Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Steuerliche Vervielfältigungsregelung

Aus Anlass der Beendigung einer Beschäftigung können zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten bAV an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG gezahlt werden (2026: max. 40.560 EUR; 2025: max. 38.640 EUR). Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieb...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.6 Abgrenzung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

Die Steuerbefreiung gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ausschließlich für Beiträge des Arbeitgebers, die dieser an die begünstigten Versorgungseinrichtungen leistet. Beiträge des Arbeitgebers in diesem Sinne liegen insbesondere vor, wenn der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer[1] die Beiträge selbst schuldet und an die Versorgungseinrichtung leistet.[2] Da da...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 9 Aufzeichnungspflichten

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto des Arbeitnehmers folgende Aufzeichnungen zu führen[1]: Die Höhe der steuerfreien Beiträge zur bAV, die Höhe der pauschalierten Beiträge zur bAV sowie die darauf entfallende Lohnsteuer, bei Direktversicherungen und kapitalgedeckten Pensionskassen den Nachweis, dass vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuert ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.2 Fälligkeit der Versicherung nicht vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist bei Direktversicherungsbeiträgen nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers abgeschlossen ist. Für Versorgungszusagen vor 2012 ist das 60. Lebensjahr maßgebend.[1]mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.2 Anrechnung von pauschalierten Beiträgen auf steuerfreien Höchstbetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR mindert sich um Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen und Beiträge für Direktversicherungen, die tatsächlich nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % besteuert werden.[1] Die Anwendung der Pauschalbesteuerung ist somit nicht erst nach Übersteigen des steuerfreien Höchstbetrags von 8.112 EUR möglich, sondern pauschalierte Arbeitgebe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.3 Ausschluss der Abtretung oder Beleihung des Bezugsrechts aus einer Direktversicherung

Bei Direktversicherungsverträgen muss die Abtretung oder Beleihung eines dem Arbeitnehmer eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts ausgeschlossen worden sein.[1]mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Höhe des SV-Freibetrags

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 338 EUR monatlich, 4.056 EUR jährlich; 2025: 322 EUR monatlich, 3.864 EUR jährlich) nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.3 BAV-Förderbetrag

Seit dem 1.1.2018 sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Förderbetrag zur bAV vor. Den BAV-Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für Arbeitnehmer mit unterdurchschnittlichem Arbeitslohn Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Der für die Erlangung des BAV-Fö...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.7 Verzicht auf Steuerbefreiung zugunsten der Riester-Förderung

Für Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder eine Direktversicherung kommt grundsätzlich auch die Förderung durch Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] in Betracht (Riester-Förderung).[3] Ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass auf die Steuer...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 4 Steuerbefreiung für kapitalgedeckte bAV bei Geringverdienern

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss (sog. "BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zusätzliche Beiträge[1] an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung leistet. Voraussetzung ist, dass die Beiträge nicht durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Als Geringverdiener gelten Arbeitnehmer m...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Externe Durchführungswege im Überblick 1.1 Direktversicherung Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versiche...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Sozialversicherung

1 Unterschiedliche Beurteilungsvarianten Ausnahmen von der grundsätzlichen Entgelteigenschaft für Einnahmen aus der Beschäftigung sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Im Zusammenhang mit der Entgelteigenschaft von Zuwendungen für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Pauschalversteuerte Bezüge

Dem Arbeitsentgelt sind Beiträge, die nach § 40b EStG a. F. (in der am 31.12.2004 geltenden Fassung) pauschal versteuert werden, nicht zuzurechnen, die zusätzlich[1] zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Die Pauschalversteuerung nach dieser Vorschrift ist bis zur Höhe von 1.752 EUR kalenderjährlich möglich. Werden die Aufwendungen vom Arbeitgeber finanziert und nach § 40b ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 Direktversicherung

Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Auch ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.2 Eigenständiger Freibetrag

Im Steuerrecht mindert die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F. den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG. Unter Berücksichtigung des maximal möglichen Betrags für die Pauschalversteuerung i. H. v. 1.752 EUR kalenderjährlich verbleibt ein Steuerfreibetrag i. H. v. (2026: 8.112 EUR – 1.752 EUR =) 6.360 EUR. Vergleichbare Regelungen bestehen in der Sozialversicherung nich...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.8 Arbeitnehmerentsendung ins Ausland

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt und bleibt deren Arbeitslohn nach Maßgabe eines DBA steuerfrei, gilt für die Beiträge zur kapitalgedeckten bAV gleichwohl vorrangig die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG. [1] Folglich fließen die Beiträge in Höhe des steuerfreien Volumens nicht in den Progressionsvorbehalt [2] ein und müssen nicht in der Lohnste...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die bAV in Form der reinen Beitragszusage[1] soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt.[2] Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzusichern, dass die Ver...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Auswirkungen bei Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Arbeitnehmer kann hinsichtlich seiner Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung verlangen, dass diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschn. XI des EStG erfüllen. Damit verbunden ist der Wegfall der Steuerfreiheit. In diesem Fall handelt es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Mangels Beitragsersparnis entfällt auch ein ansonsten m...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.1 Wechsel zwischen externen Durchführungswegen

Wird die betriebliche Altersversorgung über externe Durchführungswege durchgeführt (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), führt ein Wechsel zwischen diesen Versorgungsträgern zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Hierfür ist entscheidend, dass die Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen einräumen. Übe...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.4 Pauschalierungsgrenzen während des Kalenderjahres

Die Pauschalierungsgrenzen von 1.752 EUR und von 2.148 EUR sind Jahresbeträge. Eine zeitanteilige Berücksichtigung bei laufenden Arbeitgeberbeiträgen (z. B. monatlich 146 EUR bzw. 179 EUR) ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Bei laufenden pauschalbesteuerungsfähigen Arbeitgeberzuwendungen entfällt die Einbeziehung der für den einzelnen Arbeitnehmer erbrachten Beiträge in...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 4 Lohnbesteuerung

Die Durchführung betrieblicher Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird durch eine Reihe steuerlicher Förderungen flankiert. Für die steuerliche Beurteilung ist zwischen den externen und internen Durchführungswegen zu differenzieren. Externe Durchführungswege Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversiche...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Umwandlung in steuerfreien Arbeitslohn

Wird die Altersvorsorge über einen externen Versorgungsträger (Pensionsfonds, kapitalgedeckte Pensionskasse, Direktversicherung) durchgeführt, können steuerpflichtige Aktivbezüge (brutto) jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 EUR) in steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen umgewandelt werden. Praxis-Beispiel Entge...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Folgen einer Barlohnumwandlung

Eine Entgeltumwandlung zugunsten von Beiträgen an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung lässt den Zufluss von Arbeitslohn unberührt, da diese Versorgungsträger dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch auf die späteren Altersbezüge gewähren.[1] Allerdings kann durch eine Barlohnumwandlung in begrenztem Umfang steuerpflichtiger Arbeitsloh...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Umwandlung in pauschalierungsfähigen Arbeitslohn

In den Fällen der Pauschalierung führt eine Entgeltumwandlung zu dem Ergebnis, dass Arbeitslohn, der bis dahin der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterlag, nur noch mit 20 % zu versteuern ist. Der Bruttobarlohn kann so weit herabgesetzt werden, dass aus der Barlohnkürzung zugleich auch die pauschalen Steuerbeträge (LSt, SolZ, KiSt) finanziert werden können. Die ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.1.1 Jahresfreibetrag

Das steuerfreie Volumen von 8.112 EUR ist ein Jahresfreibetrag, der auch dann in vollem Umfang beansprucht werden kann, wenn das Dienstverhältnis nicht während des ganzen Kalenderjahres besteht oder Beiträge nur während eines Teils des Kalenderjahres geleistet werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der steuerfreie Höchstbetrag im selben Jahr erneut in Anspruch genommen we...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.1 Aufteilung des Freibetrags

Infographic Aufteilung pro rata Bei dem Freibetrag i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung handelt es sich um einen Jahresbetrag. Dieser kann in gleichen monatlichen Raten (2026: 4.056 EUR : 12 = 338 EUR) berücksichtigt werden (Aufteilung pro rata). Praxis-Beispiel Monatlich gleichbleibende Berücksichtigung des Freibetragsmehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.1 Finanzierung durch Entgeltumwandlung

Für die Lohnsteuerpauschalierung ist unerheblich, ob die Aufwendungen zusätzlich zum Entgelt vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer erbracht werden. Für die beitragsrechtliche Beurteilung zur Sozialversicherung ist allerdings zwischen einer Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt und einer Umwandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu unterscheiden....mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2026 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 7 Kapitalwahlrecht, frühzeitige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2028 wegen Erreichens der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, entscheidet sich der Arbeitnehmer im Juni 2026 dafür, sich anstelle der lebenslangen Rente das Kap...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Zuschusspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften in den Fällen der Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Betrag von 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder für die Direktversicherung zu erbringen, soweit die Entgeltumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Entgeltumwandlung / 1.1 Durchführung der Entgeltumwandlung

Die Durchführung des Arbeitnehmeranspruchs wird durch Vereinbarung geregelt. Es muss aber ein Betrag von mindestens 1/160 der Bezugsgröße in der Rentenversicherung (2026: jährlich 296,63 EUR; 2025: jährlich 280,88 EUR) umgewandelt werden. Mittels Entgeltumwandlung erbrachte Finanzierungsleistungen stellen in folgenden Fällen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar: Im Rahm...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2026 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2025 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.1 Gemeinsamkeiten mit den steuerrechtlichen Regelungen

Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) durch kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme in verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dabei ist zwischen arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanzierter bAV zu unterscheiden. Für alle 5 Du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.3 Wechsel zwischen externen und internen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einem internen Durchführungsweg (Direktzusage oder Zusage auf Unterstützungskassenleistungen) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), rechnet ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag zum Arbeitslohn.[1] Der Vorgang ist wirtschaftlich so zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Zusammenfassung

Überblick Über die betriebliche Altersversorgung ergänzt der Arbeitgeber die Altersversorgung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungslücken sollen durch eine betriebliche Zusatzrente geschlossen werden. Die betriebliche Altersversorgung kann wahlweise über 5 Durchführungswege erfolgen: über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, ein Lebensvers...mehr