Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.3 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen

Rückstellungen sind Aufwendungen, die bezüglich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind; sie wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung aus, indem Aufwandskonten gegen Rückstellungskonten gebucht werden.[1] Bei der Auflösung oder Herabsetzung von gebuchten Rückstellungen werden aber nicht die ursprünglichen Aufwandsposten ausgeglichen; es wird vielmehr die Auflösung mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.2 Chancen- und Risikobericht

Im Chancen- und Risikobericht muss zudem explizit auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen werden, was bei vielen Unternehmen ebenfalls Aussagen zum laufenden russischen Überfall auf die Ukraine und dem Nahostkonflikt erfordern dürfte. Auch hier sind die zugrunde liegenden Annahmen anzugeben. Gerade in der unsicheren Situation erscheint die D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.2 Umlaufvermögen

Sicherlich ein deutlich höheres Abschreibungspotenzial besteht bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens, insb. bei Vorräten und Forderungen. Aufgrund des hier geltenden strengen Niederstwertprinzips ist jede Wertminderung unabhängig von der Dauerhaftigkeit zu berücksichtigen. Dabei ist der Buchwert zu vergleichen mit dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag. Ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.4 Forderungen

Eine besondere Herausforderung besteht bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen. Der beizulegende Wert hat hier alle bis zum Abschlussstichtag eingetretenen erkennbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch wertaufhellende Informationen, die erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden. Das Ausfallrisiko dürfte dabei bei Schuldnern aus von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.3.2 Bewertung

Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit dem "nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag" anzusetzen. Es ist somit der Betrag, der zur Erfüllung der Schuld aufgebracht werden muss; dies ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Rückzahlungsbetrag und bei Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen der im Erfüllungszeitpunkt voraussichtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.6 Liquide Mittel

Bestehen bei liquiden Mitteln Verfügungsbeschränkungen in der Form, dass z. B. ein im Ausland für den Bilanzierenden geführtes (Bank-)Konto eingefroren oder ein solches Konto aufgrund von Sanktionsmaßnahmen gesperrt wurde, ist das jeweils betroffene Guthaben unter den sonstigen Vermögensgegenständen oder einem gesonderten Posten auszuweisen. Dies gilt auch, wenn über das Gut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.1 Fortführungsprämisse

Unter Verweis auf § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB werden zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse nur in Zweifelsfällen, d. h. bei wesentlicher Unsicherheit bezüglich Ereignissen und Gegebenheiten, gefordert (vgl. IDW RS HFA 17 i. V. m. IDW PS 270 n. F., Tz. 9). Andernfalls ist davon auszugehen, dass der Jahresabschluss ein den tat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.3 Mitarbeiterzahl

Die nach § 285 Nr. 7 HGB geforderte Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer wird nicht nach Vollzeitäquivalenten angegeben, sondern es zählt jedes Beschäftigungsverhältnis unabhängig von der vereinbarten Wochenstundenzahl. Somit zählen auch kurzarbeitende Beschäftigte voll bei der Ermittlung dieser Zahl. Analog zu § 267 HGB kann die Zahl als Durchschnitt auf Bas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.5 Rückstellungen

Beachtet werden sollte aus der Sicht des IDW im Falle eingegangener Haftungsverhältnisse und der Nichtpassivierung einer Rückstellung, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als nicht so hoch eingeschätzt wird, eine Angabe der Gründe für die diese Einschätzung (§ 285 Nr. 27 HGB; (Fachlicher Hinweis, 4. Update, S. 26).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen des Ukraine- bzw. Iran-K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.2 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, wenn ein Veräußerungserlös oder Teilwert bei Entnahmen höher ist als der jeweilige Buchwert beim Anlagenabgang.[1] Eine hieraus entstehende Forderung wird nicht unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", sondern unter "sonstige Vermögensgegenstände" erfasst. Entnahmen sind als Entnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.1 Keine Bewertungsanpassungen zum Stichtag 31.12.2025

Analog zur Situation zum Stichtag 31.12.2021, zu dem zwar bereits ein russischer Aufmarsch an der ukrainischen Grenze zu beobachten war, aber lediglich von Manövern gesprochen wurde, besteht auch im schon lange andauernden Nahost-Konflikt, der am 28.2.2026 in eine neue Phase mit dem Angriff auf den Iran getreten ist, nach HGB keine Möglichkeit, die später ggf. offenbar werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.3 Auswirkungen im Konzernabschluss

Im Konzernabschluss ist nach § 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB ebenfalls ein Nachtragsbericht aufzustellen, um Ereignisse zwischen dem Konzernbilanzstichtag und mindestens der Aufstellung – in besonders bedeutsamen Fällen aber auch bis zur Billigung des Konzernabschlusses – darzustellen. Er beschränkt sich aber abweichend auf die aus Sicht des Konzerns bedeutende Sachverhalte. Auch hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.3 Herstellungskosten

Unfertige und fertige Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten anzusetzen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten dürfen gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aber nur angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens berücksichtigt werden, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Aufgrund von Lieferengp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.7 Auswirkung auf die Zwischenberichterstattung

In einem gesonderten Schreiben vom 18.7.2022 hat das IDW auch speziell auf die Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-)Finanzberichte zum 30.6.2022 hingewiesen. Dies ist – auch wenn das IDW dazu noch keinen weiteren Hinweis veröffentlicht hat – analog auf den Iran-Krieg zu übertragen. Die zum Stichtag bestehenden Unsicherheiten sind nach Auffassung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.3.1 Ansatz

Rückstellungen sind künftige Ausgaben, die abgelaufene Geschäftsjahre betreffen, aber der Höhe nach – ausnahmsweise auch dem Grunde nach (z. B. Garantierückstellung) – am Bilanzstichtag nicht sicher bekannt sind. Sie ergänzen die Verbindlichkeiten, die genau bestimmbare Schulden darstellen. Mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen muss zu rechnen sein, was mit einer ca. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.5 Auswirkungen auf den Konzernlagebericht

Im Konzernabschluss ist nach § 315 Abs. 1 HGB ebenfalls über Chancen und Risiken zu berichten und es sind Prognosen der wesentlichen Leistungsindikatoren des Unternehmens für die nächsten mind. 12 Monate abzugeben. Bezüglich der Chancen und Risiken ist abweichend von den Einzellageberichten auf die Sicht des Konzerns bei der Bewertung der Wesentlichkeit abzustellen, so dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.3.3 Verbindlichkeitsrückstellungen wegen etwaiger Verstöße gegen Sanktionsregelungen

Für Verstöße gegen Sanktionsregelungen vor dem Abschlussstichtag, müssen die gesetzlichen Vertreter bei der Prüfung der allgemeinen Kriterien für eine Rückstellung für eine drohende Strafe bzw. ein drohendes Ordnungs- oder Bußgeld insb. das Kriterium der sicher bestehenden oder hinreichend wahrscheinlich entstehenden Verpflichtung gegenüber einem Dritten besonders würdigen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.1 Berichterstattung im Jahresabschluss

Wie der russische Überfall der Ukraine und die Sanktionen wirbeln die Auswirkungen des Nahost-Konflikts in einigen Branchen die Werte sowohl von Vermögen als auch Schulden – und ggf. auch ganzen Unternehmen – durcheinander. Die generelle Problematik der Bewertung, die aus dem Umstand resultiert, dass es stets keine objektiv richtigen Werte geben kann, sondern nur innerhalb e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.5 Auswirkungen im Konzernabschluss

Zur Währungsumrechnung gelten grundsätzlich die Besonderheiten, wie im Teil für den Einzelabschluss beschrieben. Bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises könnte aufgrund der Kriegswirren und der bestehenden Sanktionen das Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für ukrainische, russische oder belarussische Tochterunternehmen (Satzungssitz) zur Anwendung kommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.4.2 Wesentlichkeitseinschätzungen

Anhangangabepflichten sind häufig explizit oder implizit durch den Wesentlichkeitsaspekt eingeschränkt. So fordern etwa § 285 Nr. 3 und 3a HGB, dass außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen anzugeben sind, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich bzw. von Bedeutung ist. Dies kann ggf. neu zu beurteilen sein, da durch den Ukraine-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.2 Berichterstattung im Anhang als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind, soweit sie zwischen dem Stichtag und der Aufstellung (in besonderen Fällen sogar bis zur Feststellung) des Jahresabschlusses eingetreten sind, als Angabepflicht für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 33 HGB zu behandeln und in einem Nachtragsbericht darzustellen. Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.5 Freiwillige Angaben

Rz. 22 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Einbeziehung von freiwilligen Angaben und Erläuterungen in den Konzernabschluss toleriert.[1] Dies ist nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass eine genaue Abgrenzung von Pflicht- zu freiwilligen Angaben in einigen Fällen nur schwer möglich ist, da freiwillige Angaben die in der Generalnorm geforderte Abbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 2.4.1 Prognoseberichterstattung

Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwick...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Der Konzernanhang ist als Bestandteil des Konzernabschlusses innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Konzerngeschäftsjahres von allen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB aufzustellen, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen.[1] Die Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen der Kriege in ... / 3.2.5 Währungsumrechung

Das IDW weist darauf hin, dass der Krieg gegen die Ukraine und die Einführung von Sanktionen und Beschränkungen gegen Russland und Belarus zu einer erheblichen Volatilität des Wechselkurses des ukrainischen Hrywnja, des Rubels und des belarussischen Rubels geführt hat. Im Konflikt mit dem Iran dürften die Auswirkungen deutlich geringer sein, da aufgrund der bereits vorher be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.4 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 17 Der Konzernanhang hat alle Angaben zu enthalten, die gesetzlich gefordert sind oder gemäß eines Wahlrechts nicht in den übrigen Rechnungen ausgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber im Rahmen der Konzernrechnungslegung teilweise verwendete Bezeichnung "Anhang" (z. B. § 301 Abs. 3 HGB) ist stets als Konzernanhang zu interpretieren, was inzwischen auch klargestellt wurde. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Der Konzernanhang bildet mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel den Konzernabschluss, der um eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden kann. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313, 314 HGB beschrieben, die auf Art. 28 der RL 2013/34/EU fußen. Darüber hinaus ergeben sich aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 2 Rechtsgrundlagen

Rz. 3 Kodifiziert ist die handelsrechtliche Bilanzierung latenter Steuern im Wesentlichen in den §§ 274 und 306 HGB. Dabei erfolgt eine Rollenteilung beider Paragraphen. § 274 HGB beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern, wie sie im Einzelabschluss eines Unternehmens anzuwenden sind. Darauf aufbauend enthält § 306 HGB weiterführende Vorschri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (und damit der Grundlage Steuerbilanz) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS bildet IAS 12, der umfassend die Bilanzierung von latenten Steuern, aber auch von laufenden Ertragsteuern regelt. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist.[1] Rz. 99 Im Ergebnis bestehen zwischen IFRS und HGB insbesondere für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / 3. Bilanzgarantie

Wie auch bei normalen M&A-Transaktionen stellt die Bilanzgarantie eine der wesentlichen Verkäuferzusicherungen dar: sichert sie doch eine Vielzahl von Transaktionsrisiken sowie die Erkenntnisse aus der Financial Due Diligence ab[13]. Rechtlich selbständiges herauszulösendes Unternehmen: Erfolgt der Carve-Out durch Veräußerung einer rechtlich selbständigen Einheit, gelten insofer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Eine Geschäftsleitungs-Betriebsstätte kann auch in der inländischen Wohnung des GF einer ausländischen Kapitalgesellschaft angesiedelt sein, wenn sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dort die in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle – mithin der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – befindet. Die in dieser Hinsicht bedeutungsvoll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet und den Einsatz von KI offen kommuniziert und sie verantwortungsvoll einsetzt, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschlä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.9 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Rechnungslegung

Wirtschaftsplan Eng verbunden mit der Pflicht zur Vermögensverwaltung ist die Pflicht des Verwalters, nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Haben die Wohnungseigentümer eine vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsperiode beschlossen, ist für diese ein Wirtschaftsplan zu erstellen.[1] Jahresabrechnung Nach Ablauf des Kalend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Verwalters / 2.18 Nichterbringen von Verwalterleistungen

Schlichte Untätigkeit des Verwalters, auch wenn diese nicht unmittelbar zu einem Schaden der Wohnungseigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft führt, kann dennoch teuer für den Verwalter werden. Praxis-Beispiel Nichterstellen von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplänen, keine Eigentümerversammlungen Während seiner Amtszeit erstellt der Verwalter weder Wirtschaftspläne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.1.2 Bereederung des Schiffes im Inland

Weitere Voraussetzung ist die Bereederung des Schiffes im Inland. Die Bereederung umfasst die Verwaltung des Betriebs des Schiffes in wirtschaftlicher, technischer und personeller Hinsicht.[1] Im Einzelnen zählen nach Ansicht des BMF[2] insbesondere die folgenden Tätigkeiten hierzu:[3] Abschluss von Verträgen, die das Schiff betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung des Schi...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 6 Handelsbilanzielle Fragestellungen

Die handelsbilanzielle Behandlung des Leasings ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der steuerbilanziellen.[1] Die Zurechnung erfolgt beim wirtschaftlichen Eigentümer. Verpflichtungen aus Leasingverträgen stellen regelmäßig sonstige finanzielle Verpflichtungen dar, über die gemäß § 285 Nr. 3 HGB zu berichten ist.[2] Bei sale-and-lease-back-Geschäften handelt es sich um sac...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2 Ertragsteuerliche Fragestellungen

Auch bei einem sale-and-lease-back-Geschäft kann sich im Einzelfall die Frage stellen, ob es zu einer Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem Leasinggegenstand gekommen ist.[1] Nur dann ist der Verkauf realisiert und zieht ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Bei dem wirtschaftlichen Eigentümer ist dann der Gegenstand auch in der Bilanz zu aktiveren.[2] Für di...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.2 Teilamortisationsverträge

Von Teilamortisationsverträgen spricht man, wenn die vereinbarten Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers decken.[1] Bei einem solchen Vertrag über bewegliche Wirtschaftsgüter gelten dabei grundsätzlich die bei Vollamortisationsverträgen dargestellten Kriterien entsprechend. Allerdings gibt es Besonderheiten, etwa in den Fällen...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.1 Vollamortisationsverträge

Von Vollamortisationsverträgen spricht man, wenn während der unkündbaren Grundmietzeit die Raten durch den Leasingnehmer in einer Höhe zu entrichten sind, die mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten und Finanzierungskosten des Leasinggebers decken.[1] Weiter von Bedeutung ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts. Hie...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein: Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS 8 Geschäftssegmente (Operating Segments)

Schrifttum Aboud, Segmental reporting, accounting enforcement, and analyst forecast dispersion in the European Union, Journal of International Accounting, Auditing and Taxation 2023, 100583, S. 1–10; Accounting Standards Committee, SSAP 25 Segmental Reporting, Accounting 1990, Bd. 106, S. 136–140; Alibhai et al., Wiley Interpretation and Application of International Financial R...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS

60. Aktualisierung Die 60. Ergänzungslieferung (Juni 2026) umfasst folgende Inhalte: Teil A: Kapitel XII Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil B: IAS 12 Ertragsteuern (Income Taxes)mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Kapitel VII: Vereinbarkeit von HGB-BilRuG und IFRS für KMU

Schrifttum (Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, V...mehr