Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.3 Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 274 Sachlich erfasst die Regelung die Erstattungsberechtigung für die KapESt und den Steuerabzug nach § 50a EStG. Die Regelung gilt jedoch nur für die Entlastung von Abzugsteuern nach einem DBA. Sie gilt daher unmittelbar nicht für unilaterale Entlastungen von der KapESt wie § 44a Abs. 9 EStG. § 44a Abs. 9 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 2.6.2021[1] enthält keinen entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.1 Allgemeines

Rz. 266 § 50d Abs. 11a EStG ist anwendbar, wenn eine inländische Körperschaft Gewinne an den ausl. Gesellschafter ausschüttet. Ist in diesem Fall ein DBA anwendbar, kann sich ein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der KapESt oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG nach den Verfahren nach § 50c EStG ergeben. Probleme entstehen aber dann, wenn die Kapitalerträge nach ausl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Tatbestand

Rz. 147 Der Tatbestand des Abs. 9 Nr. 1 setzt voraus, dass die Einkünfte bei Anwendung eines DBA in beiden Staaten nicht besteuert werden, weil Deutschland von einer Freistellung ausgeht und der andere Staat das Abkommen so anwendet, dass er kein Besteuerungsrecht oder nur ein begrenztes Steuerabzugsrecht hat. Ohne den Begriff selbst zu verwenden, behandelt die Vorschrift da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Anwendung entsprechender DBA-Klauseln, S. 4

Rz. 185 § 50d Abs. 9 S. 4 EStG enthält eine Norm zur Auslegung von Klauseln, die den Tatbeständen des Abs. 9 entsprechen, aber in einem DBA enthalten sind. Das Verhältnis dieser Klauseln zu Abs. 9 ist bereits in S. 3 geregelt (Rz. 181ff.). Die Vorschrift wurde durch G. v. 20.12.2016[1] mit Wirkung ab Vz 2017 angefügt. Die Vorschrift ist erfasst alle Fälle, in denen Einkünfte...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 13 § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" oder "funktionsschwachen" Gesellschaften die Entlastung von den Abzugsteuern, die ihnen nach dem Wortlaut eines DBA zusteht, nicht gewährt werden muss. Aufgrund von Verweisungen ist die Regelung auch auf die Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie nach § 44a Abs. 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.2 Mehr-Staaten-Fälle

Rz. 302 Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehr-Staaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 11a EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 2. Veranlagungspflicht auch bei zu niedrigem Steuerabzug

Unstrittig ist, dass Kapitalerträge, die im Inland steuerpflichtig sind, aber keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, gesondert erklärt werden müssen (s. z.B. Kühner in HHR, EStG/KStG, § 32d EStG Rz. 66; Werth in Brandis/Heuermann, EStG, § 32d EStG Rz. 120; Levedag in Schmidt, EStG, § 32d EStG Rz. 22). Ausweislich der Begründung zum JStG 2010 v. 21.6.2010 trifft di...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 3. Sonderregelung für Antragsveranlagungen von Arbeitnehmern (§ 32d Abs. 3 Satz 3 EStG)

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Danach ist im Fall d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.2 Rechtsfolge

Rz. 282 Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Europarechtliche Kriterien

Rz. 23 Soweit die Entlastung von der Abzugsteuer auf die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- und Lizenzrichtlinie gestützt wird, enthalten die genannten Richtlinien Vorbehalte zur Verhinderung von Missbräuchen, sodass sich die Frage nach dem Vorrang stellt.[1] § 50d Abs. 3 EStG stellt außerdem einen Eingriff in die Grundfreiheiten dar. Betroffen ist bei der Entlastung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 101 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nach der gleichen Rechtsgrundlage und in gleicher Höhe bei direktem Bezug der Einkünfte aus dem Inland ebenfalls zustünde oder, wenn diese V...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45b Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

Schrifttum: Deutsche Steuergewerkschaft, Neue Instrumente im Kampf gegen Steuerbetrug, DStG Magazin Mai 2021, 5; Hoffmann/Watzlaw: Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Deutsches Aktieninstitut, Stellungnahme zum Referentenentwurf des AbzStEntModG v 23.12.2020, https://www.bundesfi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

Schrifttum: Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der FinVerw, BB 2011, 3097; Anzinger, Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an girosammelverwahrten Aktien im System der KapSt, Recht der Finanzinstrumente (RdF) 2012, 394; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (Teil 1), DStR 2013, 1357; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt (T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 45c Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

Schrifttum Geberth/Bartelt, Gesetzgebung: Beschlussempfehlungen des Bundestagsfinanzausschusses zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, DStR-Aktuell 2021, 89; Hoffmann/Watzlaw, Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Teil...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / I. Gesetzgebung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Verrechnung der ausländischen Kapitalerträge mit inländischen Verlusten

Leitsatz 1. Nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen können im Rahmen einer Veranlagung der Kapitalerträge zum gesonderten Tarif i.S. des § 32d Abs. 1 EStG nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden. 2. Es ist mit der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, dass ausländische Quel...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.2 Corona-Bonus bleibt auch in der Steuererklärung unbelastet

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Die Frist für die Auszahlung ist inzwischen bis zum 31.3.2022 verlängert worden.[2] Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass der Betrag von 1.500 EUR mehrfach steuerfrei ausgezahlt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 1 §§ 130, 131 AO sind §§ 48, 49 VwVfG nachgebildet; vgl. auch §§ 44, 45 SGB X. Sie regeln die Durchbrechung der Bestandskraft außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens.[1] Erfasst werden nur Verwaltungsakte, die nicht nach § 125 AO nichtig[2] und deren Fehler nicht nach § 126 AO geheilt worden sind. Ist ein Fehler nach § 127 AO unbeachtlich, kann der Betroffene die Rücknahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Rechtswidriger Verwaltungsakt

Rz. 13 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht (objektiv) unrichtig angewandt wurde oder die Behörde bei ihrer Entscheidung von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und die Entscheidung in diesen Fällen dem Recht widerspricht. Die Rechtsverletzung kann auf einer Verletzung des materiellen Rechts oder des Verfahrensrecht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Solidaritätszuschlag zur KapESt und zum Zinsabschlag

Rz. 11 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein SolZ wird grundsätzlich auch zur KapESt und zum Zinsabschlag erhoben, außer in den Fällen des § 43b EStG. BMG ist die durch Steuerabzug zu erhebende KapESt oder der Zinsabschlag (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG). Der Zuschlagsatz beträgt 5,5 %.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erhebungsformen

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der SolZ wird erhoben als Zuschlag Der in § 3 Abs 1 SolZG enthaltene Katalog ist abschließend (FinVerw, FR 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, San Marino

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik San Marino (Hauptstadt: San Marino; Amtssprache: Italienisch) ist ein europäischer Zwergstaat, der als Enklave vollständig von > Italien umgeben ist. San Marino gehört nicht zur > Europäische Union, nutzt jedoch durch entsprechende Abkommen den > Euro als Währung (sog assoziierter Euronutzer). Ein allgemeines DBA mit San Marino be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Rz. 24 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei unbeschränkt Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, wird auch der SolZ durch > Steuerbescheid veranlagt (§§ 25, 46 EStG iVm § 1 Abs 2 SolZG). Zur BMG und Höhe des Zuschlags > Rz 8. Der im Abzugsverfahren einbehaltene SolZ auf die LSt (> Rz 12) und die KapESt (> Rz 11) sowie der SolZ auf > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (> Rz 9) we...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / I. Einführung

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 – UntStRefG (v. 14.8.2007, BStBl. I 2007, 630) grundlegend neu geregelt. Diese Neuordnung des Systems zur Besteuerung privater Kapitaleinkünfte liegt mittlerweile mehr als zehn Jahre zurück. Kernpunkte der Reform waren einerseits die Einführung einer abgelte...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / c) Merkmal "unterlegen haben"

Nach dem Gesetzeswortlaut ist für die Abgeltungswirkung Voraussetzung, dass die Kapitalerträge dem Steuerabzug unterlegen haben. Kapitalerträge haben dem Steuerabzug unterlegen, wenn die Kapitalertragsteuer tatsächlich einbehalten wurde. Nicht erforderlich ist, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer tatsächlich an die Finanzbehörden abgeführt oder eine Steuerbescheinigung...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / b) Einzelfragen zur Fallgruppe 1: Abgeltungswirkung tritt ausnahmsweise nicht ein

Wie in Abschn. II. 2. d) ausgeführt, tritt die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nur ein, soweit die Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG tatsächlich dem Steuerabzug unterlegen haben. Über die Einschränkung der Abgeltungswirkung ("soweit") ergibt sich hinsichtlich des nicht abgeltend versteuerten Kapitalertrags ganz automatisch eine korrespondierende Veranlagungspflicht i.S.d. §...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / b) Merkmal "Kapitalertragsteuerabzug"

Die Kapitalerträge müssen dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben. Positive Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug, wenn die Kapitalertragsteuer tatsächlich einbehalten wurde und dem Stpfl. der Netto-Kapitalertrag i.S.d. § 11 Abs. 1 EStG zufließt. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht die Kapitalertragsteuer in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläu...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / aa) Zu Fallgruppe 1 (§ 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 EStG)

Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs tritt nicht ein, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG und § 44 Abs. 5 EStG in Anspruch genommen werden kann. § 44 Abs. 1 Satz 10 und 11 EStG: Wenn Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht in Geld bestehen und der in Geld geleistete Kapitalertrag nicht zur Deckung der Kapitalertragsteuer ausreicht, ha...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 1. Schedulenbesteuerung

Kapitalerträge, die dem Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG im Veranlagungsverfahren oder der abgeltenden Besteuerung gem. § 43 Abs. 5 EStG im Steuerabzugsverfahren (Bemessung der Kapitalertragsteuer gem. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, 3 EStG) unterliegen, sind grundsätzlich nicht in die Ermittlung der Einkünfte, der Summe der Einkünfte, des Gesamtbetrags der Einkünfte, des ...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / 2. Voraussetzungen der Abgeltungswirkung des Steuerabzugs

Voraussetzung für die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs ist, dass die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. Im Weiteren greift die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs nur soweit die Kapitalerträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben. a) Merkmal "Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG" Von der Abgeltungswirkung werden Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG erfasst. ...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / d) Merkmal "soweit"

§ 43 Abs. 5 EStG stellt die zentrale Vorschrift für die grundsätzliche Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer im Privatvermögen dar. Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag soll jedoch nur greifen, als die Erträge der Höhe nach tatsächlich dem Steuerabzug unterlegen haben. Daher wurde durch das JStG 2010 v. 8.12.2010 (BGBl. I 2010, 1768) in § 43 Abs. 5 Sa...mehr

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Die Abgeltungswirkung des S... / cc) Zu Fallgruppe 3

Auf Antrag des Gläubigers werden Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG in die besondere Besteuerung von Kapitalerträgen nach § 32d EStG einbezogen. Durch die Veranlagungswahlrechte in § 32d Abs. 4 und 6 EStG wird die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nicht negiert, s. hierzu auch die Ausführungen bei II. 3. a), dritter Punkt. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft (einschließlich Gesellschafter-Fremdfinanzierung)

Rz. 208 Ist Empfänger von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft aus dem Ausland eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, so gilt abweichend vom regelmäßigen Einkommensteuersatz seit dem Veranlagungszeitraum 2009 nach § 32d EStG grundsätzlich ein besonderer Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gg...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / III. Dividendenausschüttungen

Rz. 187 Auf Dividendenausschüttungen der corporation nach Deutschland wird in den USA Quellensteuer (withholding tax) in Höhe der gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA reduzierten Steuersätze erhoben. Die Quellensteuer beträgt bei Streubesitzdividenden 15 % und bei Schachteldividenden 5 %. Die Dividendeneinkünfte aus den USA unterliegen i...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 159 Ein DBA ändert an der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der GmbH grundsätzlich nichts. DBA regeln lediglich, welchem Staat das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus der Betriebsstätte zusteht. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihren DBA regelmäßig entsprechend Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA vereinbart, dass Unternehmensgewinne, die eine in einem V...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Behandlung von Ausschüttungen

Rz. 581 Die Steuerpflicht von Dividenden gilt sowohl für Gesellschafter, die in England steuerlich ansässig sind, als auch für beschränkt steuerpflichtige Gesellschafter. Rz. 582 Natürliche Personen und Muttergesellschaften, die nicht in England ansässig und daher in England mit ihren Dividenden nur beschränkt steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steueranrechnung. Da...mehr

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Österreich / 2. Kapitalertragsteuer

Rz. 260 Eine besondere Form der Einkommensteuer ist die Kapitalertragsteuer (§ 93 Abs. 2 Ziff. 1 EStG). Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie von der Gesellschaft einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen ist. Der Steuersatz beträgt 27,5 % (§ 27a Abs. 1 Ziff. 2 EStG). Mit der Bezahlung der Kapitalertragsteuer gilt die Einkommensteuer nach Maßgabe von § 97 EStG als abge...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Systematik und Höhe der Besteuerung von Dividenden wurde zum 1.4.2020 grundlegend neu geregelt und damit deutlich vereinfacht. Inländische Gesellschafter haben hiernach Dividenden mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ausschüttungen an im Ausland ansässige Empfänger von Dividenden werden mit einer Quellensteuer belegt. Rz. 186 Es bestehen Abkommen zur Ve...mehr