Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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zfs 2/2014, Kapitalisierung... / E. Gesamtergebnis

1. Bei der Bestimmung der Laufzeit sind die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten zugrunde zu legen. 2. Kapitalisierungen müssen auf der Grundlage sicherer Geldanlagen erfolgen. Spekulative Geldanlagen kommen, auch wenn sie zunächst höhere Erträge erbringen, nicht in Betracht. 3. Sichere Geldanlagen sind insbesondere die Anleihen der öffentlichen Hand, die aktuell einen Zinser...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / 2. Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers

Die Körperschaftsteuersenkung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 habe den gewünschten Effekt zur Folge gehabt. Die EMTR und die EATR seien deutlich gesunken und es gebe geringere Anreize zur Gewinnverlagerung. Untersuchungen an seinem Lehrstuhl belegten, dass sich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes positiv für die Standortwahl ausgewirkt habe und den aus deutsc...mehr

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zerb 1/2014, Mobile Unterne... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Herr Eigenthaler [12] dankte für die Betonung einer gut ausgebildeten und funktionsfähigen Steuerverwaltung als Standortvorteil. Eine Betriebsprüfung dürfe nicht als Gegner, sondern müsse als Partner im Rahmen einer vernünftigen Steuerverwaltung begriffen werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter im Innendienst, die die verbindlichen Auskünfte bearbeiteten. Hinsichtlich der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 5 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die auf Dividenden nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst d und e EStG erhobene KapSt (s § 43 Abs 1 S 3 EStG) kann iRd Veranlagung in voller Höhe angerechnet werden (s § 36 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG). Bei beschr stpfl AE ist die ESt idR durch den KapSt-Abzug abgegolten (s § 50 Abs 5 S 1 EStG, Ausnahme: Die Dividenden sind BE eines inl Betriebs, § 50 Abs 5 S ...mehr

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Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG im Anschluss an das EuGH-Urteil Beker und Beker

Leitsatz 1. Die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach Maßgabe von § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG verstößt im Hinblick auf das unionsrechtliche Gebot, das subjektive Nettoprinzip vorrangig im Wohnsitzstaat zu verwirklichen, gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Höchstbetrag ist deswegen "geltungserhaltend" in der Weise zu errechnen, dass der Betrag der Steuer, die auf ...mehr

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Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der dazu ergangenen Übergangsvorschriften

Leitsatz 1. Erhält ein in Italien ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen, so können diese Zinsen nach dem DBA-Italien 1989 in Deutschland nicht als gewerbliche Gewinne besteuert werden (Bestätigung der ständigen Spruchpraxis). Ein deutsches Besteuerungsrecht kann sich insoweit aber infolge der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 4.3 Streitwerte-ABC

Rz. 29 Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen. Die Bestimmung ist in das Ermessen des Gerichts gestellt. I. d. R. ist Streitwert die Differenz zwischen der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Steuer und der mit dem Klageantrag begehrte niedrigeren Steuerfestsetzung. Mindeststrei...mehr

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Berichtigung einer Anrechnungsverfügung nach Änderung der bei der Veranlagung erfassten Einkünfte

Leitsatz Werden durch einen die Festsetzung der Einkommensteuer ändernden Steuerbescheid die Einkünfte in abweichender Weise erfasst und führt diese Änderung zu einer entsprechenden Änderung der gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnenden Beträge, ist die erforderliche Berichtigung einer früheren Anrechnungsverfügung durch eine neue mit dem Steueränder...mehr

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Erneut Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Werbungskosten-Abzugs bei Kapitaleinkünften bestätigt

Leitsatz Der seit der Einführung der Abgeltungsteuer geltende Ausschluss des Abzugs von Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften verstößt zwar gegen das objektive Nettoprinzip, ist aber durch ausreichende sachliche Gründe gerechtfertigt. Dies gilt zumindest bei einem individuellen Steuersatz von mehr als 25 %. Sachverhalt Der Kläger hatte im Zusammenhang mit einer fremdfinanz...mehr

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Abgeltungsteuer: Automatisiertes Abzugsverfahren für Kirchensteuer kommt ab 2015

Kommentar Bislang mussten Banken die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nur dann einbehalten, wenn sie vom Anleger über dessen Religionszugehörigkeit informiert wurden. Ab 2015 werden die Daten nun automatisiert vom BZSt bereitgestellt. Ab dem 1.1.2015 müssen Anleger bei ihrer Bank keinen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapit...mehr

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Einlagekonto bei Regiebetrieb

Leitsatz Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z.B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 24a

Rz. 76 Die Nummerierung als Abs. 24a ist aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren doppelt vorhanden. Rz. 77 Abs. 24a i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2009[1] regelt in S. 1, dass die KiSt auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer des § 32d EStG unterlegen haben, nicht abzugsfähig ist. Dies gilt erstmals ab Vz 2011 (§ 10 EStG Rz. 117); S. 2 die Erweiterung des Abzugs von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 1

Rz. 2 Abs. 1 enthält die grundlegende Regelung, die immer dann eingreift, wenn die folgenden Absätze sowie § 52a EStG für die Abgeltungssteuer keine abweichende Regelung enthalten. Danach gilt die vorliegende Fassung ab dem Vz 2012. Für den Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt diese Fassung, soweit der Lohnzahlungszeitraum nach dem 31.12.2011 endet. Es ist also nicht der Zufluss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 54

Rz. 168 Abs. 54 enthält eine Übergangsregelung für bestimmte Fälle des KapESt-Abzugs bei Wertpapieren und Kapitalforderungen, die durch die Bundes- oder eine Landesschuldenverwaltung verwahrt oder verwaltet werden können und vor dem 1.1.1994 emittiert worden sind.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 53a

Rz. 167 Abs. 53a S. 1 bestimmt, dass die Regelung über die KapESt bei Dividendenscheinen erstmalig auf Einkünfte anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2004 zufließen. Nach S. 2 ist die Ausdehnung der Regelung des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b S. 2 EStG auf Versicherungsunternehmen erstmals auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 abgeschlossen wurden (§ 43 EStG Rz. 79).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 58

Rz. 187 Abs. 58 enthält die Regelung zum Inkrafttreten verschiedener Vorschriften des § 50 EStG. Nach Abs. 58 S. 1 gilt die Erweiterung der Anwendung bestimmter Vorschriften im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht bei Angehörigen der EU- und EWR-Staaten auch für Vz vor 2008, soweit die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind (§ 50 EStG Rz. 32). Rz. 188 S. 2 bestimmt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 53

Rz. 165 Abs. 53 S. 1–4 regelt, dass die Vorschriften über die KapESt des EStG 1999 zusammen mit den Regelungen des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens außer Kraft treten[1]. Rz. 166 S. 5 bestimmt, dass die Ausdehnung der Regelung des § 44 Abs. 6 EStG auf wirtschaftliche Geschäftsbetriebe erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden ist, für die das Anrechnungsverfahren n...mehr

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ZErb 08/2013, Ansässigkeite... / 3.1. § 50 d Abs. 3 dEStG im nationalen Kontext und im Verhältnis zu Auslandsstiftungen

§ 50 d Abs. 3 dEStG lautet nach den letzten europarechtlich veranlassten Änderungen[32] in seiner neuesten Fassung[33] wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 (hier: reduzierte Steuersätze aus DBA, Anm. des Verf.) oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistell...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 1. Steuerliche Nachteile der Kapitalanlage in einer GmbH gegenüber der Vermögensverwaltung im Privatvermögen

Im Falle der GmbH-Variante muss für einen ehrlichen Vergleich zusätzlich die Ausschüttungsbesteuerung von Gewinnen in die Kalkulation einbezogen werden. Auch wenn die ertragsteuerliche Situation bei Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung und der damit verbundenen Zwei-Stufen-Besteuerung von Kapitalerträgen in der GmbH gegenüber der Besteuerung bei Privatpersonen zunächs...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / II. Berechnung der Vorteilhaftigkeit in der Gesamtbetrachtung

Die Praxis erlebte vor der ersten “Deadline“ des Gesetzgebers am 26. Oktober 2012 eine geradezu hektische Aktivität der Gründung[10] oder Umgestaltung von Gesellschaften in Vorbereitung einer Schenkung, die spätestens am 25. Oktober 2012 vollzogen wurde. Mit dem Scheitern des Ergebnisses aus dem Vermittlungsausschuss im Bundestag kurz vor Weihnachten 2012 ging die Cash-Gesel...mehr

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ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 5. Reduzierung der Restgefahrenlage

Will man sicherer sein, nicht in das nie auszuschließende "Restrisiko" eines Entfallens bzw. der Nichtgewährung der Begünstigung zu kommen, bietet es sich an, das Vermögen außerhalb der Gesellschaft – zum Beispiel bei dem Gesellschafter – zu verwalten. Diese Alternative hat nebenbei den Charme, dass die Erträge, wenn sie an den Gesellschafter ausgeschüttet und nicht für imme...mehr

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Ansässigkeit, Abkommensberechtigung und Schachtelprivilegierung einer US-amerikanischen "S-Corporation" nach Maßgabe des DBA-USA 1989/2008

Leitsatz 1. Für die Beurteilung, ob eine "Gesellschaft" i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1989/2008 vorliegt, ist die Rechtsordnung des Quellenstaats maßgeblich. Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts, in den USA als sog. S-Corporation nicht mit der dortigen Corporate Tax besteuert zu werden, ändert aus deutscher Sicht nichts an der Einordnung als juristische Person (...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr

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Anspruch gegen Gesellschafter auf Erstattung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Banken und andere hierzu Verpflichtete müssen auf Kapitalerträge von KGs zu deren Lasten die Kapitalertragsteuer abführen. Da die KGs selbst nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, stellt sich die Frage nach einem Erstattungsanspruch der KG gegen ihre Gesellschafter. Sachverhalt Nach dem sog. Transparenzprinzip ist die KG nicht selbst einkommen- oder ...mehr

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Anspruch der KG gegen ihre Gesellschafter auf Erstattung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Banken und andere hierzu Verpflichtete müssen auf Kapitalerträge von Kommanditgesellschaften zu deren Lasten die Kapitalertragsteuer abführen. Da Kommanditgesellschaften selbst nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, stellt sich die Frage nach einem Erstattungsanspruch der KG gegen ihre Gesellschafter. Sachverhalt Nach dem sog. Transparenzprinzip ist ...mehr

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Rückzahlung von Stammkapital bei Kapitalherabsetzung

Leitsatz Das Urteil beschäftigt sich mit der Abgrenzung zwischen einer Auskehrung aus dem Einlagekonto und einer Rückzahlung von Stammkapital im Rahmen einer Kapitalherabsetzung. Sachverhalt Die Gesellschafterversammlung einer Körperschaft beschloss am 19.10.2006 die Herabsetzung des Stammkapitals von 17 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR. Der Herabsetzungsbetrag mit 16 Mio. EUR wurde b...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.1.2.2 Spendenabzug und Abgeltungsteuer

Rz. 508 Die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[771] zum 1.1.2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge führte von Anfang an zu einer Verschärfung des Spendenabzugs für Steuerpflichtige, die ausschließlich oder überwiegend abgeltungsteuerpflichtige Einkünfte haben. Die sogenannte Abgeltungsteuer gilt insbesondere für Zinsen und Dividenden, die nach dem 31.12....mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.2.3 Vermögensstockspenden und Abgeltungsteuer

Rz. 519 Für nach dem 31.12.2008 zufließende Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. Zinsen und Dividenden), haben Sonderausgaben – und somit auch Zuwendungen an Stiftungen – grundsätzlich keine Auswirkungen mehr. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG ist auch nach der Änderung des § 2 Abs. 5b EStG unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs vorzu...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.4 Besteuerung der Destinatäre

Rz. 936 Die satzungsmäßigen Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Bedachten/Destinatären zwar unentgeltlich, aber dennoch schenkungsteuerfrei zu, da sie nicht um der Bereicherung der Bedachten willen, sondern zur Erfüllung des Stiftungszwecks geleistet werden.[1445] Rz. 937 Allerdings unterliegen die Einkünfte der Destinatäre in der Regel der Abgeltungsteuer ...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.7.2 Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§ 60a AO n. F.)

Rz. 450 Mit dem Gesetz zur Förderung des Ehrenamts hat der Gesetzgeber zum 29.3.2013 ein Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbefreiungen eingeführt (§ 60a AO n. F.). Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 wird nunmehr gesondert festgestellt. Die Feststellung ist für die Besteuerung der Körperschaft un...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 2.6 Steuervergünstigung für gemeinnützige Körperschaften und europäisches Recht

Rz. 129 Aufgrund der Integration der Europäischen Union hat die steuerrechtliche Privilegierung gemeinnütziger Körperschaften zunehmend auch eine über das nationale Steuerrecht hinausgehende Dimension. So haben die europarechtlich orientierten Vorgaben für das deutsche steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht z. B. durch die Entscheidungen des EuGH v. 14.9.2006 ("Stauffer")[153] u...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 2.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 924 Eine an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Stiftung[1434] erzielt mit ihrem Anteil regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die bei ihr zu den Einkünften aus Vermögensverwaltung gehören. Zur Vermögensverwaltung gehören auch die Einkünfte, die als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils nach § 17 bzw. nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG anf...mehr

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Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs gezahlter Kirchensteuer

Leitsatz Gezahlte Kirchensteuern können unabhängig davon, ob im Zahlungsjahr aufgrund der Abgeltungsteuer keine Einkommensteuer mehr anfällt, erst in dem Jahr als Sonderausgaben berücksichtigt werden, in dem sie von dem Steuerpflichtigen tatsächlich gezahlt worden sind. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige überwiegend Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und infolg...mehr

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Deutsches Verfahren zur Anrechnung ausländischer Steuern verstößt gegen EU-Recht

Leitsatz Bei der Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Die Formel zu dessen Berechnung verstößt gegen EU-Recht, da ihre Anwendung zu einem zu niedrigen Anrechnungshöchstbetrag führt. Somit wird die ausländische Steuer gegebenenfalls in zu geringem Umfang angerechnet. Sachverhalt Die Eheleute Beker sind unbeschränkt steuerpflichtig. Im J...mehr

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Anrechnungshöchstbetrag: Verstoß gegen EU-Recht

Leitsatz Bei Anrechnung ausländischer Steuern ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten. Dessen Berechnungsformel verstößt gegen EU-Recht, da sie zu einem zu niedrigen Anrechnungshöchstbetrag führt. Somit wird die ausländische Steuer gegebenenfalls in zu geringem Umfang angerechnet. Sachverhalt Die Eheleute Beker sind unbeschränkt steuerpflichtig. In 2007 erzielten sie nebe...mehr

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Anrechnungs-Höchstbetragsberechnung bei Outbound-Dividenden unionsrechtswidrig

Leitsatz Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der im Rahmen eines Systems zur Minderung der Doppelbesteuerung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer Steuer herangezogen werden, die der von dem genannten Mitgliedstaat erhobenen ESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50h Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie[1]. Während § 50g EStG die materielle Befreiung von der Quellensteuer und den Ausschluss der Zinsen und Lizenzzahlungen aus der beschränkten Steuerpflicht im Quellenstaat behandelt, enthält § 50h EStG die notwendigen Regelungen aus der Sicht des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie[1]. Während § 50g EStG die materielle Befreiung von der Quellensteuer und den Ausschluss der Zinsen und Lizenzzahlungen aus der beschränkten Steuerpflicht im Quellenstaat behandelt, enthält § 50h EStG die notwendigen Regelungen aus der Sicht des Ansässigkeitsstaates bzw. des Belegenheitsstaates der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Ausstellen der Ansässigkeitsbescheinigung

Rz. 4 Erhält ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Unternehmen von einem in einem anderen EU-Staat ansässigen Unternehmen, das mit ihm verbunden ist, Zins- oder Lizenzzahlungen, muss der ausl. Quellenstaat das deutsche Unternehmen von der Quellensteuer befreien und darf die Zins- und Lizenzzahlungen auch nicht in eine Veranlagung des deutschen Unternehmens unter d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 50e EStG steht in dem IX. Abschnitt, der in unsystematischer Weise Vorschriften verschiedenen Inhalts zusammenfasst. Dabei enthalten §§ 50e, 50f EStG Bußgeldvorschriften, die als materielle Vorschriften die Bußgeldtatbestände der §§ 377ff. AO ergänzen bzw. die Verfolgung von Steuerstraftaten nach §§ 369ff. AO ausschließen. Es ist ein systematischer Mangel der Steuerg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 50e EStG wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift enthielt in 2 Absätzen Regelungen zur Verletzung der Mitteilungspflichten bei der KapESt, die jetzt in Abs. 1 zusammengefasst sind. Die Regelung entspricht derjenigen bei Verletzung der Mitteilungspflichten nach § 33 ErbStG [2]...mehr

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Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i.d.F. d. SEStEG bei unterjährigen Zugängen

Leitsatz Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt. Normenkette § 27 Abs. 1 und 2, Abs. 5 Satz 4 KStG 2002 i.d.F. d. SEStEG Sachverhalt Alleingesellschafter der Klägerin, einer GmbH, ist eine AG, die ...mehr

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Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer keine KapESt bei obligationsähnlichen Genussrechten

Leitsatz Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug (gegen BMF-Schreiben vom 22.12.2009, BStBl I 2010, 94, Tz. 319). Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG 2009; § 20 Abs. 1 Nr. 7 ...mehr

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Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften ab 2009

Leitsatz Stehen Werbungskosten mit vor dem 1.1.2009 zugeflossenen Kapitalerträgen in Zusammenhang, steht ihrem Abfluss im Jahr 2009 das mit Einführung der Abgeltungsteuer geltende Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG nicht entgegen. Sachverhalt Die Steuerpflichtigen machten im Veranlagungszeitraum 2009 Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten infolge einer vor 2009 erfolgte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 9 Umsatzsteuer (Abs. 4)

Rz. 10 Als Einnahmen gelten 30 % der zu Unrecht nicht versteuerten Gegenleistungen für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe sowie 200 % der zu Unrecht berücksichtigten Vorsteuerbeträge, bezogen auf die Besteuerungszeiträume 1993 bis 2002. Zugrunde zu legen sind die Gegenleistungen ohne Abzug der Steuer, d. h. das vom Leistungsempfänger aufgewen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 4 Zahlungsfrist

Rz. 4 Für die Straffreiheit muss die Abgeltungssteuer innerhalb von zehn Tagen nach Einreichung der strafbefreienden Erklärung gezahlt sein. Verspätete Zahlungseingänge finden – wie bei § 371 Abs. 3 AO – keine Berücksichtigung mehr. Die kurze Frist dient nach der Begründung des Gesetzentwurfs dem Rechtsschutzinteresse des Betroffenen, der schließlich nicht mit der Erklärung,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, Str... / 7 Einnahmen-ABC

Rz. 8 Abzugsteuer: Bei Erträgen, die einem Steuerabzug unterliegen (Bauabzugsteuer, LSt, KapESt), ist die Brutto-Einnahme ohne Minderung um die Abzugsteuer anzugeben. In 2004 einbehaltene KapESt für nach dem StraBEG berücksichtigte Kapitaleinkünfte der Jahre 1993 bis 2002 kann deshalb nicht bei der ESt 2004 angerechnet werden[1]. Entnahmen: Entnahmen von Wirtschaftsgütern und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssel, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die ...mehr