Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt. Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[1] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zinsen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.1 Konto- oder Staffelform

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Kontoform werden unter Verwendung der Grundstruktur eines T-Kontos auf der Sollseite die Aufwendungen, auf der Habenseite die Erträge zusammengefasst; Gewinn oder Verlust ergibt sich dann als Saldo beider horizontal gegenüberstehenden Kontoseiten, ein Gewinn auf der Soll-/Aufwandsseite bzw. ein Verlust auf der Haben-/Ertragsseite. Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.6 Postenzusammenfassung

Rz. 41 Obwohl nach dem Gesetzeswortlaut die "mit arabischen Zahlen versehenen Posten der GuV-Rechnung" zusammengefasst werden können, wenn sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht erheblich ist, oder durch die Zusammenfassung die Klarheit der Darstellungsweise ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 9a GKV, 8a UKV)

Rz. 192 Dem Grunde nach muss es sich um Erträge handeln, die aufgrund eines der 3 genannten Rechtsverhältnisse (bei Abführungsverträgen bei der Obergesellschaft) anfallen. Rz. 193 Gewinngemeinschaft (Interessengemeinschaft) liegt vor, wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen Gewinn oder den Gewinn einzelner seiner Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unter...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.3 Kontroll- und Informationsrechte

Die Kontroll- und Informationsrechte ergänzen das Geschäftsführungsrecht der Gesellschafter (§ 717 BGB). Insbesondere die Gesellschafter, die von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, können sich nur mithilfe der Kontroll- und Informationsrechte über die Geschäfte der GbR, über die finanzielle Situation und über die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte durch die geschäft...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.2 Vorjahreswerte

Rz. 37 Zur Förderung des Zeitvergleichs im Rahmen der Jahresabschlussanalyse ist für jeden Posten der GuV-Rechnung der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Werden freiwillige Untergliederungen in der GuV-Rechnung (auch in Form von "Davon"-Vermerken) hinzugefügt, so gilt auch für diese Erweiterungen die Angabe der Vorjahresbeträge.[1] Nichtvergleichbarkeit (z. B. wegen Stru...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.4 Gliederungserweiterung

Rz. 39 Eine tiefer gehende Untergliederung im Rahmen des vorgeschriebenen Standardschemas ist zulässig (§ 265 Abs. 5 HGB). Dazu zählen zum einen zusätzliche Vorspaltenausweise ("…, davon …"), zum anderen auch eine weitere Unterteilung eines Hauptpostens in mehrere Einzelposten. Sind Aufwendungen oder Erträge nicht von einem vorgeschriebenen Posten inhaltlich abgedeckt, so dü...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.2 Anspruch auf den Gewinnanteil und Verlustbeteiligung

Jeder Gesellschafter hat einen Anspruch auf den anteiligen Gewinn und ist verpflichtet, den anteiligen Verlust zu tragen (§ 709 Abs. 3 BGB). Der Teil des Gesellschaftsvermögens, der die Summe aus Einlagen der Gesellschafter und Verbindlichkeiten übersteigt, ist der Gewinn. Der jeweilige Jahresgewinn ist deshalb der Betrag, um den das Vermögen der Gesellschaft am Schluss des ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.5 Anpassung der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 40 Das Regelschema ist auf den Normalfall eines Industrieunternehmens zugeschnitten. Es besteht grundsätzlicher Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Reihenfolge und zum gesonderten Postenausweis (§ 275 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit es jedoch die geschäftszweigbedingten und sonstigen Besonderheiten eines Unternehmens (z. B. des Baugewerbes, der Energieversorgung, der Urprodu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.8 Kurzbezeichnungen

Rz. 43 Die Zulässigkeit von sprachlichen Abkürzungen der gesetzlichen Postenbezeichnungen ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und wegen § 265 Abs. 6 HGB nicht unproblematisch. Eine Kurzbezeichnung wird insbesondere für zulässig erachtet, wenn die gesetzliche Bezeichnung auf mehrere Ertrags- oder Aufwandsposten hinweist, aber im Geschäftsjahr (und Vorjahr) nur ein best...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Brutto- oder Nettoprinzip

Rz. 18 Das Bruttoprinzip beinhaltet die Forderung, sämtliche Aufwands- und Ertragspositionen gesondert, also ohne Saldierung, auszuweisen. Es ist in dem für alle Kaufleute geltenden Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB verankert[1] und wird für Kapitalgesellschaften mit dem Wort "gesondert" in § 275 Abs. 1 Satz 2 HGB nochmals hervorgehoben. Der Bruttoausweis, insbe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.4 Trennung nach Erfolgsquellen

Rz. 23 Die Erfolgsstrukturanalyse will auf Basis der im Jahresabschluss ausgewiesenen Daten Aussagen über das Zustandekommen des Jahresergebnisses, seiner Komponenten sowie deren Nachhaltigkeit generieren, um hierauf aufbauend Prognosen über das künftige Ergebnispotenzial durchzuführen.[1] Die Möglichkeiten der Erfolgsstrukturanalyse eines Jahresabschlusses werden durch Glie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.3 Besonderheiten der Kerntaxonomie für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 255 Kleinstkapitalgesellschaften, welche handelsrechtlich die Erleichterung des § 275 Abs. 5 HGB in Anspruch nehmen, dürfen die Kerntaxonomie 6.7 für Micros verwenden (vgl. Rz. 221). Die nachstehende Tabelle zeigt die Umsetzung der handelsrechtlichen GuV-Abschlusspositionen in die für Kleinstkapitalgesellschaften anwendbare spezielle Kerntaxonomie:mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.2 Für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.

Rz. 5 Die unter Rz. 3 ff. dargestellten Rechtsvorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften und für solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (Kapitalgesellschaften & Co.). Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co.[1] verpflichtet, den Jahresabschluss (grundsätzlich)[2] ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2.2 Positionen unterhalb des Betriebsergebnisses

Rz. 239 Die Erträge aus Beteiligungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8 HGB) gliedern sich – hinsichtlich der (handelsrechtlich zu befüllenden[1]) Mussfelder – wie folgt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 2908–2951):mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.5 Rechnungslegung

Rz. 55 Neben der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht ist der Testamentsvollstrecker auf Verlangen der Erben zur Rechnungslegung verpflichtet, der er innerhalb einer angemessenen Frist nachzukommen hat. Nach § 2218 Abs. 2 BGB kann der Erbe – unabhängig davon, ob es sich um eine Verwaltungs- oder eine reine Abwicklungsvollstreckung handelt – dies bei einer länger als ein Jahr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.4 Fälligkeit

Rz. 82 Ist nichts anderes bestimmt, so wird die Vergütung mit der Beendigung des Amtes in einem Betrag fällig. Eine Ausnahme gilt nur bei länger andauernden Verwaltungen, beispielsweise bei der Dauervollstreckung gemäß § 2209 BGB. In diesen Fällen kann der Testamentsvollstrecker periodisch – regelmäßig am Jahresende – seine Vergütung verlangen. Die Schlussvergütung kann alle...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.1 Anträge

Exemplarisch sind in den einzelnen Stufen die folgenden Anträge zu stellen: 1. Stufe: Antrag auf Erbenfeststellung; 2. Stufe: Antrag auf Auskunftserteilung und ggf. weitergehend auch auf Rechnungslegung; 3. Stufe: Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, sofern ein Anspruch hierauf besteht und die Voraussetzungen hierfür gegeben sind; 4. Stufe: Antrag auf Zahlung ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese Abgrenzung hat vielmehr nach ...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.3 Erste Instanz

Über die Stufen wird gesondert mündlich verhandelt, § 128 Abs. 1 ZPO, und jeweils durch Teilurteil bzw. Teil-Versäumnisurteil entschieden, § 301 ZPO bzw. §§ 301, 331 ZPO. Erst das Schlussurteil über die letzte Stufe enthält gemäß §§ 91, 92 ZPO die Kostenentscheidung. Der Zuständigkeitsstreitwert ergibt sich gemäß § 5 ZPO aus der Summe der einzelnen Stufenstreitwerte. Der Gebü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Aufwärts-Abspaltung

Tz. 42c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen betr gem § 29 Abs 3 KStG auch die Abspaltung. Bei der Aufwärts-Abspaltung gilt nach § 29 Abs 1 KStG das Nennkap der übertragenden TG als in vollem Umfang herabgesetzt, dh nach § 28 Abs 2 S 1 KStG ist es, soweit es einen evtl Sonderausweis überschreitet, dem stlichen Einlagekonto zuzurechnen. Nach ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.4 Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund

Rz. 70 Auch eine Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund ist möglich. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auch gegen seinen Willen, aber nach seiner Anhörung, vgl. § 2227 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn dieser seine Pflichten grob verletzt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig ist. U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 9 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.49 Steuern in der Rechnungslegung

Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/2024, S. 351.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.21 Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung

Lüdenbach, Umsatzrealisierung bei erfolgsabhängiger Rechtsberatung, PiR 1/2024, S. 26.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 1 Rechnungslegung allgemein

1.1 Allgemeines Dißlars, Jahresabschluss 2023: Relevante Entwicklungen HGB, BFH-Urteile & BMF-Schreiben, b+b 2/2024, S. 28; Hillmer, Wettbewerbsfähigkeit: Sicherung der Unternehmenspotenziale, KoR 1/2024, S. 38; Lüdenbach, Bilanzreport 2023 - Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte, StuB 2/2024, S. 41; Prinz, Moderne Zeiten: Bilanzsteuerrecht im Umbruch, DB 1-2/2024, ...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.45 Rechnungslegung nach IFRS

Antonakopoulos/Fink, Entwurf jährlicher Verbesserungen an IFRS-Rechnungslegungsvorgaben - Analyse von ED Annual Improvements – Volume 11, PiR 1/2024, S. 5; Berger/Geisel, Mehr Eigenkapital nach IFRS? Vorgeschlagene Änderungen des IASB an IAS 32, BB 5/2024, S. 235; Brune/Hayn, DStR-Report Internationale Rechnungslegung, DStR 5/2024, S. 251; Busch/Zwirner, ED/2024/5 – vorgeschlag...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.36 Lagebericht

Geuken/Weller, Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung - Enforcement 2024, PiR 2/2024, S. 38; Gleißner/Rinker, Bedeutung der Risikoanalyse für Rechnungslegung, Bilanzanalyse und ausgewählte Kennzahlen, KoR 1/2024, S. 16; Philipps, ISA (DE) 315 (Revised 2019): Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen (Teil 2) – Inha...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.43 Prüfung des Jahresabschlusses

Disser/Skoluda, Entwurf des ISSA 5000: Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit hinreichender bzw. begrenzter Sicherheit, WPg 2/2024, S. 64; Geuken/Weller, Prüfungsschwerpunkte der ESMA und BaFin für die Rechnungslegung - Enforcement 2024, PiR 2/2024, S. 38; Haegler/Deike, Enforcement-Prüfungsschwerpunkte 2024, BB 3/2024, S. 107; Hommelhoff, Verlässliche Prüfung und Übe...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.25 Insolvenzrechnungslegung

Dißars, Externe Rechnungslegung in der Insolvenz - Ein Überblick, StuB 1/2024, S. 11.mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.10 Bilanzanalyse

Erichsen, Gewinnrückgang analysieren und bekämpfen, b+b 1/2024, S. 30; Gleißner/Rinker, Bedeutung der Risikoanalyse für Rechnungslegung, Bilanzanalyse und ausgewählte Kennzahlen, KoR 1/2024, S. 16; Graumann, Krisenfrüherkennung mittels Jahresabschlusskennzahlen - Teil 3: Analyse der Finanzlage, BBK 2/2024, S. 76; Graumann, Krisenfrüherkennung mittels Jahresabschlusskennzahlen -...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.28 Kapitalgesellschaften

Jahn, Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung - Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte vor, NWB 4/2024, S. 274; Kahle/Kopp, Forderungsverzicht auf Gesellschafterdarlehen bei Personen- und Kapitalgesellschaften, DB 4/2024, S. 133; Kockrow/Nowak, Steuerliche Transparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 7/20...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 1.1 Allgemeines

Dißlars, Jahresabschluss 2023: Relevante Entwicklungen HGB, BFH-Urteile & BMF-Schreiben, b+b 2/2024, S. 28; Hillmer, Wettbewerbsfähigkeit: Sicherung der Unternehmenspotenziale, KoR 1/2024, S. 38; Lüdenbach, Bilanzreport 2023 - Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte, StuB 2/2024, S. 41; Prinz, Moderne Zeiten: Bilanzsteuerrecht im Umbruch, DB 1-2/2024, S. 9; Thun/Zülch...mehr

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Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 1.2 Spezialfragen

Hartke, Green and more: Die EU-Entwaldungsverordnung – weitere Lieferkettenanforderungen für den Mittelstand, WPg 2/2024, S. 77; Kirsch/Weber/Burchardt, Bilanzierung von ausgeliehenen Fußballspielern nach IFRS, WPg 2/2024, S. 80; Kusche, IFRS 17 für Nicht-Versicherungsunternehmen, IRZ 2/2024, S. 67; Thurow, ChatGPT-Interview zum "Rechnungswesen und Jahresabschluss": Update nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.3 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen

Rz. 179 Ausgabeaufgeld und Zuzahlungen[1] sind nach § 272 Abs. 2 Nrn. 1–4 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen. Soweit es sich nicht um andere Gesellschafterzuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt, dürfen sie bei der AG nur im Rahmen des § 150 Abs. 3, 4 AktG verwendet werden, d. h. eine Ausschüttung ist ausgeschlossen. Bei der GmbH bestehen grundsätzlich keine Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung / 6.5 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Für Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) bzw. einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) organisiert sind, bestanden umfangreiche Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei Unternehmen mit sehr geringen Umsätzen und Vermögenswerten führten diese Vorgaben oft zu enormen Belastungen. Klein...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS

52. Aktualisierung Die 52. Ergänzungslieferung (Februar 2024) umfasst folgende Inhalte: Teil A: Kapitel IX Internationale Rechnungslegungsgrundsätze für die öffentliche Verwaltung (IPSAS) Teil B: IAS 27 Einzelabschlüsse (Separate Financial Statements) IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Financial Instruments: Recognition and Measurement)mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 27 Einzelabschlüsse (Separate Financial Statements)

(Stand: veröffentlicht im Mai 2011, zuletzt geändert durch die Veröffentlichung des Standards Equity Method in Separate Financial Statements im August 2014) A. Grundlagen I. Entstehungsgeschichte des IAS 27 Tz. 1 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 wurde erstmals im Jahr 1989 vom IASB als IAS 27 Consolidated Financial Statements and Accounting for Investments in Subsidiaries (1989...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Kapitel IX: Internationale Rechnungslegungsgrundsätze für die öffentliche Verwaltung (IPSAS)

Schrifttum Adam (Hrsg.), Praxishandbuch IPSAS, Berlin 2016; Adam/Heiling, Das Vorsichtsprinzip in der öffentlichen Rechnungslegung, Sind die IPSAS ein "unvorsichtiges" Rechnungslegungssystem?, in: WPg, 2020, S. 1190–1197; Adam/Heiling/Müller-Marqués Berger/Stertz; Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) – Theoretische...mehr