abschlussprüfers einen so umfangreichen Prüfungsumfang voraus,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Beine/Schütte, in: Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Weber (Hrsg.), Handbuch IFRS 2011, 7. Aufl., Weinheim ua. 2011; Bonse/Jannett, Gewinn je Aktie – Earnings per Share, DBW 2007, S. 739–743; Buschhüter, Der Standardentwurf "Simplifying Earnings per Share", IRZ 2008, S. 401–406; Busse von Colbe/Becker/Berndt/Geiger/Haase/Schellmoser/Schmitt/Seeberg/v. Wysocki (Hrsg.), Erg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

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ZErb 10/2025, Sozialrecht

Das Sozialamt und der Testamentsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung schützt den sozialleistungsberechtigten Erben gem. § 2211 BGB effektiv vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Nachlass.[1] Eine Anrechnung des Erbes als Vermögen scheidet aus, da der Erbe bei angeordneter Dauertestamentsvollstreckung nicht über das Vermögen verfügen kann und es ihm nicht zum ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veröffentlichung während des Verfahrens

Tz. 110 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 § 107 Abs. 8 WpHG ermöglicht der BaFin, bereits während des Verfahrens wesentliche Verfahrensschritte sowie im Laufe des Verfahrens gewonnene Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Rechnungslegung unter Nennung des betroffenen Unternehmens bekannt zu machen, soweit hieran ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es kann nicht nur das abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Die Bilanzen der Mitunternehmerschaft, StuW 1995, 383; Wichmann, Das Verständnis des BFH von der Bilanzierung bei PersGes und der Behandlung von Anteilen an PersGes – krit Anm zu Einzelfragen, DB 1984, 2257; Meyer, Zum BV von PersGes (BewG), DB 1986, 2456; IDW, Handelsrechtliche Rechnungslegung bei PersGes v 06.02.2012, (IDW RS HFA 7 nF), FN IDW 2012, 189. Verwaltungsanwei...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Referenzobjekt

Tz. 66 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Im Rahmen des Enforcement wird überprüft, ob die anzuwendenden Vorschriften befolgt wurden, und nicht, ob getroffene Unternehmensentscheidungen sich ex post bewahrheiten (vgl. Bode, ZCG 2010, S. 205). Maßstab für die zu prüfenden Abschlüsse sind die jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften (§ 106 WpHG). Bei den Konzernabschlüssen si...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Abschlussprüfung

Tz. 79a Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Als Hilfestellung bei der Abschlussprüfung liegt mit IDW PS 255 zu "Beziehungen zu nahestehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung" vom 24.11.2010 ein Prüfungsstandard vor. Danach hat der Wirtschaftsprüfer unbeschadet seiner Eigenverantwortlichkeit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen die Beziehungen des Unternehmens zu nahesteh...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr