Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Beschränkung des Vorsteuera... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmer U handelt mit neuen und gebrauchten Segelschiffen. Soweit seine Kunden es wünschen, vermittelt U ihnen auch preisgünstige Versicherungen für die Segelschiffe. Diese Tätigkeit macht ca. 5 % seines gesamten Umsatzes aus. Im April 2023 beauftragt U den Webdesigner W mit der Konzeption und Einstellung eines neuen Internetauftritts unter der Adresse "Schiffs-Versicher...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

LRD vertreibt die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, LRD = Routinevertriebsgesellschaft/LRD Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. Wiederverkaufspreismethode oder TNMM Angemessenheit der Vergütung für LRD bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Aus...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.1 Ertragsteuerliche/VP-Aspekte

Agent vertreibt im fremden Namen und auf fremde Rechnung von HQ Beurteilung des Funktions- und Risikoprofils der Beteiligten, hier: HQ = Strategieträger, Agent = Routineunternehmen Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode, hier: z. B. umsatzabhängige Provision Angemessenheit der Vergütung für Agent bestimmen: oft Erstellung einer Benchmarking-Studie Ausgestaltung des konzern...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.6.1 Einführung

Die ABC-Gruppe verfolgt seit rund 20 Jahren die Strategie, ihre Intellectual Properties (z. B. Technologien, Patente, Know-how, Marken, Designs u. a.) im Sitzland der Konzernobergesellschaft ABC AG zu zentralisieren (rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin). Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell der Auftragsforschung. Im Zuge von M&A-Transaktionen wer...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.5 Praxisbericht Value-Chain-Analyse für Master File

Dieser Praxisbericht zeigt, wie eine knappe qualitative Value-Chain-Analyse als Bestandteil des Master Files dargestellt werden könnte. Abbildung 136 stellt die Wertschöpfungskette (Value Chain) der X-Gruppe im Überblick und beispielhaft dar: Abb. 136: Die Value Chain der X-Gruppe Als Ausgangspunkt können Beiträge zur Ideengenerierung aus verschiedensten Bereichen wie Forschung...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2 Fall: Das gute Investment

Sachverhalt Einzelunternehmer E betreibt in Düsseldorf einen gutgehenden Filialhandel mit Weinen. Von einem Zulieferer erfährt E, dass ein Investor aus der Import-GmbH aussteigen möchte, die sich auf den Import von Lebensmitteln aus Südeuropa spezialisiert hat. Da E davon überzeugt ist, dass sich in Zukunft für die Import-GmbH gute Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte im Inl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.1.2 Praxisbericht Supply Chain Model Change

In diesem Praxisbericht wird die transformatorische Änderung des Supply-Chain-Modells der Q-Gruppe beschrieben. Dieses mehrjährige Projekt betraf zwar in erster Linie Prozesse, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Supply-Chain-Organisation des gesamten Q-Konzerns. Aber insbesondere aus Verrechnungspreissicht waren in diesem Zuge zahlreiche grundlegende Fragen zu beantw...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.12 Beschleunigung der Betriebsprüfung und DAC 7

In diesem Bereich kommt es zu äußerst praxisrelevanten Änderungen, die uns kurz vor Drucklegung bekannt geworden sind. Am 11.11.2022 hat der Bundestag diese verabschiedet, am 16.12.2022 hat ihnen der Bundesrat zugestimmt. Wir haben für die Darstellung der kommenden Änderungen nachfolgenden Haufe-Beitrag[1] wortgleich übernommen: "Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem Gesetz zur...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.5.1 Darlehen

Besonders wichtig für die zukünftige Betrachtung von konzerninternen Darlehen[1] ist die Tatsache, dass gemäß OECD die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht nur die Höhe des Zinssatzes betrifft, sondern auch die Frage, ob ein Darlehen dem Grunde nach als solches anzuerkennen oder (teilweise) als Eigenkapital umzuqualifizieren sei. Für eine solche Qualifizierung der ...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.4 Praxisbericht VP-Dokumentation

Ziel Das Ziel der U AG ist es darzustellen, dass der Fremdvergleichsgrundsatz bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Dadurch sollen zum einen die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen Ländern erfüllt werden, in denen die Unternehmensgruppe konzernintern (grenzüberschreitend oder intranational) tätig ist. Weiterhin können a...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2 Dienstleistungen

Die folgende Tabelle fasst typische Transaktionsgruppen aus dem Bereich Dienstleistungen und die i. d. R. anwendbaren VP-Methoden zusammen:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.1 Einführung

Die multinational tätige C-Gruppe wurde Mitte der 1950er-Jahre gegründet und ist heute in mehr als 50 Ländern mit fast 6.000 Mitarbeitern weltweit tätig. C besitzt führende Marken und Technologien in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Wellness. Die Gruppe produziert und vertreibt Markenprodukte "over the counter" (OTC) an Großhändler, Drogerie- und Supermarktketten. Des...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.1 Nicht abrechenbare Leistungen

Im Einzelnen sind nicht abrechenbar: Das BMF hat die nicht abrechenbaren Leistungen eher indirekt umschrieben: Die VGV sehen in Tz. 3.65 vor, dass eine Dienstleistung entgeltfähig ist, "wenn: ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter bereit wäre, eine Vergütung für diese Dienstleistun...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.8 D.8: Was versteht man unter "group synergies" und wem sind sie zuzuordnen?

Die OECD stellt fest, dass positive wie negative Konzernsynergien existieren können, die unabhängigen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Positivbeispiele: "Such group synergies can arise, for example, as a result of combined purchasing power or economies of scale, combined and integrated computer and communication systems, integrated management, elimination of duplicatio...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.4 Country-by-Country-Reporting

Als weitere Komponente des dreistufigen VP-Dokumentationsansatzes hat die OECD im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 13 das sogenannte "Country-by-Country-Reporting" ("CbCR") vorgeschlagen, in dem künftig verschiedene Finanzinformationen der Unternehmensgruppe auf Landesebene anzugeben sind. Was ist der Hintergrund dieser Regelung? Die OECD möchte dadurch zum einen eine Transparen...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.3 Entsendungen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für Entsendungen zusammen: Die steuerliche Beurteilung von Entsendungen ist sehr vielschichtig und betrifft die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmereb...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.1 VP-Strategie-Entwicklung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Strategie-Entwicklung‹ erläutert. Abb. 5: Verrechnungspreiszyklus – VP-Strategieentwicklung Bei diesem Arbeitsschritt ist eine ganzheitliche VP-Strategie zu entwickeln, die unter Berücksichtigung des operativen Geschäftsmodells, des Produktportfolios und der konzernindividuellen Wertschöpfungskette die Anforderungen aus steuerlicher und aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Keine ordnungs... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht auf ein Problem aufmerksam, das sich seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Praxis häufiger stellen wird. Um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Mitteilung der anwaltlichen Vergütungsberechnung besser verstehen zu können, sollen hier einige Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts erörtert werden. Grundsätze Beim anwaltlichen Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandenberg, Unentgeltliche Aufnahme eines nahen Angehörigen in ein Einzelunternehmen zur Gründung einer PersGes, FR 2000, 745; Rund, Die Aufnahme eines Partners oder eines Kindes in ein Einzelunternehmen oder eine PersGes, DStR 2000, 265; Geissler, Entgeltliche und unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen, FR 2001, 1029; Groh, Aufnahme eines Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, Berichtigung ö... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung ist zulässig und begründet. [22] 1. Dem Kläger steht der geltend gemachte Hauptanspruch nach den §§ 437 Nr. 2, 3, 323 Abs. 1, 346, 348, 440, 280, 281, 283, 311a, 284 BGB i.V.m. § 434 BGB zu. [23] a) Die Kaufsache war bei Gefahrübergang mangelhaft i.S.v. § 434 Abs. 1 BGB. [24] Mindestens hinsichtlich des reparierten Unfallschadens liegt ein anspruchsbegründ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wareneingangsbuch, Warenausgangsbuch

Tz. 51 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) ermittelt, ist zusätzlich die Führung eines Wareneingangs- und Warenausgangsbuches erforderlich (s. §§ 143, 144 AO, Anhang 1b). D.h., für den Wareneingang und -ausgang sind getrennte Aufzeichnungen zu erstellen. Tz. 52 Stand: EL 130 – ET: 02/2023mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.5.2 In welcher Detailtiefe sind Informationen für das Margenmonitoring und die GuV-Segmentierung notwendig bzw. empfehlenswert?

Gemäß der OECD-Richtlinien und der deutschen Gesetzgebung ist grundsätzlich jede Transaktion gesondert zu dokumentieren.[55] Transaktionen dürfen gruppiert werden, wenn die Funktions- und Risikoprofile der Transaktionen vergleichbar sind[56]. Teilweise fordern Betriebsprüfer eine Profitabilitätsanalyse auf Geschäftsbereichs- oder Produktgruppen- oder Produktebene an. Ob es hie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufbewahrungsfristen

Tz. 6 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen (s. § 257 Abs. 4 HGB, Anhang 12g und s. § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, Anhang 1b): Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Arbeitsanweisungen sowie Organisationsunterlagen, Buchu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berechnung und Höhe der Zinsen

Rn. 61 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Zinslauf beginnt nach § 50d Abs 1a S 2 EStG 12 Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, jedoch frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer durch den Schuldner der KapErtr oder Vergütungen. Weitere Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Nachweise erbracht wurden. In der Gesetzesbegründung (BT Drucks 15/3679, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Aufnahme in ein laufendes Verzeichnis

Rn. 1358 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die Aufnahme in ein laufendes Verzeichnis ist grundsätzlich nur für WG notwendig, für welche das Wahlrecht über die Sofortabschreibung nach § 6 Abs 2 S 1 EStG ausgeübt wurde, dh für WG, die als bewegliche WG des AV einer selbstständigen Nutzung fähig sind u deren AK, HK o Einlagewert die Wertgrenze von 800 EUR (ab VZ 2018, bis VZ 2 017 410...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Groh, Genussrechtskapital und Maßgeblichkeitsgrundsatz, BB 1995, 559; Schulze zur Wiesche in FS Budde, München 1995, 579ff; Blaurock, Handbuch der stillen Gesellschaft, 5. Aufl, Köln 1998 § 13; Behrens/Karkowski, Verlustabzug auf Ebene des stillen Gesellschafters auch ohne voraussichtlich dauernde Wertminderung seiner im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Überführung zwischen BV u Sonder-BV eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 1576 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 6 Abs 5 S 2 EStG bestimmt, dass für die Überführung von WG zwischen Einzel- und Sonder-BV desselben StPfl bzw zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben StPfl bei verschiedenen Mitunternehmerschaften S 1 ebenfalls gilt. Durch diesen Rechtsgrundverweis gelten die zu S 1 dargestellten Grundsätze (Einzel-WG, Sicherstellung der stillen Reser...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.4 Lösungsansätze: Ausgewählte Praxisbeispiele zu Steuerungs-KPIs

Aus Controllingsicht sollen Steuerungsgrößen u. a. das Verhalten von bestimmten Personen oder Abteilungen oder Gesellschaften beeinflussen, um ein bestimmtes Ziel, wie z. B. die Maximierung des Konzerndeckungsbeitrags, zu erreichen. Hierbei ist wichtig zu verstehen, dass Personen oder Abteilungen nur nach solchen Steuerungsgrößen gemessen werden sollten, die sie auch beeinfl...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 2 und 3 hatten im eigenen Namen für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Leipzig einen Terminsvertreter beauftragt und diesem ein Pauschalhonorar von 400,00 EUR gezahlt. Soweit hier von Interesse stellten die Rechtsanwälte den Beklagten zu 2 und 3 die ihnen für die Vertretung vor dem LG Leipzig angefallene Vergütu...mehr

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Anlage 3 – Zusammenfassung des BEPS-Maßnahmenpakets

Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Erbbaurechts

Rz. 44 [Autor/Stand] In Erbbaurechtsfällen ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks eine getrennte Wertermittlung vorzunehmen. Dies hat der Gesetzgeber neben der Festlegung in § 192 BewG u.a. dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Bewertung von Erbbaurechten in § 193 BewG und die Bewertun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachliche Anwendungsbereiche

Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach dem Wortlaut des Einleitungssatzes des § 6 EStG gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften für "WG". Gemeint sind damit aktive und passive, letztgenannte schon deswegen, weil in den folgenden Absätzen umfangreiche Regeln zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten enthalten sind. Umgekehrt gelten die Bewertungsvorschriften nicht für RAP ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.5.1 Warum ist ›Margenmonitoring‹ so wichtig?

Mit ›Margenmonitoring‹ ist die regelmäßige unterjährige Überwachung der Ist- und vor allem der Forecast-Margen der Konzerngesellschaften gemeint. Selbst die schlauesten VP-Richtlinien, VP-Konzepte bzw. Margenaussteuerungskonzepte werden nicht zu der angestrebten Zielerreichung/Ergebnisallokation führen, wenn es an einer funktionierenden operativen Umsetzung und einem verlässl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.2 Modell 1: 1-Preis-System, VP gem. CO, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus Controllingsicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹). Das heißt, die VP-Bildung erfolgt z. B. auf Basis der C+-Methode und der Standardgrenzkosten. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand des EBIT der lokalen Routinevertriebsgesellschaft. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertrie...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 1 Der Fall

Energieforderung bleibt offen Die Parteien streiten um die Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten. Die Klägerin, ein regionales Energieversorgungsunternehmen, belieferte den Beklagten mit Gas und Wasser. Da der Beklagte ausstehende Rechnungen nicht zahlte, mahnte die Klägerin die offenen Beträge mehrfach erfolglos an. Inkassodienstleister wird bis zum Widerspruch t...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufbewahrungszeiten

Tz. 70 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen regelt § 147 AO (Anhang 1b). Bücher, Inventare, Bilanzen, Lageberichte, sonstige Aufzeichnungen einschließlich der Jahresabschlussrechnung und die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 147 Abs. 3 AO (An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Ausnahmen für Börsenhandels- und Investmentgesellschaften

Rn. 123 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 50d Abs 3 S 5 EStG (bis 31.12.2011: S 4) sind Börsenhandels- oder Investmentgesellschaften vom Anwendungsbereich des § 50d Abs 3 EStG ausgenommen. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass derartige (Publikums-)Gesellschaften zum einen idR mehr als nur Vermögens-Verwaltung betreiben (so BT-Drucks 16/3368, 19 für Investme...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Eigenkapital

Tz. 55 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zu Beginn der Periode, von der ab IAS 29 angewendet wird, werden gem. IAS 29.24 die Bestandteile des Eigenkapitals, aber ohne Gewinnrücklagen bzw. Ergebnisvorträge (retained earnings) sowie ohne etwaige Neubewertungsrücklagen (revaluation surplus), vom Zeitpunkt ihrer Zuführung an indexiert. Der Betrag der retained earnings ergibt sich in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2023, zfs Aktuell / 4.1 Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 882). Durch das Gesetz sollen diese Rechtsbereiche umfassend modernisiert werden. Das neue Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen stärken und damit den Vorgaben von Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung tr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.2 Welchen Funktionsumfang sollte die Software haben?

Um größtmögliche Effizienzgewinne zu erzielen, sollte vor einer Toolauswahl möglichst detailliert analysiert werden, wo im bisherigen Dokumentationsprozess die größten Ineffizienzen stecken und inwieweit diese bereits durch eine Prozessoptimierung behoben werden können. Anschließend ist zu bestimmen, welche Teilprozesse durch den Softwareeinsatz noch weiter optimiert werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3.1 Automatisierbare VP-Prozesse

Wenn man sich den kompletten VP-Zyklus vor Augen führt, dann erkennt man, dass nicht alle Schritte des VP-Zyklus für eine Automatisierung geeignet sind. Beispielsweise ist die Entwicklung einer VP-Strategie im Wesentlichen ›Kopfarbeit‹ von erfahrenen Experten aus den Bereichen Business, Controlling und Steuern. Auch bei der VP-Verteidigung geht es im Wesentlichen um die Bean...mehr

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FoVo 02/2023, Schuldner trä... / 3 Der Praxistipp

Der BGH räumt mit Vorurteilen auf Mit aller dogmatischen Klarheit räumt der BGH mit überholten Vorurteilen gegenüber Inkassodienstleistern auf, wie sie sich in seit Jahren nicht aktualisierten Kommentierungen befinden und von behauptenden statt begründeten Gerichtsentscheidungen wiederholt werden. Festzuhalten ist:mehr