Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.3 Betriebliche Versorgungsträger als ausgewählte Zielversorger

Die ausgleichsberechtigte Person kann als Zielversorgung auch Träger der betrieblichen Altersversorgung auswählen, wenn mit dem übertragenen Kapitalbetrag ein Anrecht im Sinne des BetrAVG geschaffen wird. Wird der Kapitalbetrag z. B. zum Ausbau schon bestehender Anrechte an die Pensionskasse des Arbeitgebers der ausgleichsberechtigten Person gezahlt, so hängt die Anwendung d...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs zur Begründung eines Anrechts in einer kapitalgedeckten Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder aus einem auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten A...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Pensionskasse

Pensionskassen[1] sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland, die für einen einzelnen Betrieb, einen Konzern oder auch überbetrieblich für eine Gruppe von Betrieben errichtet werden. Die Versorgung in einer Pensionskasse ist wie die Direktversicherung eine versicherungsförmige Art der bAV. Pensionskassen unterliegen der Aufs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5 Steuerbefreiung für umlagefinanzierte Pensionskasse

5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.9 Ausländische Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherungen

Bei Arbeitnehmerentsendungen innerhalb von Konzernunternehmen nach Deutschland werden häufig weiterhin Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleistet. Die Steuerbefreiung ist grundsätzlich auch auf Beiträge an ausländische betriebliche Versorgungssysteme anwendbar. Entscheidend ist aber, dass das ausländische Altersversorgungssystem mit einem Durchführungsweg...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds in der Ansparphase

Zusammenfassung Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungs...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6 Pauschalierung für Direktversicherungen und Pensionskassen

6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensio...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassen

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bAV: Entgeltumwandlung / 2 Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem U...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.3 Übersicht

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.4 Ausschluss der vorzeitigen Kündigung bei Direktversicherungen

Die vorzeitige Kündigung eines Direktversicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer muss vertraglich ausgeschlossen worden sein.[1] Kündigt dagegen der Arbeitgeber vorzeitig einen pauschal versteuerten Direktversicherungsvertrag und wird der Rückkaufswert an den Arbeitnehmer ausgezahlt, ergeben sich hieraus keine lohnsteuerlichen Folgen für eine bis zu diesem Zeitpunkt vorgeno...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.3 Voraussetzungen für Steuerbefreiung

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen decken sich weitgehend mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV. Die Steuerbefreiung wird folglich nur Arbeitnehmern mit erstem Dienstverhältnis gewährt.[1] Im Übrigen sind die Zuwendungen nur dann steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Alter...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) kann der Arbeitgeber zwischen 5 Durchführungswegen wählen. Neben einer Absicherung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung kann die Versorgung von Arbeitnehmern auch über eine Unterstützungskasse oder eine Pensions-/Direktzusage erfolgen. Die Durchführungswege unterschei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.4 Umlagefinanzierte bAV neben kapitalgedeckter bAV

Leistet der Arbeitgeber neben laufenden Umlagezahlungen an eine Pensionskasse auch Zuwendungen für eine kapitalgedeckte bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), sind Letztere vorrangig bis zum Höchstbetrag von 8.112 EUR[1] steuerfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag von 4.056 EUR für die umlagefinanzierte bAV mindert sich in diesem Fall um die steuerfreien Zuwend...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.1 Laufende Umlagezahlungen und Sonderzahlungen

Für laufende Zahlungen des Arbeitgebers an umlagefinanzierte Pensionskassen gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 56 EStG. Sie ist im Wesentlichen im öffentlichen Dienst von Bedeutung, da die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen) zu den Pensionskassen geh...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG

Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse waren dagegen schon seit 2002 bis zu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.4 Unterschiedliche Durchführungswege

Leistet ein Arbeitgeber Beiträge zum Aufbau der bAV an verschiedene Versorgungseinrichtungen, die die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG erfüllen, kann die Pauschalbesteuerung auf Beiträge zu Pensionskassen und für Direktversicherungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Zahlung der Beiträge angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für die weitere Pausc...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1 Voraussetzungen

6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei A...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 5.2 Steuerfreier Höchstbetrag

Auch der steuerfreie Höchstbetrag für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Bis 2025 wurde er stufenweise angehoben und beträgt seit dem 1.1.2025 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. In 2026 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 4.056 EUR (4 % von 101.400 EUR).mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.2 Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge an eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr pro Arbeitnehmer mit 20 % pauschal erheben. Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer sind i. d. R. die tatsächlichen Beiträge, die der Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer erbringt. Gewinna...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 %

Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschließlich anwendbar auf Beiträge zur einer Direktve...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.2 Mindestens ein pauschalierter Beitrag vor dem 1.1.2018

Die Pauschalierung von Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung hängt davon ab, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. Dies setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 Zuk...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.3 Durchschnittsberechnung und 2.148-EUR-Grenze

Für die Feststellung der Pauschalierungsgrenze von 1.752 EUR ist eine Durchschnittsberechnung zulässig, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert sind. In diesem Fall sind die Leistungen für alle Arbeitnehmer zusammenzurechnen und durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer zu teilen. Die Durchschnittsbere...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Unterschiedliche Beurteilungsvarianten

Ausnahmen von der grundsätzlichen Entgelteigenschaft für Einnahmen aus der Beschäftigung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Zusammenhang mit der Entgelteigenschaft von Zuwendungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds gibt es dabei unterschiedliche Regelung...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Kapitaldeckungsverfahren

Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind nur Beiträge für die bAV begünstigt, die im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden. Für vom Arbeitgeber geleistete Umlagen scheidet die Steuerbefreiung aus.[1] Bei der Durchführung von bAV im Kapitaldeckungsverfahren werden die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge für den jeweiligen Arbeitnehmer Ertrag br...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.3 Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds[1] ist wie eine Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer AG oder eines VVaG, die gegen Zahlung von Beiträgen eine versicherungsförmige betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführt und der Aufsicht durch die BaFin unterliegt.mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.4 Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Werden Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung aus einer Entgeltumwandlung gezahlt, hat der Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zu der betrieblichen Altersversorgung zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandl...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 8 Steuerbefreiung für Sicherungsbeiträge bei reinen Beitragszusagen

Betriebsrentenrechtlich besteht die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als alleinige Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen an eine Versorgungseinrichtung zu gestalten (reine Beitragszusage).[1] Die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt.[2] Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich bei reinen Beitragszusagen ausschließlich gegen den...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1 Steuerfreier Höchstbetrag

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.[1] In 2026 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsentgelt bis zu 8.112 EUR steue...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.3 Arbeitgeberwechsel, Vertragsänderung, Neuabschluss, Änderung der Versorgungszusage

Wurde für einen Arbeitnehmer vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschaliert, liegen bei diesem Arbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung für Zuwendungen an Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen ein Leben lang vor. Ohne Bedeutung sind Vertrag...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.2 Pflichtpauschalierung mit 15 % für Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen muss der Arbeitgeber mit einem abgeltenden Steuersatz von 15 % pauschalieren.[1] Dies gilt auch dann, wenn an die Versorgungseinrichtung keine weiteren laufenden Beiträge oder Zuwendungen geleistet werden. Sonderzahlungen mit Arbeitslohncharakter Steuerpflichtige Sonderzahlungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die an die Ste...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4 Durchführung der Pauschalierung

Die Durchführung der Pauschalierung bei Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen nach § 40b EStG in der geltenden Fassung einerseits und für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen nach § 40b EStG a. F. andererseits unterscheidet sich nicht. Es ist weder ein Antrag beim Finanzamt noch die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Die Pauschalbesteuerung k...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.5 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Infographic Anwendung bei umlagefinanzierten Pensionskassen und bei kapitalgedeckter bAV Zuwendungen an Direktversicherungen oder Pensionskassen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden[1], sind durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung über die Grenze von 1.752 EUR hinaus mit 20 % pauschalierungsfähig. Das pauschalierungsfähige Volumen ergibt...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Umlagefinanzierte bAV

Zuwendungen für eine umlagefinanzierte Pensionskasse gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind (2026: 4.056 EUR jährlich bzw. 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich bzw. 322 EUR monatlich) oder nach § 40b EStG pauschal besteuert werden (1.752 EUR jährlich bzw. 146 EUR monatlich). Eine weitere Voraussetzung ist,...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen

Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskassen[2] im öffentlichen Dienst. Wichtig Begünstigte Umlage...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage[2] und den zusätzlichen Sonderausgabenabzug steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[3] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1 Kapitalgedeckte bAV

10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV

3.1 Steuerfreier Höchstbetrag Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.[1] In 2026 sind daher Zuwendungen an die begünstigten Versorgungseinrichtungen unabhängig vom tatsächlichen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Kapitalgedeckte bAV

2.1 Höhe des SV-Freibetrags Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 338 EUR monatlich, 4.056 EUR jährlich; 2025: 322 EUR monatlich, 3.864 EUR jährlich) nicht dem sozialversic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10.1.1 Rechtslage seit 2018

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 10 Zusammenfassung: Rechtsentwicklung im Überblick

10.1 Kapitalgedeckte bAV 10.1.1 Rechtslage seit 2018 10.1.2 Rechtslage 2005 bis 2017 10.2 Umlagefinanzierte Pensionskassenmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Externe Durchführungswege im Überblick

1.1 Direktversicherung Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezu...mehr