Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1.2 Finanzierung der bAV-Beiträge

Für die Beitragsfreiheit ist es unbedeutend, ob die Finanzierung der Zuwendungen durch den Arbeitgeber oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung[1] durch den Arbeitnehmer erfolgt. Bei einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung gilt dies unabhängig davon, ob sie aus laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt finanziert werden. Bei Mischfinanzierungen, also der Kombination v...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5.1 Finanzierung durch Entgeltumwandlung

Für die Lohnsteuerpauschalierung ist unerheblich, ob die Aufwendungen zusätzlich zum Entgelt vom Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer erbracht werden. Für die beitragsrechtliche Beurteilung zur Sozialversicherung ist allerdings zwischen einer Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt und einer Umwandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt zu unterscheiden....mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2026 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.4 Ausschluss der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 55 EStG ist ausgeschlossen bei Betriebsübergang nach § 613a BGB, weil das Dienstverhältnis nicht beendet wird und § 4 BetrAVG dann keine Anwendung findet. Ohne Arbeitgeberwechsel kann eine Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung jedoch unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 55c Buchst. a EStG steuerfrei bleiben[1] wenn ...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 7 Kapitalwahlrecht, frühzeitige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2028 wegen Erreichens der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, entscheidet sich der Arbeitnehmer im Juni 2026 dafür, sich anstelle der lebenslangen Rente das Kap...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Ablösung bei Liquidation eines Unternehmens

Um zu vermeiden, dass die Auflösung eines Unternehmens nur daran scheitert, weil noch Versorgungsleistungen zu erbringen sind ("Rentenverwaltung"), enthält § 4 Abs. 4 BetrAVG die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die vollständige Liquidation eines Unternehmens. Eine Versorgungszusage kann danach von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.4 Zuschusspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften in den Fällen der Entgeltumwandlung verpflichtet, einen Betrag von 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder für die Direktversicherung zu erbringen, soweit die Entgeltumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1.1 Durchführung der Entgeltumwandlung

Die Durchführung des Arbeitnehmeranspruchs wird durch Vereinbarung geregelt. Es muss aber ein Betrag von mindestens 1/160 der Bezugsgröße in der Rentenversicherung (2026: jährlich 296,63 EUR; 2025: jährlich 280,88 EUR) umgewandelt werden. Mittels Entgeltumwandlung erbrachte Finanzierungsleistungen stellen in folgenden Fällen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar: Im Rahm...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 3 Wechsel von internen zu externen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung aus dem Bereich der internen Durchführungswege (Pensions-/Direktzusage bzw. Unterstützungskasse) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds bzw. Direktversicherung) gehört ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag grundsätzlich zum Arbeitsentgelt. Dabei wird der Ablösebetrag ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.1 Gemeinsamkeiten mit den steuerrechtlichen Regelungen

Der Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) durch kapitalgedeckte oder umlagefinanzierte Altersversorgungssysteme in verschiedenen Durchführungswegen möglich. Dabei ist zwischen arbeitgeber-, arbeitnehmer- und mischfinanzierter bAV zu unterscheiden. Für alle 5 Du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 2 Begünstigte Arbeitgeberbeiträge

Der staatliche Zuschuss wird nur für Beiträge des Arbeitgebers gewährt, die er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] leistet und entfällt damit in den Fällen des Gehaltsverzichts oder der Barlohnumwandlung .[2] Im Rahmen einer Barlohnumwandlung sind auch diejenigen Arbeitgeberbeiträge von dem staatlichen Zuschuss ausgeschlossen, die der Arbeitgeber wegen ersparter...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 2 Zusammentreffen Steuerbefreiung und Pauschalbesteuerung

Sachverhalt Der Arbeitgeber entrichtet für seinen Arbeitnehmer im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses aufgrund einer vor 2005 erteilten Versorgungszusage jährliche Beiträge von 1.752 EUR in eine Direktversicherung, die Versorgungsleistungen in Form einer monatlichen Rentenzahlung vorsieht. Der Arbeitgeber hat hierfür die Pauschalbesteuerung mit 20 % vorgenommen. Seit 2018...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2026 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2025 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 2.3 Wechsel zwischen externen und internen Durchführungswegen

Bei einem Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einem internen Durchführungsweg (Direktzusage oder Zusage auf Unterstützungskassenleistungen) auf einen externen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), rechnet ein vom Arbeitgeber geleisteter Ablösebetrag zum Arbeitslohn.[1] Der Vorgang ist wirtschaftlich so zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / Zusammenfassung

Überblick Über die betriebliche Altersversorgung ergänzt der Arbeitgeber die Altersversorgung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungslücken sollen durch eine betriebliche Zusatzrente geschlossen werden. Die betriebliche Altersversorgung kann wahlweise über 5 Durchführungswege erfolgen: über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, ein Lebensvers...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.4 Keine schädliche Verwendung bei Riester-Förderung

Zuwendungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren.[1] Ein Wechsel des externen Versorgungsträgers (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) bei Beendigung des Dienstverhältnisses[2] stellt keine schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen i. S. d. "Riester-Förd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 15 Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen zum Zweck der betrieblichen Altersversorgung

Macht ein Arbeitnehmer (z. B. aufgrund eines entsprechenden Tarifvertrags) von der Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche vermögenwirksame Leistungen des Arbeitgebers für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu verwenden, sind diese Beiträge unter den sonst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Entgeltumwandlung / 2 Arbeitgeberzuschuss

Durch die Entgeltumwandlung ergibt sich normalerweise eine Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Daraus resultieren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beitragsersparnisse. Der Arbeitgeber hat seine Beitragsersparnis durch einen Zuschuss zu den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur f...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 1.2 Vertraglich unverfallbare Anwartschaften

Die Überführung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel, die lediglich aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit oder ohne Fristerfordernis unverfallbar sind, ist ebenfalls steuerfrei.[1] Hinweis Freiwillige Zahlungen bei verfallbaren Anwartschaften Scheidet ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft aus dem Dienstverhältnis aus und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuschläge / 2.1 Maßgeblicher Grundlohn

Beim Grundlohn im Sinne von § 3b EStG handelt es sich um den laufenden lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn (laufendes Arbeitsentgelt), der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum[1] zusteht. Der Grundlohn ist für die Berechnung des steuerfreien Anteils nur insoweit maßgebend, als er 50 EUR in der Stund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zukunftssicherungsleistungen / 5 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

Zuwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind von den gesetzlichen Zukunftssicherungsleistungen zu unterscheiden. Der steuerfreie Aufbau der Basisversorgung, also insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung, erfolgt über § 3 Nr. 62 EStG, während der Aufbau einer Zusatzversorgung über § 3 Nr. 56 EStG oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlageverfahren bei Krankheit / 4.2 Betriebliche Altersversorgung

Zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers gehören Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (z. B. ZVK- oder VBL-Umlagen) zählen zwar auch Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung.[1] Die sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Barlohnumwandlung / 2 Barlohnumwandlung in Vergütungsbestandteile ohne Zusätzlichkeitserfordernis

Barlohnumwandlungen in Vergütungsbestandteile für die kein gesetzliches Zusätzlichkeitserfordernis[1] besteht sind grundsätzlich zulässig. Hierzu gehören u. a. folgende Steuervergünstigungen bzw. Pauschalierungen: steuerfreie (private) Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten[2], unentgeltlicher oder verbilligter Erwerb von Vermögensbeteiligungen [3], steuerfr...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / Zusammenfassung

Überblick Die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung erfolgt häufig unter wirtschaftlicher Beteiligung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seines Arbeitslohns aus seinem aktiven Dienstverhältnis und zum Ausgleich schließt der Arbeitgeber mit ihm eine Versorgungsvereinbarung über künftige Altersbezüge ab. Die Entgeltumwandlung zugunsten betriebli...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Unterstützungskasse un... / 2 Direktzusage

Eine Direktzusage (Pensionszusage)[1] liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus eigenen, erst im Zeitpunkt der Zahlung bereitzustellenden Mitteln zu erbringen. Durch den Arbeitgeber erfolgt keine Beitragszahlung an einen Dritten. Die Erteilung einer Direktzusage verbunden mit der Bildung...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 4 Raten als Versorgungsleistungen

Bei der Durchführung von betrieblicher Altersversorgung über eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse können die Versorgungsleistungen nach Eintritt des biometrischen Risikos (Alter oder Berufsunfähigkeit) nicht nur als Renten- und Einmalzahlungen, sondern auch in Raten zur Auszahlung kommen, die von der Lebenserwartung unabhängig sind. Wichtig Unterschied zu externen ...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 3.1 Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge

Wird der Arbeitslohn zugunsten einer wertgleichen Pensionszusage herabgesetzt, fließt dem Mitarbeiter insoweit während seiner aktiven Arbeitszeit steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht zu. Durch eine solche Verlagerung des Lohnsteuerabzugs in die Zeit des Ruhestands (nachgelagerte Besteuerung) kann eine Steuerstundung eintreten. Arbeitsrechtlich liegt eine durch Gehaltsumwandlu...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2025 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / 5.3 Höhere Beiträge als 960 EUR

Leistet der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers, die den Betrag von 960 EUR im Kalenderjahr überschreiten, wird der BAV-Förderbetrag solange gewährt, bis der höchstmögliche Zuschuss von 288 EUR erreicht wird. Danach wird keine Förderung mehr gewährt. Praxis-Beispiel Monatliche Beitragszahlung und Überschreiten des Höchstbetrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
BAV-Förderbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er zielt darauf ab, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.3 Beitragsrechtliche Behandlung des Zuschusses

Der Arbeitgeberzuschuss zählt zu den Zuwendungen an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist daher beitragsfrei, sofern er zusammen mit den übrigen nach § 3 Nr. 63 und § 100 Abs. 6 EStG steuerfreien Beiträgen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Schöpft ein Arbeitnehmer allein mit seiner Entgeltumwandlung den maxima...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 5 Steuerfreie betriebliche Altersversorgung und Vererblichkeit

Sachverhalt Den Mitarbeitern wird ab 1.1.2026 im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung angeboten. Diese finanzieren die Arbeitnehmer durch Barlohnverzicht. Der Anspruch auf einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ist durch Tarifvertrag ausgeschlossen. Der Arbeitgeber stockt den Finanzierungsanteil der Arbeitnehmer jedoch um 5...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 1 Wechsel zwischen den externen Durchführungswegen

Übertragungen von Versorgungsanwartschaften können mit oder ohne Arbeitgeberwechsel erfolgen. In beiden Fällen ergeben sich grundsätzlich keine steuerlichen Auswirkungen, wenn die Anwartschaften vor und nach der Übertragung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung (Direktversicherung) durchgef...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 4.5 Mitteilungspflichten

Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse sind verpflichtet, dem Pensionsfonds mitzuteilen, dass sie steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 66 EStG erbringen. Die Mitteilungspflicht kann durch einen Auftragnehmer wahrgenommen werden.[1] Der Pensionsfonds erstellt auf Basis dieser Mitteilung Bescheinigungen über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen für die Einkommensteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 4.2 Externe Teilung

Der Ausgleich bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht – externe Teilung –, soll nur in Ausnahmefällen vorkommen. In den Fällen der externen Teilung hat die ausgleichsberechtigte Person eine Zielversorgung zu wählen, zu der der Versorgungsträger den Kapitalwert für das auszugleichende Anrecht zahlt. Die ...mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 1.2.1 Geringere Freibeträge

Hinsichtlich der Freigrenzen besteht allerdings keine Übereinstimmung. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in der Sozialversicherung nicht nachvollzogen worden. In der Sozialversicherung sind daher bei Zuwendungen und Beiträgen für eine kapitalgedeckte bAV in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.2 Entgeltumwandlung

Bei einer (teilweisen) Finanzierung der Aufwendungen für eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung ist die Beitragsfreiheit begrenzt. Arbeitsentgelt sind auch Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstütz...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1.4 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über interne und externe Durchführungswege nebeneinander praktiziert, gelten für jeden Durchführungsweg die Freigrenzen i. H. v. 4 % der allgemeinen Rentenversicherung. Beispiele dafür sind Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung als interner Durchführungsweg neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicheru...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.2 Übernahme der Versorgungszusage

Im Fall der Übernahme der Versorgungszusage nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG liegt lediglich ein Schuldnerwechsel vor. Die Zusage wird vom neuen Arbeitgeber unverändert übernommen und weitergeführt. Der Vorgang bleibt ohne lohnsteuerliche Folgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betriebliche Altersversorgung sowohl beim alten als auch beim neuen Arbeitgeber über einen Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.5 Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen, die auf einem steuerfreien Übertragungsbetrag nach § 3 Nr. 55 EStG beruhen, rechnen weiterhin zu den Einkünften, zu denen sie gehört hätten, wenn eine Übertragung[1] nicht stattgefunden hätte.[2] Durch diese Regelung wird vermieden, dass die steuerliche Behandlung der Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung ...mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 1.3 Übertragung nach Abkommen der Versicherungswirtschaft

Auch das "Abkommen" der Versicherungswirtschaft zur "Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bei Arbeitgeberwechsel" ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel. Die Übertragung ist steuerneutral und löst keine Steuerpflicht aus.mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 3 Kapitalzahlungen als Versorgungsleistungen

Ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung Versorgungsleistungen, die nicht laufend, sondern kapitalisiert in einer Summe ausgezahlt werden, stellen Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit [1] dar. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, wenn sie sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst.[2] Ein zusammengeballter Zuflu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH v 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs, ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr