Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verstöße

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden Angabepflichten nach § 160 Abs. 1 AktG verletzt, so kommt unter den Voraussetzungen des § 256 Abs. 4 AktG die Nichtigkeit des JA in Betracht. Dies dürfte aber selten und nur bei vollständigem Fehlen der Angaben der Fall sein (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 160, Rn. 71).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Entstehung und Entwicklung

I. Entstehung des HGB-Strafrechts Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB haben ihren Ursprung in den Vorschriften des AktG 1965 (vgl. §§ 400ff. AktG). Diesen wurden später auch die Straf- und Bußgeldvorschriften des GmbHG 1980 (vgl. §§ 75ff. GmbHG) nachgebildet. Auch viele spätere spezialgesetzliche Regelungen hatten ihren Ursprung in den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Art und Umfang der Unterlagen

1. Überblick Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsantrag und -gegenstand

1. Prüfungsgegenstand (i. e. S.) Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über den Sonderprüfungsauftrag i. V. m. den Regelungen nach § 258 Abs. 1 Satz ;2f. AktG. Darüber hinaus hat der Sonderprüfer, wenn er eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten bejaht, zu prüfen, mit welchem Wert die jeweiligen Akti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE

1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

1. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Folgebewertung von immateriellen VG des AV ebenso wie Sachanlagen ist das in § 253 Abs. 3 Satz 5 verankerte gemilderte NWP zu beachten (vgl. auch HdJ, Abt. I/17 (2019), Rn. 68ff.; Bonner HGB-Komm. (2020), § 256a, Rn. 17ff.; Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 70ff.). Danach sind VG des AV ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Prüfung und Beurteilung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften; Feststellung des Nachteilsausgleichs

a) Prüfung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG hat der AP zu prüfen, ob bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistungen betreffender AG/KGaA/SE nicht unangemessen hoch waren. Nach dem Gesetzeswortlaut – und auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzgeberische Novellierungen im Zeitablauf

1. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine grds. Änderung erfuhren die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB durch das am 09.03.2000 in Kraft getretene Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.). Die Bußgeldvorschriften wurden damit nicht mehr nur auf KapG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Grundsätze für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts

1. Verhältnis zur Prüfung des Jahresabschlusses Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 313 AktG gibt für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nur einen allg. Rahmen vor. Festzuhalten ist aber, dass der AP sich nicht nur mit der Überprüfung der Richtigkeit der tatsächlichen Angaben im Bericht anhand der Bücher und der Schriften der Gesellschaft begnügen kann, sondern darüber hina...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Jahresabschluss

a) Grundsätzliche Regelung Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Of...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorzulegende Unterlagen

1. Jahres- bzw. Einzelabschluss Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagep...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung zu anderen Prüfungsmechanismen

I. Sonderprüfung nach den §§ 142ff. AktG Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bezüglich desselben Sachverhalts kann eine Sonderprüfung nach § 142 AktG nicht neben einer Sonderprüfung nach § 258 AktG stattfinden. Nach § 142 Abs. 3 AktG ist eine Sonderprüfung nicht hinsichtlich solcher Vorgänge statthaft, die Gegenstand einer Sonderprüfung nach § 258 AktG sein können. Hierbei komm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Belegschaftsaktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG)

1. Vorbemerkung Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn diese Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu in Rede stehender AG/KGaA/SE oder zu einem mit betreffender Gesellschaft i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen UN stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen. Die Regelung verfolgt das sozialpolitische Ziel der Förderung der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestätigungsvermerk zum Abhängigkeitsbericht

a) Allgemeines Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Meier (1966), Der Abhängigkeitsbericht unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, in: IDW (Hrsg.), Wirtschaftsprüfung im neuen Aktienrecht, Düsseldorf, S. 83–91.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Antragsinhalt

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Inhalt des Antragsrechts ist für die Gesellschaft und eine Aktionärsminderheit (vgl. HdR-E, AktG § 260, Rn. 4 f.) in Satz 3f. des § 260 Abs. 1 AktG geregelt. 1. Allgemeines (§ 260 Abs. 1 Satz 3 AktG) Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 Abs. 1 Satz ;3f. AktG fordert einen inhaltlich bestimmten Feststellungsantrag. Der Antrag nach § 260 Ak...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erzwingbare Handlungen

I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Eintritt oder Wegfall der Voraussetzungen einer Berichtspflicht während des Geschäftsjahrs

1. Abhängigkeit Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts besteht, sofern sich die AG/KGaA/SE am Abschlussstichtag in einer Abhängigkeitssituation befindet und die zuvor genannten Negativvoraussetzungen für das Eintreten der Berichtspflicht erfüllt sind. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Abhängigkeitsverhältnis wä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck (1968) Aktiengesetz, 13. Aufl., München. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf. Kruse (1972), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung, Berlin.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 173 Abs. 1 Satz 1 AktG)

I. Zuständigkeit der Hauptversammlung infolge Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der erste Fall, für den § 173 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG die Möglichkeit einer Feststellung des JA durch die HV vorsieht, ist bei Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und AR gegeben. Da das Gesetz keinen gemeinsamen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

I. Verpflichteter Personenkreis Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zu dem nach § 312 AktG zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts verpflichteten Personenkreis gehört neben dem Vorstand einer abhängigen AG/SE auch der oder die persönlich haftende(n) Gesellschafter einer abhängigen KGaA (h. M.; vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 15; Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 310; Hüf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Haesen (1970), Der Abhängigkeitsbericht im faktischen Konzern, Köln et al. Kropff (1965), Aktiengesetz, Düsseldorf.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ergebnisverwendungsvorschlag bzw. -beschluss

a) Grundsätzliche Regelung(en) Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfungspflicht des Aufsichtsrats (§ 171 Abs. 1 Satz 1 AktG)

I. Aufgaben der Prüfung Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungspflicht nach § 171 Abs. 1 AktG ist Teil der gesetzlichen Überwachungspflicht und obliegt dem gesamten AR. Sie kann gemäß § 107 Abs. 3 Satz 7 AktG weder an einzelne (sachverständige) AR-Mitglieder noch an einen Ausschuss zur alleinigen Beschlussfassung delegiert werden. Zulässig ist aber die Vorbereitung der e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ziel, Inhalt und Rechtsqualität des Kodex

I. Ziel des Kodex Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Positivvoraussetzung für eine Berichtspflicht

a) Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts setzt ein Abhängigkeitsverhältnis einer inländischen AG/KGaA/SE voraus. Ob ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt oder nicht, bestimmt sich nach § 17 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 64ff.). Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Demnach ist eine Abhä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsformabhängige Besonderheiten

1. Besonderheiten bei AG, KGaA und SE a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verfahrenshergang und Entscheidung

a) Entscheidung durch Beschluss Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht entscheidet durch einen mit Gründen versehenen Beschluss (vgl. § 260 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 99 Abs. 3 Satz 1 AktG). Verlangt wird eine schriftlich niedergelegte Entscheidung (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 21). Im Übrigen gelten die Regeln des FamFG (Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 7). Gibt das Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Offenzulegende Unterlagen

1. Art und Umfang der Unterlagen Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Schlusserklärung des Vorstands

I. Grundsätzliches Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vorstand hat nach § 312 Abs. 3 Satz ;1f. AktG am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erklären, ob die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Antragsform

1. Formale Anforderungen Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 258ff. AktG enthalten keine Vorschriften zur Antragsform. Da es sich bei dem Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers um eine der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnende Materie handelt, ist auch das Verfahrensrecht des FamFG maßgeblich. Es ist daher nicht erforderlich, den Antrag in öffentlich beglaubigte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Gerichtliches Verfahren und Entscheidung (§ 258 Abs. 3 AktG)

I. Verfahren 1. Allgemeines Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Bestellung von Sonderprüfern ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für das Verfahren gelten die Vorschriften des FamFG (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89; ferner MünchKomm. AktG (2025), § 258 Rn. 47). Das erkennende Gericht hat deswegen von Amts wegen die zur Feststellung der mit dem Antrag vorget...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. BilMoG

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurden die Vorschriften zum Ausweis eigener Aktien geändert (vgl. dazu näher HdR-E, AktG § 71, Rn. 117ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sonderfälle der Währungsumrechnung

I. Ausländische Zweigniederlassungen Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 176 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 BAnz Verlag (2022a), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Einreichung zur Publikation im Bundesanzeiger, URL: https://www.bundesanzeiger.de/pub/D042.pdf (Stand: 28.10.2022). BAnz Verlag (2022b), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Europarechtliche Grundlagen der Offenlegungsvorschriften

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie die RL-Vorschriften des HGB insgesamt, basieren auch die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften auf gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU. Diese wiederum finden ihren Ausgangspunkt im EG-Vertrag vom 25.03.1957. Nach Art. 54 Abs. 3 lit. g) dieses Vertragswerks sollen die Schutzbestimmungen koordiniert werden, die in den Mitglieds...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 05.12.2025). BaFin (2025), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 05.12.2025). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit die HV beschließt, keine weiteren Beträge aus dem Bilanzgewinn in Gewinnrücklagen einzustellen oder als Gewinn vorzutragen, haben die Aktionäre Anspruch auf Verteilung des Bilanzgewinns (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Der im Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs begründete Anspruch entsteht mit Feststellung des JA (vgl. bereits BGH, Urteil vom 0...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Billigung des Konzernabschlusses (§ 173 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Geltung des sog. Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) ist in Fortführung der rudimentären (Alt-)Regelungen in § 337 Abs. 2 AktG (i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.)) in § 173 Abs. 1 Satz 2 Ak...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Nachtragsprüfung (§ 173 Abs. 3 AktG)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wird der vom Vorstand vorgelegte und bei gesetzlicher Prüfungspflicht von einem AP geprüfte JA durch die HV geändert, bedarf es gemäß § 173 Abs. 3 AktG i. V. m. § 316 Abs. 3 einer Nachtragsprüfung durch den gewählten AP. Aus § 316 Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) ergibt sich, dass der zu dem ursprünglichen JA erteilte BV wirksam bleibt und durch d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Bestellung von Sonderprüfern ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für das Verfahren gelten die Vorschriften des FamFG (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89; ferner MünchKomm. AktG (2025), § 258 Rn. 47). Das erkennende Gericht hat deswegen von Amts wegen die zur Feststellung der mit dem Antrag vorgetragenen Umstände zu ermitt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zwischen dem Stichtag, auf den sich die Sonderprüfung bezieht, und dem Stichtag, zu dem ihre Ergebnisse übernommen werden sollen, können mehrere GJ liegen. In dieser Zeitspanne können sich die Wertverhältnisse der vom Sonderprüfer korrigierten Posten verändert haben. Gleichwohl hat der JA die Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag wiederzugeben...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 1 AktG)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 150 AktG ist zwingend eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Insoweit stellt § 150 Abs. 1 AktG klar, dass diese Rücklage bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist. Gleiches bestimmt § 270 Abs. 1 Satz 1 für die Kap.-Rücklage (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 270, Rn. 1ff.). Solange eine AG/KGaA/SE nach Gesetz oder Satzung gemäß § 150 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtrechtsnachfolge (§ 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG ist der Erwerb eigener Aktien durch Gesamtrechtsnachfolge zulässig. Erlaubt ist insoweit der Erwerb voll eingezahlter sowie nicht voll eingezahlter Aktien (vgl. auch MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 187). Durch diese umfassende Ausnahme vom Erwerbsverbot wird sichergestellt, dass Vorgänge mit Rechtsübergang im Weg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtzulässigkeit des Verzichts auf Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 311ff. AktG sind zum Schutz der außenstehenden Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger vorgesehen. Aus diesem Grund kann die HV einer abhängigen AG/KGaA/SE auch nicht durch einstimmigen Beschluss auf die Durchführung des Nachteilsausgleichs (vgl. § 311 AktG) und/oder die Aufstellung eines Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbund...mehr