Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Auskunftsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 344 Führt der Erbschaftsbesitzer Geschäfte vor dem Erbfall oder auch danach, so kann sich eine Konkurrenz mit Auskunftsansprüchen nach §§ 666, 681 BGB ergeben. Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Muster: Pfändung eines Erbteils

Rz. 390 Muster 11.27: Pfändung eines Erbteils Muster 11.27: Pfändung eines Erbteils An das Amtsgericht – Vollstreckungsabteilung – _________________________ Antrag auf Pfändung eines Erbteils Mit beiliegender Vollmacht zeige ich an, dass ich die Firma _________________________ vertrete. Ihr steht gegen Herrn _________________________ eine Kaufpreisforderung in Höhe von __________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 309 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[341] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn Durchsetzung oder wenigstens Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemac...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / dd) Freiwillige Freigabe

Rz. 149 Neben dem gesetzlich geregelten Fall der Freigabeverpflichtung auf Verlangen des Erben findet sich keine Regelung, inwieweit der Testamentsvollstrecker auch zur freiwilligen Freigabe (ohne die Voraussetzungen des § 2217 BGB) berechtigt ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[296] entscheidet sich die Freigabeberechtigung des Testamentsvollstreckers Zitat "nach der allgeme...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Auftragsverhältnis in familiären und engen personalen Beziehungen

Rz. 123 BGH: Auch in Beziehungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag können die auftragsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden.[113] Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen ein Familienmitglied einen Angehörigen pflegt.[114] Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechnungslegung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn ihn der Berechtigte jahrelang nic...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB

Rz. 158 Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 231 Grundsätzlich ist wegen der verschiedenen Streitgegenstände nach § 5 ZPO der Wert aller Stufen zusammenzurechnen. Bezüglich des Feststellungsantrags ist nach § 3 ZPO das Interesse an der Feststellung maßgebend. Bei der allgemeinen Feststellungsklage werden häufig 50 %–80 % der entsprechenden Leistungsklage als Streitwert angenommen, bei der Erbenfeststellungsklage ehe...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 259 Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben.[293] Auch die Entwicklungen der Vorerbschaft sind im Einzelnen aufzuzeig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 49 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Aufgabenkreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Rz. 50 Entsprechend vielgestaltig können die wahrzunehmenden Tätigkeiten ausfallen:mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Herausgabepflichten

Rz. 139 Der Testamentsvollstrecker ist zum einen verpflichtet, den Nachlass bei Beendigung des Amtes nach § 2218 i.V.m. § 667 BGB herauszugeben. Daneben sieht das Gesetz auch Möglichkeiten der vorzeitigen Überlassung von Nachlassgegenständen an den Erben nach § 2217 BGB vor. In Anlehnung an das Insolvenzrecht spricht man bei dieser Herausgabepflicht vor Ende des Amtes vom An...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Ausführung der Freigabe

Rz. 148 Die Ausführung der Freigabe erfolgt nach § 2217 Abs. 1 S. 2 BGB durch Überlassung des Gegenstandes, verbunden mit dem Erlöschen des Verwaltungsrechts des Testamentsvollstreckers. Sie kann formlos und auch konkludent durch den Testamentsvollstrecker erklärt werden (vgl. Muster Rdn 159).[292] Dabei herrscht über die Rechtsnatur der Freigabe Streit,[293] was jedoch kein...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft über die für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten notwendigen Umstände und Zahlen (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB)

Rz. 205 Vgl. Muster Rdn 156: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Bedeutung und Funktion

Rz. 84 Das Nachlassverzeichnis nach § 2215 BGB schafft die Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung und Abwicklung durch den Testamentsvollstrecker. Auf das Nachlassverzeichnis baut die ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB) auf. Die Verpflichtung zur Nachlassherausgabe und zur Rechnungslegung nach § 2218 BGB i.V.m. §§ 666 und 667 BGB ergibt sich ihrem Umfang nach aus d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Herausgabe bei Ende des Amtes

Rz. 150 Die Herausgabeverpflichtung des Testamentsvollstreckers bei Beendigung seines Amtes ergibt sich aus § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 667 BGB (vgl. Muster Rdn 161 und 162). Sie erstreckt sich auf alles, was er in Ausführung seines Amtes erlangt hat, also auch alle Surrogate, Nutzungen, Früchte, Gewinne und das gesamte Zubehör.[300] Rz. 151 Analog § 2218 BGB besteht diese Verpfli...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Auskunftsverlangen des Erben über Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 155 Muster 13.29: Auskunftsverlangen des Erben über Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses Muster 13.29: Auskunftsverlangen des Erben über Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses An _________________________ _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft ____...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Auskunftspflicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 128 Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch genommene Miterbe bis zum Tod gesetzlicher Betreuer des Erblassers war oder weil er nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses übernommen hat. W...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Kanzleifremde Personen

Rz. 188 Delegiert der Nachlasspfleger Aufgaben an kanzleifremde Personen (z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch einen Steuerberater, Räumung der Erblasserwohnung durch ein Unternehmen, Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen, Einschaltung eines Erbenermittlers etc.) ist die diesen bezahlte Vergütung als Aufwendung erstattungsf...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Pfändungspfandgläubiger

Rz. 167 Die Pfändung eines Miterbenanteils erfolgt nach § 859 Abs. 2 ZPO. Der Pfändungsgläubiger tritt aufgrund des Pfändungspfandrechts hinsichtlich des gepfändeten Anteils in das Gemeinschaftsverhältnis der Erbengemeinschaft als dinglicher Mitberechtigter ein, ohne dass sich an der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über einzelne Nachlassgegens...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / g) Muster: Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers nach § 2217 BGB bei Einigung aller Miterben

Rz. 159 Muster 13.33: Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers nach § 2217 BGB bei Einigung aller Miterben Muster 13.33: Freigabeerklärung des Testamentsvollstreckers nach § 2217 BGB bei Einigung aller Miterben An[305] _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 261 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[298] Rz. 262 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / X. Muster: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag

Rz. 308 Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag Muster 13.55: Klage des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Vergütungsfestsetzung mit beziffertem Klageantrag An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte

Rz. 165 Für Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gilt § 2218 BGB nicht. Sie haben gegen den Testamentsvollstrecker keinen allgemeinen Anspruch auf Rechnungslegung oder Auskunft, es sei denn, ein solcher Anspruch wurde mitvermacht.[309] Ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2314 BGB ist schon wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB ausgeschlossen.[310] Eine Auskunftsv...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Prozessführung in der Testamentsvollstreckung

Rz. 172 Die §§ 2212, 2213 BGB regeln das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers sowohl für Aktiv- als auch für Passivprozesse, wenn ein Recht für oder gegen den Nachlass geltend gemacht wird. Nicht unter diese Vorschriften fallen allerdings Prozesse, welche der Testamentsvollstrecker aus eigenem Recht, also z.B. auf Vergütung, führt,[316] bzw. Prozesse, welche sich...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Betreuungsakten

Rz. 105 Muster 9.8: Antrag auf Abschrift aus den Betreuungsakten Muster 9.8: Antrag auf Abschrift aus den Betreuungsakten An das Amtsgericht – Betreuungsgericht – _________________________ Betreuungsangelegenheit der Frau _________________________ Für Frau _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, war Betreuung angeordnet. Sie ist am ______________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Informationspflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 125 Aus § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB ergeben sich folgende drei Informationspflichten:[242] a) Benachrichtigungspflicht Rz. 126 Nach dem Auftragsrecht hat der Beauftragte dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben,[243] wobei sich aus der Natur der Sache ergibt, dass einer solchen...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IV. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 220 Zu unterscheiden sind zum einen die beiden eidesstattlichen Versicherungen nach § 259 Abs. 2 BGB und § 260 Abs. 2 BGB mit zwei unterschiedlichen Zielrichtungen:mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines zum Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 122 Den Testamentsvollstrecker verbindet mit den Erben ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, das seine Grundlage im Willen des Erblassers hat.[237] Auch wenn § 2218 BGB auf wesentliche Vorschriften des Auftragsrechts verweist, handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art und eigentlich nicht um ein Auft...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsätze

Rz. 432 Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grds. kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete rechtsirrig ei...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / h) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB)

Rz. 160 Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) Muster 13.34: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf vorzeitige Überlassung eines Nachlassgegenstandes (§ 2217 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – P...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / i) Widerruf

Rz. 35 Der Widerruf einer Vollmacht oder eines Teils der Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögensvorsorge berechtigt, darf durch den Betreuer nur erfolgen, wenn das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung der Person oder des Vermögens des Betreuten mit hinreichender Wahrscheinlic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Urkundenvorlage im Zivilprozess

Rz. 168 Die Prozesspartei hat einen prozessualen Anspruch gegen den Gegner auf Vorlegung einer Urkunde nach §§ 421 ff. ZPO. Voraussetzung für die prozessuale Vorlagepflicht ist allerdings das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Ein solcher materiellrechtlicher Anspruch auf Urkundenvorlage besteht in den Fällen, in denen der Beweisführe...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Kontrolle

Rz. 183 Im Gegensatz zum Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ist der Betreuer an die Genehmigungsvorbehalte, welche nunmehr in den §§ 1848–1854 BGB zusammengefasst sind (§§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB a.F. i.V.m. 1819–1821 BGB a.F.) gebunden. Rz. 184 Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichts nach § 1862 BGB (§ 1837 Abs. 2 und 3 BGB a.F. i.V.m. § 19...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Auskunftspflicht

Rz. 129 Die Auskunftspflicht nach § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB umfasst die Auskunft über den Stand der Verwaltung durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses (§ 260 Abs. 1 BGB) sowie auf bevorstehende Geschäfte durch den Testamentsvollstrecker.[249] Im Gegensatz zur unaufgefordert vorzunehmenden Benachrichtigung setzt die Erteilung der Auskunft ein Verlangen des Erben vorau...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / XIII. Muster: Testament geschiedener Ehepartner

Rz. 492 Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner Muster 3.37: Testament geschiedener Ehepartner I. Vorbemerkung Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutsche Staatsangehörige. Aus meiner geschiedenen Ehe mit Herrn _________________________ sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB)

Rz. 157 Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) Muster 13.31: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Ergänzung des Bestandsverzeichnisses und eidesstattliche Versicherung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 260 Abs. 1 und 2 BGB) An das Landge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Herausgabe auf Verlangen des Erben

Rz. 140 § 2217 Abs. 1 BGB regelt lediglich den Fall der vorzeitigen Herausgabe/Freigabe von Nachlassgegenständen auf Verlangen des Erben. Danach hat der Testamentsvollstrecker dem Erben auf sein Verlangen die Nachlassgegenstände zur freien Verfügung zu überlassen, derer er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten nicht bedarf (vgl. Muster Rdn 158). Nachdem die Vorschrift des § 22...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 12. Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 632 Der Nachlassverwalter führt sein Amt unabhängig und eigenverantwortlich. Er untersteht der Aufsicht des Nachlassgerichts, §§ 1960, 1962, 1888 Abs. 1 BGB. Dieses hat den Nachlassverwalter zu entlassen, wenn die Fortführung des Amtes, insbesondere wegen seines pflichtwidrigen Verhaltens, das Interesse der Nachlassgläubiger gefährden würde.[500] In reinen Zweckmäßigkeit...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 145 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 Abs. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mache...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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ZErb 07/2023, Erhebung der ... / 1 Gründe

I. Durch Beschluss des AG Bergisch Gladbach vom 30.3.1982, 21 C 53/81, wurde die Betroffene entmündigt. Durch Beschl. des AG Bergisch Gladbach vom 30.4.1982, 4 VII K 2037, wurde die Mutter der Betroffenen … zum Vormund der Betroffenen bestellt. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 ist die Vormundschaft in eine Betreuung übergeleitet worden. AM 8.9.2020 verstarb...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.3 Titel auf Vornahme vertretbarer Handlungen

Beinhaltet der Titel eine vertretbare Handlung, die also auch von einem Dritten vorgenommen werden kann, wird diese bei der Zwangsvollstreckung dadurch erwirkt, dass das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (Arbeitsgericht) den Vollstreckungsgläubiger ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Vollstreckungsschuldners von einem Dritten vornehmen zu lassen.[1] Praxis-Beispiel Er...mehr