Fachbeiträge & Kommentare zu Quellensteuer

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn des Ergänzungstatbestandes[1] des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 8 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

[Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der Steuersatz...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

[Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7....mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 6 Einbehaltene Steuern/Steueranrechnung

[Einbehaltene Steuern → Anlage KAP Zeilen 37–42] Tragen Sie hier die Höhe der Steuern ein, die von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wurden. Dazu gehört auch die ausländische Quellensteuer, die für ausländische Kapitalerträge einbehalten wurde. Sie kann direkt auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Ebenfalls einzurechnen sind die Abzugsteue...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 5 Fondsbesteuerung

Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsächlich ve...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 [Kapitalerträge mit Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 7–15]

In den Zeilen 7–15 erklären Sie Ihre Kapitalerträge, bei denen die Bank 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie Solidaritätszuschlag und ggf. KiSt einbehalten hat. Die Beträge können Sie i. d. R. der Bescheinigung der Bank entnehmen. Dazu gehören auch Gewinne aus Börsengeschäften (Spekulationsgeschäfte und die Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderu...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34]

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 14 [Bestandsgeschützte Alt-Anteile → Zeilen 15, 18, 21, 24 und 27]

Soweit in der jeweiligen Vorzeile Veräußerungsgewinne aus bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG enthalten sind, sind diese hier zu vermerken, damit der personenbezogene Freibetrag von 100.000 EUR abgezogen und fortgeschrieben werden kann. [Fiktive Veräußerungsgewinne zum 31.12.2017 → Anlage KAP-INV Zeilen 16, 19, 22, 25 und 28] Steuerlich gi...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. gelegentli...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

Kurzinformation zu ausländischen Einkünften Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfas...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

[Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen wird (§ 68...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es sind folge...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

[Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.2.1 Abgeltungswirkung einbehaltener KapESt bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus "Schneeballsystemen"

Rz. 203 Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG tritt laut BFH auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene KapESt nicht beim FA angemeldet und abgeführt wird und kein – die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 S. 1 Halbs. 2, S. 2 oder S. 3 EStG – vorliegt.[1] Dies gilt laut BFH auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.2 Anrechnung der KapESt bei der Veranlagung

Rz. 11 Bis Vz 2008 wurde die KapESt auf die bei der Veranlagung festgesetzte ESt bzw. KSt angerechnet, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge unbeschränkt stpfl. war und für ihn eine Veranlagung durchgeführt wurde (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 36 EStG Rz. 66ff.). Rz. 11a Ab dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer (Vz 2009) entfallen für Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Vereinheitlichung der Kapitalertragsteuer

Rz. 21 Mit dem UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde ab dem 1.1.2009 ein einheitlicher KapESt-Abzug i. H. v. 25 % zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf alle Kapitalerträge eingeführt, der bei Kapitalerträgen, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen von natürlichen Personen gehören, eine die ESt abgeltende Wirkung hat. Dem gesonderten Steuertarif gem. § 32d EStG für private Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.5 Erstattung von KapESt nach DBA

Rz. 20 In den DBA wird zwar der Quellensteuerabzug der Höhe nach begrenzt, nicht aber das Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt, die KapESt nach innerstaatlichem Recht zu erheben. Aus diesem Grunde steht dem KapESt-Abzug nicht entgegen, dass die einbehaltene und abgeführte KapESt nach einem mit dem Heimatstaat des beschränkt stpfl. Gläubigers der Kapitalerträge ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Erstattung der KapESt bzw. Abstandnahme vom Steuerabzug

1.2.3.1 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung Rz. 12 Dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger der Kapitalerträge, für den eine Veranlagung voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wird bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung auf Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt erstattet (§ 44 b EStG) bzw. in den Fällen des § 44 a EStG wird vom Steuerabzug von vornherein A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2 Der Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.2.1 Allgemeines Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1 Allgemeines zum Steuerabzug vom Kapitalertrag (KapESt)

1.1 Rechtsentwicklung 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.2 Entwicklung zu § 43 EStG: Ausgewählte für die Praxis bedeutsame Änderungen des BMF-Schreibens

Rz. 4p Das 2012[1] veröffentlichte Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer ("Einzelfragen zur Abgeltungsteuer")[2] wurde mit BMF-Schreiben v. 18.1.2016 [3] neu bekannt gegeben. Rz. 4q In Rz. 176 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 wurde hinsichtlich der Erklärung zur Freistellung vom Steuerabzug nach § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG entsprechend der Rspr. des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.9 Ausländische Dividenden u. ä. Ausschüttungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 67 Ab 2009 werden auch ausl. Dividendenerträge sowie ausl. dividendenähnliche Ausschüttungen (Rz. 29ff.) dem Steuerabzug unterworfen, wenn die Auszahlung über eine inländische Zahlstelle (i. d. R. Kreditinstitut als Depotbank) erfolgt. Infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben

Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentlichte BMF-Schreiben entfalten daher eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Regelungen zur KapESt in den §§ 43–45e EStG bilden einen Unterabschnitt im Abschnitt "Steuererhebung" (§§ 36–47 EStG). § 43 EStG enthält die Vorschriften über den "Steuerabzug vom Kapitalertrag" in Form einer abschließenden Aufzählung der Steuerabzugstatbestände. § 43 EStG ist damit (neben § 44 EStG) die Grundnorm für den KapESt-Einbehalt. Von den in § 43 EStG im E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.6 Freistellung bei sonstigen Körperschaften

Rz. 189 Rechtsfähige und nichtrechtsfähige stpfl. Vereine, Stiftungen, Anstalten und Zweckvermögen sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG können sich ebenfalls vom Steuerabzug auf die KapESt-Tatbestände (Rz. 178) befreien lassen. In der Praxis werden diese Tatbestände bei Körperschaften allerdings eher selten verwirklich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.14 Kapitalerträge aus Stillhaltergeschäften (S. 1 Nr. 8)

Rz. 94 Mit der Neufassung der Nr. 8 durch das G. v. 14.8.2007[1] wurden Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen der KapESt unterworfen. Die Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG und damit auch der KapESt-Abzug wurden erstmals für nach dem 31.12.2008 zufließende Stillhalterprämien vorgenommen (§ 52a Abs. 9 EStG). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.1 Grundlagen

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.6 Entsprechende Anwendung der für Zinsen geltenden Steuerabzugsregeln

Rz. 148 Für den Steuerabzug vom Kapitalertrag bei Investmenterträgen gem. Abs. 1 S. 1 sind die für Zinserträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 sowie S. 2 EStG geltenden Vorschriften anzuwenden: Für ausgeschüttete Erträge wird die KapESt von der auszahlenden Stelle (zum Begriff vgl. Rz. 74) einbehalten. In Depotfällen wird bei Steuerausländern keine KapESt einbehalten. Bei Steueri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.4 Feststellung der Steuerbegünstigung nach § 60a AO

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.3.2013[1] wurde die sog. "vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit" durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Die Neuregelung ist am 29.3.2013 in Kraft getreten. Nach Rz. 297 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer v. 19.5.2022[2] gelten die unter Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.5 Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 80e Die Änderung der Rz. 131 ist ausweislich der Rz. 324 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer[1] grundsätzlich anwendbar "auf alle offenen Fälle". Dies betrifft aufgrund der u. g. Regelung in Rz. 325 laut BMF-Schreiben im Wesentlichen Veranlagungsfälle. Da die Änderung der Rz. 131 im BMF-Schreiben nicht nur die Zukunft, sondern auch alle offenen Fälle einbezieht,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.1 Allgemein

Rz. 178 Gehören die oben in Rz. 176 aufgelisteten Kapitalerträge zu den Einnahmen eines inländischen Betriebsvermögens, so können die betreffenden Stpfl. die Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Betriebsvermögen mit einer "Freistellungserklärung" bestätigen (§ 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG). Dasselbe gilt, wenn diese Kapitalerträge zu den Betriebseinnahmen einer Personengesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.2 Interbankenbefreiung (S. 2)

Rz. 169 § 43 Abs. 2 S. 2 EStG verbietet den KapESt-Abzug, was jedoch nichts daran ändert, dass die Kapitalerträge beim Gläubiger zu den stpfl. Einnahmen gehören. Rz. 170 Das bisher in Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b) S. 4 enthaltene Bankenprivileg wird auf alle im Rahmen des UntStReformG 2008 eingeführten KapESt-Tatbestände (Rz. 176) ausgeweitet. Der KapESt-Abzug ist nicht vorzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Abgeltung der ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 17 Die ESt bzw. KSt für die steuerabzugspflichtigen Einnahmen gilt bei beschränkt Stpfl. durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag als abgegolten (§ 36 EStG Rz. 77ff.; § 50 EStG Rz. 92ff.), wenn der Gläubiger der Kapitalerträge mit diesen Einnahmen nur der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt (§ 50 Abs. 2 EStG; § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG) oder wenn die steuerabzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.3 Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid

Rz. 14 Für Zwecke der vollständigen Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 44a Abs. 4, 4a, 4b, 7 und 10 EStG für nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich die Vorlage einer NV-Bescheinigung erforderlich (die Finanzverwaltung verwendet hierfür die Abkürzung "NV 2 B").[1] Dasselbe gilt für die teilweise ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.6 Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen

Rz. 39 Die isolierte Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen durch den Stammrechtsinhaber ist gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG KapESt-pflichtig. Dies gilt gem. § 52 Abs. 53a EStG für alle Entgelte, die nach dem 31.12.2004 zufließen, es sei denn, die Veräußerung ist vor dem 29.7.2004 (Datum des Kabinettsbeschlusses) erfolgt. KapESt-Pflicht tritt ebenfalls e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG) Zinsen aus Teilschuldverschreibungen (zum Begriff "Teilschuldverschreibungen" Hinweis auf Rz. 43), bei denen neben der festen Verzinsung ein Recht auf Umtausch in Gesellschaftsanteile gewährt wird (Wandelanleihen) oder eine Zusatzverzinsu...mehr