Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Abs. 1

1. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1) Rn. 973 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 264c Abs. 1 Satz 1; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, HGB § 264c). Die Vorschr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung der Begriffsbestimmungen für die Abgrenzung der Posten des Finanzanlagevermögens

a) Grundsatz Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anteilsrechte sind den Finanzanlagen zuzuordnen, fallsmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

1. Vorbemerkungen Rn. 45 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem anderen UN insgesamt 20 % des Nennkap. dieses UN oder – falls ein solches nicht vorhanden ist – 20 % der Summe aller ­Kap.-Anteile an diesem UN überschreiten (vgl. § 271 Abs. 1 Satz 3). Gegenüber der ehemaligen Regelung des § 152 Abs. 2 AktG 1965 wurde lediglich die An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Postenzuordnung der Anteilsrechte

1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darstellung der Spalten des Anlagengitters

1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsformabhängige Zusatzangaben

I. Aktiengesellschaften 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG) Rn. 911 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bewertung der Anteilsrechte

Rn. 85 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bewertungsfragen bei Anteilsrechten werden im Gesamtzusammenhang der "Wertansätze von VG und Schulden" (vgl. HdR-E, HGB § 253) behandelt.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

a) Systematik Rn. 94 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In § 15 AktG werden die Arten der "verbundenen UN" abschließend bzw. erschöpfend aufgeführt, die ihrerseits dann in den §§ 16–19 und 291f. AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. "Verbundene UN" sind rechtlich selbständige UN, die im Verhältnis zueinandermehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Legaldefinition

a) Historischer Rückblick und Kritik Rn. 102 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Mit dem BiRiLiG hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 1ff.) – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-R (derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanz-R) – wie fol...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt, Anwendungsbereich und Bedeutung der Beteiligungsdefinition

1. Inhalt der Beteiligungsdefinition Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsbestimmungen (Abs. 1 Satz 1)

1. Anteile an einem anderen Unternehmen a) Anteile Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten betreffend das Sachanlagevermögen

1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter Rn. 236 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. w. S.

aa) Ausländische Konzernobergesellschaft(en) Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Speziell vor dem Hintergrund ausländischer Konzernobergesellschaften sollte seitens des Gesetzgebers ferner deutlich herausgestellt werden, dass als Bezugspunkt für Zwecke der Qualifikation von UN als "verbundene UN" stets das oberste MU eines Konzerns heranzuziehen ist. Damit wäre zugleich unmissv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zwecksetzung

a) Überblick über die Interpretationen in der Literatur Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Formulierung des § 271 Abs. 1 Satz 1, die als Beteiligungen auszuweisenden Anteilsrechte müssten "dem eigenen Geschäftsbetrieb [...] dienen", wird in der Kommentarliteratur in gravierend unterschiedlicher Weise interpretiert, während hinsichtlich des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ("H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Besonderheiten betreffend das Finanzanlagevermögen

1. Behandlung von un- oder niedrigverzinslichen Ausleihungen Rn. 259 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Ausleihungen des AV können unverzinslich oder niedrigverzinslich gewährt werden. Da es sich hierbei um nicht abnutzbares AV handelt, können keine planmäßigen AfA auftreten. Bei un- oder unterverzinslichen Ausleihungen des AV hält das Schrifttum im Hinblick auf ihre Behandlung im Anl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaften mit beschränkter Haftung

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) Rn. 971 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen des Finanzanlagevermögens

a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften Rn. 278 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugang als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (vgl. befürwo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Sonstige Pflichtangaben

I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1) Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerhaftigkeit

a) Begriffsinhalt Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einzelfragen sowie gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf

a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S. Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2

I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Vorbemerkungen Rn. 1073 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach IFRS ist der Anhang wie auch nach HGB ein eigenständiger Bestandteil des Abschlusses (vgl. IAS 1.10 bzw. künftig: IFRS 18.10). Zum Verständnis der unterschiedlichen Inhalte ist auf die jeweilige RL-Konzeption und die verschiedenen Zwecke zu verweisen. Der handelsrechtliche JA dient neben der Bereitstellung von Informat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anteilsrechte innerhalb des Finanzanlagevermögens

a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktiengesellschaften

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG) Rn. 911 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Systematik

Rn. 94 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In § 15 AktG werden die Arten der "verbundenen UN" abschließend bzw. erschöpfend aufgeführt, die ihrerseits dann in den §§ 16–19 und 291f. AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. "Verbundene UN" sind rechtlich selbständige UN, die im Verhältnis zueinandermehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der Beteiligungsdefinition

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für das AktG 1965 wurde das Fehlen einer Beteiligungsdefinition stets bemängelt. Dieser Mangel ist im gültigen Recht durch § 271 Abs. 1 beseitigt worden. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift vorliegt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 271

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 271 stellt eine reine Definitionsvorschrift dar, die nicht auf direktem Wege verletzbar und insoweit auch keiner unmittelbaren (potenziellen) Sanktionierung zugänglich ist. Gleichwohl kann eine unzutreffende und damit gesetzeswidrige Anwendung der Abs. 1f. zu Verstößen gegen Bestimmungen führen, die sich ihrerseits explizit auf "Beteiligun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender UN ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 (1. Halbsatz) auf § 290 Abs. 1 Satz 1 missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten (vgl. BR-Drs. 686/22, S. 41) Eindruck erwecken, als sei der Kreis "verbundener UN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unternehmen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wesentlich für das Vorliegen einer Beteiligung ist ferner, dass es sich um Anteile an einem UN handelt. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg. Definition eines UN abgesehen hat, kann der UN-Begriff nur entsprechend der Zweckbestimmung des im Einzelnen betroffenen Rech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Publizitätsgesetzlicher Konzernabschluss

Rn. 137 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht explizit adressiert ist des Weiteren, welche Ausstrahlungswirkung bzw. Relevanz § 271 Abs. 2 für in einen publizitätsgesetzlichen KA einbezogene TU entfaltet, wenn etwa in einem einstufigen Konzern das oberste MU in der Rechtsform einer "gesetzestypischen" (BT-Drs. 20/5653, S. 41) PersG firmiert. In diesem Fall wäre – bei gegebener Kon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausländische Konzernobergesellschaft(en)

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Speziell vor dem Hintergrund ausländischer Konzernobergesellschaften sollte seitens des Gesetzgebers ferner deutlich herausgestellt werden, dass als Bezugspunkt für Zwecke der Qualifikation von UN als "verbundene UN" stets das oberste MU eines Konzerns heranzuziehen ist. Damit wäre zugleich unmissverständlich klargestellt, dass bei Konzernve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Rn. 139 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ein UN-Verbund setzt sowohl bei dem MU als auch TU unabdingbar die UN-Eigenschaft voraus. Da nach vorherrschender Ansicht kein einheitlicher UN-Begriff existiert und auch die Rspr. bislang von einer allg.-gültigen Definition abgesehen hat, kann er nur entsprechend der jeweiligen Zweckbestimmung des betreffenden Rechtsgebiets abgegrenzt werde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Übergangsvorschriften

Rn. 284 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die erstmalige Erstellung eines Anlagengitters nach § 268 Abs. 2 (a. F.) führte insbesondere bei solchen UN zu erheblichen Problemen, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anlagespiegel erstellt haben oder erstellen mussten. In diesen Fällen konnten sich Bilanzierende auf Art. 24 Abs. 6 EGHGB (a. F.) berufen, wonach die Buchwerte aus dem JA des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG)

Rn. 971 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang ange...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Bestimmung einer Mehrheitsbeteiligung

Rn. 134 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Hinsichtlich der Bestimmung der einem UN zustehenden Stimmrechte ist § 290 Abs. 4 zu beachten. Auch wenn die Kap.- und Stimmrechtsmehrheit vielfach zusammenfällt, ist nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 allein die Stimmrechtsmehrheit für die Verpflichtung zur Aufstellung eines KA maßgebend. Dem MU zustehende Stimmrechte ermitteln sich aus dem "Verhältni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Posten des Finanzanlagevermögens

Rn. 42 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Darstellung der Verbindungen mit anderen UN stehen mehrere Bilanzposten zur Verfügung. § 266 Abs. 2 sieht auf der Aktivseite unter dem Posten A. III. "Finanzanlagen" die folgenden Einzelposten vor, wobei es sich offensichtlich entweder um Anteils- oder Gläubigerrechte handelt: Anteile an verbundenen UN; Ausleihungen an verbundene UN; Bet...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Zurechnung von Rechten aufgrund von Vereinbarungen

Rn. 130 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einem MU sind nach § 290 Abs. 3 Satz 2 weiterhin solche Rechte zuzurechnen, über die es selbst oder eines seiner TU aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern verfügen kann. Hierunter fallen z. B. Stimmrechtsbindungsvereinbarungen sowie Pool-, Konsortial- und ähnliche Verträge, die ihrerseits jeweils auf eine gemeinsame Stimmabg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 82 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 277 Abs. 3 Satz 1). Rn. 83 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt grds. größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, sofern die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Anteilsquote (Abs. 1 Satz 4)

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Während in § 152 Abs. 2 AktG 1965 die Berechnung des für die Beteiligungsvermutung relevanten Kap.-Anteils nicht unmittelbar angesprochen wurde, verweist § 271 Abs. 1 Satz 4 zur Ermittlung des Kap.-Anteils auf § 16 Abs. 2 und Abs. 4 AktG. Damit sind einerseits die Anteile, die das bilanzierende UN direkt an einem anderen UN hält (direkter Ant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Zusätzliche Angaben bei verkürzter Bilanz (§ 327 Nr. 1)

Rn. 85 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 „Auf mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2) ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs die Bilanz nur in der für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen Form der das UN-Register führenden Stelle übermitteln müssen. In der Bilanz oder im Anhang sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 (Rn. 139–290 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 139 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 „Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung von Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 152 Abs. 2f. AktG)

Rn. 915 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 „Zu dem Posten ‚Kapitalrücklage’ sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben der Betrag, der während des Geschäftsjahrs eingestellt wurde; der Betrag, der für das Geschäftsjahr entnommen wird” (§ 152 Abs. 2 AktG). „Zu den einzelnen Posten der Gewinnrücklagen sind in der Bilanz oder im Anhang jeweils gesondert anzugeben die Beträge, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anteilsrechte innerhalb des Umlaufvermögens

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Kurzfristig veräußerbare Anteilsrechte, die sich entweder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Bilanzierenden nicht längerfristig halten lassen oder für die keine Dauerbesitzabsicht besteht, sind innerhalb des UV im Posten "sonstige Wertpapiere" (B. III. 2.) gemäß § 266 Abs. 2 auszuweisen. Dies gilt auch für nicht verbriefte Anteilsrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder nicht börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Damit wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 17 Abs. 1 lit. d) Unterabs. 2 der Bilanz-R i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen

Rn. 89 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Beteiligungen sind dazu bestimmt, dem eigenen "Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung [...] zu dienen" (§ 271 Abs. 1 Satz 1). "Verbundene UN" i. S. d. HGB sind – simplifiziert formuliert – Konzern-UN. Diese sind wiederum dadurch charakterisiert, dass ein beherrschender Einfluss (vgl. § 290) ausgeübt werden kann. "Verbun...mehr