Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum ErtrStR, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt; Heyes, Ur... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8 ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 24.03.2025, BStBl I 2025, 683 Rn 91 ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises ha... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Ermittlung der Eigenkapitalquote bei Personengesellschaften

Tz. 157 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Ermittlung der EK-Quote kann insbes bei Unternehmen problematisch sein, die nach IFRS bilanzieren. Pers-Ges weisen ihre Kap-Konten hier häufig als FK aus. Dies folgt aus IAS 32.16 ff im Hinblick auf die nicht abdingbare Kündigungsmöglichkeit der Gesellschafter. Denn nach IAS 32.18b ist eine Verbindlichkeit auszuweisen, wenn dem Gesellsc... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss... mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.2.3 Förderung von Eigenleistungen

Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden diese nur hinsichtlich der für die energetische Maßnahme erforderlichen Materialkosten gefördert. Der Energieeffizienz-Experte muss in diesem Fall mit der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) sowohl die fachgerechte Durchführung als auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigen. Eigenleistung durch Unternehmen Wi... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen lie... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäfts ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbest... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2 Negatives (passives) Wirtschaftsgut, Schuld und Passivierungsfähigkeit

2.1 Begriff der Schuld Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld, abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten, gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich ni... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.3 Passivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 26 Aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB resultiert auch die grundsätzliche Passivierungspflicht passivierungsfähiger Verpflichtungen, sofern gesetzlich nicht explizit ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang ist der Grundsatz des Nichtausweises schwebender Geschäfte zu erwähnen, der analog zur Behandlung... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit

1.1 Begriff des Vermögensgegenstands Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen k... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1. Spezifische Aspekte der zu berücksichtigenden Risikoarten

Rz. 51 Hinsichtlich der in der Risikotragfähigkeitssteuerung zu berücksichtigenden Risikoarten sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 52 In einem Going-Concern-Ansatz mit GuV-/bilanzorientierter RDP-Ableitung kann es im Hinblick auf die Bewertungsvorschriften zur externen Rechnungslegung ggf. akzeptiert werden, wenn hier Kursrisiken bei Positionen im Anlagebestand unberücksic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6. Stille Lasten aus Pensionsverpflichtungen

a) IFRS-Rechnungslegung Rz. 33 Hinsichtlich der Abbildung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten schreibt IAS 19 (rev. 2011) die Vereinnahmung über die Eigenkapitalposition "Other comprehensive income" vor. Rz. 34 In Going-Concern-Ansätzen sind die möglichen künftigen Wertschwankungen des Planvermögens als Risiko zu berücksichtigen. b) HGB-Rechnungslegung Rz. 35... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5. Stille Lasten bei Wertpapieren im Anlagebestand

2.5.1. Grundsätzliche Herangehensweise Rz. 25 Nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften dürfen Wertpapiere[1], die wie Anlagevermögen bewertet werden, im HGB-Jahresabschluss nur dann mit einem höheren als dem zum Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die daraus resultierende stille Last sich im Zeitablauf wieder aufl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7. Eigenbonitätseffekt bei IFRS-Bilanzierung

Rz. 38 Bei der IFRS-Bilanzierung erfolgt die Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. In bestimmten Fällen ist auch die Folgebewertung von Verbindlichkeiten mit dem zum jeweiligen Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert vorzunehmen bzw. als Wahlrecht zulässig. Rz. 39 Daraus folgt, dass Entwicklungen, die hinsichtlich der Refinanzier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 154 Die deutsche Aufsicht kann den Prüfern nicht konkret vorschreiben, wie sie ihrer Tätigkeit nachkommen sollen. Sie hat dennoch die Kritik an der Prüfungspraxis aufgegriffen und zum wiederholten Male mit bemerkenswerter Deutlichkeit auf die Notwendigkeit risikoorientierter Prüfungshandlungen hingewiesen.[1] Nicht zuletzt deshalb wurde die Notwendigkeit risikoori­entier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11 Möglichkeiten zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 158 Nachdem die wesentlichen Risiken quantifiziert wurden, geht es im nächsten Schritt darum, das zur Verlustabsorption verfügbare Kapital zu ermitteln. Mithilfe des Risikodeckungspotenzials sollen die wesentlichen Risiken des Institutes abgedeckt werden. Bei der Festlegung der einzelnen Komponenten des Risikodeckungspotenzials kann grundsätzlich zwischen einer "bilanz-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.2 Bildung von Ausschüssen (§ 25d Abs. 7 bis 12 KWG)

Rz. 41 Das Aufsichtsorgan eines Institutes hat grundsätzlich aus seiner Mitte einen Risikoausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Nominierungsausschuss und einen Vergütungskontrollausschuss zu bilden, die es bei seinen Aufgaben beraten und unterstützen sollen (§ 25d Abs. 7 KWG).[1] Bei bedeutenden Instituten gemäß § 1 Abs. 3c KWG ist die Bestellung eines Risiko-, eines Prü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4. Stille Reserven

a) Vorsorgereserven nach § 340f HGB [1] Rz. 16 Hinsichtlich ihrer Verlustausgleichsfunktion haben Vorsorgereserven nach § 340f HGB eine mit den offenen Eigenkapitalposten vergleichbare Qualität. Ihr Ansatz als RDP ist deshalb bei Konzepten, die an die HGB-Rechnungslegung anknüpfen, grundsätzlich möglich. Etwas anderes gilt nur für die anstelle der Bildung von EWB oder Rückstel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1. Ausgangspunkt der ökonomischen Perspektive

Rz. 38 Die ökonomische Perspektive basiert auf der Methodik des Instituts. Dabei ist vom Institut sowohl auf Seite der Risikoquantifizierung als auch auf Seite des Risikodeckungspotenzials eine Betrachtung auf ökonomischer Basis durchzuführen, die auch solche Bestandteile umfasst, die in der Rechnungslegung und in den aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen nicht oder nicht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 23 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Antwortschreiben an die DK zur Leitung der Risikocontrolling-Funktion vom 18. Juli 2013

[…] vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Leitung der Risikocontrolling-Funktion" (AT 4.4.1 Tz. 4 MaRisk). Sie bitten mich darin um Klarstellung, inwieweit die exklusive Wahrnehmung der Leitung der Risikocontrolling-Funktion auf Geschäftsleiterebene mit der gleichzeitigen Zuständigkeit für den Bereich Marktfolge im Einklang steht. Ferner bitten Sie um eine Stellungnahme, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Wertpapiergeschäfte

Rz. 50 Nach einer einschlägigen Definition handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass es ohne ihren Besitz nicht ausgeübt werden kann.[1] Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllen Wertpapiere verschiedene Funktionen. Im Kapitalverkehr dienen sie insbesondere als Instrument der Kapitalaufbringung un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Kernfragen der Risikoinventur (Tz. 2)

Rz. 84 2 Das Institut hat im Rahmen der Risikoinventur zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), die Ertragslage oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Die Risikoinventur darf sich dabei nicht ausschließlich an den Auswirkungen in der Rechnungslegung sowie an formalrechtlichen Ausgestaltungen orientieren. 2.1 Mögliche Ausgest... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Ergebnisse der ökonomischen Perspektive als Input für die normative Perspektive

Rz. 210 Die ökonomische Perspektive gestattet einen sehr umfassenden (zeitpunktbezogenen) Überblick über die wirtschaftlichen Risiken, weil sie sich unmittelbar und in vollem Umfang auf das interne Kapital auswirken. Einige dieser Risiken können ganz oder teilweise auf die normative Perspektive durchschlagen, z. B. über eine Reduzierung der Eigenmittel oder einen Anstieg des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Konkrete Anforderungen an IDV

Rz. 208 Vor diesem Hintergrund wurden die Anforderungen an IDV-Anwendungen konkretisiert. So sind laut Tz. 1.2 lit. f BAIT bereits in der IT-Strategie Aussagen zu IDV-Anwendungen zu treffen. Als Teil der Anwendungsentwicklung sind gemäß Tz. 7.6 BAIT auch für IDV-Anwendungen angemessene und risikoorientiert ausgestaltete Prozesse festzulegen, die Vorgaben zur Anforderungsermi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8. Aktive latente Steuern

Rz. 42 Aktive latente Steuern lassen sich materiell als Steuerentlastung in zukünftigen Perioden interpretieren, da die ihnen zugrundeliegenden abweichenden Wertansätze eine aus IFRS-/handelsbilanzieller Sicht zunächst zu hohe tatsächliche Steuerzahlung bedingen. In der Rechnungslegung resultiert aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern eine Erhöhung des bilanziell ausgewiese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Analyse des Risikogehaltes der Geschäftsaktivitäten

Rz. 10 Die Analyse des Risikogehaltes neuer Produkte oder Märkte soll die wesentlichen Risikotreiber berücksichtigen. Dazu gehören zum einen Risiken, die sich direkt auf das Produkt beziehen. Hierzu zählen z. B. das Rechtsrisiko einer komplexen Vertragsgestaltung, die Auswirkung bestimmter Nebenabreden auf die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie ggf. Liquiditäts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Geeignete Verfahren

Rz. 57 Für die Marktgerechtigkeitskontrolle sind, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, geeignete Verfahren einzurichten. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich die Kontrolle auf den Zeitpunkt des Abschlusses bezieht. Verzögerungen können in Abhängigkeit von der Volatilität der Märkte zu Abweichungen führen, die das Ergebnis der Marktgerechtigkeitskontrolle v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2. Sonderfall Bewertungsmodelle

Rz. 31 Liegt für Wertpapiere des Anlagebestands kein aktiver Markt vor, so kann als Referenzgröße zur Ermittlung etwaiger stiller Lasten auf Werte zurückgegriffen werden, die anhand anerkannter Bewertungsmodelle (z. B. Discounted-Cashflow-Modelle) ermittelt wurden. Analog zur Handhabung bei wie Umlaufvermögen bewerteten Wertpapieren, deren beizulegender Zeitwert für die Rech... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 55 Defizite in der Unternehmensführung, mangelhafte kulturelle Grundlagen und ein bedeutendes kulturelles Versagen werden als Hauptgründe für die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 sowie die Skandale der letzten Jahre genannt.[1] Diese Gründe haben dazu beigetragen, dass eine Reihe von Instituten übermäßig hohe Risiken eingegangen ist, was letztlich zum Ausfall einzelner Inst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Grundlegende Vorgehensweise nach dem RTF-Leitfaden

Rz. 55 Die deutsche Aufsicht hat sich bei der Formulierung ihrer Erwartungen an die Risikotragfähigkeitskonzepte der Institute sehr stark am ICAAP-Leitfaden der EZB orientiert und erwartet von den Instituten ebenfalls die Einführung von zwei Perspektiven. Insgesamt ist die Vorgehensweise mit dem im ICAAP-Leitfaden dargestellten Verfahren vergleichbar, wobei die deutsche Aufs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Keine konkreten Vorgaben

Rz. 4 Konkrete methodische Vorgaben werden von der deutschen Aufsicht nicht gemacht. Insoweit kann auf eine ganze Palette infrage kommender Verfahren zurückgegriffen werden. Um einen Gleichlauf zwischen interner und externer Rechnungslegung sicherzustellen, der eine Unternehmenssteuerung erleichtert, erscheint es zweckmäßig, wenn jeweils identische Kriterien genutzt werden. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.4 Barwertnahe Ableitung des Risikodeckungspotenzials

Rz. 188 Bei einer barwertnahen Ableitung des Risikodeckungspotenzials dienen das bilanzielle Eigenkapital oder die regulatorischen Eigenmittel als Ausgangsgrößen. Wenn diese Größen durch Berücksichtigung stiller Lasten und Reserven in eine ökonomische Betrachtung überführt werden, werden sie von der Aufsicht als Näherung für eine barwertige Ableitung des Risikodeckungspotenz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.1 Überprüfung der Angemessenheit

Rz. 308 Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie die zur Risikoquantifizierung eingesetzten Methoden und Verfahren sind regelmäßig sowie bei sich ändernden Bedingungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Dies betrifft insbesondere auch die Plausibilisierung der ermittelten Ergebnisse und der zugrunde liegenden Daten (→ AT 4.3.2 Tz. 5). Konk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.1 Kapitalbedarf für Marktpreisrisiken

Rz. 90 Zur Berechnung des internen Kapitalbedarfes für Marktpreisrisiken inkl. der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nutzen viele große Institute mittlerweile eigene Modelle. Die verschiedenen Verfahren zur Messung von Marktpreisrisiken (→ BTR 2.2 Tz. 2) und speziell von Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2.3 Tz. 6) werden im Modul BTR 2 ausführlich beschrieben. Rz. 91 Unabhängig v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Kapitalbedarf für Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 106 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. In diesem Zusammenhang sind u. a. neue Anforderungen an den Umgang mit den Kreditspreadrisiken des Anlage... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsorgans nach § 25d KWG

Rz. 35 Mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden zum 1. Januar 2014 die Anforderungen an die Aufsichtsorgane der Institute grundlegend neu geregelt (§ 25d KWG) und dabei deutlich erweitert.[1] Die sehr umfangreichen Regelungen dienen der Stärkung der internen Governance-Strukturen und gehen zum großen Teil auf Vorgaben der CRD IV[2] sowie Leitlinien der EBA[3] bzw. ihres Vorgän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.2 Barwert der Verwaltungskosten

Rz. 173 Bei der Ermittlung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials müssen in konsistenter Weise auch die Verwaltungskosten berücksichtigt werden, die für die Fortführung und Verwaltung der Positionen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich erforderlich sind. Der Verwaltungskostenbarwert umfasst dabei alle mit der Pflege des Bestandsportfolios in Verbindung stehenden Kost... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Grundlegende Vorgehensweise nach dem ICAAP-Leitfaden

Rz. 49 Um dem Fortführungsgedanken angemessen Rechnung zu tragen, erwartet die EZB von den bedeutenden Instituten zwei komplementäre Perspektiven – die normative und die ökonomische Perspektive. Beide Perspektiven bieten unterschiedliche Blickwinkel auf die Angemessenheit der Kapitalausstattung eines Institutes, deswegen sollen sie sich gegenseitig informieren und bei allen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusammenhang zu den Rechnungslegungsvorschriften

Rz. 41 Hinsichtlich der Bewertung von Finanzinstrumenten besteht ein enger Zusammenhang zur kapitalmarktorientierten Rechnungslegung, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundsätzlich können Finanzinstrumente zu "fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten" oder zum "beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value") bewertet werden. Nach den Vorschriften... mehr