Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.4 Funktionen des Eigenkapitals

Rz. 25 Die Funktionen des Eigenkapitals von Unternehmen sind die Ingangsetzungs- bzw. Errichtungsfunktion (Gründungsfunktion), die Verlustausgleichsfunktion, die Haftungsfunktion, die Finanzierungsfunktion, die Funktion der Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung, die Funktion als Gewinnverteilungsbasis, die Repräsentationsfunktion sowie die Geschäftsführungsfunktion.[1] R...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.5 Abschließende Bemerkungen

Rz. 41 Bei einer Betrachtung der Ausstattungsmerkmale einzelner mezzaniner Finanzinstrumente zeigt sich, dass die in der Stellungnahme HFA 1/1994 angesprochenen Kriterien zur Qualifizierung von Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital in vielen Fällen nicht immer vollständig erfüllt sind.[1] Zwar scheint die geforderte Nachrangigkeit im Insolvenz- oder Liquidationsfa...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.1 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Rz. 8 Die Anzahl und die Ausprägung der Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses sind gesetzlich nicht geregelt und im Schrifttum nach wie vor umstritten.[1] Nach allgemeiner Auffassung leiten sich die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Heranziehung der Koalitionstheorie aus den Informations- und Zahlungsbemessungsinteressen der Jahresabschlussadres...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.2 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 34 Die Eigenkapitalgeber sind im Unterschied zu den Fremdkapitalgebern an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt.[1] Aus diesem Grund dient das Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung zur Dokumentation der Teilhabe des mezzaninen Kapitalgebers an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Dieses Kriterium ist im Schrifttum jedoch nicht unumstritten.[2]...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.6 Ausweis mezzaniner Finanzinstrumente innerhalb eines Mezzanine-Spiegels

Rz. 43 Aufgrund der Notwendigkeit der Zuordnung mezzaniner Finanzinstrumente zum bilanziellen Eigenkapital oder zum bilanziellen Fremdkapital ist die Bereitstellung von detaillierten Angaben über die Ausgestaltung der jeweiligen mezzaninen Finanzierungsform im Anhang erforderlich.[1] Hierzu fordert die Expertgroup 1 des DVFA-Committee "Rating Standards" die Verankerung eines...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 2 Rechnungslegung der Stadt Hamburg

2.1 Grundlagen Hamburg hat in einem mehrjährigen Prozess sein Haushalts- und Rechnungswesen umfassend modernisiert. Im Mittelpunkt stand hierbei die Ablösung der rein zahlungsbezogenen Kameralistik durch ein kaufmännisches Rechnungswesen. Die Stadt hat sich bewusst dafür entschieden, sich an den strengen Maßstäben der kaufmännischen Rechnungslegung messen zu lassen. Nur ein v...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung-Richtlinie auf die öffentliche Rechnungslegung am Beispiel der Stadt Hamburg

Zusammenfassung Die Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen folgt gegenwärtig noch keiner einheitlichen Systematik. Sie steckt vielfach noch in den Kinderschuhen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission weitet nunmehr die Rechenschaftspflichten von Unternehmen über ihr nachhal...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital

Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters auf der Passivseite der Bilanz des Geschäftsinhabers.[2] Höchst umstritten ist dagegen...mehr

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Stille Gesellschaft in der Rechnungslegung

1 Einführung Rz. 1 Die Gründung einer stillen Gesellschaft (synonym hierfür stille Beteiligung) erweist sich insbesondere für solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis überwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenha...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 63 Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft ermittelt in Abhängigkeit von der Rechtsform, in der das Handelsgewerbe betrieben wird, seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder nach den Vorschriften des EStG oder des KStG.[1] Da sich die steuerrechtliche Berücksichtigung der typischen stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber auf die Einordnung der typis...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.2 Ausweis der stillen Vermögenseinlage in der Bilanz und Anhangangaben

Rz. 46 Bei einer Einordnung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital (s. Rz. 45) bietet sich der Ausweis der stillen Vermögenseinlage als Sonderposten mit der Bezeichnung "Einlagen stiller Gesellschafter" oder einer vergleichbaren Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals nach dem "Gezeichneten Kapital", nach den "Gewinnrücklagen" oder als letzter Posten der ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.3 Ausweis der Gewinn- und Verlustanteile des stillen Gesellschafters in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsinhabers

Rz. 48 Die Gewinn- und Verlustanteile des stillen Gesellschafters sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsinhabers auszuweisen.[1] Sofern für die stille Vermögenseinlage eine feste jährliche Vergütung vereinbart ist, die bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise einem Zins entspricht, bietet sich ein Ausweis dieser Vergütung unter dem Posten "Zinsen und ähnli...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3 Ausgestaltungsformen der typischen stillen und der atypischen stillen Gesellschaft

2.3.1 Vorbemerkungen Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1 Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters

2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finden sich allerdings keine Regelungen über die Art und...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7 Kündigungsrechte des stillen Gesellschafters, des Geschäftsinhabers sowie des Privatgläubigers eines Gesellschafters

2.7.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 35 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft kann grundsätzlich sowohl durch den stillen Gesellschafter oder den Geschäftsinhaber als auch durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt werden.[1] Die entsprechenden Kündigungsrechte richten sich hierbei nach den Vorschriften der §§ 132 und 133 HGB.[2] Rz. 36 Hinsichtlich der ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber

3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim stillen Gesellschafter

3.2.1 Behandlung der stillen Gesellschaft als Privat- oder Betriebsvermögen Rz. 49 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft, die sich als "Inbegriff der Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters"[1] charakterisieren lässt, stellt einen einheitlichen und grundsätzlich bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstand dar.[2] Erweist sich der stille Gesellschafter als...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3 Steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft

4.3.1 Vorbemerkungen Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristi...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2 Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft

2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4 Steuerrechtliche Behandlung der atypischen stillen Gesellschaft

4.4.1 Grundlagen Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5 Erfolgsbeteiligung des stillen Gesellschafters

2.5.1 Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters 2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finde...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft

3.1 Handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4 Steuerrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft

4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich dahe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Gründung einer stillen Gesellschaft (synonym hierfür stille Beteiligung) erweist sich insbesondere für solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis überwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenhandelsgesells...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 5 Empfehlungen für die Stadt Hamburg für den Umgang mit der CSRD

Bewusst haben sich Bund und Länder im Zuge der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens dafür entschieden, die handelsrechtlichen Regelungen nicht vollumfänglich auf den öffentlichen Sektor zu übertragen und eine Öffnungsklausel für öffentliche Besonderheiten geschaffen. Denn das Handelsrecht betrachtet die Rechnungslegung vorwiegend aus dem Blickwinkel des Gläubigersch...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 9 Die §§ 230–236 HGB enthalten sowohl zwingende als auch dispositive gesetzliche Regelungen zur stillen Gesellschaft.[1] Als zwingende gesetzliche Regelungen sind neben den notwendigen Begriffsmerkmalen einer stillen Gesellschaft die Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters[3], das Kündigungsrecht eines pfändenden Gläubigers[4], das außerordentliche Kün...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 4.2 Rechnungslegungsvorschriften des Konzerns Hamburg

Der Konzern Hamburg vereint Organisationen unterschiedlicher Rechtsform – öffentlich-rechtliche und privatrechtliche – unter seinem Dach. Die gewählte Rechtsform ist maßgeblich für das anzuwendende Regelwerk. Daher wirken sich die neuen Berichtspflichten gemäß CSRD in unterschiedlichem Maße auf die Rechnungslegung der öffentlichen Unternehmen aus: Landesbetriebe und Sonderver...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.4 Kündigung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters

Rz. 41b Gegebenenfalls steht auch dem Privatgläubiger eines Gesellschafters der stillen Gesellschaft das Recht zu, dessen Mitgliedschaft in der stillen Gesellschaft zu kündigen.[1] Dies ist der Fall, nachdem der Privatgläubiger innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Gesellschafters der stillen Gesellschaft ohne Erfolg ver...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.8 Auflösung der stillen Gesellschaft

Rz. 42 Für die Auflösung der stillen Gesellschaft kommen neben der Kündigung durch den stillen Gesellschafter, durch den Geschäftsinhaber oder den Privatgläubiger eines Gesellschafters[1] folgende weitere Auflösungsgründe in Betracht:[2] der Ablauf einer vereinbarten Frist[3] oder der Eintritt einer vereinbarten Bedingung; ist die stille Gesellschaft auf eine bestimmte Zeit e...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.2 Ordentliches Kündigungsrecht des stillen Gesellschafters und des Geschäftsinhabers

Rz. 37 Gemäß § 234 Abs. 1 HGB i. V. m. § 132 Abs. 1 HGB kann bei Vorliegen einer auf eine unbestimmte Zeit eingegangenen stillen Gesellschaft sowohl der stille Gesellschafter als auch der Geschäftsinhaber seine Mitgliedschaft in der stillen Gesellschaft zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs gegenüber der Gesellschaft kündigen. Eine solche ordentliche Kündigung muss mindesten...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.1 Steuerrechtliche Anerkennung der stillen Gesellschaft

Rz. 57 Der Begriff der stillen Gesellschaft findet sich im Steuerrecht an zahlreichen Stellen.[1] Es existiert allerdings keine eigenständige steuerrechtliche Definition des Begriffs der stillen Gesellschaft.[2] Das Vorliegen einer stillen Gesellschaft gemäß der jeweiligen steuerrechtlichen Vorschrift richtet sich daher grundsätzlich nach zivil- und handelsrechtlichen Maßstä...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 5 Schlussbemerkungen

Rz. 86 Die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft ist zwar gesetzlich nicht explizit geregelt. Die Bilanzierungspraxis sollte aber die Stellungnahme 1/1994 des HFA des IDW "Zur Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften" auf die handelsrechtliche Behandlung der stillen Gesellschaft analog anwenden. Liegen alle vier in dieser Stel...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 79 Bei der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt über die gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellung eine anteilige Ergebniszuweisung an den Geschäftsinhaber.[1] Hierbei wird der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Verteilungsschlüssel berücksichtigt.[2] Die anteilige Ergebniszuweisung führt beim Geschäftsinhaber zu einer Erhöhung oder einer Verminderung seines z...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.3 Gewinnverteilung

Rz. 27 Die Höhe der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters am Handelsgewerbe des Geschäftsinhabers lässt sich unterschiedlich ausgestalten.[1] Im Regelfall wird der stille Gesellschafter mittels eines bestimmten Prozentsatzes am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.[2] Meistens wird hierbei vereinbart, dass zunächst jedem Gesellschafter aus dem erwirtschafteten Gewinn ei...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.6 Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters

Rz. 33 Dem stillen Gesellschafter werden verschiedene Einsichts- und Auskunftsrechte gewährt. § 233 HGB ordnet diesbezüglich an, dass auf den stillen Gesellschafter § 166 HGB entsprechend anzuwenden ist. Danach ist der stille Gesellschafter berechtigt, von der Gesellschaft eine Abschrift des handelsrechtlichen Jahresabschlusses i. S. d. § 242 Abs. 3 HGB (also der Bilanz und ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.7.1 Einleitende Bemerkungen

Rz. 35 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft kann grundsätzlich sowohl durch den stillen Gesellschafter oder den Geschäftsinhaber als auch durch den Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt werden.[1] Die entsprechenden Kündigungsrechte richten sich hierbei nach den Vorschriften der §§ 132 und 133 HGB.[2] Rz. 36 Hinsichtlich der Beurteilung der Kündigungsrec...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristische Person der Körp...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung

Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist ein Leitprinzip des Hamburger Haushalts- und Rechnungswesens. Es soll in sämtlichen Phasen des Haushaltszyklus – Planaufstellung, Bewirtschaftung und Abrechnung – Berücksichtigung finden. Entsprechend legt § 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) fest, dass bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans dem "Prinzip der ökologischen, ökonomi...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Gebietskörperschaften und öffentlicher Unternehmen folgt gegenwärtig noch keiner einheitlichen Systematik. Sie steckt vielfach noch in den Kinderschuhen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission weitet nunmehr die Rechenschaftspflichten von Unternehmen über ihr nachhaltiges Handeln m...mehr

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CSRD: Potenzielle Auswirkun... / 6 Fazit und Ausblick

Die Stadt Hamburg darf sich den wachsenden Informationsbedürfnissen über nachhaltiges Handeln nicht entziehen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss jedoch auf die Informationsbedürfnisse der zentralen Adressaten der städtischen Rechnungslegung zugeschnitten sein. Es erscheint mehr als fragwürdig, ob eine Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD dafür ein geeignetes I...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft

Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausgeübten Handelsgewe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.2 Maßgebliche Gewinngröße

Rz. 24 Hinsichtlich der Frage nach dem maßgeblichen Gewinn ergibt sich aus § 232 Abs. 1 HGB lediglich, dass der Gewinn am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter entfallende Gewinn ihm auszubezahlen ist. Daraus lässt sich ableiten, dass der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters im Wege der Aufstellung einer Bilanz bzw. einer ...mehr