Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Steuerlatenzierung gemäß § 274

I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ordnungsgeldverfahren

I. Einleitung eines Verfahrens Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld lediglich auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Ausschüttungssperre

I. Begriff Rn. 128 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Prinzipiell greift eine Ausschüttungssperre, sofern Vermögen aktiviert wird, das der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als nicht verteilungsfähig ansieht. Daher kann der Terminus "Ausschüttungssperre" auch sinngemäß als eine "Entnahmesperre für Gewinne" verstanden werden. Mit den durch das BilMoG vollzogene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausnahmetatbestände

I. Drohender Schaden (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG) Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss notwendig sein, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von einer AG/KGaA/SE abzuwenden. An den Erwerb von eigenen Aktien zu diesem Zweck sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71 AktG, Rn. 112). 1. Schaden Rn. 34 Stand: EL 48 – ET...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Exkurs: Kryptowährungen

I. Einleitung Rn. 139a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kryptowährungen (KW), wie bspw. Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Stablecoins (an andere Währungen gekoppelte KW), gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. In der Vergangenheit einst als rein digitales Spekulationsobjekt betrachtet (vgl. Bauer/Hong/Lee (2018)), akzeptieren mittlerweile einige Dienstleister im digitalen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen bei unzulässigem Erwerb

I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG 1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Historische Entwicklung

1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Apelt (1991), Die Publizität der GmbH, Berlin. Buschmeyer (1993), Publizität als Korrelat der Haftungsbeschränkung, Köln. Cordewener (2009), Der europarechtliche Rahmen für die Unternehmenspublizität, in: Schön (Hrsg.), Rechnungslegung und Wettbewerbsschutz im deutschen und europäischen Recht, Berlin, S. 105–270. De With (1981), Das Verhältnis v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rechtsbeschwerde

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegen die Entscheidung des OLG findet bei entsprechender Zulassung die Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 1 FamFG zum BGH statt (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 260, Rn. 20).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung im Anhang und Lagebericht

I. Anhang Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsabgrenzungen im Rahmen der Wechselkursbestimmung

1. Begriff des Wechselkurses Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Auswahl der Sonderprüfer (§ 258 Abs. 4 AktG)

I. Qualifikationen (§ 258 Abs. 4 Satz 1 AktG) Rn. 111 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vom Gericht zu bestellende Sonderprüfer kommen – anders als i. R.d. Sonderprüfung nach § 142 AktG (vgl. § 143 Abs. 1 AktG) – nur WP oder WPG in Betracht. Die Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG ist mithin eine Vorbehaltsaufgabe der nach der WPO bestellten oder anerkannten Angehörigen des WP-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Sonderprüfung (§ 258 Abs. 1 Satz 1 AktG)

I. Anlass für die Annahme Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (vgl. zur Antragsberechtigung HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Bilanzielle Konsequenzen der abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (§ 261 Abs. 1 AktG)

I. Grundsätzliche Übernahme des Unterbewertungsbetrags in den Jahresabschluss Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 1 AktG regelt den Fall, dass die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (vgl. § 259 Abs. 2 AktG) rechtskräftig geworden sind, weil das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG angerufen wurde. Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Form und inhaltliche Voraussetzungen

1. Formelle Anforderungen Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 45 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMJV (2025), Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung vom 03.09.2025, URL: https://tinyurl.com/3hd2d3zc (Stand: 05.12.2025).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinnverwendungsbeschluss durch die Hauptversammlung (§ 174 Abs. 1 AktG)

I. Zuständigkeit der Hauptversammlung (Satz 1) Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV ist nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG zuständig für die Beschlussfassung über den Bilanzgewinn. Er ergibt sich gemäß § 158 Abs. 1 AktG aus dem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) unter Berücksichtigung von VJ-Ergebnissen sowie etwaigen Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Rücklagen (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer

I. Prüfungsauftrag Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Tätigkeitsausschlüsse (§ 258 Abs. 4 Satz 2f. AktG)

1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 der AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2 Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zeitpunkt der Offenlegung

I. Grundsätzliche Regelung Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Absch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2 AktG)

I. Allgemeines Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR ist gemäß § 171 Abs. 2 AktG gegenüber der HV berichtspflichtig. Gegenstand des Berichts sind nicht nur die Prüfungsergebnisse des AR, sondern auch eine Stellungnahme über dessen eigene Tätigkeit (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 223ff.; Hüffer-AktG (2025), § 171, Rn. 19). Der Bericht gehört zu den notwendigen Vorlag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BMF/BMJV (2020), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vom 26.10.2020.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften

a) Grundsätzliches Rn. 64 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften beinhaltet die sachliche Erläuterung des Geschäftsgegenstands sowie bei zweiseitigen Verträgen die Angabe von Art, Menge und Preis der gegenseitig bewirkten LuL. Auch Fristen können wegen ggf. zu berücksichtigender Zinsen von Bedeutung sein. I.S.e. aus sich herau...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ziele und Gegenstand der Prüfung

1. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zulässigkeitsschranken in Abhängigkeit vom Erwerbstatbestand (§ 71 Abs. 2 AktG)

I. 10 %-Grenze Rn. 96 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch außerhalb des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind Offenlegungsvorschriften kodifiziert, die auf § 325 verweisen (vgl. hierzu HdR-E, Einf HGB §§ 325–329, Rn. 3).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG

1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 246; MünchKomm. AktG (202...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Währungsumrechnungsnorm des § 256a im Überblick

I. Vorbemerkungen Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Monetäre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

a) Bewertungsgrundsätze Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zahlungsmittel und Ansprüche, die auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), sind als monetäre Posten i. R.d. Folgebewertung mit dem am Abschlussstichtag maßgeblichen Devisenkassamittelkurs (Stichtagskurs) erfolgswirksam umzur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Brönner (2007), Die Besteuerung der Gesellschaften, 18. Aufl., Stuttgart.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungsbericht

a) Vorbemerkungen Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgabe des Prüfungsberichts ist die schriftliche Unterrichtung des AR durch den AP über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der AP hat den Bericht zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. Vor der Zuleitung an den AR hat der AP dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dies wird regelmäßig durch V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mängel des Anhangs

1. Vorbemerkung Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Aufgaben der Sonderprüfer (§ 258 Abs. 1 Satz 2f. AktG)

I. Prüfungsantrag und -gegenstand 1. Prüfungsgegenstand (i. e. S.) Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über den Sonderprüfungsauftrag i. V. m. den Regelungen nach § 258 Abs. 1 Satz ;2f. AktG. Darüber hinaus hat der Sonderprüfer, wenn er eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten bejaht, zu prüfen, mit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Bilanzielle und steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien

I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE 1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zugangsbewertung von Fremdwährungsposten

1. Grundlagen Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorschrift des § 256a äußert sich nicht explizit über die Ersterfassung von VG und Verbindlichkeiten, so dass sie vordergründig nur eine Folgebewertung der entsprechenden Posten am Abschlussstichtag regelt. Die mit § 244 verknüpfte Notwendigkeit zur Währungsumrechnung erweist sich demnach als eine Bewertungsfrage (vgl. hierzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Prüfungsmaßstab sowie Beurteilungsgrundlagen bei Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 AktG)

I. Begriff der Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG) Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Legaldefinition der Unterbewertung von Aktiv- und Passivposten findet sich in § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG. Bewertungsfehler können einerseits aus einer unrichtigen quantitativen Erfassung des Bilanzpostens herrühren, sie können aber andererseits auch auf ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Währungskursbedingte Wertänderungen

aa) Wertminderung(en) Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Prinzipiell gilt unter Verweis auf das NWP, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung die mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung unterschreitet (vgl. auch DRS 25.26; ferner MünchKomm. HGB (2024), § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zusatzangaben im Anhang (§ 160 Abs. 1 AktG)

I. Vorratsaktien (Nr. 1) Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 56 Abs. 1 AktG darf eine AG/KGaA/SE bei Kap.-Erhöhungen keine eigenen Aktien zeichnen. Dies gilt ebenso für die Übernahme von Aktien durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes UN (vgl. § 56 Abs. 2 AktG). Dieses Verbot der Übernahme eigener Aktien gilt für alle Fälle des originären Erwerbs. Führt jedo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Antrag

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das gerichtliche Verfahren nach § 260 AktG wird durch einen Antrag in Gang gesetzt (vgl. § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG). I. Antragsberechtigung Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag kann sowohl von der Gesellschaft als auch Aktionärsseite (durch eine qualifizierte Aktionärsminderheit) gestellt werden. Andere Möglichkeiten, die gerichtliche Überp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflichten nach dem Erwerb (§ 71 Abs. 3 AktG)

I. Unterrichtung der Hauptversammlung bei § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG besteht nach dem Erwerb eigener Aktien die Verpflichtung, die nächste HV über die in § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Punkte, namentlich (i) die Gründe und den Zweck des Erwerbs, (ii) über die Zahl der erworbenen Akti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Befreiender IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a f.

I. Befreiende Offenlegung Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Grundlagen der Währungsumrechnung im Jahresabschluss

I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage an den Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG)

I. Vorzulegende Unterlagen 1. Jahres- bzw. Einzelabschluss Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verstöße

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Verstoß gegen § 152 Abs. 1 bis 3 AktG kann zur Nichtigkeit des JA führen, und zwar gemäß § 256 Abs. 4 AktG in Bezug auf § 152 Abs. 1 AktG, sowie gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG in Bezug auf § 152 Abs. 2f. AktG (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 152, Rn. 46).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

I. Art und Umfang der Unterlagen 1. Überblick Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 172, Rn. 21; Hüffer-AktG (2025), § 172, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zu Maßnahmen

a) Erläuterung von Vor- und Nachteilen Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Ma...mehr